Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Bernkastel-Wittlich

Landkreis Bernkastel-Wittlich

(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist ein Kreis in Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus 107 verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz und zugleich bevölkerungsreichste Stadt ist Wittlich. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wohnen circa 110.981 Einwohner.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den angegebenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Bernkastel-Wittlich, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Gezielte Analysen haben jedoch als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von mindestens 1 Gbit/s im Download sowie im Upload angemeldet. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
(c) Markterkundungsverfahren
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führt der Landkreis Bernkastel-Wittlich letztmalig eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Kreisgebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
(i) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(ii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iv) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen.
Falls Sie einen entsprechenden Ausbau der Breitbandgrundversorgung in den einzelnen Kommunen, Ortsteilen oder Teilbereichen des Landkreises Bernkastel-Wittlich beabsichtigen, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(i) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht.
(ii) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung.
(iii) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Falls Sie bereits entsprechende NGA-Netze vorhalten, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(iv) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
(v) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp-oder kml-Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal „www.breitbandausschreibungen.de“ einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Die Daten werden von dem Landkreis Bernkastel-Wittlich ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung der Projektgebiete verwendet.
(d) Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich behält sich vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis nach Bedarf ein Leerrohr zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(e) Daten und Fakten
Das ausgeschriebene Gebiet umfasst den nach den Vorgaben der Bundesrichtlinie unterversorgten Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Nachfolgende Tabelle enthält Angaben zur Fläche sowie zur Anzahl von Haushalten, Unternehmen und Gewerbegebiete auf Kreis und Verbandsgemeindeebene.
Verwaltung Weißer Fleck (km2) Haus-halte Firmen Gewerbe-gebiete
Landkreis 681,3 7.183 997 51
Verbandsgemeinden /Städte
Bernkastel-Kues 104,2 1.273 225 11
Morbach 106,7 250 65 7
Thalfang am Erbeskopf 65,1 714 86 4
Traben-Trarbach 109,8 337 40 6
Wittlich 25,9 49 106 5
Wittlich-Land 269,7 4560 475 18
(f) Gebietskulisse
Verwaltung Gemeinde Haus-halte Firmen Gewerbe-gebiete
Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues 31 1 0
Bernkastel-Kues Gornhausen 111 8 1
Bernkastel-Kues Hochscheid 13 3 1
Bernkastel-Kues Kleinich 136 11 0
Bernkastel-Kues Kommen 0 16 1
Bernkastel-Kues Longkamp 4 2 2
Bernkastel-Kues Monzelfeld 65 9 1
Bernkastel-Kues Mülheim (Mosel) 95 23 0
Bernkastel-Kues Neumagen-Dhron 232 33 2
Bernkastel-Kues Piesport 52 2 0
Bernkastel-Kues Ürzig 390 83 3
Morbach Morbach 250 65 7
Thalfang am Erbeskopf Breit 117 7 0
Thalfang am Erbeskopf Büdlich 102 7 0
Thalfang am Erbeskopf Etgert 59 1 0
Thalfang am Erbeskopf Horath 4 0 0
Thalfang am Erbeskopf Malborn 5 0 0
Thalfang am Erbeskopf Merschbach 29 1 0
Thalfang am Erbeskopf Rorodt 46 1 0
Thalfang am Erbeskopf Thalfang 352 69 4
Traben-Trarbach Bausendorf 3 0 0
Traben-Trarbach Bengel 20 7 3
Traben-Trarbach Flußbach 2 0 0
Traben-Trarbach Hontheim 76 7 1
Traben-Trarbach Kröv 52 20 2
Traben-Trarbach Irmenach 1 0 0
Traben-Trarbach Starkenburg 4 0 0
Traben-Trarbach Traben-Trarbach 179 6 0
Wittlich Wittlich 49 106 5
Wittlich-Land Altrich 16 0 0
Wittlich-Land Arenrath 47 4 0
Wittlich-Land Bergweiler 3 0 0
Wittlich-Land Binsfeld 4 1 1
Wittlich-Land Bruch 115 7 0
Wittlich-Land Dierscheid 84 9 0
Wittlich-Land Dodenburg 52 9 0
Wittlich-Land Dreis 620 67 1
Wittlich-Land Gladbach 172 11 0
Wittlich-Land Heckenmünster 67 7 0
Wittlich-Land Heidweiler 99 15 0
Wittlich-Land Hupperath 3 0 0
Wittlich-Land Landscheid 776 83 3
Wittlich-Land Minderlittgen 1 0 0
Wittlich-Land Niersbach 109 10 1
Wittlich-Land Osann-Monzel 141 38 4
Wittlich-Land Plein 17 2 0
Wittlich-Land Salmtal 714 68 6
Wittlich-Land Bettenfeld 426 38 1
Wittlich-Land Dierfeld 3 0 0
Wittlich-Land Eisenschmitt 205 17 0
Wittlich-Land Großlittgen 19 7 0
Wittlich-Land Hasborn 202 11 0
Wittlich-Land Karl 2 0 0
Wittlich-Land Manderscheid 279 42 1
Wittlich-Land Meerfeld 188 18 0
Wittlich-Land Oberscheidweiler 1 0 0
Wittlich-Land Pantenburg 141 8 0
Wittlich-Land Schladt 5 0 0
Wittlich-Land Schwarzenborn 49 3 0
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Projektgebietes farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Projektgebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-26 Auftragsbekanntmachung
2018-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bernkastel-Wittlich
Postanschrift: Kurfürstenstraße 16
Postleitzahl: 54516
Postort: Wittlich
Kontakt
Internetadresse: http://www.bernkastel-wittlich.de 🌏
E-Mail: markus.lautwein@bernkastel-wittlich.de 📧
Telefon: +49 6571142494 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-265004
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet. Zum weiteren Verfahrensablauf: Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen. Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb). Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren). Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor. Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Januar 2017. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen. Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist ein Kreis in Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus 107 verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz und zugleich bevölkerungsreichste Stadt ist Wittlich. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wohnen circa 110.981 Einwohner.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten.
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Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
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Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den angegebenen Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
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Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Bernkastel-Wittlich, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
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(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Gezielte Analysen haben jedoch als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Die ansässigen Gewerbetreibenden haben einen Bedarf von mindestens 1 Gbit/s im Download sowie im Upload angemeldet. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
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Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
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(c) Markterkundungsverfahren
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führt der Landkreis Bernkastel-Wittlich letztmalig eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch.
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Kreisgebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
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Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
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(i) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(ii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iv) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen.
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Falls Sie einen entsprechenden Ausbau der Breitbandgrundversorgung in den einzelnen Kommunen, Ortsteilen oder Teilbereichen des Landkreises Bernkastel-Wittlich beabsichtigen, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(i) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht.
(ii) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung.
(iii) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
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Falls Sie bereits entsprechende NGA-Netze vorhalten, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(iv) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
(v) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp-oder kml-Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
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Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal „www.breitbandausschreibungen.de“ einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
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Die Daten werden von dem Landkreis Bernkastel-Wittlich ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung der Projektgebiete verwendet.
(d) Details zum Ausbauprojekt
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
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Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
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Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) zukunftsfähig ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
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Der Landkreis Bernkastel-Wittlich behält sich vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis nach Bedarf ein Leerrohr zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
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Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
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Der Landkreis Bernkastel-Wittlich behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
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Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
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(e) Daten und Fakten
Das ausgeschriebene Gebiet umfasst den nach den Vorgaben der Bundesrichtlinie unterversorgten Bereich des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Nachfolgende Tabelle enthält Angaben zur Fläche sowie zur Anzahl von Haushalten, Unternehmen und Gewerbegebiete auf Kreis und Verbandsgemeindeebene.
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Verwaltung Weißer Fleck (km2) Haus-halte Firmen Gewerbe-gebiete
Landkreis 681,3 7.183 997 51
Verbandsgemeinden /Städte
Bernkastel-Kues 104,2 1.273 225 11
Morbach 106,7 250 65 7
Thalfang am Erbeskopf 65,1 714 86 4
Traben-Trarbach 109,8 337 40 6
Wittlich 25,9 49 106 5
Wittlich-Land 269,7 4560 475 18
(f) Gebietskulisse
Verwaltung Gemeinde Haus-halte Firmen Gewerbe-gebiete
Bernkastel-Kues Bernkastel-Kues 31 1 0
Bernkastel-Kues Gornhausen 111 8 1
Bernkastel-Kues Hochscheid 13 3 1
Bernkastel-Kues Kleinich 136 11 0
Bernkastel-Kues Kommen 0 16 1
Bernkastel-Kues Longkamp 4 2 2
Bernkastel-Kues Monzelfeld 65 9 1
Bernkastel-Kues Mülheim (Mosel) 95 23 0
Bernkastel-Kues Neumagen-Dhron 232 33 2
Bernkastel-Kues Piesport 52 2 0
Bernkastel-Kues Ürzig 390 83 3
Morbach Morbach 250 65 7
Thalfang am Erbeskopf Breit 117 7 0
Thalfang am Erbeskopf Büdlich 102 7 0
Thalfang am Erbeskopf Etgert 59 1 0
Thalfang am Erbeskopf Horath 4 0 0
Thalfang am Erbeskopf Malborn 5 0 0
Thalfang am Erbeskopf Merschbach 29 1 0
Thalfang am Erbeskopf Rorodt 46 1 0
Thalfang am Erbeskopf Thalfang 352 69 4
Traben-Trarbach Bausendorf 3 0 0
Traben-Trarbach Bengel 20 7 3
Traben-Trarbach Flußbach 2 0 0
Traben-Trarbach Hontheim 76 7 1
Traben-Trarbach Kröv 52 20 2
Traben-Trarbach Irmenach 1 0 0
Traben-Trarbach Starkenburg 4 0 0
Traben-Trarbach Traben-Trarbach 179 6 0
Wittlich Wittlich 49 106 5
Wittlich-Land Altrich 16 0 0
Wittlich-Land Arenrath 47 4 0
Wittlich-Land Bergweiler 3 0 0
Wittlich-Land Binsfeld 4 1 1
Wittlich-Land Bruch 115 7 0
Wittlich-Land Dierscheid 84 9 0
Wittlich-Land Dodenburg 52 9 0
Wittlich-Land Dreis 620 67 1
Wittlich-Land Gladbach 172 11 0
Wittlich-Land Heckenmünster 67 7 0
Wittlich-Land Heidweiler 99 15 0
Wittlich-Land Hupperath 3 0 0
Wittlich-Land Landscheid 776 83 3
Wittlich-Land Minderlittgen 1 0 0
Wittlich-Land Niersbach 109 10 1
Wittlich-Land Osann-Monzel 141 38 4
Wittlich-Land Plein 17 2 0
Wittlich-Land Salmtal 714 68 6
Wittlich-Land Bettenfeld 426 38 1
Wittlich-Land Dierfeld 3 0 0
Wittlich-Land Eisenschmitt 205 17 0
Wittlich-Land Großlittgen 19 7 0
Wittlich-Land Hasborn 202 11 0
Wittlich-Land Karl 2 0 0
Wittlich-Land Manderscheid 279 42 1
Wittlich-Land Meerfeld 188 18 0
Wittlich-Land Oberscheidweiler 1 0 0
Wittlich-Land Pantenburg 141 8 0
Wittlich-Land Schladt 5 0 0
Wittlich-Land Schwarzenborn 49 3 0
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Projektgebietes farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Projektgebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung darüber,
— dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
— dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
— dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;
— dass die in § 6 VOL/A-EG Abs. 4 genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;
— dass die Firma die Bestimmungen des Landestariftreuegesetz („LTTG“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
— Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
— Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
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— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
— Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem zu verhandelnden Kooperationsvertrag ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
(i) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
(i) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
(ii) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung vom 15. Juni 2015 und der EU-Leitlinie vom 26. Januar 2013 durchzuführen.
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
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Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
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Die Bewerber haben die Wirtschaftlichkeitslücke im Einzelnen darzulegen und zu erläutern. Die Investitionsbeihilfe wird, soweit diese gewährt werden sollte, nicht über die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke hinausgehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Mindestanforderungen erfüllen. Bewerber, die diese nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung in der Weise statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben und Unterlagen des Bewerbers bewertet, ob sie den Bewerber für fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig hält.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Herrn Markus Lautwein

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
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Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
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Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Januar 2017. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
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Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten.
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Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landkreis Bernkastel-Wittlich
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
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Quelle: OJS 2016/S 146-265004 (2016-07-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist ein Kreis in Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus 107 verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz und zugleich bevölkerungsreichste Stadt ist Wittlich. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wohnen circa 110 981 Einwohner. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der private Netzbetreiber übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen, für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Gesamtwert des Auftrags: 25736207.18 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bernkastel-Wittlich 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-551380
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 146-265004
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der NGA-Rahmenregelung vom 15.6.2015 sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.1.2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich ist ein Kreis in Rheinland-Pfalz. Der Kreis besteht aus 107 verbandsangehörigen Städten und Gemeinden. Der Verwaltungssitz und zugleich bevölkerungsreichste Stadt ist Wittlich. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich wohnen circa 110 981 Einwohner.
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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Bernkastel-Wittlich gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der private Netzbetreiber übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen, für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
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Zusätzliche Informationen:
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der NGA-Rahmenregelung vom 15.6.2015 sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26.1.2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Bernkastel-Wittlich

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): k.A.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-09 📅
Name: innogy TelNet GmbH
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 12048769.26 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: z. Hd. Herrn Markus Lautwein

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Wittlich
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 241-551380 (2018-12-12)