Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen / Los 2 – Wallboxen / Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen)

Thüga Aktiengesellschaft

Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung (deutschlandweit) von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen / Los 2 – Wallboxen / Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen). Die Partnerunternehmen der Thüga-Gruppe rufen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ab. Es handelt sich um ein offenes Rahmenabkommen ohne Abnahmeverpflichtung.
Los 1 – AC Elektroladesäulen:
Lieferung von AC-Elektroladesäulen mit 2 Ladepunkten Typ 2, mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 2 x 11kW bis 2 x 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares.
Es muss eine technische Voraussetzung für Übermittlung dynamischer Daten gegeben sein. Auch muss die Elektroladesäule Roamingfähigkeit besitzen. Außerdem muss die Elektroladesäule Mess- und Eichrechtskonform sein.
U. a. sind die Normen und Richtlinien VDE AR 4102 und die Ladesäulenverordnung einzuhalten. Die Elektroladesäule muss die Förderfähig nach dem Entwurf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland der Bundesrepublik Deutschland vom 6.9.2016 einhalten.
Los 2 – Wallboxen:
Lieferung von AC-Wallboxen mit 1 oder 2 Ladepunkten Typ 2, mit Stecker oder angeschlagenes Kabel und montagefertig. Die Wallbox ist als eine Einheit aus Technischer Ausstattung und ggf. Mess- und Kommunikationseinrichtung zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 1 x 3,7kW bis 2 x 22kW AC. Außerdem muss die Wallbox Mess- und Eichrechtskonform sein.
Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen:
Lieferung von DC/AC-Elektroladesäulen mit bis zu drei Steckern (CCS, CHAdeMO, Typ 2), mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule muss fest angeschlagene Kabel (mind. 4 Meter) besitzen. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen; alternativ wären 2 Einheiten möglich. Die Ladeleistung beträgt bis 50kW DC und bis 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares.
Es muss eine technische Voraussetzung für Übermittlung dynamischer Daten gegeben sein. Auch muss die Elektroladesäule Roamingfähigkeit besitzen. Außerdem muss die Elektroladesäule Mess- und Eichrechtskonform sein.
U. a. sind die Normen und Richtlinien VDE AR 4102 und die Ladesäulenverordnung einzuhalten. Die Elektroladesäule muss die Förderfähig nach dem Entwurf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland der Bundesrepublik Deutschland vom 6.9.2016 einhalten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-11.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-11 Auftragsbekanntmachung