Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Landkreises Stade

Landkreis Stade

(a) Zusammenfassende Projektskizzierung:
Der Landkreis Stade liegt im nordöstlichen Teil Niedersachsens und befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg. Das Kreisgebiet erstreckt sich westlich von Hamburg aus über einen mehr als 80 km langen Streifen südwestlich der Elbe bis hin zur Mündung der Oste.
Der Landkreis Stade besteht aus 40 Gemeinden. Der Verwaltungssitz ist Stade. Im Gegensatz zu vielen anderen Regionen Deutschlands weist der Landkreis eine positive Bevölkerungsentwicklung auf. Aktuell wohnen im Landkreis bereits über 200 000 Einwohner. Insbesondere die vorgesehenen Infrastrukturprojekte der kommenden Jahre (Anbindung der A26 an die A1 und die A7, Bau eines Elbtunnels im Zuge des Neubaus der A20) sowie die in den letzten Jahren erfolgte erfolgreiche Integration in den Hamburger Verkehrsverbund lassen ein weiteres Bevölkerungswachstum erwarten.
Der Landkreis Stade zählt mit seinem wirtschaftlichen Potenzial zu den führenden Wirtschaftsstandorten in Norddeutschland. Entscheidender Standortvorteil ist seine Verankerung in der Metropolregion Hamburg und die damit zusammenhängende Infrastruktur an qualifizierten Fachkräften, an innovationsfreudigen Unternehmen sowie an unternehmensfreundlichen Gründungsbedingungen.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Stade gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 85 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
Ferner behält sich der Auftraggeber vor, den Teilnehmern im Teilgebiet Grundoldendorf Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Stade, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Landkreis Stade sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von 15 000 000,00 EUR gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 15. Dezember 2015 (nachfolgend „Landesförderrichtlinie“ genannt) bis zu 2 000 000,00 EUR zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Stade neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Angebot des zukünftigen Kooperationspartners so ausgestaltet sein muss, dass die zu errichtende NGA-Infrastruktur grundsätzlich den Vorgaben des Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung von passiven Infrastrukturen genügt. Ausnahmen können nach Aussage der Bewilligungsbehörde auf Antrag für Bestandsinfrastrukturen möglich sein.
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Studien gehen davon aus, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer einen hohen, in den nächsten Jahren noch steigenden Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben.
Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Download und circa 10 Mbit/s im Upload auszugehen. Der Bedarf der Gewerbetreibenden variiert stärker als der Bedarf der Privathaushalte. Bei kleineren Unternehmen entspricht er dem Bedarf von Privathaushalten, in Einzelfällen reicht er bereits heute bis zu 1 Gbit/s (symmetrisch). Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
(c) Details zum Ausbauprojekt:
Der Landkreis Stade sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und Angebote für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt.
Der Landkreis Stade behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots getroffen werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(d) Daten und Fakten:
Das Projektgebiet ist auf vier Lose aufgeteilt.
Von den 67 Teilgebieten befinden sich 35 Teilgebiete in LOS 1, 15 Teilgebiete in LOS 2 und 17 Teilgebiete in LOS 3. LOS 4 enthält alle 67 Teilgebiete. Die vorgenannten Ortsteile und Straßenzüge verteilen sich wie folgt auf die Lose (vgl. Anlage 1: Übersicht Gebiete und Anlage 3: Übersicht Adressen):
LOS 1 – Norden des Landkreises Stade
LOS 1 umfasst den nördlichen Bereich des Landkreises Stade einschließlich der Hansestadt Stade (Samtgemeinden Oldendorf-Himmelpforten und Nordkehdingen, Gemeinde Drochtersen, Hansestadt Stade). Es befinden sich ca. 2.950 Adressen in diesem Bereich, dies entspricht ca. 3.550 Haushalten, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen.
LOS 2 – Mitte des Landkreises Stade
LOS 2 umfasst die bislang unterversorgten Anschlüsse in den Samtgemeinden Lühe, Horneburg und Harsefeld. Es befinden sich ca. 1.450 Adressen in diesem Bereich, dies entspricht ca. 1.740 Haushalten, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen.
LOS 3 – Süden des Landkreises Stade
LOS 3 umfasst die bislang unterversorgten Anschlüsse in den Samtgemeinden Fredenbeck und Apensen, der Gemeinde Jork und der Hansestadt Buxtehude. Es befinden sich ca. 1.130 Adressen in diesem Bereich, dies entspricht ca. 1.350 Haushalten, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen.
LOS 4 Gesamtlos bzgl. des Landkreises Stade
Im Rahmen des LOS 4 soll das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Stade als ein eigenes LOS ausgeschrieben werden. Das LOS 4 ist deckungsgleich mit der Summe der LOSE 1, 2 und 3.
(e) Gebietskulisse
Folgende unterversorgte Ortsteile und Straßenzüge wurden identifiziert:
— Gemeinde Ahlerstedt: Ahrenswohlde (teilweise), Klein Wangersen (teilweise), Bokel (teilweise), Klethen (teilweise), Ottendorf (teilweise), Oersdorf (teilweise), Ahrensmoor (teilweise), Ahlerstedt (teilweise), Doosthof (teilweise)
— Gemeinde Apensen: Grundoldendorf (teilweise)
— Gemeinde Balje: Balje (teilweise), Hörne (teilweise), Außendeich (teilweise), Neuenhof (teilweise), Elbdeich (teilweise), Süderdeich (teilweise), Breitendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise), Baljerdorf (teilweise), Rittershausen (teilweise), Faulenhofe (teilweise)
— Gemeinde Bargstedt: Frankenmoor (teilweise)
— Gemeinde Beckdorf: Goldbeck (teilweise), Nindorf (teilweise), Beckdorf (teilweise)
— Gemeinde Bliedersdorf: Bliedersdorf (teilweise), Postmoor (teilweise)
— Gemeinde Brest: Wohlerst (teilweise), Bredenbeck (teilweise), Klein Reith (teilweise), Reith (teilweise)
— Gemeinde Burweg: Burweg (teilweise), Blumenthal (teilweise), Bossel (teilweise)
— Hansestadt Buxtehude: Ketzendorf (teilweise)
— Gemeinde Deinste: Deinste (teilweise), Helmste (teilweise)
— Gemeinde Drochtersen: Drochtersen (teilweise), Dornbusch (teilweise), Hüll (teilweise), Assel (teilweise)
— Gemeinde Engelschoff: Neuland (teilweise), Hammahermoor (teilweise)
— Gemeinde Estorf: Estorf (teilweise), Gräpel (teilweise)
— Gemeinde Fredenbeck: Fredenbeck (teilweise)
— Flecken Freiburg: Stellenfleth (teilweise), Esch (teilweise), Allwörden (teilweise), Freiburg (teilweise)
— Gemeinde Großenwörden: Großenwörden (teilweise)
— Gemeinde Grünendeich: Grünendeich (teilweise), Huttfleth (teilweise)
— Gemeinde Guderhandviertel: Guderhandviertel (teilweise)
— Gemeinde Hammah: Groß Sterneberg (teilweise), Hammah (teilweise)
— Flecken Harsefeld: Hollenbeck (teilweise)
— Gemeinde Heinbockel: Heinbockel (teilweise)
— Gemeinde Himmelpforten: Himmelpforten (teilweise), Breitenwisch (teilweise)
— Flecken Horneburg: Horneburg (teilweise)
— Gemeinde Jork: Lühe (teilweise), Höhen (teilweise), Borstel (teilweise), Neuenschleuse (teilweise), Wisch (teilweise), Gehrden (teilweise), Osterladekop (teilweise), Hinterbrack (teilweise), Königreich (teilweise), Jork (teilweise), Moorende (teilweise)
— Gemeinde Kranenburg: Brobergen (teilweise), Kranenburg (teilweise)
— Gemeinde Krummendeich: Krummendeich (teilweise), Eggerkamp (teilweise)
— Gemeinde Kutenholz: Aspe (teilweise), Kutenholz (teilweise), Sadersdorf (teilweise), Mulsum (teilweise)
— Gemeinde Oederquart: Oederquart (teilweise), Wetterdeich (teilweise), Gehrener Sietwende (teilweise)
— Gemeinde Oldendorf: Oldendorf (teilweise)
— Hansestadt Stade: Bützfleth (teilweise), Abbenfleth (teilweise), Stade (teilweise), Stadermoor (teilweise)
— Gemeinde Steinkirchen: Elbdeich (teilweise), Huttfleth (teilweise), Steinkirchen (teilweise)
— Gemeinde Wischhafen: Neulandermoor (teilweise), Hamelwördenermoor (teilweise), Dösemoor (teilweise), Wischhafen (teilweise), Wolfsbruch (teilweise), Hamelwörden (teilweise)
Die unterversorgten Ortsteile und Straßenzüge wurden auf 67 Teilgebiete aufgeteilt (vgl. Anlage 1: Übersicht Gebiete). Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 2: Karten des Projektgebietes farbig markiert. In diesen Gebieten sollen jeweils nur die unterversorgten Adressen berücksichtigt werden (vgl. Anlage 3: Übersicht Adressen). Die genannten Anlagen werden auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Die Flächen und die Adressen des Projektgebietes können auf Nachfrage auch als Shapefile (.shp) zur Verfügung gestellt werden.
Bei den in das Projektgebiet aufgenommenen Teilgebieten handelt es sich um reine Wohn- bzw. Mischgebiete mit Wohn- und gewerblicher Nutzung. Neben Privathaushalten und Unternehmen profitieren auch institutionelle Nachfrager und öffentliche Einrichtungen von der Erschließung der unterversorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen wie Schulen, Kindergärten, lokale Vereine und freiwillige Feuerwehren.
Die Identifizierung der weißen Flecken des Ausbaugebiets beruht auf den dem Landkreis Stade bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Bieter ist verpflichtet, im Rahmen seiner Teilnahmebekundung die förderfähigen Adressen zu verifizieren und ggf. zu modifizieren.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-15 Auftragsbekanntmachung
2017-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge