Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen in der Gemeinde Rietschen
Die Gemeinde Rietschen beabsichtigt in den unterversorgten Ausbaugebieten der Ortsteile Rietschen, Daubitz, Teicha, Hammerstadt, Neuliebel und Altliebel den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderrichtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 19. September 2014 Zuwendungen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen von Netzbetreibern. Der Fördermittelempfänger wird im Rahmen dieses offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A (2009), das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht, ausgewählt. Ziel des Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines/mehrerer Versorgungsverträge. Der Vertrag mit dem ausgewählten Fördermittelempfänger wird eine Verpflichtung des Netzbetreibers zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines Netzbetriebs im Sinne der von ihm angebotenen Leistungen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie zur Gewährung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene zu gleichen und nicht diskriminierenden Bedingungen entsprechend den Anforderungen der RL DiOS in der Fassung vom 19. September 2014 enthalten.
Das Ausbaugebiet wird in 3 Lose aufgeteilt. Im Los 1 sind für alle sich im Ausbaugebiet befindenden Anschlussnehmer (privat und gewerblich) Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Im Los 2 und Los 3 sind für alle sich im Ausbaugebiet befindenden Anschlussnehmer (privat und gewerblich) Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 5 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Grundsätzlich ist der Bedarf von Unternehmen beziehungsweise gewerblich oder beruflich Tätigen im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sowie von öffentlichen Einrichtungen, die einen Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 5 Mbit/s im Upstream gemeldet haben, beim Netzausbau im gesamten Ausbaugebiet (Lose 1 bis 3) zu berücksichtigen. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit auf ein oder mehrere Lose zu bieten. Ein Gesamtangebot für mehrere Lose kann nur abgeben werden, wenn die Lose, die Gegenstand eines Gesamtangebotes sein sollen, jeweils auch Gegenstand eines Einzelangebotes des jeweiligen Bieters sind. Aus einem Gesamtangebot ergibt sich keine Garantie, dass die Lose gemeinsam bezuschlagt werden.
Der oder die ausgewählten Fördermittelempfänger müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Die ausgewählten Fördermittelempfänger müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Der Fördermittelempfänger hat alle für die Umsetzung der Maßnahme relevanten Normen (u. a. das TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigungen etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Der Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden.
Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-21.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-03-21
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Auftragsbekanntmachung
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