Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Düren
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung Der Kreis Düren liegt im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und grenzt an die Kreise Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen sowie die Städteregion Aachen. Der Kreis Düren liegt dabei nördlich des Kreises Euskirchen und grenzt dabei auf einer Länge von ca. 44 km an jenen. Zum Kreisgebiet Düren gehören die Städte Düren, Heimbach, Jülich, Linnich und Nideggen sowie die Gemeinden Aldenhoven, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz und Vettweiß. Die Kreisgröße beträgt in etwa 940 qkm bei ca. 260.000 Einwohnern mit ca. 118.000 Haushalten. Das Kreisgebiet liegt zu zwei Dritteln im Bereich der Bördenzone der Zülpicher und Jülicher Börde, die ebenfalls flachgründig und landwirtschaftlich geprägt ist, jedoch mit Tagebaugebieten in den nördlich gelegenen Randbereichen Anteil am Rheinischen Braunkohlerevier hat. Im südlichen Kreisgebiet, das ca. ein Drittel der Kreisfläche ausmacht, ist der Anstieg zu Hochlagen der Eifel vorhanden, der mit auffälligen, gewundenen Taleinschnitten die Geländebeschaffenheit bestimmt. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich auf ca. 566 m über NN. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen. Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den angegebenen, priorisierten Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Alle weiteren – nicht priorisierten – Gewerbegebiete sollen gleich den privaten Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s im Download erschlossen werden. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis Düren nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln. Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Kreis Düren sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von EUR 15.000.000,00 gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Bundesrepublik Deutschland“ vom 29. Februar 2016 (nachfolgend „Landesförderrichtlinie“ genannt) ebenfalls bis zu EUR 15.000.000,00 zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Düren neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Angebot des zukünftigen Kooperationspartners so ausgestaltet sein muss, dass mit Einschaltung der Vectoring-Technologie mindestens 95 % der Teilnehmeranschlüsse mit Bandbreiten über 50 Mbit/s im Download erschlossen werden. Die Bieter werden im Übrigen darauf hingewiesen, dass sich die Kreise Düren und Euskirchen hinsichtlich ihrer NGA-Ausbauvorhaben sowie der jeweiligen Ausschreibungsverfahren in enger Abstimmung miteinander befinden. Die Kreise erhoffen, dass sich auf Grund dieses Umstands bei den einzelnen Telekommunikationsunternehmen höhere Synergieeffekte und mithin niedrigere Wirtschaftlichkeitslücken ergeben. (b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Ausbaugebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Ansässige Gewerbetreibende haben einen Bedarf von mindestens 1 Gbit/s im Download sowie im Upload angemeldet. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind. (c) Markterkundungsverfahren Der Kreis Düren führte vom 12. Juni 2015 bis zum 15. Juli 2015 ein Markterkundungsverfahren durch. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führt der Kreis Düren hiermit eine erneute Erkundung bei Breitbandversorgern durch. Der Kreis Düren bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Kreisgebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt. Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen: (i) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. (ii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. (iii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden. (iv) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen. Falls Sie einen entsprechenden Ausbau der Breitbandgrundversorgung in den einzelnen Kommunen, Ortsteilen oder Teilbereichen des Kreises Düren beabsichtigen, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten: (i) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht. (ii) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung. (iii) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. Falls Sie bereits entsprechende NGA-Netze vorhalten, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten: (i) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit). (ii) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp-oder kml-Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen. Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal „www.breitbandausschreibungen.de“ einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu. Die Daten werden von dem Kreis Düren ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung des Ausbaugebietes verwendet. (d) Details zum Ausbauprojekt Der Kreis Düren sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren. Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden. Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access). Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich. Der Kreis Düren behält sich vor, den Bieter zu verpflichten, dem Kreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Leerrohr zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Ausbaugebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand, die im weiteren Verfahren mitgeteilt werden, durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt. Der Kreis Düren behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben. Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein. (e) Daten und Fakten Die wesentlichen Kennzahlen zum NGA-Breitbandausbauvorhaben des Kreises Düren sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst. Kreis Gemeinde Los NGA unterversorgte Gewerbegebiete Name Name Haushalte Firmen anzubinden Düren Aldenhoven 1 14 2 3 Düren Jülich 1 43 4 1 Düren Linnich 1 2 2 0 Düren Titz 1 1.022 73 2 Düren Summe Los 1 1 1.081 80 6 Düren Düren 2 11 2 3 Düren Inden 2 701 43 1 Düren Langerwehe 2 24 5 2 Düren Merzenich 2 16 8 1 Düren Niederzier 2 0 3 5 Düren Nörvenich 2 3.074 261 1 Düren Summe Los 2 2 3.827 322 13 Düren Heimbach 3 837 137 1 Düren Hürtgenwald 3 259 32 2 Düren Kreuzau 3 533 48 1 Düren Nideggen 3 2.331 341 4 Düren Vettweiß 3 859 74 2 Düren Summe Los 3 3 4.820 631 10 Düren Los 4 (Alle) 4 9.728 1.033 29 (f) Gebietskulisse Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass sich auf Grund des hiermit durchgeführten Markterkundungsverfahrens noch Veränderungen des Ausbaugebietes ergeben könnten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Düren
Postanschrift: Goetheplatz 5-7
Postleitzahl: 60313
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-dueren.de🌏
E-Mail: c.miercke@heuking.de📧
Telefon: +49 6997561413📞
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die nur in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Dezember 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Kreis Düren avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörden (Bund und Land NRW) im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die nur in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Dezember 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Kreis Düren avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörden (Bund und Land NRW) im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung
Der Kreis Düren liegt im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und grenzt an die Kreise Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen sowie die Städteregion Aachen. Der Kreis Düren liegt dabei nördlich des Kreises Euskirchen und grenzt dabei auf einer Länge von ca. 44 km an jenen. Zum Kreisgebiet Düren gehören die Städte Düren, Heimbach, Jülich, Linnich und Nideggen sowie die Gemeinden Aldenhoven, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz und Vettweiß. Die Kreisgröße beträgt in etwa 940 qkm bei ca. 260.000 Einwohnern mit ca. 118.000 Haushalten. Das Kreisgebiet liegt zu zwei Dritteln im Bereich der Bördenzone der Zülpicher und Jülicher Börde, die ebenfalls flachgründig und landwirtschaftlich geprägt ist, jedoch mit Tagebaugebieten in den nördlich gelegenen Randbereichen Anteil am Rheinischen Braunkohlerevier hat. Im südlichen Kreisgebiet, das ca. ein Drittel der Kreisfläche ausmacht, ist der Anstieg zu Hochlagen der Eifel vorhanden, der mit auffälligen, gewundenen Taleinschnitten die Geländebeschaffenheit bestimmt. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich auf ca. 566 m über NN.
Der Kreis Düren liegt im Südwesten des Landes Nordrhein-Westfalen und grenzt an die Kreise Heinsberg, Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft-Kreis, Euskirchen sowie die Städteregion Aachen. Der Kreis Düren liegt dabei nördlich des Kreises Euskirchen und grenzt dabei auf einer Länge von ca. 44 km an jenen. Zum Kreisgebiet Düren gehören die Städte Düren, Heimbach, Jülich, Linnich und Nideggen sowie die Gemeinden Aldenhoven, Hürtgenwald, Inden, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Niederzier, Nörvenich, Titz und Vettweiß. Die Kreisgröße beträgt in etwa 940 qkm bei ca. 260.000 Einwohnern mit ca. 118.000 Haushalten. Das Kreisgebiet liegt zu zwei Dritteln im Bereich der Bördenzone der Zülpicher und Jülicher Börde, die ebenfalls flachgründig und landwirtschaftlich geprägt ist, jedoch mit Tagebaugebieten in den nördlich gelegenen Randbereichen Anteil am Rheinischen Braunkohlerevier hat. Im südlichen Kreisgebiet, das ca. ein Drittel der Kreisfläche ausmacht, ist der Anstieg zu Hochlagen der Eifel vorhanden, der mit auffälligen, gewundenen Taleinschnitten die Geländebeschaffenheit bestimmt. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich auf ca. 566 m über NN.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Kreis Düren gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den privaten Haushalten flächendeckend – mit einem Erschließungsgrad von mindestens 95 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse – eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung bieten. Gleichzeitig muss sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen ist – unter Beibehaltung des flächendeckenden Ausbaus mit Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s – für private Haushalte beabsichtigt, circa 75 % der im festgelegten Ausbaugebiet erreichbaren Teilnehmeranschlüsse mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate zu erschließen.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den angegebenen, priorisierten Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Alle weiteren – nicht priorisierten – Gewerbegebiete sollen gleich den privaten Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s im Download erschlossen werden. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis Düren nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
Ferner sollen die Breitbandanschlüsse in den angegebenen, priorisierten Gewerbegebieten eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Alle weiteren – nicht priorisierten – Gewerbegebiete sollen gleich den privaten Haushalten mit mindestens 30 Mbit/s im Download erschlossen werden. Im Übrigen soll eine Förderung des FTTB/H-Ausbaus durch den Kreis Düren nur bis zur Grundstücksgrenze erfolgen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Düren, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Kreis Düren sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von EUR 15.000.000,00 gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Bundesrepublik Deutschland“ vom 29. Februar 2016 (nachfolgend „Landesförderrichtlinie“ genannt) ebenfalls bis zu EUR 15.000.000,00 zur Verfügung.
Zur Unterstützung des kostenintensiven NGA-Netzausbauvorhabens beabsichtigt der Kreis Düren sowohl Fördermittel des Bundes als auch des Landes in Anspruch zu nehmen. Gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 (nachfolgend „Bundesförderrichtlinie“ genannt) werden Breitbandausbauvorhaben in Ausnahmefällen sogar mit einer maximalen Fördersumme in Höhe von EUR 15.000.000,00 gefördert. Weiterhin stünden gemäß der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in Bundesrepublik Deutschland“ vom 29. Februar 2016 (nachfolgend „Landesförderrichtlinie“ genannt) ebenfalls bis zu EUR 15.000.000,00 zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Düren neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Angebot des zukünftigen Kooperationspartners so ausgestaltet sein muss, dass mit Einschaltung der Vectoring-Technologie mindestens 95 % der Teilnehmeranschlüsse mit Bandbreiten über 50 Mbit/s im Download erschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreis Düren neben den zwingenden rechtlichen Vorgaben des europäischen und nationalen Vergaberechts auch die Implikationen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes zu beachten. Dies hat u.a. zur Folge, dass das Angebot des zukünftigen Kooperationspartners so ausgestaltet sein muss, dass mit Einschaltung der Vectoring-Technologie mindestens 95 % der Teilnehmeranschlüsse mit Bandbreiten über 50 Mbit/s im Download erschlossen werden.
Die Bieter werden im Übrigen darauf hingewiesen, dass sich die Kreise Düren und Euskirchen hinsichtlich ihrer NGA-Ausbauvorhaben sowie der jeweiligen Ausschreibungsverfahren in enger Abstimmung miteinander befinden. Die Kreise erhoffen, dass sich auf Grund dieses Umstands bei den einzelnen Telekommunikationsunternehmen höhere Synergieeffekte und mithin niedrigere Wirtschaftlichkeitslücken ergeben.
Die Bieter werden im Übrigen darauf hingewiesen, dass sich die Kreise Düren und Euskirchen hinsichtlich ihrer NGA-Ausbauvorhaben sowie der jeweiligen Ausschreibungsverfahren in enger Abstimmung miteinander befinden. Die Kreise erhoffen, dass sich auf Grund dieses Umstands bei den einzelnen Telekommunikationsunternehmen höhere Synergieeffekte und mithin niedrigere Wirtschaftlichkeitslücken ergeben.
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Ausbaugebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Ansässige Gewerbetreibende haben einen Bedarf von mindestens 1 Gbit/s im Download sowie im Upload angemeldet. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Ausbaugebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Hinsichtlich der Privathaushalte ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s bzw. 50 Mbit/s im Downstream und circa 10 Mbit/s im Upstream auszugehen. Ansässige Gewerbetreibende haben einen Bedarf von mindestens 1 Gbit/s im Download sowie im Upload angemeldet. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Insbesondere für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
(c) Markterkundungsverfahren
Der Kreis Düren führte vom 12. Juni 2015 bis zum 15. Juli 2015 ein Markterkundungsverfahren durch. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führt der Kreis Düren hiermit eine erneute Erkundung bei Breitbandversorgern durch.
Der Kreis Düren führte vom 12. Juni 2015 bis zum 15. Juli 2015 ein Markterkundungsverfahren durch. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führt der Kreis Düren hiermit eine erneute Erkundung bei Breitbandversorgern durch.
Der Kreis Düren bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Kreisgebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
Der Kreis Düren bittet die Breitbandversorger um Darstellung, ob sie in den nächsten drei Jahren den Auf- bzw. Ausbau der Netze für die Breitbandgrundversorgung oder den Auf- bzw. Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation im Kreisgebiet planen. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
Vor diesem Hintergrund möchten wir die lokalen aktiven Netzbetreiber auffordern, uns innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist verbindlich nachfolgende Angaben zur vorhandenen NGA-Infrastruktur und den innerhalb der kommenden drei Jahre geplanten Investitionen in NGA-Infrastrukturen zu machen:
(i) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die mit Netzen mit mindestens 16 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(ii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iii) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, die bereits mit NGA-fähigen Netzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream versorgt/betrieben werden.
(iv) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen.
(iv) Die Bekanntmachung von Räumen im Kreisgebiet, für die innerhalb der kommenden drei Jahre konkrete Ausbaupläne für eine NGA-Infrastruktur mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream vorliegen und umgesetzt werden sollen und die Bekanntmachung der Räume, in denen beim Endkunden nach der Umsetzung der geplanten Investitionen mindestens 50 MBit/s im Downstream zur Verfügung stehen sollen.
Falls Sie einen entsprechenden Ausbau der Breitbandgrundversorgung in den einzelnen Kommunen, Ortsteilen oder Teilbereichen des Kreises Düren beabsichtigen, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(i) Rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen inklusive Meilensteinplanung. Eine bloße Absichtserklärung genügt nicht.
(ii) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der geplanten Lösung.
(iii) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
(iii) Georeferenzierte kartographische Darstellung der Ausbauplanungen bis auf Straßen- und Hausnummernebene im GIS-Format (shp oder kml Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Falls Sie bereits entsprechende NGA-Netze vorhalten, müssen Ihre Angaben folgende Informationen enthalten:
(i) Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) Beschreibung der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit).
(ii) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp-oder kml-Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
(ii) Detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellung der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummernebene (Adressbereiche) im GIS Format (shp-oder kml-Dateiformate) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreiten von 30 MBit/s und 50 MBit/s im Downstream beim Endkunden erreichen.
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal „www.breitbandausschreibungen.de“ einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen, soweit noch nicht erfolgt, eigene Infrastrukturen der Bundesnetzagentur zur Aufnahme in den Infrastrukturatlas mitteilen. Die Unternehmen erklären sich über das zentrale Online-Portal „www.breitbandausschreibungen.de“ einverstanden, die vorhandenen Infrastrukturdaten im Infrastrukturatlas des Bundes zur Nutzung im Auswahlverfahren freizugeben und stimmen der Veröffentlichung durch die Bewilligungsbehörde zu.
Die Daten werden von dem Kreis Düren ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung des Ausbaugebietes verwendet.
(d) Details zum Ausbauprojekt
Der Kreis Düren sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Der Kreis Düren sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens im Sinne der Bundes- und Landesförderrichtlinie sind das Materialkonzept sowie die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen des Bundes für die Errichtung neuer Infrastrukturen von Höchstgeschwindigkeitsnetzen (FTTC/B/H) für den Betreiber verbindlich.
Der Kreis Düren behält sich vor, den Bieter zu verpflichten, dem Kreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Leerrohr zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis Düren behält sich vor, den Bieter zu verpflichten, dem Kreis einschließlich aller Städte, Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Leerrohr zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Ausbaugebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand, die im weiteren Verfahren mitgeteilt werden, durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Ausbaugebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur der öffentlichen Hand, die im weiteren Verfahren mitgeteilt werden, durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Der Kreis Düren behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Der Kreis Düren behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(e) Daten und Fakten
Die wesentlichen Kennzahlen zum NGA-Breitbandausbauvorhaben des Kreises Düren sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst.
Kreis Gemeinde Los NGA unterversorgte Gewerbegebiete
Name Name Haushalte Firmen anzubinden
Düren Aldenhoven 1 14 2 3
Düren Jülich 1 43 4 1
Düren Linnich 1 2 2 0
Düren Titz 1 1.022 73 2
Düren Summe Los 1 1 1.081 80 6
Düren Düren 2 11 2 3
Düren Inden 2 701 43 1
Düren Langerwehe 2 24 5 2
Düren Merzenich 2 16 8 1
Düren Niederzier 2 0 3 5
Düren Nörvenich 2 3.074 261 1
Düren Summe Los 2 2 3.827 322 13
Düren Heimbach 3 837 137 1
Düren Hürtgenwald 3 259 32 2
Düren Kreuzau 3 533 48 1
Düren Nideggen 3 2.331 341 4
Düren Vettweiß 3 859 74 2
Düren Summe Los 3 3 4.820 631 10
Düren Los 4 (Alle) 4 9.728 1.033 29
(f) Gebietskulisse
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass sich auf Grund des hiermit durchgeführten Markterkundungsverfahrens noch Veränderungen des Ausbaugebietes ergeben könnten.
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind in Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Ausbaugebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle zur Verfügung gestellt. Insoweit weist der Auftraggeber darauf hin, dass sich auf Grund des hiermit durchgeführten Markterkundungsverfahrens noch Veränderungen des Ausbaugebietes ergeben könnten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: LOS 1 – Norden des Kreises Düren
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des LOS 1 sollen folgende unterversorgte Gemeinden ausgebaut werden: Aldenhoven, Jülich, Linnich und Titz.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: LOS 2 – Mitte des Kreises Düren
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des LOS 2 sollen folgende unterversorgte Gemeinden ausgebaut werden: Düren, Inden, Langerwehe, Merzenich, Niederzier und Nörvenich.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: LOS 3 – Süden des Kreises Düren
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des LOS 3 sollen folgende unterversorgte Gemeinden ausgebaut werden: Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Nideggen und Vettweiß.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: LOS 4: Gesamtlos bzgl. des Kreises Düren
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des LOS 4 soll das gesamte Kreisgebiet des Kreises Düren als ein eigenes Los ausgeschrieben werden. Das LOS 4 ist deckungsgleich mit der Summe der LOSE 1, 2 und 3. Demnach sollen im LOS 4 ausgebaut werden: Aldenhoven, Jülich, Linnich und Titz (LOS 1), Düren, Inden, Langerwehe, Merzenich, Niederzier und Nörvenich (LOS 2) sowie Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Nideggen und Vettweiß (LOS…
… 3).Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuschlag alternativ entweder auf die Einzellose 1, 2 und 3 oder das Gesamtlos (LOS 4) erteilt werden kann. Eine Bezuschlagung sowohl der Einzellose 1 bis 3 als auch des Gesamtloses (LOS 4) ist ausgeschlossen.
… 3).
Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuschlag alternativ entweder auf die Einzellose 1, 2 und 3 oder das Gesamtlos (LOS 4) erteilt werden kann. Eine Bezuschlagung sowohl der Einzellose 1 bis 3 als auch des Gesamtloses (LOS 4) ist ausgeschlossen.
Die Bieter werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Zuschlag alternativ entweder auf die Einzellose 1, 2 und 3 oder das Gesamtlos (LOS 4) erteilt werden kann. Eine Bezuschlagung sowohl der Einzellose 1 bis 3 als auch des Gesamtloses (LOS 4) ist ausgeschlossen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Kreis Düren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Düren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung darüber,
— dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
— dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
— dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;
— dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;
— dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen („TVgG-NRW“) bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird; sowie
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
— Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
— Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
— Vorlage eines Vertriebs- und Marketingkonzeptes zur Glaubhaftmachung, dass der Bewerber in der Lage ist, möglichst viele (Neu)Kunden im Ausbaugebiet zu gewinnen;
— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
— Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften.
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Die Regelung dieser Sicherheiten wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens (2. Teil dieses Verfahrens) sowie des abzuschließenden Kooperationsvertrages sein. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtungen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungsbürgschaften.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
(i) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
(ii) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
(iii) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.2.2 und III.2.3 erforderlichen Angaben und Erläuterungen zum Nachweis ihrer Geeignetheit vorgelegt haben. Bewerber, die dies nicht erfüllt haben, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung in der Weise statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben und Unterlagen des Bewerbers bewertet, ob sie den Bewerber für fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig hält.
Der Auftraggeber überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.2.2 und III.2.3 erforderlichen Angaben und Erläuterungen zum Nachweis ihrer Geeignetheit vorgelegt haben. Bewerber, die dies nicht erfüllt haben, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung in der Weise statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben und Unterlagen des Bewerbers bewertet, ob sie den Bewerber für fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig hält.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: c/o Heuking Kühn Lüer Wojtek
Herrn Christian Miercke
Internetadresse: www.kreis-dueren.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Flächendeckender NGA-Breitbandausbau im Kreis Düren
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die nur in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Teilnahmeanträge, die nur in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Dezember 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Dezember 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Kreis Düren avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörden (Bund und Land NRW) im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere wird der öffentliche Auftraggeber nicht zum Abschluss eines Vertrages mit einem der Bewerber verpflichtet. Weiterhin bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Von einer solchen Unwirtschaftlichkeit des gegenständlichen Breitbandausbauvorhabens ist insbesondere dann auszugehen, wenn die durch den Kreis Düren avisierten Fördermittel – gleich aus welchem Grund – nicht akquiriert werden konnten. Bedingung für die Erteilung des Zuschlags und Auftragsvergabe ist insbesondere der endgültige Zuwendungsbescheid der Bewilligungsbehörden (Bund und Land NRW) im Rahmen des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Kreis Düren
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Sofern mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, sind Sie mit Rechtsschutzmöglichkeiten präkludiert.
Quelle: OJS 2016/S 146-264986 (2016-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 27/2016
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Düren.
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Düren.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Kommunikationsinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren
🏙️
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Norden des Kreises Düren
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Los 1 sollen folgende unterversorgte Gemeinden ausgebaut werden: Aldenhoven, Jülich, Linnich und Titz.
Zusätzliche Informationen:
Zuschlagskriterien: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Bezeichnung des Loses: Mitte des Kreises Düren
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Düren
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Siehe Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): S. v.
Kostenkriterium (Name): Siehe Vergabeunterlagen
Kostenkriterium (Gewichtung): S. v.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-02-18 📅
Name: SOCO Network Solutions GmbH
Postanschrift: Nordstr. 102a
Postort: Düren
Postleitzahl: 52355
Land: Deutschland 🇩🇪 Düren
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 27/2016 (II)
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Düren.
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gebieten des Kreises Düren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Süden des Kreises Düren
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Los 3 sollen folgende unterversorgte Gemeinden ausgebaut werden: Heimbach, Hürtgenwald, Kreuzau, Nideggen und Vettweiß.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-22 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postanschrift: Landgrabenweg 151
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53227
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um die Fortführung der Bekanntmachung über vergebene Aufträge 2019/S 058-134685.