Ausschreibung der Beschaffung eines VOK-Messmoduls

IT.Niedersachsen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung / Beschaffung einer Messmodul-Software („VOK-Messmodul“) für die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) des Prüfdienstes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Der Prüfdienst der LWK benötigt für die Durchführung der VOK im Rahmen der EU-Agrarförderung (InVeKoS) eine neue Vermessungssoftware. Diese Software wird auf 105 Vermessungseinheiten eingesetzt, die aus robusten, witterungsgeschützten Windows-Tablet-Computern und ebensolchen GNSS-Empfängern besteht. Nach der Abnahme der Software sind Pflegeleistungen (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) zu erbringen und die Software in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln und an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Für den Prozess der Programmentwicklung vor und nach der Abnahme geht der Auftraggeber von einem Arbeitsaufwand in Höhe von 300 Stunden für einen Software- und/oder Datenbankentwickler des Auftragnehmers aus. Diese Stunden können von dem Auftraggeber nach Bedarf abgerufen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Branchenspezifisches Softwarepaket
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: michael.behrensdorf@it.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 51198983850 📞
Fax: +49 511198984913 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 037-060007
ABl. S-Ausgabe: 37
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2 VOL/A vor. Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung / Beschaffung einer Messmodul-Software („VOK-Messmodul“) für die Vor-Ort-Kontrolle (VOK) des Prüfdienstes der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK). Der Prüfdienst der LWK benötigt für die Durchführung der VOK im Rahmen der EU-Agrarförderung (InVeKoS) eine neue Vermessungssoftware. Diese Software wird auf 105 Vermessungseinheiten eingesetzt, die aus robusten, witterungsgeschützten Windows-Tablet-Computern und ebensolchen GNSS-Empfängern besteht. Nach der Abnahme der Software sind Pflegeleistungen (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände) zu erbringen und die Software in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln und an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen. Für den Prozess der Programmentwicklung vor und nach der Abnahme geht der Auftraggeber von einem Arbeitsaufwand in Höhe von 300 Stunden für einen Software- und/oder Datenbankentwickler des Auftragnehmers aus. Diese Stunden können von dem Auftraggeber nach Bedarf abgerufen werden.
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Beschreibung der Optionen: Weiterentwicklung und Anpassung der Software.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 02801-475/15

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle heruntergeladen werden können.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle heruntergeladen werden können.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen, die unter der im Anhang A.II – „Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken“ genannten Stelle heruntergeladen werden können.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Behrensdorf
Name: Die Unterlagen werden auf der Homepage: http://vergabe.niedersachsen unter „Ausschreibungen“, „IT-Leistungen“ zum Abruf bereit gestellt
Postanschrift: Keine Angabe
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02801-475/15
Zusätzliche Informationen
Die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise behält sich der LSKN gem. § 19 EG Abs. 2
VOL/A vor.
Nach gesonderter Aufforderung sind in den Erklärungen genannte Angaben nachzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer -
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung
von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen
ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß
101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch
den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese
Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2016/S 037-060007 (2016-02-18)