Ausschreibung Entsorgungsdienstleistungen Sperrmüll/Elektroaltgeräte

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Gegenstand dieser Ausschreibung sind Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die betreffenden Entsorgungsdienstleistungen bestehen aus:
— Abrufabfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten;
— Straßensammlung von Sperrmüll;
— weitere Verwertung und Entsorgung des Sperrmülls;
— Übergabe der Elektroaltgeräte.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-05 Auftragsbekanntmachung
2017-04-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-12-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die betreffenden Entsorgungsdienstleistungen bestehen aus: — Abrufabfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten; — Straßensammlung von Sperrmüll; — weitere Verwertung und Entsorgung des Sperrmülls; — Übergabe der Elektroaltgeräte.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rotenburg (Wümme) 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Postanschrift: Hopfengarten 2
Postleitzahl: 27356
Postort: Rotenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lk-row.de 🌏
E-Mail: vergabe@lk-row.de 📧
Telefon: +49 42619832178 📞
Fax: +49 4261983882178 📠
URL der Dokumente: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-435635
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
1.) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen. 2.) Neben den Eignungsnachweisen [Ziffern III.1.1) bis III.1.3)] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in den Vergabeunterlagen z. T. Formblätter enthalten sind: — Rechtsverbindliche Erklärungen und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; — Angaben zur Unternehmensstruktur; — im Falle von Bietergemeinschaften „von allen Mitgliedern die rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft“; — Mindestanforderung: Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die Tätigkeiten „Einsammeln“ und „Befördern“; — Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik; — Angabe zu allen vorgesehenen Sperrmüll-Behandlungsanlagen und ihren Betreibern; — Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG; — Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“ = „DU“) bedienen will, zusätzlich: Nachweis gemäß § 47 VgV; Auszug für das jeweilige DU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des DU über den jährlichen Gesamtumsatz; Erklärung des DU über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen; Nachweis, dass der DU ähnliche Leistungen (Sperrmüll- oder Hausmüllabfuhr) bereits durchgeführt hat (Referenz); Erklärung des jeweiligen DU über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung; Eigenerklärung des jeweiligen DU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; — Sollte für eine oder mehrere Teilleistungen beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Nachunternehmerliste; Efb-Zertifikat des jeweiligenNU für entsprechende Tätigkeit; Auszug für den jeweiligen NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Gesamtumsatz; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Umsatz bezüglich der auszuführenden Teilleistung(en); Nachweis, dass der NU ähnliche Leistungen (Sperrmüll- oder Hausmüllabfuhr) bereits durchgeführt hat (Referenz); Eigenerklärung des jeweiligen NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Erklärung des jeweiligen NU zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Entsorgungsdienstleistungen im Landkreis Rotenburg (Wümme). Die betreffenden Entsorgungsdienstleistungen bestehen aus:
— Abrufabfuhr von Sperrmüll und Elektroaltgeräten;
— Straßensammlung von Sperrmüll;
— weitere Verwertung und Entsorgung des Sperrmülls;
— Übergabe der Elektroaltgeräte.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag läuft bis zum 30.6.2020. Er verlängert sich automatisch, längstens aber bis zum 30.6.2022, sofern der Auftraggeber nicht kündigt. Der Auftraggeber ist berechtigt, zu jedem Quartalsende ab 30.6.2020 zu kündigen. Er hält dabei eine Frist von 6 Monaten ein. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister – bei Bietern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Kap. 6.3)
— Erklärung über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Kap. 6.3).
Mindeststandards:
— Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Kap. 6.3)
— Erklärung über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Kap. 6.3).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis, dass der Bieter ähnliche Leistungen (Sperrmüll- oder Hausmüllabfuhr) bereits durchgeführt hat (Referenz) mit Angabe des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers und der Leistungszeit (vgl. Kap. 6.4).
Mindeststandards:
— Nachweis, dass der Bieter ähnliche Leistungen (Sperrmüll- oder Hausmüllabfuhr) bereits durchgeführt hat (Referenz) mit Angabe des Auftragsgegenstandes, des Auftraggebers und der Leistungszeit (vgl. Kap. 6.4).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2017-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen,ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
2.) Neben den Eignungsnachweisen [Ziffern III.1.1) bis III.1.3)] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in den Vergabeunterlagen noch näher konkretisiert werden und für die in den Vergabeunterlagen z. T. Formblätter enthalten sind:
Mehr anzeigen
— Rechtsverbindliche Erklärungen und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
— Angaben zur Unternehmensstruktur;
— im Falle von Bietergemeinschaften „von allen Mitgliedern die rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung der Bietergemeinschaft“;
— Mindestanforderung: Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) für die Tätigkeiten „Einsammeln“ und „Befördern“;
— Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen Logistik;
— Angabe zu allen vorgesehenen Sperrmüll-Behandlungsanlagen und ihren Betreibern;
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG;
— Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“ = „DU“) bedienen will, zusätzlich: Nachweis gemäß § 47 VgV; Auszug für das jeweilige DU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des DU über den jährlichen Gesamtumsatz; Erklärung des DU über den jährlichen Umsatz bezüglich der hier angebotenen Leistungen; Nachweis, dass der DU ähnliche Leistungen (Sperrmüll- oder Hausmüllabfuhr) bereits durchgeführt hat (Referenz); Erklärung des jeweiligen DU über die Übernahme einer gemeinsamen Haftung; Eigenerklärung des jeweiligen DU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;
Mehr anzeigen
— Sollte für eine oder mehrere Teilleistungen beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: Nachunternehmerliste; Efb-Zertifikat des jeweiligenNU für entsprechende Tätigkeit; Auszug für den jeweiligen NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Gesamtumsatz; Erklärung des jeweiligen NU über den jährlichen Umsatz bezüglich der auszuführenden Teilleistung(en); Nachweis, dass der NU ähnliche Leistungen (Sperrmüll- oder Hausmüllabfuhr) bereits durchgeführt hat (Referenz); Eigenerklärung des jeweiligen NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Erklärung des jeweiligen NU zu § 4 Abs. 1 NTVergG.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 239-435635 (2016-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 239-435635
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 074-142799
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 239-435635
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen. Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.
Mehr anzeigen

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Rotenburg (Wümme).

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Siehe Vergabeunterlagen
Gewichtung der Kosten: 100 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-15 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7) zum Gesamtwert der Beschaffung sowie unter V.2.2) zur Anzahl der eingegangenen Angebote und unter V.2.4) zum Gesamtwert des Auftrags handelt es sich jeweils lediglich um unverbindliche Platzhalter ohne Aussagekraft, insbesondere nicht um die tatsächlichen Daten. Von der Bekanntmachung der tatsächlichen Daten wurde jeweils gemäß § 39 Abs. 6 VgV abgesehen.
Mehr anzeigen
Die Angabe unter V.2.3), ob es sich bei dem Auftragnehmer um ein KMU handelt, erfolgt mangels hinreichender Informationen diesbezüglich unverbindlich.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr;Regierungsvertretung Lüneburg
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.
Mehr anzeigen
Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Mehr anzeigen
Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2017/S 074-142799 (2017-04-12)