Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen der Stadt Leipzig

Stadt Leipzig/Verkehrs- und Tiefbauamt

Die Stadt Leipzig überträgt im Rahmen des rechtlich zulässigen dem Konzessionär das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-28 Auftragsbekanntmachung
2016-05-20 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Menge oder Umfang:
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger von der Ausschreibung exklusiv umfasst:Los 1 a:— bis zu 70 City— Light-Board/Mega-Light-Anlagen (auch auf Monofuß), davon bis zu 18 digital als 9 m2 Board (gemäß Leistungsbeschreibung), oder bis zu 15 digital als 11 m2-Board (gemäß Leistungsbeschreibung),— bis zu 10 City-Star-Anlagen,— bis zu 50 geklebte Großflächen (auch beleuchtet),Los 1 b:— bis zu 75 City-Light-Säulen (auch drehbar),— bis zu 300 City-Light- Poster-Vitrinen (Freistehend als Stadtinformationsanlagen, mit Wechsleranlage teilweise digital gemäß Leistungsbeschreibung),— bis zu 570 City-Light-Poster-Vitrinen an Haltestellen (entsprechend Aufbaurhythmus von Fahrgastunterständen), mit Wechsleranlage, teilweise digital, davon bis zu 115 als ausgelagerte City-Light-Poster-Vitrinen (gemäß Leistungsbeschreibung).Anmerkung für alle Lose: Teilweise jeweils festgelegt auf bestimmte Standorte. Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger oder technische Vorgaben (z. B. Wechslertechnik) noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen ist bis spätestens zum 12.2.2016 – 12:00 Uhr das Interesse schriftlich anzuzeigen (siehe dazu unter VI.3)).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Leipzig/Verkehrs- und Tiefbauamt
Postanschrift: Prager Straße 118-120
Postleitzahl: 04317
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.leipzig.de 🌏
E-Mail: werbekonzession@leipzig.de 📧
Fax: +49 3411237656 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 021-033587
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie einmal elektronisch (CD-ROM/DVD/USB-Stick) in einem anonymisierten verschlossenen Behältnis unter Angabe des Hinweises „Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen der Stadt Leipzig“ unter Angabe des Aktenzeichens und Termin zur Submission, Vermerk „nicht öffnen“, ein. Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. Nur an letztere ist der Auftraggeber gebunden und besteht ein Anspruch auf Einhaltung. Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Stadt behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die Stadt erwägt, im Laufe des Bewerbungsverfahrens vor Ablauf der Bewerbungsfrist nach IV.3.4) ggf. weitere Informationen und Präzisierungen insbesondere zur Art und Zahl der Werbeträger zu veröffentlichen. Die Interessenten müssen somit Ihr Interesse bis spätestens zum 12.2.2016 – 12:00 Uhr, schriftlich unter Angabe einer Kontaktadresse bei der unter I.1) angegebenen Stelle anzeigen. An diese Adresse werden dann etwaige Zusatzinformationen übermittelt. Die Informationen werden bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die angegebene Adresse übermittelt. Darüber hinaus werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen und ergänzende Unterlagen versandt. Zu II.1.9): Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsalternativen bezogen auf den Werbeträgerbestand und dessen Fortnutzung bzw. den Einsatz gebrauchter Träger. Ob und in welcher Form in dem späteren Verfahren solche (Alternativen) mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen zugelassen werden, wird im weiteren Verfahren festgelegt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leipzig überträgt im Rahmen des rechtlich zulässigen dem Konzessionär das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1a
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leipzig überträgt dem Konzessionär im Rahmen des rechtlich Zulässigen das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten.
Menge oder Umfang: Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger von der Ausschreibung exklusiv umfasst:Los 1 a:— bis zu 70 City— Light-Board/Mega-Light-Anlagen (auch auf Monofuß), davon bis zu 18 digital als 9 m2 Board (gemäß Leistungsbeschreibung), oder bis zu 15 digital als 11 m2-Board (gemäß Leistungsbeschreibung),— bis zu 10 City-Star-Anlagen,— bis zu 50 geklebte Großflächen (auch beleuchtet).Anmerkung für alle Lose: Teilweise jeweils festgelegt auf bestimmte Standorte. Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger oder technische Vorgaben (z. B. Wechslertechnik) noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen ist bis spätestens zum 12.2.2016 – 12:00 Uhr das Interesse schriftlich anzuzeigen (siehe dazu unter VI.3)).
Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger von der Ausschreibung exklusiv umfasst:
Los 1 a:
— bis zu 70 City— Light-Board/Mega-Light-Anlagen (auch auf Monofuß), davon bis zu 18 digital als 9 m
— bis zu 10 City-Star-Anlagen,
— bis zu 50 geklebte Großflächen (auch beleuchtet).
Anmerkung für alle Lose: Teilweise jeweils festgelegt auf bestimmte Standorte. Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger oder technische Vorgaben (z. B. Wechslertechnik) noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen ist bis spätestens zum 12.2.2016 – 12:00 Uhr das Interesse schriftlich anzuzeigen (siehe dazu unter VI.3)).
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Zusätzliche Angaben zu den Losen: Es gelten die Ausführungen unter Ziffer II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 1b
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Leipzig überträgt dem Konzessionär im Rahmen des rechtlich zulässigen das ausschließliche Recht zur Werbung auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen für konkret benannte Werbeträgerarten.
Menge oder Umfang: Nach dem derzeitigen Stand der Planung sind die folgenden Werbeträger von der Ausschreibung exklusiv umfasst:Los 1 b:— bis zu 75 City-Light-Säulen (auch drehbar), — bis zu 300 City-Light- Poster-Vitrinen (Freistehend als Stadtinformationsanlagen, mit Wechsleranlage teilweise digital gemäß Leistungsbeschreibung),— bis zu 570 City-Light-Poster-Vitrinen an Haltestellen (entsprechend Aufbaurhythmus von Fahrgastunterständen), mit Wechsleranlage, teilweise digital, davon bis zu 115 als ausgelagerte City-Light-Poster-Vitrinen (gemäß Leistungsbeschreibung).Anmerkung für alle Lose: Teilweise jeweils festgelegt auf bestimmte Standorte. Im Verlauf des weiteren Verfahrens können sich die Art der Werbeträger oder technische Vorgaben (z. B. Wechslertechnik) noch ändern. Auch die Anzahl kann im weiteren Verfahren und zu Vertragsbeginn abweichen. Weitere Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs. Zur Mitteilung etwaiger Festlegungen und Präzisierungen ist bis spätestens zum 12.2.2016 – 12:00 Uhr das Interesse schriftlich anzuzeigen (siehe dazu unter VI.3)).
Los 1 b:
— bis zu 75 City-Light-Säulen (auch drehbar),
— bis zu 300 City-Light- Poster-Vitrinen (Freistehend als Stadtinformationsanlagen, mit Wechsleranlage teilweise digital gemäß Leistungsbeschreibung),
— bis zu 570 City-Light-Poster-Vitrinen an Haltestellen (entsprechend Aufbaurhythmus von Fahrgastunterständen), mit Wechsleranlage, teilweise digital, davon bis zu 115 als ausgelagerte City-Light-Poster-Vitrinen (gemäß Leistungsbeschreibung).
Es werden Varianten akzeptiert
Menge oder Umfang: — bis zu 50 geklebte Großflächen (auch beleuchtet),
Referenznummer: WK - 2015 - 66 - 002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Leipzig.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben schriftlich zu erklären, dass sie:
— sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder sie ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren in einer entsprechenden Lage befinden,
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— nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt haben,
— sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß Abschnitt III der Bekanntmachung eingeholt werden, keiner falschen Angaben für die Prüfung und Wertung der Angebote wichtiger Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte bewusst nicht erteilen,
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— im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, die nachweislich festgestellt wurde,
— sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an keiner unzulässigen Beschränkung des Wettbewerbs beteiligen.
Darüber hinaus haben die Bewerber folgende Nachweise vorzulegen, wobei diese zum Zeitpunkt der Frist nach Ziffer IV.3.4) nicht älter als 6 Monate sein dürfen (ausländische Bewerber haben die jeweiligen vergleichbaren Bescheinigungen in beglaubigter Übersetzung vorzulegen):
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— Handelsregisterauszug bzw. bei ausländischen Interessenten vergleichbare Bescheinigung,
— Gewerbezentralregisterauszug bzw. bei ausländischen Interessenten vergleichbare Bescheinigung,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und ggf. der Berufsgenossenschaften bzw. bei ausländischen Interessenten vergleichbare Bescheinigung.
Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie in elektronischer Fassung (CD-ROM/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber müssen eine dem Auftragsvolumen entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können (Mindestanforderung).
Zum Nachweis dieser Fähigkeiten sind erforderlich:
— Vorlage der testierten Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre (Kopie). Sollte der Bewerber einem Konzern angehören, sind zusätzlich die testierten Geschäftsberichte der letzten 3 Jahre (Kopie) des Konzerns vorzulegen. Soweit ein Bewerber nicht unter die Pflichtprüfung des § 316 HGB fällt, genügt eine Einreichung der Geschäftsberichte (Jahresabschlüsse) ohne Testat.
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Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie in elektronischer Fassung (CD-ROM/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber müssen über Erfahrung in der Bereitstellung und Unterhaltung sowie im Betrieb und der Vermarktung von Außenwerbeanlagen verfügen (Mindestanforderung):
Die Bewerber müssen eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen (Aufträge) auf dem Außenwerbemarkt mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber vorlegen. Es sind jeweils die Kontaktdaten des Ansprechpartners der Referenzstellen anzugeben.
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Der Teilnahmeantrag ist in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie in elektronischer Fassung (CD-ROM/DVD/USB-Stick) einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben:
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Im Teilnahmeantrag ist die Arbeitsteilung zu beschreiben und die Gründe für die Arbeitsgemeinschaft darzulegen. Es bleibt vorbehalten, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit des Zusammenschlusses nach § 1 GWB belegen.
Die Nachweise unter III.2) sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassunglauseln, Klauseln zur Änderung des Werbeträgerbestandes sowie der Werbeträgerarten sowie Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Zuverlässigkeit, die Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gem. Abschnitt III dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber wird zudem die Eignungsnachweise mit Punkten bewerten und wie folgt gewichten: a) Die Zuverlässigkeit wird anhand der unter Ziff. III, 2.1) abgeforderten Eigenerklärung festgestellt. Nur Bewerber, die die Erklärunganforderungs gemäß abgeben, können als zuverlässig und damit insoweit geeignet betrachtet werden (K.O.-Kriterium). b) Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 %(Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziff. III, 2.2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziff. III, 2.3) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber zueinander auf der Grundlage einer 5-stufigen (Punkte-) Skala zwischen „ausreichend“ und „sehr gut“. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit/Fachkunde) können bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben werden: – 10 P.= sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt; – 8 P.= gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld über dem Durchschnitt; – 6 P.= vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittbereich; -4 P.= befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt; – 2 P.= ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten. Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P.,7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit „0“ Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was einen Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat.Die Gesamtbewertung pro Bewerbung erfolgt, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann aufaddiert werden.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Leipzig/Verkehrs- und Tiefbauamt
Frau Karina Lukasczyk, Zimmer C 5.019

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: WK - 2015 - 66 - 002
Zusätzliche Informationen
Bitte reichen Sie den Teilnahmeantrag in einfacher schriftlicher Ausfertigung sowie einmal elektronisch (CD-ROM/DVD/USB-Stick) in einem anonymisierten verschlossenen Behältnis unter Angabe des Hinweises „Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf öffentlichen und zum Teil fiskalischen Flächen der Stadt Leipzig“ unter Angabe des Aktenzeichens und Termin zur Submission, Vermerk „nicht öffnen“, ein.
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Vorliegend handelt es sich um die Vergabe einer Dienstleistungskonzession.
Das Verfahren der Vergabe einer Dienstleistungskonzession unterliegt weder dem gesetzlichen Vergaberechtsverfahren (§§ 97 ff. GWB) noch den gemeinschaftsrechtlichen Vergaberichtlinien. Dennoch soll ein Höchstmaß an Transparenz und Wettbewerb gewährleistet werden. Insofern wird die Vergabe in Anlehnung an die Vorschriften der VOL/A wie ein Verhandlungsverfahren gestaltet. Der Auftraggeber bindet sich hiermit jedoch nicht an die Vorschriften des GWB und der VOL/A. Sämtliche verfahrensleitenden Maßnahmen erfolgen im freien Ermessen des Auftraggebers, allerdings unter Einhaltung der allgemeinen europarechtlichen Grundsätze. Nur an letztere ist der Auftraggeber gebunden und besteht ein Anspruch auf Einhaltung.
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Bewerber, die die nach Abschnitt III dieser Bekanntmachung notwendigen Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Die Stadt behält sich vor, fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
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Die Stadt behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Stadt erwägt, im Laufe des Bewerbungsverfahrens vor Ablauf der Bewerbungsfrist nach IV.3.4) ggf. weitere Informationen und Präzisierungen insbesondere zur Art und Zahl der Werbeträger zu veröffentlichen. Die Interessenten müssen somit Ihr Interesse bis spätestens zum 12.2.2016 – 12:00 Uhr, schriftlich unter Angabe einer Kontaktadresse bei der unter I.1) angegebenen Stelle anzeigen. An diese Adresse werden dann etwaige Zusatzinformationen übermittelt. Die Informationen werden bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die angegebene Adresse übermittelt. Darüber hinaus werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes keine zusätzlichen Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen und ergänzende Unterlagen versandt.
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Zu II.1.9): Die Angabe bezieht sich auf unterschiedliche Lösungsalternativen bezogen auf den Werbeträgerbestand und dessen Fortnutzung bzw. den Einsatz gebrauchter Träger. Ob und in welcher Form in dem späteren Verfahren solche (Alternativen) mit Abweichungen von einzelnen Anforderungen zugelassen werden, wird im weiteren Verfahren festgelegt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bezüglich des Vorliegens einer Konzession und Nichtanwendbarkeit des Vergaberechts wird auf § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2016/S 021-033587 (2016-01-28)
Ergänzende Angaben (2016-05-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 099-177571
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 021-033587
ABl. S-Ausgabe: 99
Quelle: OJS 2016/S 099-177571 (2016-05-20)