Auslobung eines nichtoffenen, zweiphasigen hochbaulichen Planungswettbewerbs mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren
Auslobung eines nichtoffenen, zweiphasigen hochbaulichen Planungswettbewerbs mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren für ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Präventionszentrums für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am Standort Hamburg. Der Planungswettbewerb sowie die Überleitung ins Verhandlungsverfahren erfolgt gemäß §§ 78 – 80 VgV und § 3 Absatz 2 der Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW der FHH 2015).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: VBG/2016/06/0894
Kurze Beschreibung:
Auslobung eines nichtoffenen, zweiphasigen hochbaulichen Planungswettbewerbs mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren für ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Präventionszentrums für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am Standort Hamburg.
Der Planungswettbewerb sowie die Überleitung ins Verhandlungsverfahren erfolgt gemäß §§ 78 – 80 VgV und § 3 Absatz 2 der Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW der FHH 2015).
Auslobung eines nichtoffenen, zweiphasigen hochbaulichen Planungswettbewerbs mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren für ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Präventionszentrums für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am Standort Hamburg.
Der Planungswettbewerb sowie die Überleitung ins Verhandlungsverfahren erfolgt gemäß §§ 78 – 80 VgV und § 3 Absatz 2 der Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW der FHH 2015).
1. Teilnahmeanträge werden in folgenden Formen, jedoch nur unter zwingender Verwendung des frei auf der Vergabeplattform verfügbaren Teilnahmeantrags angenommen:
— Postalischer Versand;
— Elektronisch in Textform;
— Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur;
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur.
2. Im Anschluss an den hochbaulichen Planungswettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten
Wettbewerbsteilnehmer/-innen (Gesamtanzahl 4) zur Abgabe eines Honorarangebots im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aufgefordert und zu mindestens einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Zuschlagskriterien:
a. Platzierung im Wettbewerb? Gewichtung 45 %;
b. Honorarangebot? Gewichtung 30 %;
c. Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses – Gewichtung 25 %.
Die Ausloberinnen behalten sich vor, auch in Abhängigkeit der Empfehlungen des Preisgerichts, das Zuschlagskriterium c. mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Verhandlungsverfahren in Unterkriterien zu differenzieren.
Details zu den Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3. Für den Planungswettbewerb werden folgende Preisrichterinnen und Preisrichter benannt:
Fachpreisrichter/-innen
— Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen;
— Bodo Hafke, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirksamt Hamburg-Mitte;
— Ursula Fuss, Frankfurt am Main;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in.
Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen
— Barbara Ehlers/Andrea von Mansberg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen;
— Michael Mathe, Leiter des Amtes für Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Mitte;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in.
Sachpreisrichter/-innen:
— Franz-Josef Haska, stellv. Mitglied des Vorstands der VBG, Vorsitzender des Ausschuss Prävention;
— Günter Woltering, alternierender Vorsitzender des Bauausschusses des Vorstandes der BGW;
— Thorsten Maximilian Döcke, Mitglied der Geschäftsführung der VBG;
— Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung HafenCity Hamburg GmbH;
— Jörg Frommann, CDU Fraktion;
— Dirk Kienscherf, SPD Fraktion.
Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen
— Eugen Müller, stellv. Mitglied des Vorstandes der VBG, alternierender Vorsitzender des Ausschusses Prävention;
— Birgit Adameck, alternierende Vorsitzende des Vorstandes der BGW;
— Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW;
— Giselher Schultz-Berndt, Geschäftsführer HafenCity Hamburg GmbH;
— Dr. Kurt Duwe, FDP-Fraktion;
— Steffen Leipnitz, Die Linke Fraktion;
— Dr. Michael Osterburg, Grüne-Fraktion.
Die namentliche Nennung der Preisrichter erfolgt mit Versand der Auslobung.
4. Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen und elektronische Kommunikation:
Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ (www.dtvp.de) zu finden. Bewerber und/oder Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform registrieren. Die Registrierung ist in der benötigten BASIC-Edition ohne Mehrwertdienste kostenfrei.
Die Kommunikation zwischen den Auftraggeberinnen und den Bewerbern und/oder Bietern ist ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich und setzt eine Registrierung auf der Vergabeplattform voraus.
Telefonische Anfragen, Mails und Benachrichtigungen mittels Fax werden nicht akzeptiert.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, würden sie dennoch erteilt, wären sie unverbindlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYXH.
1. Teilnahmeanträge werden in folgenden Formen, jedoch nur unter zwingender Verwendung des frei auf der Vergabeplattform verfügbaren Teilnahmeantrags angenommen:
— Postalischer Versand;
— Elektronisch in Textform;
— Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur;
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur.
2. Im Anschluss an den hochbaulichen Planungswettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten
Wettbewerbsteilnehmer/-innen (Gesamtanzahl 4) zur Abgabe eines Honorarangebots im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aufgefordert und zu mindestens einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Zuschlagskriterien:
a. Platzierung im Wettbewerb? Gewichtung 45 %;
b. Honorarangebot? Gewichtung 30 %;
c. Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses – Gewichtung 25 %.
Die Ausloberinnen behalten sich vor, auch in Abhängigkeit der Empfehlungen des Preisgerichts, das Zuschlagskriterium c. mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Verhandlungsverfahren in Unterkriterien zu differenzieren.
Details zu den Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3. Für den Planungswettbewerb werden folgende Preisrichterinnen und Preisrichter benannt:
Fachpreisrichter/-innen
— Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen;
— Bodo Hafke, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirksamt Hamburg-Mitte;
— Ursula Fuss, Frankfurt am Main;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in.
Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen
— Barbara Ehlers/Andrea von Mansberg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen;
— Michael Mathe, Leiter des Amtes für Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Mitte;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in.
Sachpreisrichter/-innen:
— Franz-Josef Haska, stellv. Mitglied des Vorstands der VBG, Vorsitzender des Ausschuss Prävention;
— Günter Woltering, alternierender Vorsitzender des Bauausschusses des Vorstandes der BGW;
— Thorsten Maximilian Döcke, Mitglied der Geschäftsführung der VBG;
— Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung HafenCity Hamburg GmbH;
— Jörg Frommann, CDU Fraktion;
— Dirk Kienscherf, SPD Fraktion.
Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen
— Eugen Müller, stellv. Mitglied des Vorstandes der VBG, alternierender Vorsitzender des Ausschusses Prävention;
— Birgit Adameck, alternierende Vorsitzende des Vorstandes der BGW;
— Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW;
Die namentliche Nennung der Preisrichter erfolgt mit Versand der Auslobung.
4. Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen und elektronische Kommunikation:
Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ (www.dtvp.de) zu finden. Bewerber und/oder Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform registrieren. Die Registrierung ist in der benötigten BASIC-Edition ohne Mehrwertdienste kostenfrei.
Die Kommunikation zwischen den Auftraggeberinnen und den Bewerbern und/oder Bietern ist ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich und setzt eine Registrierung auf der Vergabeplattform voraus.
Telefonische Anfragen, Mails und Benachrichtigungen mittels Fax werden nicht akzeptiert.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, würden sie dennoch erteilt, wären sie unverbindlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYXH.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auslobung eines nichtoffenen, zweiphasigen hochbaulichen Planungswettbewerbs mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren für ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Präventionszentrums für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am Standort Hamburg.
Auslobung eines nichtoffenen, zweiphasigen hochbaulichen Planungswettbewerbs mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb und anschließender Vergabe von Planungsleistungen im Verhandlungsverfahren für ein Bauvorhaben zur Errichtung eines Präventionszentrums für die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am Standort Hamburg.
Der Planungswettbewerb sowie die Überleitung ins Verhandlungsverfahren erfolgt gemäß §§ 78 – 80 VgV und § 3 Absatz 2 der Richtlinien für Planungswettbewerbe der Freien und Hansestadt Hamburg (RPW der FHH 2015).
Die Auftraggeberinnen und Wettbewerbsausloberinnen VBG und BGW haben als Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrages zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, für die Aus-und Fortbildung zu Themen des Arbeitsschutzes Sorge zu tragen.
Die Auftraggeberinnen und Wettbewerbsausloberinnen VBG und BGW haben als Trägerinnen der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen ihres gesetzlichen Präventionsauftrages zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, für die Aus-und Fortbildung zu Themen des Arbeitsschutzes Sorge zu tragen.
Detaillierte Informationen zu den Wettbewerbsausloberinnen sind online abrufbar unter: www.vbg.de und www.bgw-online.de
Für den Hauptsitz der Ausloberinnen in Hamburg ist in der HafenCity (Baufeld 121) der Neubau eines Präventionszentrums mit:
1. Qualifizierungsbetrieb (ca. 4 200 m² BGF),
2. Übernachtungsbetrieb (ca. 9 800 m² BGF),
3. Verpflegungsbetrieb / Gesundheit (ca. 2 600 m² BGF)
4. Präventionsbetrieb – sonstige Präventionsleistungen (ca. 6 200 m² BGF),
Insgesamt werden rund 28 000 m² BGF oberirdisch erschlossen.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb soll ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit dem Ziel der Vergabe von Leistungen gemäß § 34 HOAI (aktuelle Fassung). Beauftragt werden stufenweise Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. die qualitätssichernden Bestandteile) gemäß HOAI § 34 HOAI.
Im Anschluss an den Planungswettbewerb soll ein Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV mit dem Ziel der Vergabe von Leistungen gemäß § 34 HOAI (aktuelle Fassung). Beauftragt werden stufenweise Planungsleistungen mindestens bis zur abgeschlossenen Leistungsphase 4 sowie Teile der Leistungsphase 5 (mind. die qualitätssichernden Bestandteile) gemäß HOAI § 34 HOAI.
Optionale Leistungen siehe Ziffer II.2.11).
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 583 265 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Optionen:
Leistungen der Leistungsphase 5 (Teilleistungen) und der Leistungsphasen 6 bis 9.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zu D2 des Teilnahmeantrags: Architekt/in für die Leistungen gem. §34 HOAI 2013 zu D3 des Teilnahmeantrags: Für den Bereich Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI sind für Bewerber der Kategorie arrivierte Büros mind. 8 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) bzw. Junge Büros mind. 5 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit einem berufqualifizierendem Abschluss gem. § 34 HOAI im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (je Jahr; 2013, 2014, 2015) nachzuweisen. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Zu D2 des Teilnahmeantrags: Architekt/in für die Leistungen gem. §34 HOAI 2013 zu D3 des Teilnahmeantrags: Für den Bereich Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI sind für Bewerber der Kategorie arrivierte Büros mind. 8 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) bzw. Junge Büros mind. 5 Personen (Inhaber/Mitarbeiter) mit einem berufqualifizierendem Abschluss gem. § 34 HOAI im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (je Jahr; 2013, 2014, 2015) nachzuweisen. Bewerbergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Einschlägige Berufszulassung- und Befähigungsvorschriften für Architekten und Ingenieure, Berufsqualifikation ?Architekt/-in? gem. § 75 Abs. 1 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vorzulegende Nachweise:
Mindest- und Auswahlkriterien; Die Eignungskriterien gemäß III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung finden sich in den Auftragsunterlagen. Diese bestehen ausschließlich aus den auf der elektronischen Vergabeplattform zur Verfügung stehenden Dokumenten:
Mindest- und Auswahlkriterien; Die Eignungskriterien gemäß III.1.2) und III.1.3) dieser Bekanntmachung finden sich in den Auftragsunterlagen. Diese bestehen ausschließlich aus den auf der elektronischen Vergabeplattform zur Verfügung stehenden Dokumenten:
— Teilnahmeantrag (Bewerbungsbogen);
— Verfahrensteil.
Diese Aufzählung ist abschließend.
Es ist zwingend der frei zugängliche Teilnahmeantrag zu verwenden und gemäß der dort genannten Bestimmungen auszufüllen und einzureichen. Bewerbungen, die diese Bedingung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen.
Die Auftraggeberinnen wählen anhand der erteilten Auskünfte unter den zugelassenenen Bewerbern, die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb auffordern sind.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Die Auftraggeberinnen wählen anhand der erteilten Auskünfte unter den zugelassenenen Bewerbern, die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die zur Teilnahme am Wettbewerb auffordern sind.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 20
Höchstzahl der Bewerber: 25
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen mindestens 20 und höchstens 25 Teilnehmer für die erste Wettbewerbsphase einzuladen. Der Planungswettbewerb wird unabhängig vom Erreichen der Mindestzahl durchgeführt. Diese werden im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ermittelt. Für den Teilnahmewettbewerb sind zwei Bewerberkategorien vorgesehen: „Kategorie arrivierte Büros“ und „Kategorie junge Büros“.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeberinnen beabsichtigen mindestens 20 und höchstens 25 Teilnehmer für die erste Wettbewerbsphase einzuladen. Der Planungswettbewerb wird unabhängig vom Erreichen der Mindestzahl durchgeführt. Diese werden im Rahmen eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs ermittelt. Für den Teilnahmewettbewerb sind zwei Bewerberkategorien vorgesehen: „Kategorie arrivierte Büros“ und „Kategorie junge Büros“.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen der jeweiligen Bewerberkategorie erfüllen, sind für die Losziehung (Bewerber der „Kategorie junge Büros“) bzw. für Wertung der Auswahlkriterien (Bewerber der „Kategorie arrivierte Büros“) zugelassen. Die Auftraggeberinnen wählen die Teilnehmer am Planungswettbewerb anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, aus.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien sowie die Mindestkriterien/-anforderungen der jeweiligen Bewerberkategorie erfüllen, sind für die Losziehung (Bewerber der „Kategorie junge Büros“) bzw. für Wertung der Auswahlkriterien (Bewerber der „Kategorie arrivierte Büros“) zugelassen. Die Auftraggeberinnen wählen die Teilnehmer am Planungswettbewerb anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, aus.
Es werden keine Teilnehmer am Wettbewerb vorausgewählt und im Verfahren gesetzt.
Aus der „Kategorie junge Büros“ sollen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 4 Bewerber in einem Losverfahren bestimmt werden. Die Teilnahmebedingungen und die Mindestanforderungen finden sich im Bewerberbogen.
In der „Kategorie arrivierte Büros“ werden die Bewerber, die nach Wertung der Auswahlkriterien die höchsten Punktzahlen erzielen, als Teilnehmer für den Planungswettbewerb ausgewählt. Die Teilnahmebedingungen sowie die Mindest- und Auswahlkriterien finden sich im Bewerberbogen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 75 Absatz 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
In der „Kategorie arrivierte Büros“ werden die Bewerber, die nach Wertung der Auswahlkriterien die höchsten Punktzahlen erzielen, als Teilnehmer für den Planungswettbewerb ausgewählt. Die Teilnahmebedingungen sowie die Mindest- und Auswahlkriterien finden sich im Bewerberbogen. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, gem. § 75 Absatz 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Hinweis: Alle weiteren Kriterien zur wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie die Mindest- und Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb sind im auszufüllenden Teilnahmeantrag genannt. Dieser steht uneingeschränkt und kostenfrei elektronisch unter www.dtvp.de zur Verfügung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Hinweis: Alle weiteren Kriterien zur wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie die Mindest- und Auswahlkriterien im Teilnahmewettbewerb sind im auszufüllenden Teilnahmeantrag genannt. Dieser steht uneingeschränkt und kostenfrei elektronisch unter www.dtvp.de zur Verfügung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Teilnahmeanträge werden in folgenden Formen, jedoch nur unter zwingender Verwendung des frei auf der Vergabeplattform verfügbaren Teilnahmeantrags angenommen:
— Postalischer Versand;
— Elektronisch in Textform;
— Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur;
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur.
2. Im Anschluss an den hochbaulichen Planungswettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten
Wettbewerbsteilnehmer/-innen (Gesamtanzahl 4) zur Abgabe eines Honorarangebots im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens aufgefordert und zu mindestens einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Zuschlagskriterien:
a. Platzierung im Wettbewerb? Gewichtung 45 %;
b. Honorarangebot? Gewichtung 30 %;
c. Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses – Gewichtung 25 %.
Die Ausloberinnen behalten sich vor, auch in Abhängigkeit der Empfehlungen des Preisgerichts, das Zuschlagskriterium c. mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Verhandlungsverfahren in Unterkriterien zu differenzieren.
Details zu den Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
3. Für den Planungswettbewerb werden folgende Preisrichterinnen und Preisrichter benannt:
Fachpreisrichter/-innen
— Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen;
— Bodo Hafke, Dezernent für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Bezirksamt Hamburg-Mitte;
— Ursula Fuss, Frankfurt am Main;
— N.N., Freie/r Architekt/in;
— N.N., Freie/r Architekt/in.
Stellvertretende Fachpreisrichter/-innen
— Barbara Ehlers/Andrea von Mansberg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen;
— Michael Mathe, Leiter des Amtes für Stadt- und Landschaftsplanung, Bezirksamt Hamburg-Mitte;
Sachpreisrichter/-innen:
— Franz-Josef Haska, stellv. Mitglied des Vorstands der VBG, Vorsitzender des Ausschuss Prävention;
— Günter Woltering, alternierender Vorsitzender des Bauausschusses des Vorstandes der BGW;
— Thorsten Maximilian Döcke, Mitglied der Geschäftsführung der VBG;
— Prof. Jürgen Bruns-Berentelg, Vorsitzender der Geschäftsführung HafenCity Hamburg GmbH;
— Jörg Frommann, CDU Fraktion;
— Dirk Kienscherf, SPD Fraktion.
Stellvertretende Sachpreisrichter/-innen
— Eugen Müller, stellv. Mitglied des Vorstandes der VBG, alternierender Vorsitzender des Ausschusses Prävention;
— Birgit Adameck, alternierende Vorsitzende des Vorstandes der BGW;
— Prof. Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer der BGW;
Die namentliche Nennung der Preisrichter erfolgt mit Versand der Auslobung.
4. Verfügbarkeit der Vergabeunterlagen und elektronische Kommunikation:
Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ (www.dtvp.de) zu finden. Bewerber und/oder Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform registrieren. Die Registrierung ist in der benötigten BASIC-Edition ohne Mehrwertdienste kostenfrei.
Die Teilnahme- und Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ (www.dtvp.de) zu finden. Bewerber und/oder Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Vergabeplattform registrieren. Die Registrierung ist in der benötigten BASIC-Edition ohne Mehrwertdienste kostenfrei.
Die Kommunikation zwischen den Auftraggeberinnen und den Bewerbern und/oder Bietern ist ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich und setzt eine Registrierung auf der Vergabeplattform voraus.
Die Kommunikation zwischen den Auftraggeberinnen und den Bewerbern und/oder Bietern ist ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform möglich und setzt eine Registrierung auf der Vergabeplattform voraus.
Telefonische Anfragen, Mails und Benachrichtigungen mittels Fax werden nicht akzeptiert.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt, würden sie dennoch erteilt, wären sie unverbindlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYXH.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 136-244768 (2016-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦