Ausschreibung eines externen Dienstleisters für die Durchführung von Fußverkehrs-Checks ab 2016

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Der Gegenstand der Ausschreibung ist ein externer Dienstleister. Gemeinsam mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) möchte die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) interessierten Kommunen des Landes die Teilnahme an einem professionell durchgeführten Fußverkehrs-Check ermöglichen. Für die umfassende Abwicklung dieser Maßnahme wird ein externer Dienstleister gesucht.
Unter einem Fußverkehrs-Check wird hier ein dialogorientiertes, partizipatives Veranstaltungsformat verstanden, bei dem die Bürger einer Stadt, die Verwaltung und die Politik in mehreren Terminen gemeinsam die Situation des Fußverkehrs in der Kommune erörtern. Im Mittelpunkt des Fußverkehrs-Checks stehen mehrere geführte Begehungen pro Kommune, bei der – ggf. themenspezifisch – die Stärken und Schwächen im Fußwegenetz erfasst und analysiert werden. Basierend auf den Erkenntnissen wird schließlich ein Maßnahmenplan zur Behebung der Mängel entwickelt.
Die Durchführung der Fußverkehrs-Checks als landesweite Maßnahme zielt darauf ab, den Fußverkehr und seine spezifischen Ansprüche in Baden-Württemberg und insbesondere in den teilnehmenden Kommunen stärker in das Bewusstsein der Verwaltung und der Politik sowie der Bürger zu rücken. Die Fußverkehrsförderung in den Kommunen soll nachhaltig gestärkt werden, indem konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden (z. B. Status quo im Fußverkehr, Stärken-Schwächen-Analyse, Maßnahmenplan mit Prioritäts- und Kostenvermerk). Darüber hinaus soll die Institutionalisierung der Fußverkehrsförderung in den Kommunen unterstützt werden. Die landesweite Aktion soll Interesse an weiteren Maßnahmen der Fußverkehrsförderung wecken und den interkommunalen Erfahrungsaustausch zum Thema stimulieren. Gleichzeitig soll sie das partizipative Element in der kommunalen Arbeit fördern. Aus den Fußverkehrs-Checks können sich Schwerpunkte für die künftige systematische Fußverkehrsförderung des Landes ergeben.
Für die Abwicklung der Maßnahme auf kommunaler Ebene sieht der AG ein standardisiertes Projektdesign vor, das hinsichtlich Struktur, Zeit- und Kostenrahmen für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Dieses Grundgerüst kann von den Kommunen in Abstimmung mit dem AN entsprechend der lokalen Erfordernisse inhaltlich unterschiedlich gefüllt werden.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-25 Auftragsbekanntmachung
2016-05-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge