Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Ammerland
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Ammerland besteht aus sechs (6) Gemeinden. Der Verwaltungssitz ist Westerstede. Im Landkreis Ammerland wohnen circa 120.000 Einwohner.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Ammerland gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Die ansässigen Gewerbebetriebe sollen mit Bandbreiten von mehr als 30 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 30 Mbit/s im Upstream erschlossen werden. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen. Gleichzeitig sollen circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet ansässigen Gewerbebetriebe mit mehr als 50 Mbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 50 Mbit/s im Down- und Upstream erschlossen werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Ammerland, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Download sowie im Upload angemeldet.
Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Ziel ist eine mindestens 95 %ige flächendeckende NGA-Breitbandgrundversorgung für Private mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und von circa 10 Mbit/s im Upstream und für Gewerbetreibende von mindestens 30 Mbit/s im Down- und Upstream. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden (siehe Ziff. II.2.2).
(c) Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Ammerland sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Landkreis Ammerland behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(d) Daten und Fakten
Es befinden sich ca. 2.450 Gebäudeanschlüsse, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen, und ca. 37 nicht mit Glasfaser angebundene und mit VDLS2-Technik erschlossene Kabelverzweiger im Projektgebiet. Weitere NGA-Infrastrukturen sind im Projektgebiet nicht gemeldet. Unterversorgte Gewerbegebiete im Projektgebiet werden in der Anlage 1: Projektgebiet nicht gesondert hervorgehoben; sie sind in den farbig markierten Flächen enthalten.
(e) Gebietskulisse
Das Zielgebiet der vorliegenden Auftragsbekanntmachung erstreckt sich auf die nachfolgenden Gebiete (nachfolgend „Projektgebiet im Nordosten des Landkreises Ammerland“ oder „Projektgebiet“ genannt): Gemeinde Rastede, Gemeinde Wiefelstede und Stadt Westerstede (nördlicher Teil).
Die Ortskerne der genannten Gemeinden verfügen jeweils bereits über mindestens eine NGA-Infrastruktur. Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Projektgebiet farbig markiert.
Die interessierten Bieter können die Anlage 1: Projektgebiet bei der oben genannten Kontaktstelle anfordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-02-26
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Auftragsbekanntmachung
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2017-01-04
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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