Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Euskirchen

Kreis Euskirchen

(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Kreis Euskirchen befindet sich im äußersten Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und grenzt innerhalb von Nordrhein-Westfalen an die Kreise Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und die Städteregion Aachen, sowie im Süden und Südosten an die rheinland-pfälzischen Kreise Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifel und Ahrweiler. Auf Gemeindegebiet der kreiszugehörigen Gemeinde Hellenthal ist die westliche Kreisgrenze auch die Bundesgrenze zu Belgien.
Zum Kreisgebiet gehören die Städte Bad Münstereifel, Euskirchen, Mechernich, Schleiden und Zülpich sowie die Gemeinden Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim und Weilerswist. Die Kreisgröße beträgt in etwa 1.250 qkm bei ca. 193.000 Einwohnern mit ca. 86.000 Haushalten. Das Kreisgebiet liegt topographisch zu einem Drittel in der landwirtschaftlich geprägten und flachgründigen Bördenzone der Voreifel und zu zwei Dritteln in der Eifel, die innerhalb des Kreisgebietes zum Teil stark mittelgebirgigen Charakter aufweist, mit einschneidenden Flusstälern bis auf 690 m über NN ansteigt und durch waldreiche und zum Teil siedlungsarme Höhenlagen charakterisiert ist.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Kreis Euskirchen gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den angegebenen, priorisierten Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Alle weiteren – nicht priorisierten – Gewerbegebiete sollen gleich den privaten Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s im Download erschlossen werden. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis Euskirchen nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Euskirchen, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Kreis Euskirchen sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von EUR 15.000.000,00 gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Bundesrepublik Deutschland“ vom 29. Februar 2016 (nachfolgend „Landesförderrichtlinie“ genannt) bis zu EUR 15.000.000,00 zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Euskirchen neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Angebot des zukünftigen Kooperationspartners so ausgestaltet sein muss, dass mit Einschaltung der Vectoring-Technologie mindestens 95 % der Teilnehmeranschlüsse mit Bandbreiten über 50 Mbit/s im Download erschlossen würden.
Die Bieter sollen im Übrigen darauf hingewiesen werden, dass sich die Kreise Düren und Euskirchen hinsichtlich ihrer NGA-Ausbauvorhaben sowie der jeweiligen Ausschreibungsverfahren in enger Abstimmung miteinander befinden. Die Kreise erhoffen, dass sich auf Grund dieses Umstands bei den einzelnen Telekommunikationsunternehmen höhere Synergieeffekte und mithin niedrige Wirtschaftlichkeitslücken ergeben.
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Ausbaugebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Gezielte Analysen haben jedoch als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von mindestens 1 Gbit/s im Download sowie im Upload angemeldet. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
(c) Markterkundungsverfahren
Der Kreis Euskirchen führte vom 12. Juni 2015 bis zum 15. Juli 2015 ein Markterkundungsverfahren durch. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führt der Kreis Euskirchen letztmalig eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch.
Der Kreis Euskirchen bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Ausbaugebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
(i) Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(ii) Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iii) Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iv) Die Bekanntmachung von Räumen im Ausbaugebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen.
Falls Sie einen entsprechenden Ausbau der Breitbandgrundversorgung in den einzelnen Kommunen, Ortsteilen oder Teilbereichen des Kreises Euskirchen beabsichtigen, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(i) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht.
(ii) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung.
(iii) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Falls Sie bereits entsprechende NGA-Netze vorhalten, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(i) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
(ii) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp-oder kml-Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal „www.breitbandausschreibungen.de“ einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Die Daten werden von dem Kreis Euskirchen ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung des Ausbaugebietes verwendet.
(d) Details zum Ausbauprojekt
Der Kreis Euskirchen sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich.
Der Kreis Euskirchen behält sich vor, den Bieter zu verpflichten, dem Kreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Leerrohr zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Ausbaugebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Der Kreis Euskirchen behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(e) Daten und Fakten
Die wesentlichen Kennzahlen zum NGA-Breitbandausbauvorhaben des Kreises Euskirchen sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst.
Kreis Gemeinde Los NGA unterversorgte Gewerbe-gebiete
Name Name Haushalte Firmen anzubinden
Euskirchen Bad Münstereifel 1 1.226 140 11
Euskirchen Euskirchen 1 1.320 131 35
Euskirchen Mechernich 1 3.040 275 18
Euskirchen Weilerswist 1 120 11 3
Euskirchen Zülpich 1 96 13 10
Euskirchen Summe Los 1 1 5.802 570 77
Euskirchen Blankenheim 2 876 101 5
Euskirchen Dahlem 2 192 22 6
Euskirchen Hellenthal 2 1.407 180 15
Euskirchen Kall 2 538 60 9
Euskirchen Nettersheim 2 1.923 238 4
Euskirchen Schleiden 2 940 88 14
Euskirchen Summe Los 2 2 5.876 689 53
Euskirchen Los 3 (Alle) 11.678 1.259 130
(f) Gebietskulisse
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass sich auf Grund des letztmalig durchgeführten Markterkundungsverfahrens noch Veränderungen des Ausbaugebietes ergeben könnten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-25 Auftragsbekanntmachung