Ausbau und Lieferung von 26 Stück Mehrzwecktransportern

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Der Auftrag umfasst den Ausbau und die Lieferung von insgesamt 26 Stück Mehrzwecktransportern für die Polizei Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-07 Auftragsbekanntmachung
2017-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: B2026
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst den Ausbau und die Lieferung von insgesamt 26 Stück Mehrzwecktransportern für die Polizei Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Polizeifahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 34149480 📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-11 📅
Datum des Beginns: 2017-01-07 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 218-396482
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Kombi, auch für leichtes Gelände,
— Höchstgeschwindigkeit: größer/gleich 180 km/h,
— Nutzlast bei ausgebautem Fahrzeug: größer/gleich 480 kg,
— zulässiges Gesamtgewicht: kleiner/gleich 3 500 kg,
— Länge am Boden (Fahrgast-/Laderaum): größer/gleich 2 700 mm,
— Breite: größer/gleich 1 500 mm,
— Breite zwischen Radkästen: größer/gleich 1 200 mm,
— Dieselmotor; Ruß-Partikelfilter,
— Leistung: größer/gleich 130 kW,
— Hubraum größer/gleich 1 950 ccm,
— Automatikgetriebe oder automatisiertes Schaltgetriebe,
— Allradantrieb (permanent oder zuschaltbar),
— Achsabstand größer/gleich 3 300 mm,
— Seitenaufprallschutz,
— Fahrer- und Beifahrerairbag,
— Seitenairbag für Fahrer und Beifahrer.
Ausbauleistungen (Auszüge):
— Ausrüstung mit polizeispezifischer Ausstattung,
— Einbau einer Sondersignalanlage für Wegerechtsfahrten,
— Einbau von Sondereinbauten (z. B. Büroausstattung),
— Ausrüstung mit Funk.
Weitere Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Es können bis zu vier weitere Fahrzeuge zu den angebotenen Konditionen beauftragt werden. Die Entscheidung fällt mit Zuschlagserteilung. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung geregelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweis Eintragung Berufs- oder Handelsregister.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.polizei.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen.Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 218-396482 (2016-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst den Ausbau und die Lieferung von 26 (optional 30) Mehrzwecktransportern für die Polizei Sachsen.
Gesamtwert des Auftrags: 1331323.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 008-011678
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 218-396482
ABl. S-Ausgabe: 8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Kombi auch für leichtes Gelände,
— Dieselmotor Ruß-Partikelfilter,
— Ausrüstung mit Funk; weitere Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen:
Es konnten bis zu 4 weitere Fahrzeuge zu den angebotenen Konditionen beauftragt werden. Die Entscheidung fiel mit Zuschlagserteilung. Einzelheiten waren in der Leistungsbeschreibung geregelt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 60
Kostenkriterium: Bewertungskriterien
Gewichtung der Kosten: 30
Kostenkriterium: Verbrauchsdaten
Gewichtung der Kosten: 10

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-05 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770 📞
Fax: +49 3419771199 📠
Quelle: OJS 2017/S 008-011678 (2017-01-11)
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