Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gewerbegebieten und Unternehmen in Einzellagen im Landkreis Cloppenburg
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung: Der Landkreis Cloppenburg zählt mit rd. 162 000 Einwohnern zu den mittelgroßen Landkreisen in Niedersachsen. Mit 114,7 Einwohnern/qkm ist der Landkreis vergleichsweise dünn besiedelt. Dem Landkreis gehören 3 Städte und 10 Gemeinden an. Aufgrund der bundesweit jüngsten Bevölkerung und des anhaltenden Bevölkerungswachstums nimmt der Landkreis eine demografische Sonderstellung ein und hebt sich von vielen anderen Regionen Deutschlands ab. Die Wirtschaftsstruktur im Landkreis Cloppenburg ist in besonderem Maße vom produzierenden Gewerbe geprägt. Wichtigste Branchen sind die Ernährungswirtschaft, der Metall-, Maschinen- und Anlagenbau, die Elektrotechnik sowie das Baugewerbe. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Cloppenburg gelegenen Gewerbegebiete und unterversorgten Unternehmen in Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen, um die Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTB-Ansatzes („fibre to the building“) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden. Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen dieses mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbauprojektes zur Erschließung der noch unterversorgten Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von weiteren Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Cloppenburg, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln. Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“). (b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation: Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von 1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s. Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung zusätzliche Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind. (c) Details zum Ausbauprojekt: Der Landkreis Cloppenburg sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen zu realisieren. Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gewerbegebieten Rechnung getragen werden. Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access). Der Landkreis Cloppenburg behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben. Die Errichtung des NGA-Netzes soll bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein. (d) Gebietskulisse: Das Zielgebiet der vorliegenden Auftragsbekanntmachung erstreckt sich auf die Erschließung von Gewerbebetrieben in den nachfolgend aufgezählten Städten und Gemeinden: Barßel, Bösel, Cappeln, Cloppenburg, Emstek, Essen, Friesoythe, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen und Saterland. Die Gewerbebetriebe sind einerseits in Gewerbegebieten zusammengefasst oder es sind Unternehmen in Einzellage. Neben den Gewerbebetrieben sind sog. Mitnahmeanschlüsse – also „auf dem Weg liegende“ Privatadressen – ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Privatadressen sollen gleichzeitig im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbebetriebe über FttB angeschlossen oder über VDSL2-Technik und glasfaserbasiertem Überbau der vorhandenen Kabelverzweiger versorgt werden. Die Identifizierung der weißen Flecken des Ausbaugebiets beruht auf den dem Landkreis Cloppenburg bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Bieter ist verpflichtet im Rahmen seiner Teilnahmebekundung die förderfähigen Adressen zu verifizieren und ggf. zu modifizieren. PLZ Gemeinde Bezeichnung Gewerbegebiet: 26676 Barßel Gewerbegebiet Harkebrügge, 26219 Bösel Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße, 26219 Bösel Gewerbegebiet Osterloh/Sandwitten, 26219 Bösel Gewerbegebiet Petersdorf, 49685 Emstek Gewerbegebiet Bahnhof Höltinghausen, 26219 Emstek Gewerbe- und Industriegebiet Garther Straße, 26219 Emstek Gewerbefläche östl. der Soestenstraße in Halen, 49632 Essen (Oldenburg) Gewerbegebiet Bartmannsholte, Brookdamm, 49632 Essen (Oldenburg) Gewerbegebiet Brokstreek, 49632 Essen (Oldenburg) Gewerbegebiet Högerdamm, 49632 Essen (Oldenburg) Gewerbegebiet Osteressen, 49632 Essen (Oldenburg) Gewerbegebiet Sandloh, 26169 Friesoythe, Stadt Gewerbegebiet Böseler Straße/Blaue Straße/Eschstraße, 26169 Friesoythe, Stadt Gewerbegebiet Im alten Haferland in Gehlenberg, 26169 Friesoythe, Stadt Gewerbegebiet Kampe-Industriestraße, 26169 Friesoythe, Stadt Gewerbegebiet Über dem Vehnteich, 26169 Friesoythe, Stadt Gewerbegebiet Wangerooger Straße, 26169 Friesoythe, Stadt Gewerbepark Nord, 26169 Friesoythe, Stadt Industriegebiet Friesoythe West I, 26169 Friesoythe, Stadt Industriegebiet Friesoythe West II, 49681 Garrel Gewerbegebiet Einsteinstaße, 49681 Garrel Gewerbegebiet Nördlich Böseler Straße, 49681 Garrel Gewerbegebiet Sandrocken, 49699 Lindern (Oldenburg) Industriegebiet Stühlenfeld, 49696 Molbergen Gewerbegebiet K157-Kneheimer Weg, 49696 Molbergen Gewerbegebiet Molbergen-Ost, 49696 Molbergen Gewerbegebiet Molberger Busch, 26683 Saterland c-port, 26683 Saterland Gewerbegebiet Fordeweg/Hauptstraße, 26683 Saterland Gewerbegebiet Krähenweg-Ziegeleistraße, 26683 Saterland Gewerbegebiet Ramsloh, 26683 Saterland Industriegebiet Bollingen. Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind zusätzlich in der beigefügten Karte (vgl. Anlage 1: Karte des Projektgebietes) farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Projektgebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle als Shapefile (.shp) zur Verfügung gestellt. In diesen Gebieten sollen jeweils nur die unterversorgten Adressen berücksichtigt werden. Des Weiteren sind folgende Unternehmensadressen in sogenannter Einzellage zu erschließen: PLZ Gemeinde Ortsteil Straße Hausnummer Zusatz: 26676 Barßel Elisabethfehn Waldstr. 2, 26219 Bösel Baumstraße 9, 26219 Bösel Bösel Dorfstraße 5 a, 26219 Bösel Bösel Dorfstraße 9, 26219 Bösel Bösel Kartz-von-Kameke-Allee 7, 49692 Cappeln Warnstedt Alte Straße 5, 49692 Cappeln Cappeln Dr.-Niemann-Straße 18, 49661 Cloppenburg Stapelfelder Kirchstraße 13, 49661 Cloppenburg Stapelfelder Kirchstraße 1, 49661 Cloppenburg Werner Baumbachstrasse 31, 49661 Cloppenburg Werner Baumbachstrasse 39, 49661 Cloppenburg Werner-Baumbach-Straße 22, 49685 Emstek Emstek Alter Schulweg 1, 49685 Emstek Birkenweg 7, 49685 Emstek Emstek Thomas-Mann-Weg 2, 49632 Essen (Oldenburg) Bartmannsholter Straße 10, 49632 Essen (Oldenburg) Calhorner Straße 15, 49632 Essen (Oldenburg) Hülsenmoor Carlhorner Kirchweg 52, 49632 Essen (Oldenburg) Kapellendamm 1, 49632 Essen (Oldenburg) Essen (Oldenburg) Nordholter Straße 1 a, 26169 Friesoythe, Stadt Friesoythe-Thüle Am Feldkamp 5, 26169 Friesoythe, Stadt Kampe Kamper Rolle 12, 26169 Friesoythe, Stadt Friesoythe Seeblickstraße 3, 26169 Friesoythe, Stadt Friesoythe-Thüle Thüler Straße 44, 26169 Friesoythe, Stadt Friesoythe-Thüle Thülsfelder Straße 3, 26169 Friesoythe, Stadt Friesoythe Zur Fleischmehlfabrik 1 1, 49681 Garrel Am Kanal 1, 49681 Garrel Amerikastraße 41, 49681 Garrel Amerikastraße 17, 49681 Garrel An der Berme 23, 49681 Garrel Garrel Boschstraße 8, 49681 Garrel Böseler Straße 31, 49681 Garrel Garrel Dieselstraße 20, 49681 Garrel Dieselstraße 51, 49681 Garrel Dieselstraße 57 49681 Garrel Garrel Drei-Brücken-Weg 10, 49681 Garrel Garrel / Petersfeld Drei-Brücken-Weg 4, 49681 Garrel Eggershoop 2, 49681 Garrel Eichkamp 13, 49681 Garrel Friesoyther Straße 26, 49681 Garrel Garreler Straße 1, 49681 Garrel Hinterm Esch 25, 49681 Garrel Im Katzenberg 3, 49681 Garrel Im Schlatt 1, 49681 Garrel Kellerhöher Straße 1, 49681 Garrel Koppelweg 1, 49681 Garrel Koppelweg 9, 49681 Garrel Koppelweg 12, 49681 Garrel Koppelweg 10, 49681 Garrel Petersdorfer Straße 18, 49681 Garrel Petersdorfer Straße 16, 49681 Garrel Petersdorfer Straße 1, 49681 Garrel Petersdorfer Straße 1 a, 49681 Garrel Petersdorfer Straße 14, 49681 Garrel Garrel Peterstraße 6, 49681 Garrel Peterstraße 1 a, 49681 Garrel Peterstraße 3, 49681 Garrel Peterstraße 4 a, 49681 Garrel Peterstraße 6, 49681 Garrel Pfarrer-Landgraf-Straße 68, 49681 Garrel Pöhlendamm 10, 49681 Garrel Thüler Straße 29, 49681 Garrel Thüler Straße 33, 49681 Garrel Varrelbuscher Straße 20, 49681 Garrel Zum Kammerfeld 8, 49681 Garrel Zum Kammerfeld 6, 49681 Garrel Zum Kammerfeld 2, 49688 Lastrup Lastrup Im Erlengrund 6, 49688 Lastrup Lastrup Unnerweg 76, 49688 Lastrup GT Klein Roscharden Bei der Groberei 1, 49688 Lastrup GT Klein Roscharden Bei der Groberei 4, 49688 Lastrup GT Matrum Hülskamp 1, 49688 Lastrup Lastrup Im Eichengrund 8, 49688 Lastrup Lastrup Im Erlengrund 4, 49688 Lastrup GT Matrum Kleihook 11, 49688 Lastrup GT Klein Roscharden Molberger Straße 37, 49688 Lastrup GT Hamstrup Osterfeld 5, 49688 Lastrup GT Hamstrup Osterfeld 7, 49688 Lastrup GT Klein Roscharden Rossegarden 5, 49688 Lastrup Rossegarden 7, 49688 Lastrup Lastrup Unnerweg 1, 49688 Lastrup GT Timmerlage Westeresch 1, 49688 Lastrup GT Klein Roscharden Zuckerberg 3, 49624 Löningen, Stadt Löningen-Winkum Berger Damm 34, 26683 Löningen, Stadt Ehrener Dorfstraße 3, 49624 Löningen, Stadt Ehrener Kirchweg 3, 49624 Löningen, Stadt Löningen Ehrener Straße 32, 49624 Löningen, Stadt Löningen Farwicker Straße 23, 49624 Löningen, Stadt Im Kamp 4, 49696 Molbergen Am Buchenbaum 30, 49696 Molbergen Ermke Roggenkamp 5, 49696 Molbergen Roggenkamp 3, 49696 Molbergen Ermke Wittensand 8, 26683 Saterland Saterland Bibelter Weg 40. Nach unseren Planungen sehen wir mögliche Ausbaugebiete für Privathaushalte im Versorgungsbereich der folgenden Kabelverzweiger, die nach Markterkundung noch nicht mit VDSL2-Technik und Glasfaseranbindung erschlossen worden sind und auch nicht vom Markt erschlossen werden. KVz ID PLZ Ort Ortsteil Straße Hausnummer Zusatz Anschlusszahl: 44741A30 49681 Garrel Garrel Petersdorfer Str. 10 52, 44741A32 49681 Garrel Garrel Zum Dickenstroh 99 153, 44741A33 49681 Garrel Garrel Amerikastr. 13 57, 44911A27 26169 Friesoythe Friesoythe Elbestr. 21 132, 44911A38 26683 Saterland Sedelsberg Friesoyther Str. 0 A 5, 44921A16 26683 Saterland Bätholt Krähenweg 28 35, 44931A15 26169 Friesoythe Gehlenberg Neuscharreler Weg 0 17, 44931A6 26169 Friesoythe Gehlenberg Loruper Str. 6 136, 44951A1 49681 Garrel Petersfeld Friesoyther Str. 24 52, 44951A8 26169 Friesoythe Thülsfelde Am Stau 2 12, 44971A11 26676 Barßel Harkebrügge Königstr. 1 100, 44971A4 26169 Friesoythe Kampe Barßeler Str. 108 113, 44981A16 26683 Saterland Ramsloh Friedhofstr. 1 80, 44981A716 26683 Saterland Ramsloh Eschstr. 263 184, 54321A41 49624 Löningen Winkum Am Sportplatz 4 19, 59571A15 49699 Lindern Stühlenfeld Mühlenberg 2 32. (e) Daten und Fakten Demnach befinden sich in 32 Gewerbegebieten Gebäudeanschlüsse, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen, und 16 nicht mit Glasfaser angebundene und mit VDLS2-Technik erschlossene Kabelverzweiger im Projektgebiet. Weiterhin sind 94 Gewerbebetriebsanschlüsse in Einzellage Bestandteil des Projektgebiets, die nicht über eine 30 Mbit/s-Versorgung verfügen. Es sollen Angebote vorgelegt werden, die die entstehende Wirtschaftlichkeitslücke je Gewerbegebiet und je Einzellage aufgeschlüsselt umfassen. Der Ausbau der genannten KVz soll je Gemeindegebiet erfolgen. Der Landkreis behält sich vor, nach Kenntnis der Angebote einzelne Gebiete von der Ausschreibung auszunehmen. Die Bieter sind gehalten, jeweilige Planungsabhängigkeiten zwischen der Erschließung einzelner Adressen zu benennen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Einzelheiten zur konkreten Gebietsbestimmung werden im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens mitgeteilt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Cloppenburg
Postanschrift: Eschstraße 29
Postleitzahl: 49661
Postort: Cloppenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lkclp.de🌏
E-Mail: bornhorst@lkclp.de📧
Telefon: +49 447115365📞
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Hinweis zu versehen: „EU-Teilnahmeantrag NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten im Landkreis Cloppenburg“. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Hinweis zu versehen: „EU-Teilnahmeantrag NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten im Landkreis Cloppenburg“. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(a) Zusammenfassende Projektskizzierung:
Der Landkreis Cloppenburg zählt mit rd. 162 000 Einwohnern zu den mittelgroßen Landkreisen in Niedersachsen. Mit 114,7 Einwohnern/qkm ist der Landkreis vergleichsweise dünn besiedelt. Dem Landkreis gehören 3 Städte und 10 Gemeinden an. Aufgrund der bundesweit jüngsten Bevölkerung und des anhaltenden Bevölkerungswachstums nimmt der Landkreis eine demografische Sonderstellung ein und hebt sich von vielen anderen Regionen Deutschlands ab. Die Wirtschaftsstruktur im Landkreis Cloppenburg ist in besonderem Maße vom produzierenden Gewerbe geprägt. Wichtigste Branchen sind die Ernährungswirtschaft, der Metall-, Maschinen- und Anlagenbau, die Elektrotechnik sowie das Baugewerbe.
Der Landkreis Cloppenburg zählt mit rd. 162 000 Einwohnern zu den mittelgroßen Landkreisen in Niedersachsen. Mit 114,7 Einwohnern/qkm ist der Landkreis vergleichsweise dünn besiedelt. Dem Landkreis gehören 3 Städte und 10 Gemeinden an. Aufgrund der bundesweit jüngsten Bevölkerung und des anhaltenden Bevölkerungswachstums nimmt der Landkreis eine demografische Sonderstellung ein und hebt sich von vielen anderen Regionen Deutschlands ab. Die Wirtschaftsstruktur im Landkreis Cloppenburg ist in besonderem Maße vom produzierenden Gewerbe geprägt. Wichtigste Branchen sind die Ernährungswirtschaft, der Metall-, Maschinen- und Anlagenbau, die Elektrotechnik sowie das Baugewerbe.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Cloppenburg gelegenen Gewerbegebiete und unterversorgten Unternehmen in Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen, um die Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTB-Ansatzes („fibre to the building“) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die in dem Landkreis Cloppenburg gelegenen Gewerbegebiete und unterversorgten Unternehmen in Einzellagen über ein NGA-Netz zu erschließen, um die Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTB-Ansatzes („fibre to the building“) mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) bzw. asymmetrisch mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream zur Verfügung stellen. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen dieses mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbauprojektes zur Erschließung der noch unterversorgten Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von weiteren Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden.
Auf Grund der erhöhten Nachfrage nach hochleistungsfähigen Internetzugängen sollen im Rahmen dieses mit öffentlichen Mitteln geförderten Ausbauprojektes zur Erschließung der noch unterversorgten Gewerbegebiete – ohne die Inanspruchnahme von weiteren Investitionsbeihilfen – gleichzeitig möglichst viele private Haushalte mit einer Zugangsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und erhöhter Upstream-Rate erschlossen werden. Eine gleichzeitige kostenneutrale Miterschließung von privaten Teilnehmeranschlüssen wird entsprechend positiv bewertet werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Landkreis Cloppenburg, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Bestimmungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Berücksichtigung finden („EU-Leitlinien“).
(b) Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation:
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von 1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s.
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass die gewerblichen Nutzer im Ausbaugebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Gewerbetriebe ist gegenwärtig von einem Bedarf von 1 Gbit/s im Downstream und im Upstream auszugehen. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s.
Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung zusätzliche Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Für die im Ausbaugebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Die Unternehmen erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung zusätzliche Geschäfts- und Vertriebsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
(c) Details zum Ausbauprojekt:
Der Landkreis Cloppenburg sieht sich in der Gewährleistungsverantwortung, den Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen zu realisieren.
Mit dem gemeindeübergreifenden Ansatz soll einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung der Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gewerbegebieten Rechnung getragen werden.
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Es wird ein Netzbetreiber gesucht, der die notwendige Aufrüstung der Infrastruktur mit anschließendem Betrieb übernimmt. Dazu gehören nach der Aufrüstung der Infrastruktur der Anschluss von Endkunden, die technische Instandhaltung des aufgerüsteten Netzes und ein Wholesale-Angebot für Dritte gegen entsprechendes Entgelt. Der jeweilige Betreiber wird verpflichtet, das im Projekt erstellte Netz diskriminierungsfrei auch privaten Drittanbietern zur Verfügung zu stellen (Open Access).
Der Landkreis Cloppenburg behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Der Landkreis Cloppenburg behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im gesamten Ausbaugebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Die Errichtung des NGA-Netzes soll bis spätestens Ende 2018 abgeschlossen sein.
(d) Gebietskulisse:
Das Zielgebiet der vorliegenden Auftragsbekanntmachung erstreckt sich auf die Erschließung von Gewerbebetrieben in den nachfolgend aufgezählten Städten und Gemeinden: Barßel, Bösel, Cappeln, Cloppenburg, Emstek, Essen, Friesoythe, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen und Saterland. Die Gewerbebetriebe sind einerseits in Gewerbegebieten zusammengefasst oder es sind Unternehmen in Einzellage.
Das Zielgebiet der vorliegenden Auftragsbekanntmachung erstreckt sich auf die Erschließung von Gewerbebetrieben in den nachfolgend aufgezählten Städten und Gemeinden: Barßel, Bösel, Cappeln, Cloppenburg, Emstek, Essen, Friesoythe, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen und Saterland. Die Gewerbebetriebe sind einerseits in Gewerbegebieten zusammengefasst oder es sind Unternehmen in Einzellage.
Neben den Gewerbebetrieben sind sog. Mitnahmeanschlüsse – also „auf dem Weg liegende“ Privatadressen – ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Privatadressen sollen gleichzeitig im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbebetriebe über FttB angeschlossen oder über VDSL2-Technik und glasfaserbasiertem Überbau der vorhandenen Kabelverzweiger versorgt werden.
Neben den Gewerbebetrieben sind sog. Mitnahmeanschlüsse – also „auf dem Weg liegende“ Privatadressen – ebenfalls zu berücksichtigen. Diese Privatadressen sollen gleichzeitig im Rahmen des geförderten Ausbaus der Gewerbebetriebe über FttB angeschlossen oder über VDSL2-Technik und glasfaserbasiertem Überbau der vorhandenen Kabelverzweiger versorgt werden.
Die Identifizierung der weißen Flecken des Ausbaugebiets beruht auf den dem Landkreis Cloppenburg bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Bieter ist verpflichtet im Rahmen seiner Teilnahmebekundung die förderfähigen Adressen zu verifizieren und ggf. zu modifizieren.
Die Identifizierung der weißen Flecken des Ausbaugebiets beruht auf den dem Landkreis Cloppenburg bekannten und im Rahmen des vorangegangenen Markterkundungsverfahrens übermittelten Daten der Netzbetreiber. Für die daraus resultierenden Adresslisten übernimmt der Landkreis keine Haftung. Jeder Bieter ist verpflichtet im Rahmen seiner Teilnahmebekundung die förderfähigen Adressen zu verifizieren und ggf. zu modifizieren.
PLZ Gemeinde Bezeichnung Gewerbegebiet:
26676 Barßel Gewerbegebiet Harkebrügge,
26219 Bösel Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße,
26219 Bösel Gewerbegebiet Osterloh/Sandwitten,
26219 Bösel Gewerbegebiet Petersdorf,
49685 Emstek Gewerbegebiet Bahnhof Höltinghausen,
26219 Emstek Gewerbe- und Industriegebiet Garther Straße,
26219 Emstek Gewerbefläche östl. der Soestenstraße in Halen,
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind zusätzlich in der beigefügten Karte (vgl. Anlage 1: Karte des Projektgebietes) farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Projektgebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle als Shapefile (.shp) zur Verfügung gestellt. In diesen Gebieten sollen jeweils nur die unterversorgten Adressen berücksichtigt werden.
Die für das geplante Ausbauvorhaben relevanten Gebiete sind zusätzlich in der beigefügten Karte (vgl. Anlage 1: Karte des Projektgebietes) farbig markiert. Die Anlage 1: Karte des Projektgebietes wird auf Nachfrage durch die oben genannte Kontaktstelle als Shapefile (.shp) zur Verfügung gestellt. In diesen Gebieten sollen jeweils nur die unterversorgten Adressen berücksichtigt werden.
Des Weiteren sind folgende Unternehmensadressen in sogenannter Einzellage zu erschließen:
PLZ Gemeinde Ortsteil Straße Hausnummer Zusatz:
26676 Barßel Elisabethfehn Waldstr. 2,
26219 Bösel Baumstraße 9,
26219 Bösel Bösel Dorfstraße 5 a,
26219 Bösel Bösel Dorfstraße 9,
26219 Bösel Bösel Kartz-von-Kameke-Allee 7,
49692 Cappeln Warnstedt Alte Straße 5,
49692 Cappeln Cappeln Dr.-Niemann-Straße 18,
49661 Cloppenburg Stapelfelder Kirchstraße…
… 13,
… 1,
49661 Cloppenburg Werner Baumbachstrasse…
… 31,
… 39,
49661 Cloppenburg Werner-Baumbach-Straße 22,
49685 Emstek Emstek Alter Schulweg 1,
49685 Emstek Birkenweg 7,
49685 Emstek Emstek Thomas-Mann-Weg 2,
49632 Essen (Oldenburg) Bartmannsholter Straße 10,
49688 Lastrup GT Klein Roscharden Bei der Groberei…
… 1,
… 4,
49688 Lastrup GT Matrum Hülskamp 1,
49688 Lastrup Lastrup Im Eichengrund 8,
49688 Lastrup Lastrup Im Erlengrund 4,
49688 Lastrup GT Matrum Kleihook 11,
49688 Lastrup GT Klein Roscharden Molberger Straße 37,
49688 Lastrup GT Hamstrup Osterfeld 5,
49688 Lastrup GT Hamstrup Osterfeld 7,
49688 Lastrup GT Klein Roscharden Rossegarden 5,
49688 Lastrup Rossegarden 7,
49688 Lastrup Lastrup Unnerweg 1,
49688 Lastrup GT Timmerlage Westeresch 1,
49688 Lastrup GT Klein Roscharden Zuckerberg 3,
49624 Löningen, Stadt Löningen-Winkum Berger Damm 34,
26683 Löningen, Stadt Ehrener Dorfstraße 3,
49624 Löningen, Stadt Ehrener Kirchweg 3,
49624 Löningen, Stadt Löningen Ehrener Straße 32,
49624 Löningen, Stadt Löningen Farwicker Straße 23,
49624 Löningen, Stadt Im Kamp 4,
49696 Molbergen Am Buchenbaum 30,
49696 Molbergen Ermke Roggenkamp 5,
49696 Molbergen Roggenkamp 3,
49696 Molbergen Ermke Wittensand 8,
26683 Saterland Saterland Bibelter Weg 40.
Nach unseren Planungen sehen wir mögliche Ausbaugebiete für Privathaushalte im Versorgungsbereich der folgenden Kabelverzweiger, die nach Markterkundung noch nicht mit VDSL2-Technik und Glasfaseranbindung erschlossen worden sind und auch nicht vom Markt erschlossen werden.
Nach unseren Planungen sehen wir mögliche Ausbaugebiete für Privathaushalte im Versorgungsbereich der folgenden Kabelverzweiger, die nach Markterkundung noch nicht mit VDSL2-Technik und Glasfaseranbindung erschlossen worden sind und auch nicht vom Markt erschlossen werden.
KVz ID PLZ Ort Ortsteil Straße Hausnummer Zusatz Anschlusszahl:
44741A30 49681 Garrel Garrel Petersdorfer Str. 10 52,
44741A32 49681 Garrel Garrel Zum Dickenstroh 99 153,
Demnach befinden sich in 32 Gewerbegebieten Gebäudeanschlüsse, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen, und 16 nicht mit Glasfaser angebundene und mit VDLS2-Technik erschlossene Kabelverzweiger im Projektgebiet. Weiterhin sind 94 Gewerbebetriebsanschlüsse in Einzellage Bestandteil des Projektgebiets, die nicht über eine 30 Mbit/s-Versorgung verfügen.
Demnach befinden sich in 32 Gewerbegebieten Gebäudeanschlüsse, die nicht über die geforderte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download verfügen, und 16 nicht mit Glasfaser angebundene und mit VDLS2-Technik erschlossene Kabelverzweiger im Projektgebiet. Weiterhin sind 94 Gewerbebetriebsanschlüsse in Einzellage Bestandteil des Projektgebiets, die nicht über eine 30 Mbit/s-Versorgung verfügen.
Es sollen Angebote vorgelegt werden, die die entstehende Wirtschaftlichkeitslücke je Gewerbegebiet und je Einzellage aufgeschlüsselt umfassen. Der Ausbau der genannten KVz soll je Gemeindegebiet erfolgen. Der Landkreis behält sich vor, nach Kenntnis der Angebote einzelne Gebiete von der Ausschreibung auszunehmen. Die Bieter sind gehalten, jeweilige Planungsabhängigkeiten zwischen der Erschließung einzelner Adressen zu benennen.
Es sollen Angebote vorgelegt werden, die die entstehende Wirtschaftlichkeitslücke je Gewerbegebiet und je Einzellage aufgeschlüsselt umfassen. Der Ausbau der genannten KVz soll je Gemeindegebiet erfolgen. Der Landkreis behält sich vor, nach Kenntnis der Angebote einzelne Gebiete von der Ausschreibung auszunehmen. Die Bieter sind gehalten, jeweilige Planungsabhängigkeiten zwischen der Erschließung einzelner Adressen zu benennen.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Landkreises Cloppenburg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gewährung von Investitionsbeihilfen für die Errichtung einer TK-Breitbandinfrastruktur im Landkreis Cloppenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Unternehmensprofil des Bewerbers (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer);
— Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister;
— Nachweis über Anmeldung des Bewerbers bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft sowie
— Nachweis über das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
Eigenerklärung darüber,
— dass über das Firmenvermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
— dass sich die Firma des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
— dass die Firma des Bewerbers keine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt;
— dass die Firma des Bewerbers der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist;
— dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers gemacht wurden bzw. werden;
— dass die in § 6 VOL/A-EG Abs. 4 genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden;
— dass die Firma die Bestimmungen des NTVergG bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird sowie
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
— dass die Firma die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Vorlage der Jahresabschlüsse/Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind, sowie
— Nachweis für das Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
— Vorlage einer Auflistung von Referenzen vergleichbarer Projekte (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten);
— Angaben und Erläuterungen zur fachlichen Kompetenz im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Breitbandinfrastrukturen auf Glasfaserbasis, sowie
— Nachweis darüber, dass der Bewerber über das erforderliche technische Equipment sowie genügend personelle Ressourcen verfügt, um den technischen Ausbau und Betrieb in der geplanten Zeit realisieren zu können.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
Der Bewerber hat auf Grundlage der zuvor genannten Anforderungen seine Eignung zur Teilnahme am Wettbewerb nachzuweisen, die als Anhang zum Teilnahmeantrag einzureichen sind. Der öffentliche Auftraggeber wird die Eignung auf Grundlage der übersandten Unterlagen nach Ablauf der Teilnahmefrist prüfen. Sollten nach Auswertung der eingereichten Unterlagen Zweifel an der Eignung des Bewerbers bestehen, kann er den Bewerber zur Vorlage weitergehender Unterlagen oder zur Erklärung bereits vorgelegter Angaben und Nachweise auffordern.
Zur weiteren Verfahrensweise siehe Ziff. VI.3).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ja, Art und Höhe der zu stellenden Sicherheiten werden noch im Laufe des weiteren Ausschreibungsverfahrens zu bestimmen sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete rechtsverbindliche Erklärung mit folgenden Inhalten abgeben:
(i) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
(i) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie
(ii) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu handeln.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Das Auswahlverfahren ist unter Beachtung der besonderen Anforderungen der NGA-Rahmenregelung vom 15. Juni 2015 und der EU-Leitlinie vom 26. Januar 2013 durchzuführen.
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
Danach ist der auszuwählende TK-Netzbetreiber gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 NGA-Rahmenregelung unter anderem dazu verpflichtet, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene einschließlich einer physischen Entbündelung für einen Mindestzeitraum von 7 Jahren zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.
Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
Neben der Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Betrieb des zu errichtenden NGA-Netzes für eine Mindestdauer von 7 Jahren ist zudem die Berücksichtigung einer Option zur Eigenausführung im Falle verzögerter Aktivierungen von Teilen des NGA-Netzes vorgesehen.
Die Bewerber haben die Wirtschaftlichkeitslücke im Einzelnen darzulegen und zu erläutern. Die Investitionsbeihilfe wird, soweit diese gewährt werden sollte, nicht über die ermittelte Wirtschaftlichkeitslücke hinausgehen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landkreis Cloppenburg
Frau Andrea Bornhorst
Internetadresse: www.lkclp.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten des Landkreises Cloppenburg
Zusätzliche Informationen
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Ziel dieses Teilnahmewettbewerbs ist die Ermittlung geeigneter Bieter für die Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen für die Errichtung und den Betrieb eines NGA-Netzes, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates keine unmittelbare Anwendung finden. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung dieser Beistellungsleistungen an vergaberechtlichen Grundsätzen – insbesondere dem Transparenzgebot sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz – orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch indes nicht begründet.
Zum weiteren Verfahrensablauf:
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Hinweis zu versehen: „EU-Teilnahmeantrag NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten im Landkreis Cloppenburg“. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Die Teilnahmeanträge sind in unterzeichneter Form sowie unter Beifügung der angefragten Angaben sowie Nachweise in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Ziffer I.1. genannten Kontaktstelle fristgemäß einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Hinweis zu versehen: „EU-Teilnahmeantrag NGA-Breitbandausbau in den Gewerbegebieten im Landkreis Cloppenburg“. Teilnahmeanträge, die in elektronischer Form oder nach Fristablauf an die Kontaktstelle eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist werden zunächst die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und anhand der genannten Eignungskriterien die generell zugelassenen Teilnehmer ermittelt (Teilnahmewettbewerb).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Im Anschluss hieran werden bis zu 5 Teilnehmer aufgefordert, Angebote bezüglich des Umfangs der Investitionsbeihilfen, der Erbringung des Netzausbaus und Netzbetriebsleistungen und den darauf aufbauenden Diensten vorzulegen, über die im Rahmen von individuellen Gesprächsterminen verhandelt werden soll (Verhandlungsverfahren).
Der öffentliche Auftraggeber behält sich nach Durchführung der ersten Verhandlungsrunde eine Verringerung der Teilnehmeranzahl sowie die Durchführung mehrerer Verhandlungsrunden vor.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Derzeit angestrebt ist die Zuschlagserteilung bis voraussichtlich Ende 2016. Die zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erforderlichen Wertungs- und Zuschlagskriterien sind der Aufforderung der zugelassenen Teilnehmer zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Mit diesem Teilnahmewettbewerb wird der öffentliche Auftraggeber nicht zur Leistung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Auftraggeber die Vergabe vorbehalten, sollte sich das Breitbandprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Für die Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb besteht keinerlei Verpflichtung. Der öffentliche Auftraggeber kann zudem keine Kosten übernehmen, die den Bietern im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Teilnahmewettbewerb entstehen können bzw. werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 132-238392 (2016-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gewerbegebieten und Unternehmen in Einzellagen im Landkreis Cloppenburg.
Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in den unterversorgten Gewerbegebieten und Unternehmen in Einzellagen im Landkreis Cloppenburg.
Gesamtwert des Auftrags: 2967923.40 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Cloppenburg
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2017-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 004-005174
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 132-238392
ABl. S-Ausgabe: 4
Zusätzliche Informationen
Bzgl. der zusätzlichen Angaben wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bzgl. der zusätzlichen Angaben wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Konzept zum offenen Zugang auf Vorleistungsebene
Gewichtung der Kosten: 9
Kostenkriterium: Anschlussrate und Bandbreiten
Gewichtung der Kosten: 30
Kostenkriterium: Wirtschaftlichkeitslücke
Gewichtung der Kosten: 150
Kostenkriterium: Höhe der Endkundenpreise nach Projektrealisierung und Minimierung von Preisverzerrungen
Gewichtung der Kosten: 24
Kostenkriterium: Betrieb / Service-Konzept Bewertet werden Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit der technischen Lösungen
Gewichtung der Kosten: 12
Kostenkriterium: Zeitplan
Maßnahmen zur Kostenreduzierung und Zukunftssicherheit
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-08 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: z. Hd. Frau Andrea Bornhorst
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postort: Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.