Polizeitypischer Ausbau und Lieferung von fünf Fahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse oder obere Mittelklasse. Mindestanforderungen Fahrzeug (Auszug) Personenkraftwagen geschlossen, Kombi, 5-türig Höchstgeschwindigkeit des Serienfahrzeugs: größer gleich 200 km/h Nutzlast/Zuladung des leeren Serienfahrzeugs:größer gleich 470 kg Kofferraumvolumen: größer gleich 540 l Grundfläche des Laderaumes: größer gleich 1 x 1 m Dieselmotor; Ruß-Partikelfilter Leistung: größer gleich 140 kW Hubraum: größer gleich 1 950 ccm Automatikgetriebe oder automatisiertes Schaltgetriebe Allradantrieb Ausbauarbeiten Polizeitypischer Ausbau (SoSi mit Sonderfunktion, Funkausstattung, Ordnungssystem Kofferraum) Weitere Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeifahrzeuge
Referenznummer: B2059
Kurze Beschreibung:
Polizeitypischer Ausbau und Lieferung von fünf Fahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse oder obere Mittelklasse.
Mindestanforderungen Fahrzeug (Auszug)
Personenkraftwagen geschlossen, Kombi, 5-türig
Höchstgeschwindigkeit des Serienfahrzeugs: größer gleich 200 km/h
Nutzlast/Zuladung des leeren Serienfahrzeugs:größer gleich 470 kg
Kofferraumvolumen: größer gleich 540 l
Grundfläche des Laderaumes: größer gleich 1 x 1 m
Dieselmotor; Ruß-Partikelfilter
Leistung: größer gleich 140 kW
Hubraum: größer gleich 1 950 ccm
Automatikgetriebe oder automatisiertes Schaltgetriebe
Allradantrieb
Ausbauarbeiten
Polizeitypischer Ausbau (SoSi mit Sonderfunktion, Funkausstattung, Ordnungssystem Kofferraum)
Weitere Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Polizeitypischer Ausbau und Lieferung von fünf Fahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse oder obere Mittelklasse.
Mindestanforderungen Fahrzeug (Auszug)
Personenkraftwagen geschlossen, Kombi, 5-türig
Höchstgeschwindigkeit des Serienfahrzeugs: größer gleich 200 km/h
Nutzlast/Zuladung des leeren Serienfahrzeugs:größer gleich 470 kg
Kofferraumvolumen: größer gleich 540 l
Grundfläche des Laderaumes: größer gleich 1 x 1 m
Dieselmotor; Ruß-Partikelfilter
Leistung: größer gleich 140 kW
Hubraum: größer gleich 1 950 ccm
Automatikgetriebe oder automatisiertes Schaltgetriebe
Allradantrieb
Ausbauarbeiten
Polizeitypischer Ausbau (SoSi mit Sonderfunktion, Funkausstattung, Ordnungssystem Kofferraum)
Weitere Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeifahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Polizeifahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Telefon: +49 34149480📞
Fax: +49 3414948200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-22 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-457478
ABl. S-Ausgabe: 249
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Polizeitypischer Ausbau und Lieferung von fünf Fahrzeugen aus dem Segment Mittelklasse oder obere Mittelklasse.
Mindestanforderungen Fahrzeug (Auszug)
Personenkraftwagen geschlossen, Kombi, 5-türig
Höchstgeschwindigkeit des Serienfahrzeugs: größer gleich 200 km/h
Nutzlast/Zuladung des leeren Serienfahrzeugs:größer gleich 470 kg
Kofferraumvolumen: größer gleich 540 l
Grundfläche des Laderaumes: größer gleich 1 x 1 m
Dieselmotor; Ruß-Partikelfilter
Leistung: größer gleich 140 kW
Hubraum: größer gleich 1 950 ccm
Automatikgetriebe oder automatisiertes Schaltgetriebe
Allradantrieb
Ausbauarbeiten
Polizeitypischer Ausbau (SoSi mit Sonderfunktion, Funkausstattung, Ordnungssystem Kofferraum)
Weitere Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Ausbau und Lieferung von fünf Fahrzeugen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch die Abgabe einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Mindeststandards:
Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und Mindestjahresumsatz: zweifacher Auftragswert.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angabe von Referenzen mit Bezug zur geforderten Leistung.
Mindeststandards: Mindestens drei.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Quelle: OJS 2016/S 249-457478 (2016-12-22)
Ergänzende Angaben (2017-01-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Höchstgeschwindigkeit des Serienfahrzeugs: größer gleich 200 km/h;
Nutzlast/Zuladung des leeren Serienfahrzeugs:größer gleich 470 kg;
Kofferraumvolumen: größer gleich 540 l;
Grundfläche des Laderaumes: größer gleich 1 x 1 m;
Dieselmotor; Ruß-Partikelfilter;
Leistung: größer gleich 140 kW;
Hubraum: größer gleich 1 950 ccm;
Automatikgetriebe oder automatisiertes Schaltgetriebe;
Allradantrieb;
Ausbauarbeiten;
Polizeitypischer Ausbau (SoSi mit Sonderfunktion, Funkausstattung, Ordnungssystem Kofferraum).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 65
Kostenkriterium: Bewertungskriterien
Gewichtung der Kosten: 35
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
Quelle: OJS 2017/S 051-093890 (2017-03-10)