Ausschreibung „AVV-Regionalbuslinie 230“ (Öffentlicher Dienstleistungsauftrag vom 1.5.2017 bis 8.12.2018)

Landkreis Aichach-Friedberg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Personenbeförderung auf der AVV-Regionalbuslinie 230 vom 1.5.2017 bis zum 8.12.2018:
AVV-Regionalbuslinie 230: Pöttmes – Schnellmannskreuth-Unterbachern-Inchenhofen-Oberbernbach-Aichach.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-19 Auftragsbekanntmachung
2017-03-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf der AVV-Regionalbuslinie 230 vom 1.5.2017 bis zum 8.12.2018: AVV-Regionalbuslinie 230: Pöttmes – Schnellmannskreuth-Unterbachern-Inchenhofen-Oberbernbach-Aichach.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Aichach-Friedberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Aichach-Friedberg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Postanschrift: Prinzregentenstraße 2
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.avv-augsburg.de 🌏
E-Mail: vergabeverfahren@avv-augsburg.de 📧
Telefon: +49 82134377117 📞
Fax: +49 82134377107 📠
URL der Dokumente: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-19 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-24 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 249-458037
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 233-425063
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV. Aufgrund der Ablehnung des Antrags des Altkonzessionärs auf Wiedererteilung der Liniengenehmigung für die AVV-Regionalbuslinie 230 durch die zuständige Genehmigungsbehörde und der wegen der Unmöglichkeit der Leistungserbringung einhergehenden kurzfristigen Beendigung des zugrunde liegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags muss dieser Verkehr vergeben werden. Die Jahresfrist gemäß Art. 7 Abs. 2 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 kann aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit nicht eingehalten werden. Die Frist zur Stellung von eigenwirtschaftlichen Anträgen (§ 12 Abs. 6 PBefG) ist zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens noch nicht abgelaufen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung auf der AVV-Regionalbuslinie 230 vom 1.5.2017 bis zum 8.12.2018:
AVV-Regionalbuslinie 230: Pöttmes – Schnellmannskreuth-Unterbachern-Inchenhofen-Oberbernbach-Aichach.
Ca. 100 851 Nwkm/Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aichach-Friedberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellte Personen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Mindeststandards:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zu 1:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass er in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler – bzw. Fernlinienverkehr verfügt. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
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Zu 2:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass keine zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Zu 3:
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass der Erteilung einer Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in seinem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere erklärt er, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr.1071/2009- dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
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Mindeststandards:
1.
Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss der Bieter über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügen.
2.
Eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein.
3.
Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung gemäß PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Personenbeförderungsgesetz(PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr PBZugV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Bietergemeinschaften sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen; 2.Die Bieter können max.30 % der Leistungen (gemessen an den Fahrplankm) an Subunternehmen vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmen bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an Subunternehmen übertragen will. 3. Die unter III.1.1) bis III.1.3) aufgeführten Erklärungen sind auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und – bei Einsatz von Subunternehmen – für das jeweilige Subunternehmen abzugeben. 4. Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f)VO1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständl. Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.avv-augsburg.de/topnav/der-avv/ausschreibungen.226 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.
Aufgrund der Ablehnung des Antrags des Altkonzessionärs auf Wiedererteilung der Liniengenehmigung für die AVV-Regionalbuslinie 230 durch die zuständige Genehmigungsbehörde und der wegen der Unmöglichkeit der Leistungserbringung einhergehenden kurzfristigen Beendigung des zugrunde liegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags muss dieser Verkehr vergeben werden. Die Jahresfrist gemäß Art. 7 Abs. 2 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 kann aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit nicht eingehalten werden. Die Frist zur Stellung von eigenwirtschaftlichen Anträgen (§ 12 Abs. 6 PBefG) ist zum Zeitpunkt des Beginns des Vergabeverfahrens noch nicht abgelaufen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 249-458037 (2016-12-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinie 230 vom 1.5.2017 bis zum 8.12.2018: AVV-Regionalbuslinie 230: Pöttmes-Schnellmannskreuth-Unterbachern-Inchenhofen-Oberbernbach-Aichach.
Gesamtwert des Auftrags: 384 057 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 047-086497
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 249-458037
ABl. S-Ausgabe: 47

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Personenbeförderung mit Omnibussen nach dem PBefG, Vergabe der AVV-Regionalbuslinie 230 vom 1.5.2017 bis zum 8.12.2018:
AVV-Regionalbuslinie 230: Pöttmes-Schnellmannskreuth-Unterbachern-Inchenhofen-Oberbernbach-Aichach.
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Zeit Bereitstellung Ersatzfahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alter eingesetzte Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 85

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-03 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf § 135 Abs. 2 S.2 GWB wird hingewiesen. Danach gilt: „Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen
Aufgrund der Ablehnung des Antrags des Altkonzessionärs auf Wiedererteilung der Liniengenehmigung für die AVV-Regionalbuslinie 230 durch die zuständige Genehmigungsbehörde und der wegen der Unmöglichkeit der Leistungserbringung einhergehenden kurzfristigen Beendigung des zugrunde liegenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags musste dieser Verkehr vergeben werden. Die Jahresfrist gemäß Art. 7 Abs. 2 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates konnte aufgrund der beschriebenen Dringlichkeit nicht eingehalten werden.
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Quelle: OJS 2017/S 047-086497 (2017-03-03)
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