Die Stadt Heidenau ist mit dem Zuwendungsbescheid der SAB vom 14.12.2015 mit dem Gebiet „Heidenau-Südwest“ in das Programm „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014-2020) – Vorhabensbereich „Integrierte Stadtentwicklung“ aufgenommen worden.
Die vorliegende Ausschreibung hat die Beauftragung eines Verfahrensträgers zum Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014-2020) – Vorhabensbereich „Integrierte Stadtentwicklung“ für das Gebiet „Heidenau-Südwest“ zum Ziel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-27.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: VB 42/16
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Heidenau ist mit dem Zuwendungsbescheid der SAB vom 14.12.2015 mit dem Gebiet „Heidenau-Südwest“ in das Programm „Europäischer Fonds für regionale...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Heidenau ist mit dem Zuwendungsbescheid der SAB vom 14.12.2015 mit dem Gebiet „Heidenau-Südwest“ in das Programm „Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2014-2020) – Vorhabensbereich „Integrierte Stadtentwicklung“ aufgenommen worden.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heidenau
Postanschrift: Dresdner Straße 47
Postleitzahl: 01809
Postort: Heidenau
Kontakt
Internetadresse: http://www.heidenau.de🌏
E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de📧
Fax: +49 3512802404 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-263760
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
“Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2016/S 146-263760 (2016-07-27)