Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel HTK-Vordertaunus 2 auf folgenden Linien zu erbringen: Fahrplanjahr 2017: — Regionale Linie 261: Königstein – Kronberg – Oberursel – Bad Homburg; — Regionale Linie X27: Königstein – Oberursel – Bad Homburg – Karben. Fahrplanjahr 2018: — Regionale Linie 261: Königstein – Kronberg – Oberursel – Bad Homburg; — Regionale Linie X27: Königstein – Oberursel – Bad Homburg – Karben – Nidderau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Gesamtleistung (gerundet): 859 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2017, 953 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2018.Die Gesamtmenge kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit angepasst werden, nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gesamtleistung (gerundet): 859 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2017, 953 Tsd. Nwkm/Fahrplanjahr 2018.Die Gesamtmenge kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit angepasst werden, nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Vergabemanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.rmv.de🌏
E-Mail: 2017-a-htk-vt2@rmv.de📧
Telefon: +49 6192294632📞
Fax: +49 6192294925 📠
Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
nachr. HAD-Ref. : 396/377
nachr. V-Nr/AKZ: Ausschreibung 2017-A-HTK-Vt2.
Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
nachr. HAD-Ref. : 396/377
nachr. V-Nr/AKZ: Ausschreibung 2017-A-HTK-Vt2.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel HTK-Vordertaunus 2 auf folgenden Linien zu erbringen:
Fahrplanjahr 2017:
— Regionale Linie 261: Königstein – Kronberg – Oberursel – Bad Homburg;
— Regionale Linie X27: Königstein – Oberursel – Bad Homburg – Karben.
Fahrplanjahr 2018:
— Regionale Linie X27: Königstein – Oberursel – Bad Homburg – Karben – Nidderau.
Die Gesamtmenge kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit angepasst werden, nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Referenznummer: Ausschreibung 2017-A-HTK-Vt2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis bzw. Erklärung/Bestätigung des Bieters im Sinne des § 13 Abs. 1 PBefG i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV.
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV und erklärt:
a) dass er der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
c) Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
c) Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 19 EG Absatz 2 und 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
oder:
Eidesstattliche Erklärung des Bieters im Original oder als beglaubigte Kopie, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eidesstattliche Erklärung des Bieters im Original oder als beglaubigte Kopie, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Zudem legt der Bieter bei Angebotsabgabe die in Ziffer III.1.4) geforderten Verpflichtungserklärungen gemäß des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vor.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt; oder
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt; oder
durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i.V.m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i.V.m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zudem erklärt der Bieter mit Angebotsabgabe, dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i.V.m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt. Der Bieter legt mit seinem Angebot eine schriftliche Bestätigung des Herstellers gemäß Anlage 28.1 und 28.2 der Vergabeunterlagen vor, dass die (((eTicket-Deutschland Akzeptanzterminals in den jeweils angebotenen Geräten (Busdrucker, Handterminal, autarke Geräte) die Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i.V.m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Auftragswertes des ersten Fahrplanjahres je Linienbündel. Näheres ist in Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und in § 10 Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bietergemeinschaften legen mit Angebotsabgabe die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation dar.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bietergemeinschaften legen mit Angebotsabgabe die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation dar.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/ Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 08.02.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 08.02.2016, S. 197 ff. und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Carola Schwarz
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2024-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-28 📅
2010-09-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung 2017-A-HTK-Vt2
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 082-145783
2010/S 183-279632
Zusätzliche Informationen
Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
nachr. HAD-Ref. : 396/377
nachr. V-Nr/AKZ: Ausschreibung 2017-A-HTK-Vt2.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Aus Sicht des Auftraggebers ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann unverzüglich gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Aus Sicht des Auftraggebers ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann unverzüglich gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt.
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 076-134505 (2016-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Kontakt
Telefon: +49 6192294-632📞
Fax: +49 6192294-925 📠