Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen in der Gemeinde Rietschen

Gemeinde Rietschen

Die Gemeinde Rietschen beabsichtigt in den unterversorgten Ausbaugebieten der Ortsteile Rietschen, Daubitz, Teicha, Hammerstadt, Neuliebel und Altliebel den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderrichtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 19. September 2014 Zuwendungen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen von Netzbetreibern. Der Fördermittelempfänger wird im Rahmen dieses offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A (2009), das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht, ausgewählt. Ziel des Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines/mehrerer Versorgungsverträge. Der Vertrag mit dem ausgewählten Fördermittelempfänger wird eine Verpflichtung des Netzbetreibers zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines Netzbetriebs im Sinne der von ihm angebotenen Leistungen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie zur Gewährung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene zu gleichen und nicht diskriminierenden Bedingungen entsprechend den Anforderungen der RL DiOS in der Fassung vom 19. September 2014 enthalten.
Das Ausbaugebiet wird in 3 Lose aufgeteilt. Im Los 1 sind für alle sich im Ausbaugebiet befindenden Anschlussnehmer (privat und gewerblich) Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Im Los 2 und Los 3 sind für alle sich im Ausbaugebiet befindenden Anschlussnehmer (privat und gewerblich) Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 5 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Grundsätzlich ist der Bedarf von Unternehmen beziehungsweise gewerblich oder beruflich Tätigen im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sowie von öffentlichen Einrichtungen, die einen Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 5 Mbit/s im Upstream gemeldet haben, beim Netzausbau im gesamten Ausbaugebiet (Lose 1 bis 3) zu berücksichtigen. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit auf ein oder mehrere Lose zu bieten. Ein Gesamtangebot für mehrere Lose kann nur abgeben werden, wenn die Lose, die Gegenstand eines Gesamtangebotes sein sollen, jeweils auch Gegenstand eines Einzelangebotes des jeweiligen Bieters sind. Aus einem Gesamtangebot ergibt sich keine Garantie, dass die Lose gemeinsam bezuschlagt werden.
Der oder die ausgewählten Fördermittelempfänger müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Die ausgewählten Fördermittelempfänger müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Der Fördermittelempfänger hat alle für die Umsetzung der Maßnahme relevanten Normen (u. a. das TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigungen etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Der Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden.
Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Insgesamt werden in den zur Ausschreibung stehenden Losen 1 bis 3 in der Gemeinde Rietschen ca. 430 potentielle Anschlussnehmer erfasst. Gegenstand der Lose 1 bis 3 sind die vom Auftraggeber definierten Ausbaugebiete innerhalb der Ortsteile.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Rietschen
Postanschrift: Forsthausweg 2
Postleitzahl: 02956
Postort: Rietschen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rietschen-online.de 🌏
E-Mail: ralf.brehmer.rietschen@kin-sachsen.de 📧
Telefon: +49 03577242112 📞
Fax: +49 03577242127 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 059-099846
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern: (1) im Verhandlungsergebnis Auflagen des Zuwendungsbescheides zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erfüllt werden können, (2) im Verhandlungsergebnis die Bewilligte Zuwendung von Fördermitteln ganz oder teilweise überschritten wird. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Rietschen beabsichtigt in den unterversorgten Ausbaugebieten der Ortsteile Rietschen, Daubitz, Teicha, Hammerstadt, Neuliebel und Altliebel den Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen. Der Freistaat Sachsen gewährt nach Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Förderrichtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen und zur Ausstattung von touristisch relevanten, öffentlichen Bereichen mit öffentlich zugänglichen Hot Spots/WLAN vom 19. September 2014 Zuwendungen zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für Investitionen von Netzbetreibern. Der Fördermittelempfänger wird im Rahmen dieses offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens in ANLEHNUNG an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A (2009), das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht, ausgewählt. Ziel des Auswahlverfahrens ist der Abschluss eines/mehrerer Versorgungsverträge. Der Vertrag mit dem ausgewählten Fördermittelempfänger wird eine Verpflichtung des Netzbetreibers zur Herstellung und Aufrechterhaltung eines Netzbetriebs im Sinne der von ihm angebotenen Leistungen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie zur Gewährung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene zu gleichen und nicht diskriminierenden Bedingungen entsprechend den Anforderungen der RL DiOS in der Fassung vom 19. September 2014 enthalten.
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Das Ausbaugebiet wird in 3 Lose aufgeteilt. Im Los 1 sind für alle sich im Ausbaugebiet befindenden Anschlussnehmer (privat und gewerblich) Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Downstream und 10 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Im Los 2 und Los 3 sind für alle sich im Ausbaugebiet befindenden Anschlussnehmer (privat und gewerblich) Breitbandanschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 5 Mbit/s im Upstream zu ermöglichen. Grundsätzlich ist der Bedarf von Unternehmen beziehungsweise gewerblich oder beruflich Tätigen im Sinn des § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG sowie von öffentlichen Einrichtungen, die einen Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und 5 Mbit/s im Upstream gemeldet haben, beim Netzausbau im gesamten Ausbaugebiet (Lose 1 bis 3) zu berücksichtigen. Eine Auflistung der gemeldeten Bedarfe kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden. Es besteht die Möglichkeit auf ein oder mehrere Lose zu bieten. Ein Gesamtangebot für mehrere Lose kann nur abgeben werden, wenn die Lose, die Gegenstand eines Gesamtangebotes sein sollen, jeweils auch Gegenstand eines Einzelangebotes des jeweiligen Bieters sind. Aus einem Gesamtangebot ergibt sich keine Garantie, dass die Lose gemeinsam bezuschlagt werden.
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Der oder die ausgewählten Fördermittelempfänger müssen über eine Meldebestätigung der Bundesnetzagentur gem. § 6 TKG verfügen. Die ausgewählten Fördermittelempfänger müssen bei Zuschlagserteilung über die angebotenen technischen Lösungen verfügen. Der Fördermittelempfänger hat alle für die Umsetzung der Maßnahme relevanten Normen (u. a. das TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigungen etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Der Ausbau der Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze mit den vereinbarten Mindestübertragungsraten soll nach Möglichkeit innerhalb eines Jahres nach Vergabe des Auftrages sichergestellt werden.
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Zum Teilnehmerwettbewerb werden im ersten Schritt unter Verweis auf III.2) und IV.1) der Bekanntmachung Bewerbungen von Netzbetreibern um die Teilnahme am Auswahlverfahren erwartet. Die Ermittlung des Zuschlags an die Bieter erfolgt im zweiten Schritt auf Basis der eingereichten Angebote im Rahmen des Auswahlverfahrens.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Breitbandinternetversorgung Ortsteil Rietschen
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst die Kirchstraße und Hammerstädter Straße des Ortsteils Rietschen. Eine Darstellung der konkreten Losabgrenzung kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Breitbandinternetversorgung Ortsteil Hammerstadt, Rietschen, Teicha und Teile von Daubitz
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst Teile der Ortsteile Hammerstadt, Rietschen (ausgenommen Los 1), Teicha und Daubitz. Eine Darstellung der konkreten Losabgrenzung kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Breitbandinternetversorgung Ortsteil Neuliebel, Altliebel und Daubitz (Walddorf)
Kurze Beschreibung:
Los 3 umfasst Teile der Ortsteile Neuliebel, Altliebel und Daubitz (Walddorf) Eine Darstellung der konkreten Losabgrenzung kann von den zum Auswahlverfahren zugelassenen Bewerbern (Bietern) eingesehen werden.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 611.267
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Rietschen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 6 VOL/A-EG Abs. 4, § 6 VOL/A-EG Abs. 6, § 7 VOL/A-EG Abs. 8 gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 VOL/A-EG Abs. 2 d) sowie zur Anzahl der Mitarbeiter (gesamt und für vergleichbare Leistungen (Netzausbau, Netzbetrieb und Dienste-Angebot für Geschäftskunden)) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zu § 7 VOL/A-EG Abs. 3 a) gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben. In der Eigenerklärung werden Angaben zu abgeschlossenen Referenzprojekten der letzten 3 Jahre für mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen, insbesondere zu Projekten im Bereich Netzausbau, Netzbetrieb, Dienste-Angebot für Geschäftskunden und Bereitstellung von Vorleistungsprodukten verlangt. Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung in der Eigenerklärung gemachter Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft Gelegenheit zur Ergänzung der Angaben nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe zu geben.
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Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz über mit der ausgeschriebenen Leistung erbrachte vergleichbare Leistungen,
insbesondere im Bereich Netzausbau, Netzbetrieb, Dienste-Angebot für Geschäftskunden und Bereitstellung
von Vorleistungsprodukten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Versorgungsvertrag und unter Berücksichtigung der Richtlinie RL DiOS ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nur die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ist unzulässig. Sofern sich Bewerbergemeinschaften im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beteiligen, müssen sie schon im Teilnahmeantrag jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Zuwendungsvertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Die besonderen Bedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Versorgungsvertrag ergeben. Die besonderen Bedingungen werden sich zudem aus der Richtlinie RL DiOS inklusive darin benannter europarechtlicher Vorgaben und EU-Leitlinien und dazu ergehenden bundesrechtlichen Förderbestimmungen sowie der Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung ergeben.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des Zuschussbetrages, den der Bieter gemäß Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke für erforderlich hält (27)
2. Erreichte Übertragungsraten (26)
3. Endabnehmerpreise (24)
4. Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit mit den Unterkriterien: Upgrade-Fähigkeit, Zukunftssicherheit, Langlebigkeit mit einer Gewichtung von 40 % – Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Support und Service-Level mit einer Gewichtung von 40 % – Zuführungsleistung mit einer Gewichtung von 20 % (23)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ralf Brehmer
Internetadresse: www.rietschen-online.de 🌏
Name: TKI Tele-Kabel-Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Curiestraße 19
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Kontaktperson: Christin Ahlfeld
Telefon: +49 371 / 52333833 📞
E-Mail: c.ahlfeld@tki-chemnitz.de 📧
Fax: +49 371 / 5233333 📠
URL für weitere Informationen: http://www.tki-chemnitz.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.tki-chemnitz.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tki-chemnitz.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 611.267
Zusätzliche Informationen
Die Auswahl erfolgt in Form eines offenen und transparenten Auswahlverfahrens in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 EG Abs. 3 VOL/A, das mit den Grundsätzen der EU-Vergaberichtlinie und dem deutschen Haushalts- und Vergaberecht im Einklang steht. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Zum jetzigen Teilnahmewettbewerb werden Bewerbungen von Wirtschaftsteilnehmern um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren erwartet. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt anschließend auf Basis der einzureichenden Angebote im Rahmen des Verhandlungsverfahrens. Schriftliche Anfragen/Fragen sowie Anfragen/Fragen per Fax oder E-Mail werden beantwortet, soweit sie spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag beim Auftraggeber eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen/Fragen werden nicht beantwortet. Die Meldebestätigung nach § 6 TKG ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers unverzüglich vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern:
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(1) im Verhandlungsergebnis Auflagen des Zuwendungsbescheides zur Breitbandförderung nach den Förderbestimmungen des Freistaats Sachsen nicht erfüllt werden können,
(2) im Verhandlungsergebnis die Bewilligte Zuwendung von Fördermitteln ganz oder teilweise überschritten wird. Vor der Zuschlagserteilung ist ein Beschluss des Gemeinderats über die beabsichtigte Zuschlagserteilung erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne den entsprechenden Beschluss nicht erfolgen bzw. steht unter der aufschiebenden Bedingung eines solchen Beschlusses.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Leipzig, 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Postfach 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de/ 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften und Vergabegrundsätze müssen unverzüglich gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 059-099846 (2016-03-21)