Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) erbringt im Stadtgebiet Hildesheim und im Landkreis Hildesheim abfallwirtschaftliche Leistungen. Hierzu gehört u. a. die Sammlung der Abfälle in privaten Haushalten. Leistungen, die der ZAH nicht selbst erbringt, werden regelmäßig an Dritte vergeben. Hierzu gehört auch die Verwertung von Bio- und Grünabfall in der Kompostierungsanlage in Hildesheim (Ruschenplatenstraße 25, 31137 Hildesheim). Der Betrieb der Kompostierungsanlage Hildesheim erfolgt aktuell durch einen beauftragten Dritten. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt und ist von ZAH gepachtet. Der Vertrag über diese Leistungen läuft zum 31. Dezember 2017 aus. Aufgrund des auslaufenden Vertrages sollen u. a. die Leistungen zur Bio- und Grünabfallverwertung neu vergeben werden. Für das Angebot besteht die Möglichkeit, dass die Bieter Angebote für zwei verschiedene Angebotsalternativen abgegeben können. Der Leistungsumfang je Angebotsalternative ergibt sich wie folgt: Angebotsalternative A: Betrieb der Kompostierungsanlage — Betrieb der Annahmestelle für Bio- und Grünabfall auf der Kompostierungsanlage Hildesheim. Auf der Annahmestelle erfolgt die Anlieferung der Bio- und Grünabfälle durch Fahrzeuge des ZAH sowie private und gewerbliche Nutzer. Zu den Leistungen gehört auch der Betrieb der Kompostierungsanlage Hildesheim zur Verwertung des angelieferten Bio- und Grünabfalls aus dem Entsorgungsgebiet des ZAH. Fremdmengen von Dritten dürfen vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung und Verantwortung angenommen werden, wenn und soweit dadurch die Hauptleistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Angebotsalternative B: Kein Betrieb der Kompostierungsanlage — Übernahme und Abholung von Bio- und Grünabfall an der Umladeanlage auf dem Gelände der Kompostierungsanlage Hildesheim sowie Transport des Bio- und Grünabfalls mit anschließender Verwertung. — In der Angebotsalternative B betreibt der Auftraggeber selbst die Annahmestelle für den Bio- und Grünabfall und führt selbst den Betrieb einer Umladeanlage für Bio- und Grünabfall durch. Die Umladung erfolgt in Transportfahrzeuge des Auftragnehmers für die Angebotsalternative B. Da die gegenständliche Kompostierungsanlage in Hildesheim in der Angebotsalternative B nicht mehr genutzt wird, wird die Anlage zurückgebaut und ein Wertstoffhof auf dem Gelände eingerichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommen folgende Leistungen:Angebotsalternative A:— Betrieb der Annahmestelle und der Kompostierungsanlage des ZAH;— Annahme von Bio- und Grünabfall (ca. 33 000 Mg pro Jahr);— Nebenleistungen auf der Anlage entsprechend der Leistungsbeschreibung;— Betrieb der Kompostierungsanlage;— Verwertung Bio- und Grünabfall (ca. 33 000 Mg pro Jahr);Angebotsalternative B:— Abholung, Transport und Verwertung Bioabfall (ca. 24 000 Mg pro Jahr);— Abholung, Transport und Verwertung Grünabfall (ca. 9 000 Mg pro Jahr).
Zur Ausschreibung kommen folgende Leistungen:Angebotsalternative A:— Betrieb der Annahmestelle und der Kompostierungsanlage des ZAH;— Annahme von Bio- und Grünabfall (ca. 33 000 Mg pro Jahr);— Nebenleistungen auf der Anlage entsprechend der Leistungsbeschreibung;— Betrieb der Kompostierungsanlage;— Verwertung Bio- und Grünabfall (ca. 33 000 Mg pro Jahr);Angebotsalternative B:— Abholung, Transport und Verwertung Bioabfall (ca. 24 000 Mg pro Jahr);— Abholung, Transport und Verwertung Grünabfall (ca. 9 000 Mg pro Jahr).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim
Postanschrift: Bahnhofsallee 36
Postleitzahl: 31162
Postort: Bad Salzdetfurth – Groß Düngen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zah-hildesheim.de🌏
E-Mail: j.krueger@zah-hildesheim.de📧
Fax: +49 506490599 📠
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/E23528866 zum Download bereit gestellt. Hierfür muss der Anbieter bei subreport
ELViSregistriert sein. Eine kostenfreie Voransicht ist auch ohne Registrierung möglich. Die Registrierung bei subreportELViS ist kostenlos. Hilfe beim Download erhalten sie von subreport ELViS unter Tel.-Nr. +49 221985780.
Hinweise zur Einreichung:
Die Angebote sind unterschrieben, einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Namen und der Anschrift des Bewerbers sowie mit folgender Kennzeichnung deutlich lesbar zu versehen: „Angebot – Ausschreibung Verwertung von Bio- und Grünabfall. Nicht öffnen! Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim“.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit Bewerbungsbogen (Bewerbung) ungebunden und ungeheftet max. im Format DIN A4 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gem. I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) vorzulegen (Telefax/E-Mail genügt soweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) Erklärungen und Nachweise für Unterauftragnehmer benannt, deren Nachforderung er sich vorbehält. Sollten Erklärungen und Nachweise für im Angebot benannte Unterauftragnehmer nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird der Auftraggeber diese unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern. Sollten im Angebot Leistungen benannt sein, für die der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, ohne allerdings die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, so wird der Auftraggeber die Namen der Unterauftragnehmer sowie Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer gemäß III.2.1) bis III.2.3) ebenfalls unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern.
Einreichung der Urkalkulation auf Anforderung:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Auftraggeber auf Anforderung zu übersenden.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Verpflichtungserklärungen gem. NTVerg:
Die in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte jeweils zutreffende Verpflichtungserklärung nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS mitzuteilen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern hierüber bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (ebenfalls in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage zu den Vergabeunterlagen z. B. Anlage B der Leistungsbeschreibung (Bieterangaben) neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/E23528866 zum Download bereit gestellt. Hierfür muss der Anbieter bei subreport
ELViSregistriert sein. Eine kostenfreie Voransicht ist auch ohne Registrierung möglich. Die Registrierung bei subreportELViS ist kostenlos. Hilfe beim Download erhalten sie von subreport ELViS unter Tel.-Nr. +49 221985780.
Hinweise zur Einreichung:
Die Angebote sind unterschrieben, einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Namen und der Anschrift des Bewerbers sowie mit folgender Kennzeichnung deutlich lesbar zu versehen: „Angebot – Ausschreibung Verwertung von Bio- und Grünabfall. Nicht öffnen! Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim“.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit Bewerbungsbogen (Bewerbung) ungebunden und ungeheftet max. im Format DIN A4 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gem. I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) vorzulegen (Telefax/E-Mail genügt soweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) Erklärungen und Nachweise für Unterauftragnehmer benannt, deren Nachforderung er sich vorbehält. Sollten Erklärungen und Nachweise für im Angebot benannte Unterauftragnehmer nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird der Auftraggeber diese unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern. Sollten im Angebot Leistungen benannt sein, für die der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, ohne allerdings die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, so wird der Auftraggeber die Namen der Unterauftragnehmer sowie Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer gemäß III.2.1) bis III.2.3) ebenfalls unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern.
Einreichung der Urkalkulation auf Anforderung:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Auftraggeber auf Anforderung zu übersenden.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Verpflichtungserklärungen gem. NTVerg:
Die in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte jeweils zutreffende Verpflichtungserklärung nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS mitzuteilen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern hierüber bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (ebenfalls in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage zu den Vergabeunterlagen z. B. Anlage B der Leistungsbeschreibung (Bieterangaben) neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) erbringt im Stadtgebiet Hildesheim und im Landkreis Hildesheim abfallwirtschaftliche Leistungen. Hierzu gehört u. a. die Sammlung der Abfälle in privaten Haushalten. Leistungen, die der ZAH nicht selbst erbringt, werden regelmäßig an Dritte vergeben.
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim (ZAH) erbringt im Stadtgebiet Hildesheim und im Landkreis Hildesheim abfallwirtschaftliche Leistungen. Hierzu gehört u. a. die Sammlung der Abfälle in privaten Haushalten. Leistungen, die der ZAH nicht selbst erbringt, werden regelmäßig an Dritte vergeben.
Hierzu gehört auch die Verwertung von Bio- und Grünabfall in der Kompostierungsanlage in Hildesheim (Ruschenplatenstraße 25, 31137 Hildesheim). Der Betrieb der Kompostierungsanlage Hildesheim erfolgt aktuell durch einen beauftragten Dritten. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt und ist von ZAH gepachtet. Der Vertrag über diese Leistungen läuft zum 31. Dezember 2017 aus. Aufgrund des auslaufenden Vertrages sollen u. a. die Leistungen zur Bio- und Grünabfallverwertung neu vergeben werden.
Hierzu gehört auch die Verwertung von Bio- und Grünabfall in der Kompostierungsanlage in Hildesheim (Ruschenplatenstraße 25, 31137 Hildesheim). Der Betrieb der Kompostierungsanlage Hildesheim erfolgt aktuell durch einen beauftragten Dritten. Das Gelände befindet sich im Eigentum der Stadt und ist von ZAH gepachtet. Der Vertrag über diese Leistungen läuft zum 31. Dezember 2017 aus. Aufgrund des auslaufenden Vertrages sollen u. a. die Leistungen zur Bio- und Grünabfallverwertung neu vergeben werden.
Für das Angebot besteht die Möglichkeit, dass die Bieter Angebote für zwei verschiedene Angebotsalternativen abgegeben können. Der Leistungsumfang je Angebotsalternative ergibt sich wie folgt:
Angebotsalternative A: Betrieb der Kompostierungsanlage
— Betrieb der Annahmestelle für Bio- und Grünabfall auf der Kompostierungsanlage Hildesheim. Auf der Annahmestelle erfolgt die Anlieferung der Bio- und Grünabfälle durch Fahrzeuge des ZAH sowie private und gewerbliche Nutzer. Zu den Leistungen gehört auch der Betrieb der Kompostierungsanlage Hildesheim zur Verwertung des angelieferten Bio- und Grünabfalls aus dem Entsorgungsgebiet des ZAH. Fremdmengen von Dritten dürfen vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung und Verantwortung angenommen werden, wenn und soweit dadurch die Hauptleistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
— Betrieb der Annahmestelle für Bio- und Grünabfall auf der Kompostierungsanlage Hildesheim. Auf der Annahmestelle erfolgt die Anlieferung der Bio- und Grünabfälle durch Fahrzeuge des ZAH sowie private und gewerbliche Nutzer. Zu den Leistungen gehört auch der Betrieb der Kompostierungsanlage Hildesheim zur Verwertung des angelieferten Bio- und Grünabfalls aus dem Entsorgungsgebiet des ZAH. Fremdmengen von Dritten dürfen vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung und Verantwortung angenommen werden, wenn und soweit dadurch die Hauptleistungserbringung nicht beeinträchtigt wird.
Angebotsalternative B: Kein Betrieb der Kompostierungsanlage
— Übernahme und Abholung von Bio- und Grünabfall an der Umladeanlage auf dem Gelände der Kompostierungsanlage Hildesheim sowie Transport des Bio- und Grünabfalls mit anschließender Verwertung.
— In der Angebotsalternative B betreibt der Auftraggeber selbst die Annahmestelle für den Bio- und Grünabfall und führt selbst den Betrieb einer Umladeanlage für Bio- und Grünabfall durch. Die Umladung erfolgt in Transportfahrzeuge des Auftragnehmers für die Angebotsalternative B. Da die gegenständliche Kompostierungsanlage in Hildesheim in der Angebotsalternative B nicht mehr genutzt wird, wird die Anlage zurückgebaut und ein Wertstoffhof auf dem Gelände eingerichtet.
— In der Angebotsalternative B betreibt der Auftraggeber selbst die Annahmestelle für den Bio- und Grünabfall und führt selbst den Betrieb einer Umladeanlage für Bio- und Grünabfall durch. Die Umladung erfolgt in Transportfahrzeuge des Auftragnehmers für die Angebotsalternative B. Da die gegenständliche Kompostierungsanlage in Hildesheim in der Angebotsalternative B nicht mehr genutzt wird, wird die Anlage zurückgebaut und ein Wertstoffhof auf dem Gelände eingerichtet.
Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommen folgende Leistungen:
Angebotsalternative A:
— Betrieb der Annahmestelle und der Kompostierungsanlage des ZAH;
— Annahme von Bio- und Grünabfall (ca. 33 000 Mg pro Jahr);
— Nebenleistungen auf der Anlage entsprechend der Leistungsbeschreibung;
— Betrieb der Kompostierungsanlage;
— Verwertung Bio- und Grünabfall (ca. 33 000 Mg pro Jahr);
Angebotsalternative B:
— Abholung, Transport und Verwertung Bioabfall (ca. 24 000 Mg pro Jahr);
— Abholung, Transport und Verwertung Grünabfall (ca. 9 000 Mg pro Jahr).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt und Landkreis Hildesheim (ZAH-Gebiet).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage 4 zum Angebotsformular zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters durch Angabe der Muttergesellschaften, Niederlassungen. (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters durch Angabe der Muttergesellschaften, Niederlassungen. (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage 5 zum Angebotsformular zu machen:
— Erklärungen zur Zuverlässigkeit. (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Erklärungen zur Zuverlässigkeit (Anlage 5 zum Angebotsformular). (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft) (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Bieter, die nicht zur Veröffentlichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen verpflichtet sind, haben andere geeignete Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einzureichen (z. B. Bankauskunft) (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage 6 zum Angebotsformular zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz für Leistungen im angefragten Bereich in den letzten 3 Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz für Leistungen im angefragten Bereich in den letzten 3 Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz für Leistungen im angefragten Bereich in den letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 6 zum Angebotsformular.) (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz für Leistungen im angefragten Bereich in den letzten drei Geschäftsjahre (Anlage 6 zum Angebotsformular.) (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage 7 zum Angebotsformular einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Nachunternehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Nachunternehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage 8 zum Angebotsformular einzureichen:
— Referenzaufträge bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen: Mindestens ein entsprechender Vergleichsauftrag während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit nachweisbaren Erfolgen, die jeweils durch Vorlage von Referenzschreiben entweder der Auftraggeber oder im Rahmen der Auftragsdurchführung beratener Unternehmen zu belegen sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Referenzaufträge bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen: Mindestens ein entsprechender Vergleichsauftrag während der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit nachweisbaren Erfolgen, die jeweils durch Vorlage von Referenzschreiben entweder der Auftraggeber oder im Rahmen der Auftragsdurchführung beratener Unternehmen zu belegen sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Nur Angebotsalternative B: Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder ein gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, die den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Nur Angebotsalternative B: Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder ein gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, die den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Nur Angebotsalternative B: Vorlage eines Nachweises über die bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder gleichwertige Zertifizierung) der Endprodukte, sofern eine stoffliche Verwertung in einer bestehenden Anlage geplant ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Nur Angebotsalternative B: Vorlage eines Nachweises über die bestehende RAL-Gütezertifizierung (oder gleichwertige Zertifizierung) der Endprodukte, sofern eine stoffliche Verwertung in einer bestehenden Anlage geplant ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben in Anlage B zur Leistungsbeschreibung zu machen:
— Nur Angebotsalternative B: Darstellung des geplanten Verwertungskonzepts unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts. (Anlage B zu den Vergabeunterlagen).
— Nur Angebotsalternative B: Darstellung des geplanten Verwertungskonzepts unter Angabe der voraussichtlichen Mengenströme und der vorgesehenen Verwertungsanlagen. Aufzuklären sind alle Mengenströme bis zur endgültigen energetischen Verwertung oder bis zur Erzeugung eines gütezertifizierten Düngemittels oder bis zur Herstellung eines Brennstoffprodukts. (Anlage B zu den Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärungen und Nachweise anzufordern:
— Referenzaufträge bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen: Mindestens ein entsprechender Vergleichsauftrag während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit nachweisbaren Erfolgen, die jeweils durch Vorlage von Referenzschreiben entweder der Auftraggeber oder im Rahmen der Auftragsdurchführung beratener Unternehmen zu belegen sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Referenzaufträge bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen: Mindestens ein entsprechender Vergleichsauftrag während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit nachweisbaren Erfolgen, die jeweils durch Vorlage von Referenzschreiben entweder der Auftraggeber oder im Rahmen der Auftragsdurchführung beratener Unternehmen zu belegen sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit je Angebotsalternative in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme, bezogen auf die Grundvertragslaufzeit, gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die im Preisblatt genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (z. B. Logistik- und Sortierleistungen, Verwertungsleistungen) und Erstattungen (z. B. Gutschrift für die Verwertung von Abfällen) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit den Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die im Preisblatt genannten Mengen- und Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (z. B. Logistik- und Sortierleistungen, Verwertungsleistungen) und Erstattungen (z. B. Gutschrift für die Verwertung von Abfällen) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit den Mengengerüsten und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird.
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird.
Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit erfolgt gestückelt. Eine Teilrückgabe in Höhe von 50 % kann vom Auftragnehmer verlangt werden, wenn er für den Zeitraum von sechs aufeinander folgenden Monaten seine Leistungs- und Zahlungspflichten mängelfrei erfüllt hat. Der verbleibende Anteil von 50 % sichert die weitere Leistungs- und Zahlungserfüllung; dieser wird spätestens nach Ablauf der Gewährleistung (§ 14 Nr. 3 VOL/B) zurückgegeben.
Die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit erfolgt gestückelt. Eine Teilrückgabe in Höhe von 50 % kann vom Auftragnehmer verlangt werden, wenn er für den Zeitraum von sechs aufeinander folgenden Monaten seine Leistungs- und Zahlungspflichten mängelfrei erfüllt hat. Der verbleibende Anteil von 50 % sichert die weitere Leistungs- und Zahlungserfüllung; dieser wird spätestens nach Ablauf der Gewährleistung (§ 14 Nr. 3 VOL/B) zurückgegeben.
Alternativ kann der Auftragnehmer kalenderjährlich eine Rückgabe so verlangen, dass sich die Sicherheit letztendlich auf 5 % der jeweiligen Restauftragssumme reduziert.
Die Sicherheitsleistung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen.
Die Sicherheitsleistung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt.
Hinweis: Dem Angebot dürfen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
oder ähnliches des Bieters beigefügt werden (auch nicht durch Abdruck auf der Rückseite des Firmenpapiers
oder in Form eines Hinweises auf die Bedingungen des Auftragnehmers), da das Angebot sonst gemäß § 19
EG Abs. 3 d) VOL/A ausgeschlossen werden muss.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gemäß den Allgemeinen Bewerbungsbedingungen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Hildesheim für die Vergabe
von Dienstleistungen gilt für Bietergemeinschaften wie folgt:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Erklärung ist als Anlage 2 zum Angebotsformular beigefügt und entsprechend einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer nach dem Vergabeverfahren:
Die Weitervergabe an nachträglich (= nach Zuschlag) benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG):
Gemäß § 4 Abs. 6 NTVergG muss der Auftraggeber angeben, welche für allgemein verbindlich erklärten oder repräsentativen Tarifverträge für die Erfüllung des Auftrags einschlägig sind.
Für die hier ausgeschriebenen Leistungen wurde zwischen dem BDE, der VKA und ver.di ein Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft abgeschlossen. Der am 7. Januar 2009 erstmalig geschlossene Tarifvertrag wurde zuletzt durch Änderungstarifvertrag vom 2.6.2015 geändert. Die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags wurden seit 2009 durch eine Folge von Verordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst („AbfallArbbV“) für allgemein verbindlich erklärt. Die 7. AbfallArbbV ist am 1.10.2015 in Kraft getreten und für die Bieter verbindlich.
Für die hier ausgeschriebenen Leistungen wurde zwischen dem BDE, der VKA und ver.di ein Mindestlohntarifvertrag für die Branche Abfallwirtschaft abgeschlossen. Der am 7. Januar 2009 erstmalig geschlossene Tarifvertrag wurde zuletzt durch Änderungstarifvertrag vom 2.6.2015 geändert. Die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags wurden seit 2009 durch eine Folge von Verordnungen über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst („AbfallArbbV“) für allgemein verbindlich erklärt. Die 7. AbfallArbbV ist am 1.10.2015 in Kraft getreten und für die Bieter verbindlich.
Der Bieter haben aufgrund von § 4 (1) NTVergG zu erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung ihren Mitarbeitern mindestens dieses Mindestentgelt (9,10 EUR pro Stunde, ab 1.1.2016) zu den dort genannten Bedingungen zahlen (siehe die in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte Erklärung zu § 4 (1) NTVergG). Gleiches gilt für alle Nachunternehmen, sofern deren Leistungen von der 7. AbfallArbbV erfasst werden. Nachunternehmen, deren Leistungen nicht von der 7. AbfallArbbV erfasst werden, haben stattdessen aufgrund von § 5 (1) NTVergG zu erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung ihren Mitarbeitern mindestens ein Entgelt von 8,50 EUR brutto pro Stunde zahlen (siehe die ebenfalls in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte Erklärung zu § 5 (1) NTVergG).
Der Bieter haben aufgrund von § 4 (1) NTVergG zu erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung ihren Mitarbeitern mindestens dieses Mindestentgelt (9,10 EUR pro Stunde, ab 1.1.2016) zu den dort genannten Bedingungen zahlen (siehe die in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte Erklärung zu § 4 (1) NTVergG). Gleiches gilt für alle Nachunternehmen, sofern deren Leistungen von der 7. AbfallArbbV erfasst werden. Nachunternehmen, deren Leistungen nicht von der 7. AbfallArbbV erfasst werden, haben stattdessen aufgrund von § 5 (1) NTVergG zu erklären, dass sie bei der Ausführung der Leistung ihren Mitarbeitern mindestens ein Entgelt von 8,50 EUR brutto pro Stunde zahlen (siehe die ebenfalls in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte Erklärung zu § 5 (1) NTVergG).
Hiervon unberührt bleibt, dass im Leistungszeitraum voraussichtlich Folge-Änderungstarifverträge bzw. Folge-Verordnungen gelten werden, zu deren Einhaltung der Bieter gesetzlich und vertraglich (siehe Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung, Vertragsentwürfe) verpflichtet ist.
Hiervon unberührt bleibt, dass im Leistungszeitraum voraussichtlich Folge-Änderungstarifverträge bzw. Folge-Verordnungen gelten werden, zu deren Einhaltung der Bieter gesetzlich und vertraglich (siehe Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung, Vertragsentwürfe) verpflichtet ist.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die für die Beschäftigung zur Ausführung des Auftrags regelmäßig vereinbart und gezahlt werden. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.4.2012 – 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
Das Mindestentgelt erfasst nur solche Entgeltzahlungen, die für die Beschäftigung zur Ausführung des Auftrags regelmäßig vereinbart und gezahlt werden. Nicht von dem Mindestentgelt erfasst sind vermögenswirksame Leistungen oder Sonderleistungen, die nicht mit der Arbeitsleistung in einem funktionalen Zusammenhang stehen. Auf die entsprechende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird verwiesen, vgl. BAG, Urteil vom 18.4.2012 – 4 AZR 139/10; BAG E 109, 244.
Hat der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer gegen die Verpflichtungen der sich aus den mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG (diese ergeben sich aus der Erklärung zur Leistungsübertragung in der Anlage 7 zum Angebotsformular) mindestens grob fahrlässig oder mehrfach verstoßen, so ist der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte pflichtwidrig handelnde Nachunternehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren von einer öffentlichen Auftragsvergabe durch den Auftraggeber auszuschließen.
Hat der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer gegen die Verpflichtungen der sich aus den mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG (diese ergeben sich aus der Erklärung zur Leistungsübertragung in der Anlage 7 zum Angebotsformular) mindestens grob fahrlässig oder mehrfach verstoßen, so ist der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte pflichtwidrig handelnde Nachunternehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren von einer öffentlichen Auftragsvergabe durch den Auftraggeber auszuschließen.
Der Auftraggeber hat die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 AEntG zuständigen Stellen über Verstöße der Unternehmen gegen die auf Grundlage des § 4 (1) NTVergG vereinbarten Mindestentgeltregelungen zu informieren.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform http://www.subreport.de/E23528866 zum Download bereit gestellt. Hierfür muss der Anbieter bei subreport
ELViSregistriert sein. Eine kostenfreie Voransicht ist auch ohne Registrierung möglich. Die Registrierung bei subreportELViS ist kostenlos. Hilfe beim Download erhalten sie von subreport ELViS unter Tel.-Nr. +49 221985780.
Hinweise zur Einreichung:
Die Angebote sind unterschrieben, einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Namen und der Anschrift des Bewerbers sowie mit folgender Kennzeichnung deutlich lesbar zu versehen: „Angebot – Ausschreibung Verwertung von Bio- und Grünabfall. Nicht öffnen! Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim“.
Die Angebote sind unterschrieben, einfach in Papierform in einem verschlossenen Umschlag bei der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Namen und der Anschrift des Bewerbers sowie mit folgender Kennzeichnung deutlich lesbar zu versehen: „Angebot – Ausschreibung Verwertung von Bio- und Grünabfall. Nicht öffnen! Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim“.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit Bewerbungsbogen (Bewerbung) ungebunden und ungeheftet max. im Format DIN A4 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gem. I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) vorzulegen (Telefax/E-Mail genügt soweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit Bewerbungsbogen (Bewerbung) ungebunden und ungeheftet max. im Format DIN A4 bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar dem Auftraggeber (Kontaktstelle gem. I.1) der Bekanntmachung „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) vorzulegen (Telefax/E-Mail genügt soweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) Erklärungen und Nachweise für Unterauftragnehmer benannt, deren Nachforderung er sich vorbehält. Sollten Erklärungen und Nachweise für im Angebot benannte Unterauftragnehmer nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird der Auftraggeber diese unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern. Sollten im Angebot Leistungen benannt sein, für die der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, ohne allerdings die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, so wird der Auftraggeber die Namen der Unterauftragnehmer sowie Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer gemäß III.2.1) bis III.2.3) ebenfalls unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern.
Der Auftraggeber hat in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) Erklärungen und Nachweise für Unterauftragnehmer benannt, deren Nachforderung er sich vorbehält. Sollten Erklärungen und Nachweise für im Angebot benannte Unterauftragnehmer nicht bereits mit dem Angebot eingereicht worden sein, wird der Auftraggeber diese unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern. Sollten im Angebot Leistungen benannt sein, für die der Bieter Unterauftragnehmer einsetzen will, ohne allerdings die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen, so wird der Auftraggeber die Namen der Unterauftragnehmer sowie Erklärungen und Nachweise für diese Unterauftragnehmer gemäß III.2.1) bis III.2.3) ebenfalls unter der oben genannten Fristsetzung nachfordern.
Einreichung der Urkalkulation auf Anforderung:
Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Auftraggeber auf Anforderung zu übersenden.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Verpflichtungserklärungen gem. NTVerg:
Die in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte jeweils zutreffende Verpflichtungserklärung nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Die in Anlage 3 zum Angebotsformular beigefügte jeweils zutreffende Verpflichtungserklärung nach § 4 (1) oder § 5 (1) NTVergG ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS mitzuteilen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern hierüber bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (ebenfalls in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS mitzuteilen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern hierüber bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist (ebenfalls in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELViS). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage zu den Vergabeunterlagen z. B. Anlage B der Leistungsbeschreibung (Bieterangaben) neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage zu den Vergabeunterlagen z. B. Anlage B der Leistungsbeschreibung (Bieterangaben) neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 048-080246 (2016-03-04)
Ergänzende Angaben (2016-04-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 23 232 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postort: Bad Salzdetfurth-OT Groß Düngen