Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen / Los 2 – Wallboxen / Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen)
Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung (deutschlandweit) von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen / Los 2 – Wallboxen / Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen). Die Partnerunternehmen der Thüga-Gruppe rufen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ab. Es handelt sich um ein offenes Rahmenabkommen ohne Abnahmeverpflichtung. Los 1 – AC Elektroladesäulen: Lieferung von AC-Elektroladesäulen mit 2 Ladepunkten Typ 2, mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 2 x 11kW bis 2 x 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares. Es muss eine technische Voraussetzung für Übermittlung dynamischer Daten gegeben sein. Auch muss die Elektroladesäule Roamingfähigkeit besitzen. Außerdem muss die Elektroladesäule Mess- und Eichrechtskonform sein. U. a. sind die Normen und Richtlinien VDE AR 4102 und die Ladesäulenverordnung einzuhalten. Die Elektroladesäule muss die Förderfähig nach dem Entwurf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland der Bundesrepublik Deutschland vom 6.9.2016 einhalten. Los 2 – Wallboxen: Lieferung von AC-Wallboxen mit 1 oder 2 Ladepunkten Typ 2, mit Stecker oder angeschlagenes Kabel und montagefertig. Die Wallbox ist als eine Einheit aus Technischer Ausstattung und ggf. Mess- und Kommunikationseinrichtung zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 1 x 3,7kW bis 2 x 22kW AC. Außerdem muss die Wallbox Mess- und Eichrechtskonform sein. Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen: Lieferung von DC/AC-Elektroladesäulen mit bis zu drei Steckern (CCS, CHAdeMO, Typ 2), mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule muss fest angeschlagene Kabel (mind. 4 Meter) besitzen. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen; alternativ wären 2 Einheiten möglich. Die Ladeleistung beträgt bis 50kW DC und bis 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares. Es muss eine technische Voraussetzung für Übermittlung dynamischer Daten gegeben sein. Auch muss die Elektroladesäule Roamingfähigkeit besitzen. Außerdem muss die Elektroladesäule Mess- und Eichrechtskonform sein. U. a. sind die Normen und Richtlinien VDE AR 4102 und die Ladesäulenverordnung einzuhalten. Die Elektroladesäule muss die Förderfähig nach dem Entwurf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland der Bundesrepublik Deutschland vom 6.9.2016 einhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Aufladegeräte
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Aufladegeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüga Aktiengesellschaft
Postanschrift: Nymphenburger Straße 39
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.thuega.de🌏
E-Mail: andreas.steger@thuega.de📧
Telefon: +49 8938197-1552📞
Fax: +49 8938197-1546 📠
— der Bewerber soll alle Nachweise und Unterlagen zu diesem Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeantrag) bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in einfacher Druckausführung (schriftlicher Form per Post, sowie zusätzlich in digitaler Form per USB-Stick) der unter I.1) genannten Stelle übergeben,
— alle Beteiligungen der Thüga Gruppe finden sie unter folgendem Link: http://www.thuega.de/thuega-gruppe/ergebnisse/firmensitze-und-portraets-der-thuega-partner.html,
— der Auftraggeber schreibt nach SektVO aus.
— der Bewerber soll alle Nachweise und Unterlagen zu diesem Teilnahmewettbewerb (Teilnahmeantrag) bis zu dem unter Ziffer IV.3.4) genannten Termin in einfacher Druckausführung (schriftlicher Form per Post, sowie zusätzlich in digitaler Form per USB-Stick) der unter I.1) genannten Stelle übergeben,
Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung (deutschlandweit) von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen / Los 2 – Wallboxen / Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen). Die Partnerunternehmen der Thüga-Gruppe rufen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ab. Es handelt sich um ein offenes Rahmenabkommen ohne Abnahmeverpflichtung.
Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung (deutschlandweit) von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen / Los 2 – Wallboxen / Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen). Die Partnerunternehmen der Thüga-Gruppe rufen eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ab. Es handelt sich um ein offenes Rahmenabkommen ohne Abnahmeverpflichtung.
Los 1 – AC Elektroladesäulen:
Lieferung von AC-Elektroladesäulen mit 2 Ladepunkten Typ 2, mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 2 x 11kW bis 2 x 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares.
Lieferung von AC-Elektroladesäulen mit 2 Ladepunkten Typ 2, mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 2 x 11kW bis 2 x 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares.
Es muss eine technische Voraussetzung für Übermittlung dynamischer Daten gegeben sein. Auch muss die Elektroladesäule Roamingfähigkeit besitzen. Außerdem muss die Elektroladesäule Mess- und Eichrechtskonform sein.
U. a. sind die Normen und Richtlinien VDE AR 4102 und die Ladesäulenverordnung einzuhalten. Die Elektroladesäule muss die Förderfähig nach dem Entwurf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland der Bundesrepublik Deutschland vom 6.9.2016 einhalten.
U. a. sind die Normen und Richtlinien VDE AR 4102 und die Ladesäulenverordnung einzuhalten. Die Elektroladesäule muss die Förderfähig nach dem Entwurf der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland der Bundesrepublik Deutschland vom 6.9.2016 einhalten.
Los 2 – Wallboxen:
Lieferung von AC-Wallboxen mit 1 oder 2 Ladepunkten Typ 2, mit Stecker oder angeschlagenes Kabel und montagefertig. Die Wallbox ist als eine Einheit aus Technischer Ausstattung und ggf. Mess- und Kommunikationseinrichtung zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 1 x 3,7kW bis 2 x 22kW AC. Außerdem muss die Wallbox Mess- und Eichrechtskonform sein.
Lieferung von AC-Wallboxen mit 1 oder 2 Ladepunkten Typ 2, mit Stecker oder angeschlagenes Kabel und montagefertig. Die Wallbox ist als eine Einheit aus Technischer Ausstattung und ggf. Mess- und Kommunikationseinrichtung zu sehen. Die Ladeleistung beträgt 1 x 3,7kW bis 2 x 22kW AC. Außerdem muss die Wallbox Mess- und Eichrechtskonform sein.
Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen:
Lieferung von DC/AC-Elektroladesäulen mit bis zu drei Steckern (CCS, CHAdeMO, Typ 2), mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule muss fest angeschlagene Kabel (mind. 4 Meter) besitzen. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen; alternativ wären 2 Einheiten möglich. Die Ladeleistung beträgt bis 50kW DC und bis 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares.
Lieferung von DC/AC-Elektroladesäulen mit bis zu drei Steckern (CCS, CHAdeMO, Typ 2), mit Sockel, montagefertig und optisch individuell zu gestalten. Die Elektroladesäule muss fest angeschlagene Kabel (mind. 4 Meter) besitzen. Die Elektroladesäule ist als eine Einheit aus technischer Ausstattung, Mess- und Kommunikationseinrichtung sowie Hausanschluss/Netzanschluss zu sehen; alternativ wären 2 Einheiten möglich. Die Ladeleistung beträgt bis 50kW DC und bis 22kW AC. Die Anbindung über einen offenen Standard an ein IT-Backend (mind. OCPP 1.5) ist erforderlich. Ebenso der Nachweis „Ladenetz ready“ bzw. „Ladenetz ready Plus“ oder vergleichbares.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 1 – AC Elektroladesäulen)
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.5).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 2 – Wallboxen)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung für ein offenes Rahmenabkommen für die Belieferung von Ladeinfrastruktur für die Unternehmen der Thüga-Gruppe in 3 Losen (Los 3 – DC-AC Elektroladesäulen)
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Ziffer 1 des Lieferanten- / Dienstleister-Fragebogen sowie Eignungsprüfung):
1) Name und Sitz der Gesellschaft;
2) Gesellschaftsform;
3) Auflistung der Beteiligungen;
4) ID Nummer;
5) Unternehmensstandorte und Mitarbeiter (Standorte von Produktion, Vertriebsbüros, usw. samt Anzahl an festangestellter und freier Mitarbeiter).
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen (Ziffer 3 des Lieferanten- / Dienstleister-Fragebogen sowie Eignungsprüfung):
1) Informationen über Registereintragungen
2) Eigenerklärung (Eigenerklärung gemäß §21 Abs.4 Nr.1 bis 5 SektVO)
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen sind ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu machen. Diese müssen beim der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Nachweise von offiziellen Stellen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen sind ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu machen. Diese müssen beim der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Nachweise von offiziellen Stellen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftlich / finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer 4 des Lieferanten- / Dienstleister-Fragebogen sowie Eignungsprüfung):
1) Finanzielle Informationen (Gesamtumsatz, auftragsbezogener Umsatz und auftragsbezogener Umsatz in Deutschland von den Jahren 2014 bis 2016);
2) Wirtschaftsauskunft )nicht älter als 12 Monate samt Eigenangabe);
3) Kunden- bzw. Umsatzstruktur (%-ualer Anteil des größten und der größten drei Kunden);
4) Gewinn- und Verlustrechnung (der Jahre 2014 und 2015).
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen sind ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu machen. Diese müssen beim der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Nachweise von offiziellen Stellen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen sind ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu machen. Diese müssen beim der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Nachweise von offiziellen Stellen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Allgemeine Angaben zur Produktion (Ziffer 2 des Lieferanten- / Dienstleister-Fragebogen sowie Eignungsprüfung):
1) Forschung und Entwicklung (%-ualer Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen am Gesamtumsatz und am auftragsbezogen Umsatz, Neuentwicklungen und Arbeit in Standardisierungsverbänden).
2) Fertigung (Wie lange fertigen Sie das angefragte Produkt schon bzw. noch, Plan- und Ist-Fertigungskapazitäten, Fertigungsstandorte).
3) Qualitätssystem (nach ISO 9001:2008 bzw. ISO 9001:2015).
4) Fremdunternehmen (Werden wesentliche Teile (> 50 % des Produktwertes) des angefragten Produkt von Fremdunternehmen gefertigt und / oder montiert? Wenn ja für welche Teile und von welchem Unternehmen?).
5) Produktportfolio (In welchen Geschäftsfeldern sind Sie noch tätig bzw. bitte lautet Ihr Produktportfolio?).
Inhaltliche Leistungsfähigkeit (Ziffer 5 des Lieferanten- / Dienstleister-Fragebogen sowie Eignungsprüfung):
1) Referenzen (nationale und globale unabhängige Referenzen am angefragten Produkt mit Leistungszeitraum, Plan- und Ist-Umsatz, Auftraggeber, Ort der Ausführung, Ansprechperson, hauptverantwortlichem Dienstleister und einer kurzen Beschreibung sowie Kenntnisse / Referenzen in der Thüga Gruppe)
1) Referenzen (nationale und globale unabhängige Referenzen am angefragten Produkt mit Leistungszeitraum, Plan- und Ist-Umsatz, Auftraggeber, Ort der Ausführung, Ansprechperson, hauptverantwortlichem Dienstleister und einer kurzen Beschreibung sowie Kenntnisse / Referenzen in der Thüga Gruppe)
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen sind ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu machen. Diese müssen beim der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Nachweise von offiziellen Stellen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Die unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben und Erklärungen sind ausschließlich auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter zu machen. Diese müssen beim der unter I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden. Nachweise von offiziellen Stellen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind Gegenstand der Verhandlungsgespräche.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind Gegenstand der Verhandlungsgespräche.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss im Teilnahmewettbewerb seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise für die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie für die Fachkunde (vgl. III.2.1 bis III.2.3) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde für die Gesamtleistung vollständig nachweisen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Die Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend) hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Eigenerklärung abzugeben,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner muss im Teilnahmewettbewerb seine Zuverlässigkeit nachweisen. Die Nachweise für die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie für die Fachkunde (vgl. III.2.1 bis III.2.3) muss jeder Bietergemeinschaftspartner für den von ihm übernommenen Teil der Gesamtleistung erbringen; insgesamt muss die Bietergemeinschaft ihre technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie ihre Fachkunde für die Gesamtleistung vollständig nachweisen. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus. Die Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend) hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Eigenerklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 14 Tage nach Ihrem erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Eine auf Verstöße der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen bezugnehmenden Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens 14 Tage nach Ihrem erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Eine auf Verstöße der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen bezugnehmenden Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Angebotsabgabe erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, §107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügter Verstöße ist der Bieter präkludiert.