Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH hat als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 28 Verkehrsverträge vorhanden. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem jeweiligen EVU. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Bedarf des EVU zu bestimmen ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch mit welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen abgeschlossenen und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen sind Qualitätskriterien vereinbart. Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien wird durch ein integriertes Qualitätsmesssystem überprüft, ausgewertet und gegebenenfalls pönalisiert. Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenerhebung und -zusammentragung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenerhebung und -zusammentragung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI)
Postanschrift: Haupstätterstraße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Die Verdingungsunterlagen können bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden.
2.2 Losbildung
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
a) LOS 1
Das Los 1 beinhaltet die Datenbankentwicklung, Hosting, Datenbankpflege und –wartung incl. der Schnittstellenbreitstellung, um die Daten aus LOS 2 in die Datenbank hochladen zu können.
b) LOS 2
Das Los 2 bezieht sich auf die Erhebung und Erfassung der Qualitätskriterien mittels Erhebungs- und Fragebogen, Testkäufen („Mystery Shopping“) sowie der Bereitstellung der Daten für die Datenbank aus Los 1.
Angebote können wie folgt abgegeben werden:
ein Angebot ausschließlich für LOS 1 und/oder
ein Angebot ausschließlich für LOS 2
Es können damit bis zu zwei Hauptangebote abgebeben werden (nur Los 1 und/oder nur Los 2). Wird ein Angebot für beide Lose abgeben, so sind die Angebote für beide Lose zwingend getrennt abzugeben, da die Zahlungspläne und Bewertungskriterien für beide Lose unter-schiedlich sind.
2.3 Zeit / Ort
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung.
a) LOS 1
Die Entwicklung der Datenbank, Definition und Abstimmung der Schnittstelle (für den Import der Daten aus LOS 2) und die Bereitstellung der notwendigen Internetplattform müssen bis zum 12. Dezember 2016 erfolgen. Die Laufzeit für die Betreuung der Datenbank beträgt sechs Jahre.
b) LOS 2
Die Laufzeit für die Qualitätserhebungen und –erfassungen beträgt drei Jahre, d.h. Beginn am 1. Januar 2017 und Ende am 31. Dezember 2019.
Ort der Leistungsabnahme ist Stuttgart.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
• die Verdingungsunterlagen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B incl. aller Anlagen
• die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
• die Verträge:
o für das Los 1: Pflichtenheft, Softwareentwicklungsvertrag, Wartungs- und Pflegevertrag, Hosting-Vertrag
o für das Los 2: Dienstleistungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zwingend zum Ausschluss.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Donnerstag, 02. Juni 2016, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Das Angebot muss verschlossen und von außen wie folgt:
„Ausschreibung QMS – NICHT ÖFFNEN“
kenntlich gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vor-liegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der Vergabestelle. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Freitag, 20. Mai 2016, 12:00 Uhr
bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß,
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax 0711/23991-23)
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Angebotes
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
• Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
• Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
• Bestätigung der Bindefrist,
• Angaben zu Tagessätzen.
• Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
• Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
• Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
• Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen wer-den. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.August 2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Verdingungsunterlagen können bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden.
2.2 Losbildung
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
a) LOS 1
Das Los 1 beinhaltet die Datenbankentwicklung, Hosting, Datenbankpflege und –wartung incl. der Schnittstellenbreitstellung, um die Daten aus LOS 2 in die Datenbank hochladen zu können.
b) LOS 2
Das Los 2 bezieht sich auf die Erhebung und Erfassung der Qualitätskriterien mittels Erhebungs- und Fragebogen, Testkäufen („Mystery Shopping“) sowie der Bereitstellung der Daten für die Datenbank aus Los 1.
Angebote können wie folgt abgegeben werden:
ein Angebot ausschließlich für LOS 1 und/oder
ein Angebot ausschließlich für LOS 2
Es können damit bis zu zwei Hauptangebote abgebeben werden (nur Los 1 und/oder nur Los 2). Wird ein Angebot für beide Lose abgeben, so sind die Angebote für beide Lose zwingend getrennt abzugeben, da die Zahlungspläne und Bewertungskriterien für beide Lose unter-schiedlich sind.
2.3 Zeit / Ort
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung.
a) LOS 1
Die Entwicklung der Datenbank, Definition und Abstimmung der Schnittstelle (für den Import der Daten aus LOS 2) und die Bereitstellung der notwendigen Internetplattform müssen bis zum 12. Dezember 2016 erfolgen. Die Laufzeit für die Betreuung der Datenbank beträgt sechs Jahre.
b) LOS 2
Die Laufzeit für die Qualitätserhebungen und –erfassungen beträgt drei Jahre, d.h. Beginn am 1. Januar 2017 und Ende am 31. Dezember 2019.
Ort der Leistungsabnahme ist Stuttgart.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
• die Verdingungsunterlagen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B incl. aller Anlagen
• die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
• die Verträge:
o für das Los 1: Pflichtenheft, Softwareentwicklungsvertrag, Wartungs- und Pflegevertrag, Hosting-Vertrag
o für das Los 2: Dienstleistungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zwingend zum Ausschluss.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Donnerstag, 02. Juni 2016, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der
Das Angebot muss verschlossen und von außen wie folgt:
„Ausschreibung QMS – NICHT ÖFFNEN“
kenntlich gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vor-liegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der Vergabestelle. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Angebotes
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
• Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
• Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
• Bestätigung der Bindefrist,
• Angaben zu Tagessätzen.
• Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
• Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
• Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
• Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen wer-den. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.August 2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH hat als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 28 Verkehrsverträge vorhanden. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem jeweiligen EVU. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Bedarf des EVU zu bestimmen ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch mit welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen abgeschlossenen und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen sind Qualitätskriterien vereinbart. Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien wird durch ein integriertes Qualitätsmesssystem überprüft, ausgewertet und gegebenenfalls pönalisiert. Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH hat als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge des Landes Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 28 Verkehrsverträge vorhanden. Die Verkehrsverträge beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen mit dem jeweiligen EVU. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das EVU die jeweilige Verkehrsleistung. Um den monetären Bedarf des EVU zu bestimmen ist jedoch nicht nur die tatsächlich erbrachte SPNV-Leistung entscheidend, sondern auch mit welcher Qualität diese erbracht wurde. In allen abgeschlossenen und zukünftig noch zu schließenden Verkehrsverträgen sind Qualitätskriterien vereinbart. Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien wird durch ein integriertes Qualitätsmesssystem überprüft, ausgewertet und gegebenenfalls pönalisiert. Das Ziel des Qualitätsmesssystems ist es, die SPNV-Verkehrsleistung für den Fahrgast auf einem hohen Qualitätsniveau sicherzustellen und bei Abweichungen diese zu ermitteln und kontinuierlich zu verbessern. In Baden-Württemberg besteht das Qualitätsmesssystem aus objektiven und subjektiven Qualitätskriterien.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Datenbank
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 beinhaltet die Datenbankentwicklung, Hosting, Datenbankpflege und –wartung incl. der Schnittstellenbreitstellung, um die Daten aus Los 2 in die Datenbank hochladen zu können.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 bezieht sich auf die Erhebung und Erfassung der Qualitätskriterien mittels Erhebungs- und Fragebogen, Testkäufen („Mystery Shopping“) sowie der Bereitstellung der Daten für die Datenbank aus Los 1.
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Referenznummer: Ausschr. QMS 2016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
b) Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft.
c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Projekte (für jedes Los gesondert) der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
c) Nachweise über Entwicklungsleistungen im IT-Bereich (bei Angeboten zu Los 1), Nachweise über die Durchführung ähnlicher Erhebungen/Erfassungen (bei Angeboten zu Los 2), diese Nachweise dürfen nicht älter als 3 Jahre sein
d) Nachweise über die Verfügbarkeit / Bereitstellung (nicht älter als 3 Jahre, d.h. Aufträge ab 2013) von ähnlichen Plattformen/Plattformkonzepten Hardware- und Softwareplattformen (bei Softwareplattformen incl. Angabe des Grades der Offenheit differenziert nach Endnutzer, Anwendungssoftwareentwicklung, Unterstützung von Hardware, Plattformweiterentwicklung)
d) Nachweise über die Verfügbarkeit / Bereitstellung (nicht älter als 3 Jahre, d.h. Aufträge ab 2013) von ähnlichen Plattformen/Plattformkonzepten Hardware- und Softwareplattformen (bei Softwareplattformen incl. Angabe des Grades der Offenheit differenziert nach Endnutzer, Anwendungssoftwareentwicklung, Unterstützung von Hardware, Plattformweiterentwicklung)
e) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
a) Los 1:
Die Vergütung für die Entwicklung der Datenbank wird wie folgt fällig:
1. Teilzahlung nach abgestimmten und durch die NVBW
genehmigten Pflichtenheft 20 % der Auftragssumme
2. Teilzahlung bei Fertigstellung und Implementierung der Verkehrsverträge
bis zum 12. Dezember 2016 50 % der Auftragssumme
3. Schlusszahlung bei Abnahme der Datenbank
bis Februar 2017 30 % der Auftragssumme
Der laufende Betrieb wird halbjährlich (jeweils 30.6. und 31.12.) vergütet.
Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
b) Los 2:
Die Vergütung für die Durchführung der Qualitätserhebungen und -erfassungen wird wie folgt fällig:
1. Teilzahlung nach abgestimmter und durch die NVBW
genehmigter Konzeptdarstellung der Routenpläne
(Dezember des Vorjahres der Erhebungen) 20 % der Auftragssumme
2. Teilzahlung zum 30. Juni des laufenden
Erhebungs-/Erfassungsjahres 50 % der Auftragssumme
3. Schlusszahlung nach dem Import
aller Daten in die Datenbank
(bis zum 30. Dezember des laufenden
Erhebungs-/Erfassungsjahres) 30 % der Auftragssumme.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten darüber hinaus die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Es gelten darüber hinaus die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-02 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. QMS 2016
Zusätzliche Informationen
Die Verdingungsunterlagen können bei der genannten Kontaktstelle angefordert werden.
2.2 Losbildung
Das Qualitätsmesssystem besteht im Wesentlichen aus zwei Bestandteilen: der Datenbank und der Durchführung der Erhebungen/Erfassungen mittels Personaleinsatz vor Ort.
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen:
a) LOS 1
Das Los 1 beinhaltet die Datenbankentwicklung, Hosting, Datenbankpflege und –wartung incl. der Schnittstellenbreitstellung, um die Daten aus LOS 2 in die Datenbank hochladen zu können.
b) LOS 2
Das Los 2 bezieht sich auf die Erhebung und Erfassung der Qualitätskriterien mittels Erhebungs- und Fragebogen, Testkäufen („Mystery Shopping“) sowie der Bereitstellung der Daten für die Datenbank aus Los 1.
Angebote können wie folgt abgegeben werden:
ein Angebot ausschließlich für LOS 1 und/oder
ein Angebot ausschließlich für LOS 2
Es können damit bis zu zwei Hauptangebote abgebeben werden (nur Los 1 und/oder nur Los 2). Wird ein Angebot für beide Lose abgeben, so sind die Angebote für beide Lose zwingend getrennt abzugeben, da die Zahlungspläne und Bewertungskriterien für beide Lose unter-schiedlich sind.
Es können damit bis zu zwei Hauptangebote abgebeben werden (nur Los 1 und/oder nur Los 2). Wird ein Angebot für beide Lose abgeben, so sind die Angebote für beide Lose zwingend getrennt abzugeben, da die Zahlungspläne und Bewertungskriterien für beide Lose unter-schiedlich sind.
2.3 Zeit / Ort
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Auftragserteilung.
Die Entwicklung der Datenbank, Definition und Abstimmung der Schnittstelle (für den Import der Daten aus LOS 2) und die Bereitstellung der notwendigen Internetplattform müssen bis zum 12. Dezember 2016 erfolgen. Die Laufzeit für die Betreuung der Datenbank beträgt sechs Jahre.
Die Entwicklung der Datenbank, Definition und Abstimmung der Schnittstelle (für den Import der Daten aus LOS 2) und die Bereitstellung der notwendigen Internetplattform müssen bis zum 12. Dezember 2016 erfolgen. Die Laufzeit für die Betreuung der Datenbank beträgt sechs Jahre.
Die Laufzeit für die Qualitätserhebungen und –erfassungen beträgt drei Jahre, d.h. Beginn am 1. Januar 2017 und Ende am 31. Dezember 2019.
Ort der Leistungsabnahme ist Stuttgart.
2.5 Vertragsbedingungen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
• die Verdingungsunterlagen, bestehend aus der Leistungsbeschreibung Teil A und Teil B incl. aller Anlagen
• die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters
• die Verträge:
o für das Los 1: Pflichtenheft, Softwareentwicklungsvertrag, Wartungs- und Pflegevertrag, Hosting-Vertrag
o für das Los 2: Dienstleistungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zwingend zum Ausschluss.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Angebote
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Donnerstag, 02. Juni 2016, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der
Das Angebot muss verschlossen und von außen wie folgt:
„Ausschreibung QMS – NICHT ÖFFNEN“
kenntlich gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vor-liegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der Vergabestelle. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Angebote werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt des Angebotes
Das Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
• Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
• Das Angebot muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
• Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
• Bestätigung der Bindefrist,
• Angaben zu Tagessätzen.
• Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
• Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
• Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
• Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
4.3 Vollständigkeit des Angebotes
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen wer-den. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen wer-den. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.August 2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
5.6 Nachweise
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die bei Abgabe des Angebotes nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2016/S 075-131945 (2016-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-28 📅
Name: ETC Transport Consultants
Postanschrift: Martin-Hoffmann-Str. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 6
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60329