Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen im Erzgebirgskreis im Auftrag des ZAS

Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen

Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen
(Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet WEST).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-08 Auftragsbekanntmachung
2017-05-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: GSL/01/2017
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen (Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet WEST).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittlerer Erzgebirgskreis 🏙️
Aue-Schwarzenberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Postanschrift: Schlachthofstraße 12
Postleitzahl: 09366
Postort: Stollberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.za-sws.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@za-sws.de 📧
Fax: +49 3729666-125 📠
URL der Dokumente: http://www.za-sws.de/ausschreibungen_zas.cfm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-13 📅
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 240-437461
ABl. S-Ausgabe: 240
Zusätzliche Informationen
Menge und Umfang: Restabfall: ca. 15 200 Mg/a; Bioabfall: ca. 1 700 Mg/a; Pappe und Papier: ca. 5 400 Mg/a gesamt; Weihnachtsbäume: ca. 20 Mg/a; Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem: ca. 2 300 Mg/a; Abholung Haushaltsgroßgeräte: ca. 100 Vorgänge/a; Betrieb von Wertstoffhöfen: 6 Wertstoffhöfe; Entsorgung diverser auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen
(Los 1: Entsorgungsgebiet OST; Los 2: Entsorgungsgebiet WEST).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet OST
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240, 1.100; Säcke 70 l); ca. 15 200 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120; ca. 1 700 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240, 1 100; ca. 5 400 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem (ca. 2 300 Mg/a) für das gesamte Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreis. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m
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Für die im Bringsystem erfassten Abfälle, mit Ausnahme von Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräten, Leichtverpackungen (LVP), Papier und Pappe sowie Sperrabfall ist eine Verwertung/Beseitigung durchzuführen.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe 2.11.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option der einseitigen Verlängerung der Verträge durch den ZAS zweimalig um 2 Jahre. Die Verlängerung der Verträge ist durch den ZAS mit einem einjährigen Vorlauf zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2022 bzw. 31.12.2024 schriftlich anzuzeigen.
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Zusätzliche Informationen:
Menge und Umfang:
Restabfall: ca. 15 200 Mg/a;
Bioabfall: ca. 1 700 Mg/a;
Pappe und Papier: ca. 5 400 Mg/a gesamt;
Weihnachtsbäume: ca. 20 Mg/a;
Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem: ca. 2 300 Mg/a;
Abholung Haushaltsgroßgeräte: ca. 100 Vorgänge/a;
Betrieb von Wertstoffhöfen: 6 Wertstoffhöfe;
Entsorgung diverser auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle.
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung und zum Teil Behandlung von Abfällen inkl. weiterer Leistungen wie Behälteränderungsdienst und Betrieb von Wertstoffhöfen im Entsorgungsgebiet WEST
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240, 1.100; Säcke 70 l); ca. 13 100 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120; ca. 5 300 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240, 1 100; ca. 6 300 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem (ca. 2 500 Mg/a) für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreis. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m
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Für die im Bringsystem erfassten Abfälle, mit Ausnahme von Behälterglas, Elektro- und Elektronikaltgeräten, Leichtverpackungen (LVP), Papier und Pappe sowie Sperrabfall ist eine Verwertung/ Beseitigung durchzuführen.
Zusätzliche Informationen:
Restabfall: ca. 13 100 Mg/a;
Bioabfall: ca. 5 300 Mg/a;
Pappe und Papier ca. 6 300 Mg/a gesamt;
Weihnachtsbäume ca. 20 Mg/a;
Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem ca. 2 500 Mg/a;
Betrieb von Wertstoffhöfen: 3 Wertstoffhöfe;
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Entsorgungsgebiet Ost.
Entsorgungsgebiet West.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 42 Abs.1 VgV i. V. m. §§123, 124 GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- od. arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/des Mitglieds der BG/des NAN kein Insolvenzverf. od. ein vergleichbares Verfahren beantragt od. eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verf. mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN nicht im Verf. der Liquidation befindet od. seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/des Mitglieds der BG/des NAN infrage gestellt wird, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung od. Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken od. bewirken, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN keine wesentl. Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich od. fortdauernd mangelhaft erfüllt hat u. dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz od. zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN in Bezug auf Ausschlussgründe od. Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen od. Auskünfte zurückgehalten hat od. nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte od. fahrlässig od. vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, od. versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/das Mitglied der BG/der NAN seinen Verpfl. zur Zahlung von Steuern/Abgaben od. Beiträgen zur Sozialvers. nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des StGB (kriminelle u. terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) od. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz od. teilweise dazu verwendet werden od. verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG od. gegen Haushalte richtet, die von den EG od. in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG od. gegen Haushalte richtet, die von den EG od. in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des StGB (Bestechlichkeit u. Bestechung im (Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 u. 334 des StGB (Vorteilsgewährung u. Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische u. internationale Bedienstete); – Eigenerklärung über eine Mitglied in einer BG bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen
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— für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR;
— Vermögensschäden: 300 000 EUR.
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2 800 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf beide Lose ab, muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5 600 000 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Los 1 Entsorgungsgebiet OST:
Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte), Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für den ZAS, Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl,Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier und Pappe sowie Sperrabfall
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Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher 3-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen
BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem
Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik, Transport auf den Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) –
Benennung der Übergabestelle für die PPKVerkaufsverpackungen
für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber, Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage
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Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbVZertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes):
Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten: Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01), Bioabfall (AS 20 01 08), Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01), Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38), Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01), Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02, 20 01 02), gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02), Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07), asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*), Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*), Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02), Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01), Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*), Altreifen (AS 16 01 03), Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39), Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11), Metalle (AS 20 01 40), Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG)
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Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle: gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02), Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07), asbesthaltige Baustoffe (AS 17 06 05*), Dämmmaterial mit gefährlichen Stoffen (AS 17 06 03*), Kohlenteer und teerhaltige Produkte (17 03 03*) sowie Bitumengemische (AS 17 03 02), Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01), Altholz, Kategorie IV (AS 17 02 04* und 20 01 37*), Altreifen (AS 16 01 03), Glas, Flachglas (AS 16 01 20, 17 02 02 oder 20 01 02), Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39), Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11), Grünabfall (Weihnachtsbäume) (AS 20 02 01), Metalle (AS 20 01 40),
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für den Fall der Bereitstellung/Nennung einer eigenen Übergabestelle für kommunales Papier und Pappe: Lagern (ggf. Behandeln) von Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01)
für den Fall der Bereitstellung/Nutzung einer eigenen Übergabestelle für kommunales Papier und Pappe: Beschreibung der Übergabestelle – Lage, Öffnungszeiten, Beschreibung der Übergabe des Papiers zur Verwertung (technische, personelle und organisatorische Sicherstellung, dass Papier und Pappe ohne Verunreinigungen, trocken und ohne Vermischung mit anderen Abfällen (auch kein Papier und Pappe aus anderen Herkunftsbereichen) zwischengelagert und übergeben wird)
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Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen.
Mindeststandards:
— keine geforderten Mindeststandards -
Fortsetzung "Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien*
Los 2 Entsorgungsgebiet WEST:
Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte), Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners für den ZAS, Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), zul. Gesamtgewicht/ Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro V-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge, getrennt für Restabfall, Bioabfall, Weihnachtsbäume, Papier und Pappe sowie Sperrabfall
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Darstellung, wie Behälterstandplätze (Grundstücke) mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher 3-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen
BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem
Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch der Betrieb der Wertstoffhöfe vorgesehen ist – wie z. B. Personalplanung, vorgesehene Technik, Transport auf den Wertstoffhöfen, Beförderung zu den Verwertungs-/ Behandlungsanlage(n) –
Benennung der Übergabestelle für die PPKVerkaufsverpackungen
für die Entsorgung der auf den Wertstoffhöfen erfassten Abfälle: Benennung (Betreiber, Standort) der vorgesehenen Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) je Abfallart sowie Darstellung, ob und wo ggf. ein Umschlag von Abfällen stattfindet unter Angabe (Betreiber, Standort) der diesbezüglichen Umladestation/Sortieranlage
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Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbVZertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes): Sammlung und Beförderung für die folgenden Abfallarten:
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Restabfall (gemischte Siedlungsabfälle (AS 20 03 01)), Bioabfall (AS 20 01 08), Papier und Pappe (AS 20 01 01 und 15 01 01), Sperrabfall (AS 20 03 07 und 20 01 38), Grünabfall inkl. Weihnachtsbäume (AS 20 02 01), gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02), Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07), Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01), Altreifen (AS 16 01 03), Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39), Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11), Metalle (AS 20 01 40), Elektro- und Elektronikaltgeräte (Sammelgruppen 1 bis 5 nach ElektroG),
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Behandeln/Verwerten/Beseitigen für folgende Abfälle: gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AS 17 09 04) und Baustoffe auf Gipsbasis (AS 17 08 02), Gemische aus Beton Fliesen, Ziegeln und Keramik (AS 17 01 07), Altholz, Kategorie I-III (AS 17 02 01), Altreifen (AS 16 01 03), Kunststoffe, stoffgleiche Nichtverpackungen (AS 20 01 39), Bekleidung, Textilien (AS 20 01 10 und 20 01 11), Grünabfall (Weihnachtsbäume) (AS 20 02 01), Metalle (AS 20 01 40)
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Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs-/Behandlungsanlage(n) bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen Genehmigungen vorzulegen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-02-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg.
Zusätzliche Informationen:
Es dürfen keine Bieter oder sonstige Dritte bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: http://www.za-sws.de/ausschreibungen_zas.cfm 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Internetseite des ZAS heruntergeladen werden. (siehe I.3)
Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber eine neue Bieterinformation zum Abruf auf der Homepage des ZAS bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufes einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter. Die Bieter können dem ZAS eine E-Mail an vergabestelle@za-sws.de zusenden, mit der Bitte bei Herausgabe von Bieterinformationen zum Vergabeverfahren GSL/01/2017 den Bieter zu informieren. Der ZAS übernimmt für den Zugang der E-Mail bei den Bietern jedoch keine Gewähr. Die Inanspruchnahme dieses freiwilligen Services entbindet den Bieter nicht von der zuvor beschriebenen Pflicht, sich informiert zu halten.
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Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt, die bis 6 Wochen nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % des Bruttoauftragswertes.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen. In den Besonderen Vertragsbedingungen ist auch die Berechnung des Bruttoauftragswertes definiert.
Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 240-437461 (2016-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Annaberg 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 099-196498
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 240-437461
ABl. S-Ausgabe: 99

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von Restabfall (MGB 80, 120, 240, 1.100; Säcke 70 l); ca.
15 200 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120; ca. 1 700 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240, 1 100; ca. 5 400 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem (ca. 2 300 Mg/a) für das gesamte Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreis. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m3) zu stellen und abzuholen. Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet OST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem.
13 100 Mg/a), Bioabfall (MGB 80 und 120; ca. 5 300 Mg/a), Pappe und Papier (MGB 120, 240, 1 100; ca. 6 300 Mg/a gesamt), ca. 20 Mg/a Weihnachtsbäume sowie Sperrabfall im haushaltsnahen Holsystem (ca. 2 500 Mg/a) für das gesamte Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreis. Der Behälteränderungsdienst und das Waschen der Bioabfallbehälter sind ebenfalls Gegenstand der Leistung. Die Sammlung des Sperrabfalls und der Haushaltsgroßgeräte erfolgt im Holsystem mittels Anmeldung (Bestellkarten). Des Weiteren sind bei Antragstellung auf Containerentsorgung Abfallcontainer (7 m3) zu stellen und abzuholen. Weiterer Bestandteil der Leistung ist der Betrieb der Wertstoffhöfe im Entsorgungsgebiet WEST des Erzgebirgskreises sowie die damit verbundene Annahme von Abfällen aus privaten Haushalten und anderen Herkunftsbereichen im Bringsystem.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-19 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2017/S 099-196498 (2017-05-19)