Los 1: Sammlung, Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Behälteränderungsdienst und Vertrieb von Abfallsäcken und Banderolen Los 2: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier und Behälteränderungsdienst Los 3: Sammlung, Beförderung, Transport und Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle und Reinhaltung der DSD-Containerstandplätze Hinweis: Die Lose werden im weiteren Vergabeverfahren wie folgt beziffert, um die Organisationsstruktur beim EMO fortsetzen zu können. Los 1 wird im weiteren Vergabeverfahren weiterhin als Los 1 benannt. Los 2 wird im weiteren Vergabeverfahren als Los 5 benannt. Los 3 wird im weiteren Vergabeverfahren als Los 6 benannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-15.
Auftragsbekanntmachung (2016-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Los 1: Sammlung und Beförderung Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (ca. 25 650-31 350 Mg/a) inkl. Behälteränderungsdienst, Gestellung und Beförderung von Abfall- und Pressmüllcontainern sowie Vertrieb von Abfall- und Laubsäcken sowie Banderolen für Ast- und StrauchwerkLos 2: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier ca. 9 000-11 000 Mg/a, inkl. Erfassung des Altpapiers auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf, Behälteränderungsdienst und Betrieb der ÜbergabestelleLos 3: Einsammeln (ggf. Zusammentragen), Transportieren, ggf. Zwischenlagern, sowie die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von im Landkreis Märkisch-Oderland verbotswidrig abgelagerten Abfällen (ca. 26 verschiedene Abfallartenmit ca. 325 Mg/a sowie ca. 1 600 Altreifen, ca. 650 Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie andere Abfälle mit geringen Stückzahlen (Altfahrzeuge), Gestellung von Abfallcontainern an ca. 22 Stellen im Landkreis Märkisch-Oderland und Beförderung der Abfallcontainer inkl. Entsorgung der erfassten Abfälle; Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme (jährlich ca. 5 681 Standplätze) prognostiziert.Die Lose haben unterschiedliche Laufzeiten (unter II.3 sind der früheste Beginn und das späteste Ende eingetragen ohne Berücksichtigung der Kündigungsoption):Los 1: 1.1.2018-30.4.2024 (6 a + 4 Mon);Los 2: 1.10.2017-30.4.2024 (6 a + 7 Mon);Los 3: 1.10.2017-30.4.2024 (6 a + 7 Mon);Bei Nichtkündigung der Verträge (siehe hierzu Punkt II.2.2)) verlängern sich die Verträge der Lose 1, 2 und 3 um 2 Jahre bis 30.4.2026.Die Eintragungen in II.3) sowie im Anhang unter 4 bei den jeweiligen Losen ist das Vertragsende unter Berücksichtigung der Kündigungsoption des Auftraggebers angegeben.
Los 1: Sammlung und Beförderung Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (ca. 25 650-31 350 Mg/a) inkl. Behälteränderungsdienst, Gestellung und Beförderung von Abfall- und Pressmüllcontainern sowie Vertrieb von Abfall- und Laubsäcken sowie Banderolen für Ast- und StrauchwerkLos 2: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier ca. 9 000-11 000 Mg/a, inkl. Erfassung des Altpapiers auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf, Behälteränderungsdienst und Betrieb der ÜbergabestelleLos 3: Einsammeln (ggf. Zusammentragen), Transportieren, ggf. Zwischenlagern, sowie die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von im Landkreis Märkisch-Oderland verbotswidrig abgelagerten Abfällen (ca. 26 verschiedene Abfallartenmit ca. 325 Mg/a sowie ca. 1 600 Altreifen, ca. 650 Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie andere Abfälle mit geringen Stückzahlen (Altfahrzeuge), Gestellung von Abfallcontainern an ca. 22 Stellen im Landkreis Märkisch-Oderland und Beförderung der Abfallcontainer inkl. Entsorgung der erfassten Abfälle; Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme (jährlich ca. 5 681 Standplätze) prognostiziert.Die Lose haben unterschiedliche Laufzeiten (unter II.3 sind der früheste Beginn und das späteste Ende eingetragen ohne Berücksichtigung der Kündigungsoption):Los 1: 1.1.2018-30.4.2024 (6 a + 4 Mon);Los 2: 1.10.2017-30.4.2024 (6 a + 7 Mon);Los 3: 1.10.2017-30.4.2024 (6 a + 7 Mon);Bei Nichtkündigung der Verträge (siehe hierzu Punkt II.2.2)) verlängern sich die Verträge der Lose 1, 2 und 3 um 2 Jahre bis 30.4.2026.Die Eintragungen in II.3) sowie im Anhang unter 4 bei den jeweiligen Losen ist das Vertragsende unter Berücksichtigung der Kündigungsoption des Auftraggebers angegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland
Postanschrift: Klosterstraße 18
Postleitzahl: 15344
Postort: Strausberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.maerkisch-oderland.de🌏
Fax: +49 3341/3547009 📠
Zu Punkt I.1) Adresse und Kontaktstelle, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind:
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die nachfolgend genannte Vergabeplattform heruntergeladen werden:
http://Vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRYJVW
Darüber hinaus wird die o. g. Vergabeplattform zur weiteren Kommunikation (z. B. zu Bieteranfragen/Bieterantworten) genutzt.
Darüber hinaus wird die o. g. Vergabeplattform zur weiteren Kommunikation (z. B. zu Bieteranfragen/Bieterantworten) genutzt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Sammlung, Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Behälteränderungsdienst und Vertrieb von Abfallsäcken und Banderolen
Los 2: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier und Behälteränderungsdienst
Los 3: Sammlung, Beförderung, Transport und Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle und Reinhaltung der DSD-Containerstandplätze
Hinweis: Die Lose werden im weiteren Vergabeverfahren wie folgt beziffert, um die Organisationsstruktur beim EMO fortsetzen zu können.
Los 1 wird im weiteren Vergabeverfahren weiterhin als Los 1 benannt.
Los 2 wird im weiteren Vergabeverfahren als Los 5 benannt.
Los 3 wird im weiteren Vergabeverfahren als Los 6 benannt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Behälteränderungsdienst und Vertrieb von Abfallsäcken und Banderolen
Kurze Beschreibung:
Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall ist haushaltsnah mit MGB 80, MGB 120, MGB 240 und MGB 1 100 sowie Abfallsäcken im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland zu sammeln. Es werden im mittleren Mengenkorridor 25 650-31 350 Mg/a prognostiziert. Die Sammlung erfolgt in einem 14-täglichen Regelturnus für die 2-Radbehälter, bei den 4-Radbehältern sind Abweichungen vom Regelturnus möglich. Der gesammelte Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfall ist an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zur Entsorgung zu übergeben. Die Hausmüllbehälter sind Eigentum des EMO. Behälter sind im Auftrag des EMO zu beschaffen und ein Behälteränderungsdienst ist einzurichten. Zum Nachweis der Behälterentleerungen ist ein Identsystem einzusetzen. Zudem sind für die Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall Pressmüllcontainer (10-20 m³) und Absetzcontainer (2,5 m³ bis 20 m³) zu stellen und auf Bedarf an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zu entleeren. Flächendeckend im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland sind Abfall- und Laubsäcke sowie Banderolen für Ast- und Strauchschnitt zu vertreiben.
Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall ist haushaltsnah mit MGB 80, MGB 120, MGB 240 und MGB 1 100 sowie Abfallsäcken im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland zu sammeln. Es werden im mittleren Mengenkorridor 25 650-31 350 Mg/a prognostiziert. Die Sammlung erfolgt in einem 14-täglichen Regelturnus für die 2-Radbehälter, bei den 4-Radbehältern sind Abweichungen vom Regelturnus möglich. Der gesammelte Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfall ist an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zur Entsorgung zu übergeben. Die Hausmüllbehälter sind Eigentum des EMO. Behälter sind im Auftrag des EMO zu beschaffen und ein Behälteränderungsdienst ist einzurichten. Zum Nachweis der Behälterentleerungen ist ein Identsystem einzusetzen. Zudem sind für die Erfassung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall Pressmüllcontainer (10-20 m³) und Absetzcontainer (2,5 m³ bis 20 m³) zu stellen und auf Bedarf an der Abfallumschlagstation Rüdersdorf zu entleeren. Flächendeckend im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland sind Abfall- und Laubsäcke sowie Banderolen für Ast- und Strauchschnitt zu vertreiben.
Menge oder Umfang: Sammlung und Beförderung Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (ca. 25 650-31 350 Mg/a) inkl. Behälteränderungsdienst, Gestellung und Beförderung von Abfall- und Pressmüllcontainer sowie Vertrieb von Abfall- und Laubsäcken sowie Banderolen für Ast- und Strauchwerk.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier und Behälteränderungsdienst
Kurze Beschreibung:
Altpapier ist haushaltsnah mit MGB 240 und MGB 1 100 im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland zu sammeln. Auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf ist Altpapier mittels eines 20 m³-Presscontainers oder einem ähnlichen System zu erfassen. Es werden im mittleren Mengenkorridor 9 000-11 000 Mg/a prognostiziert. Die Sammlung erfolgt in einem 4-wöchentlichen Regelturnus für die 2-Radbehälter, bei den 4-Radbehältern sind Abweichungen vom Regelturnus möglich. Die Papierbehälter sind Eigentum des EMO. Behälter sind im Auftrag des EMO zu beschaffen und ein Behälteränderungsdienst einzurichten. Zum Nachweis der Behälterentleerungen ist ein Identsystem einzusetzen. Das erfasste Altpapier ist an einer Übergabestelle zur weiteren Verwertung bereitzustellen.
Altpapier ist haushaltsnah mit MGB 240 und MGB 1 100 im gesamten Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland zu sammeln. Auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf ist Altpapier mittels eines 20 m³-Presscontainers oder einem ähnlichen System zu erfassen. Es werden im mittleren Mengenkorridor 9 000-11 000 Mg/a prognostiziert. Die Sammlung erfolgt in einem 4-wöchentlichen Regelturnus für die 2-Radbehälter, bei den 4-Radbehältern sind Abweichungen vom Regelturnus möglich. Die Papierbehälter sind Eigentum des EMO. Behälter sind im Auftrag des EMO zu beschaffen und ein Behälteränderungsdienst einzurichten. Zum Nachweis der Behälterentleerungen ist ein Identsystem einzusetzen. Das erfasste Altpapier ist an einer Übergabestelle zur weiteren Verwertung bereitzustellen.
Menge oder Umfang: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier ca. 9 000-11 000 Mg/a, inkl. Erfassung des Altpapiers auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf, Behälteränderungsdienst und Betrieb der Übergabestelle.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Sammlung, Beförderung, Transport und Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle und Reinhaltung der DSD-Containerstandplätze
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst das Einsammeln (ggf. Zusammentragen), Transportieren, ggf. Zwischenlagern, sowie die Zuführung zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung von im Landkreis Märkisch-Oderland verbotswidrig abgelagerten Abfällen gemäß des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG). Es werden 26 verschiedene Abfallarten prognostiziert, welche verbotswidrig abgelagert werden. Die Gesamtmenge wird auf ca. 325 Mg/a sowie ca. 1 600 Altreifen, ca. 650 Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie andere Abfälle mit geringen Stückzahlen geschätzt. An verschiedenen Stellen sind im Landkreis Märkisch-Oderland Abfallcontainer zu stellen, in denen Ämter, Gemeinden und Andere verbotswidrig abgelagerte Abfälle sammeln. Die über diese Abfallcontainer erfassten Abfälle sind ebenfalls zu…
… entsorgen.Zudem ist die Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme Leistungsbestandteil. Ausgehend von derzeit 399 Standplätzen mit 4-wöchentlicher Reinhaltung und 19 Standplätzen mit 14-täglicher Reinhaltung wird für den Leistungszeitraum die Anzahl der jährlich zu reinigenden Standplätze auf 5 681 Standplätze prognostiziert.
… entsorgen.
Zudem ist die Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme Leistungsbestandteil. Ausgehend von derzeit 399 Standplätzen mit 4-wöchentlicher Reinhaltung und 19 Standplätzen mit 14-täglicher Reinhaltung wird für den Leistungszeitraum die Anzahl der jährlich zu reinigenden Standplätze auf 5 681 Standplätze prognostiziert.
Zudem ist die Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme Leistungsbestandteil. Ausgehend von derzeit 399 Standplätzen mit 4-wöchentlicher Reinhaltung und 19 Standplätzen mit 14-täglicher Reinhaltung wird für den Leistungszeitraum die Anzahl der jährlich zu reinigenden Standplätze auf 5 681 Standplätze prognostiziert.
Menge oder Umfang:
Los 1: Sammlung und Beförderung Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (ca. 25 650-31 350 Mg/a) inkl. Behälteränderungsdienst, Gestellung und Beförderung von Abfall- und Pressmüllcontainern sowie Vertrieb von Abfall- und Laubsäcken sowie Banderolen für Ast- und Strauchwerk
Los 1: Sammlung und Beförderung Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall (ca. 25 650-31 350 Mg/a) inkl. Behälteränderungsdienst, Gestellung und Beförderung von Abfall- und Pressmüllcontainern sowie Vertrieb von Abfall- und Laubsäcken sowie Banderolen für Ast- und Strauchwerk
Los 2: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier ca. 9 000-11 000 Mg/a, inkl. Erfassung des Altpapiers auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf, Behälteränderungsdienst und Betrieb der Übergabestelle
Los 3: Einsammeln (ggf. Zusammentragen), Transportieren, ggf. Zwischenlagern, sowie die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von im Landkreis Märkisch-Oderland verbotswidrig abgelagerten Abfällen (ca. 26 verschiedene Abfallartenmit ca. 325 Mg/a sowie ca. 1 600 Altreifen, ca. 650 Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie andere Abfälle mit geringen Stückzahlen (Altfahrzeuge), Gestellung von Abfallcontainern an ca. 22 Stellen im Landkreis Märkisch-Oderland und Beförderung der Abfallcontainer inkl. Entsorgung der erfassten Abfälle; Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme (jährlich ca. 5 681 Standplätze) prognostiziert.
Los 3: Einsammeln (ggf. Zusammentragen), Transportieren, ggf. Zwischenlagern, sowie die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung von im Landkreis Märkisch-Oderland verbotswidrig abgelagerten Abfällen (ca. 26 verschiedene Abfallartenmit ca. 325 Mg/a sowie ca. 1 600 Altreifen, ca. 650 Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie andere Abfälle mit geringen Stückzahlen (Altfahrzeuge), Gestellung von Abfallcontainern an ca. 22 Stellen im Landkreis Märkisch-Oderland und Beförderung der Abfallcontainer inkl. Entsorgung der erfassten Abfälle; Reinhaltung der Containerstandplätze der Dualen Systeme (jährlich ca. 5 681 Standplätze) prognostiziert.
Die Lose haben unterschiedliche Laufzeiten (unter II.3 sind der früheste Beginn und das späteste Ende eingetragen ohne Berücksichtigung der Kündigungsoption):
Los 1: 1.1.2018-30.4.2024 (6 a + 4 Mon);
Los 2: 1.10.2017-30.4.2024 (6 a + 7 Mon);
Los 3: 1.10.2017-30.4.2024 (6 a + 7 Mon);
Bei Nichtkündigung der Verträge (siehe hierzu Punkt II.2.2)) verlängern sich die Verträge der Lose 1, 2 und 3 um 2 Jahre bis 30.4.2026.
Die Eintragungen in II.3) sowie im Anhang unter 4 bei den jeweiligen Losen ist das Vertragsende unter Berücksichtigung der Kündigungsoption des Auftraggebers angegeben.
Beschreibung der Optionen:
Die Verträge verlängern sich in den Losen 1, 2 und 3 einmalig um 2 Jahre, wenn der Auftraggeber diese nicht mit einem einjährigen Vorlauf zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: EMO 02/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Märkisch-Oderland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers infrage gestellt wird, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB; Der Bieter hat zu versichern, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters/ des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ des Unterauftragnehmers infrage gestellt wird, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, dass der Bieter/ das Mitglied der Bietergemeinschaft/ der Unterauftragnehmer seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Weiterhin ist zu erklären, dass der Bieter nicht rechtskräftig verurteilt worden ist wegen § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
§§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete);
— Eigenerklärung über eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. gesetzl. Unfallkasse und Beitragsleistungen;
— für Unternehmen, die im Handels- bzw. Berufsregister eingetragen sind: Nachweis über die Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem das Unternehmen ansässig ist;
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Betriebshaftpflichtversicherungsbestätigung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den folgenden Deckungssummen je Schadensfall oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall:
— Personen- und Sachschäden: 2 500 000 EUR;
— Vermögensschäden: 300 000 EUR.
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2 800 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf mehrere Lose ab, muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5 600 000 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Dem vergleichbar wäre eine Versicherung über 2 800 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Gibt der Bieter ein Angebot auf mehrere Lose ab, muss der geforderte Versicherungsschutz eines Loses maximiert sein oder durch eine entsprechend höhere Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Anforderung ist erfüllt, wenn die Deckungssumme pro Schadensfall zweifach maximiert ist für mehrere Versicherungsfälle eines Jahres. Den Anforderungen genügt alternativ dazu auch eine Versicherungssumme, die insgesamt die maximierte Deckungssumme erreicht, d. h. bei Angebot auf mehrere Lose insgesamt 5 600 000 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung für Los 1 und Los 5 über Referenzen zu den ausgeschriebenen Leistungen oder vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz; im Auftrag eines örE oder eines vergleichbaren Rechtsträgers) wie folgt:
— Los 1, 5: behältergestützte Abfuhr (Hausmüll, Bioabfall oder Altpapier) mit Einsatz eines Identsystems mit mind. 50 000 angeschlossenen Einwohnern.
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) wie folgt (oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes):
— Los 1: Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (AS 200301);
— Los 5: Sammeln und Befördern von Altpapier (AS 200101 und 150101); für die Übergabestelle des Altpapiers: Lagern (ggf. Behandeln) von Altpapier (AS 20 01 01 und 15 01 01);
— Los 6:Sammeln und Befördern für alle ausgeschriebenen Abfallarten (siehe Leistungsbeschreibung); für den Fall der Zwischenlagerung: Lagern bzw. Behandeln/Verwerten/Beseitigen für die zwischengelagerten Abfallarten; Behandeln/Verwerten/Beseitigen für alle ausgeschriebenen Abfallarten, welche nicht durch die SBB den Entsorgungsanlagen zugewiesen werden.
— Los 6:Sammeln und Befördern für alle ausgeschriebenen Abfallarten (siehe Leistungsbeschreibung); für den Fall der Zwischenlagerung: Lagern bzw. Behandeln/Verwerten/Beseitigen für die zwischengelagerten Abfallarten; Behandeln/Verwerten/Beseitigen für alle ausgeschriebenen Abfallarten, welche nicht durch die SBB den Entsorgungsanlagen zugewiesen werden.
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch den Bieter einzureichen:
— Los 1: Sammlung, Beförderung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Behälteränderungsdienst und Vertrieb von Abfallsäcken und Banderolen;
— Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte);
— Benennung der vorgesehenen Fahrzeuge (Anzahl, Fahrzeugtyp (Heck-/ Seitenlader), Fahrzeugachsen, zul. Gesamtgewicht/Nutzlast, Hersteller, Einhaltung Euro IV-Norm) sowie der personellen Besatzung der Fahrzeuge;
— Darstellung, wie Standplätze mit Einschränkungen bei der Sammlung (kein Einsatz herkömmlicher Drei-Achs-Fahrzeuge möglich) entsorgt werden sollen;
— BSI-Prüfungszertifizierung für das eingesetzte Identsystem;
— Darstellung, wie technisch, personell und organisatorisch die Beförderung der Abfallcontainer und Presscontainer erfolgen soll, inkl. Angaben zu den Abfall- und Presscontainern;
— Darstellung, wie der Vertrieb der Abfallsäcke und Banderolen organisiert werden soll;
— Los 5: Sammlung und Beförderung von kommunalem Altpapier und Behälteränderungsdienst;
— Beschreibung der Erfassung des Altpapiers auf der Abfallumschlagstation Rüdersdorf;
— Benennung der Übergabestelle(n) für das Altpapier zur Verwertung (Betreiber, Standort), Benennung der Öffnungszeit und Darstellung der Übergabe des Altpapiers (Technik/Organisation), soweit zwei Übergabestellen angeboten werden, ist die Aufteilung des gesammelten Altpapiers prozentual auf die Übergabestelle zu benennen, Nachweis der Entfernung Übergabestelle zur Landkreisgrenze für den Fall, dass die Übergabestelle nicht im Gebiet des Landkreises liegt;
— Benennung der Übergabestelle(n) für das Altpapier zur Verwertung (Betreiber, Standort), Benennung der Öffnungszeit und Darstellung der Übergabe des Altpapiers (Technik/Organisation), soweit zwei Übergabestellen angeboten werden, ist die Aufteilung des gesammelten Altpapiers prozentual auf die Übergabestelle zu benennen, Nachweis der Entfernung Übergabestelle zur Landkreisgrenze für den Fall, dass die Übergabestelle nicht im Gebiet des Landkreises liegt;
— Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Übergabestelle(n) Genehmigungen vorzulegen;
— Los 6: Sammlung, Beförderung, Transport und Entsorgung verbotswidrig abgelagerter Abfälle und Reinhaltung der DSD-Containerstandplätze;
— Benennung des Standortes von dem die Leistung aus erbracht werden soll;
— Angaben zum vorgesehenen Personal (Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter, deren Qualifikation (Ausbildung als Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bzw. eine vergleichbare Ausbildung oder Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen) und Vorlage von mindestens einem gültigen GGVSEB-ADR-Schein für einen vorgesehenen Mitarbeiter);
— Angaben zum vorgesehenen Personal (Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter, deren Qualifikation (Ausbildung als Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft bzw. eine vergleichbare Ausbildung oder Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrungen im Umgang mit gefährlichen Abfällen) und Vorlage von mindestens einem gültigen GGVSEB-ADR-Schein für einen vorgesehenen Mitarbeiter);
— Angaben zur vorgesehenen Technik;
— Darstellung des Transportes von der Erfassung bis zur Entsorgungsanlage;
— Übersicht über die Verwertung/Beseitigung der Abfälle (gilt nicht für die gefährlichen Abfälle (Zuweisung durch SBB); die Übersicht hat folgende Daten je Abfallart zu beinhalten: Standort der Anlage, Betreiber der Anlage, Behandlungsverfahren;
— für den Fall der Zwischenlagerung: Beschreibung der Zwischenlagerung;
— Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind für die Verwertungs- und Beseitigungsanlagen bzw. Umschlagstation/Sortieranlagen, Zwischenlager Genehmigungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % des Bruttoauftragswertes.
Die Sicherheitsleistung ist nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen zu stellen. In den Besonderen Vertragsbedingungen ist auch die Berechnung des Bruttoauftragswertes definiert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Rechnungslegung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die besonderen Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere in deren Teil III) näher beschrieben. Bei der Beseitigung von gefährlichen Abfällen sind die Besonderheiten des Landes Brandenburg zu berücksichtigen (siehe Leistungsbeschreibung Los 3).
Die besonderen Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen (insbesondere in deren Teil III) näher beschrieben. Bei der Beseitigung von gefährlichen Abfällen sind die Besonderheiten des Landes Brandenburg zu berücksichtigen (siehe Leistungsbeschreibung Los 3).
Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sind im bzw. für das Gebiet des gesamten Landkreises Märkisch-Oderland zu erbringen. Die für die Verwertung/Beseitigung eingesetzten Anlagen müssen sich nicht im Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland befinden. Die Übergabestelle(n) für das kommunale Altpapier muss sich im Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland oder in max. 15 km Entfernung zur Landkreisgrenze befinden.
Die abfallwirtschaftlichen Leistungen sind im bzw. für das Gebiet des gesamten Landkreises Märkisch-Oderland zu erbringen. Die für die Verwertung/Beseitigung eingesetzten Anlagen müssen sich nicht im Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland befinden. Die Übergabestelle(n) für das kommunale Altpapier muss sich im Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland oder in max. 15 km Entfernung zur Landkreisgrenze befinden.
Unterauftragnehmer sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen nicht zulässig für den Leistungsteil Sammlung und Beförderung in allen Losen. Für die eingesetzten Sammelfahrzeuge (Heck-, Seiten- bzw. Frontlader) wird mindestens die Einhaltung der EURO V-Norm (Abgasnorm) gefordert. Dies gilt nicht für Pritschenfahrzeuge, Containerfahrzeuge und andere Fahrzeuge.
Unterauftragnehmer sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen nicht zulässig für den Leistungsteil Sammlung und Beförderung in allen Losen. Für die eingesetzten Sammelfahrzeuge (Heck-, Seiten- bzw. Frontlader) wird mindestens die Einhaltung der EURO V-Norm (Abgasnorm) gefordert. Dies gilt nicht für Pritschenfahrzeuge, Containerfahrzeuge und andere Fahrzeuge.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-10 📅
Öffnungsort: Strausberg.
Ort des Eröffnungstermins: Strausberg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Datum des Beginns: 2017-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EMO 02/2016
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt I.1) Adresse und Kontaktstelle, bei denen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen erhältlich sind:
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die nachfolgend genannte Vergabeplattform heruntergeladen werden:
Darüber hinaus wird die o. g. Vergabeplattform zur weiteren Kommunikation (z. B. zu Bieteranfragen/Bieterantworten) genutzt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.