Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der ein Informations-Management-System entwickelt und die Betreuung der Software sowie den Betrieb der internetbasierten Plattform übernimmt. Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Inanspruchnahme des BW-Modells im Bundesland Baden-Württemberg, liefern die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) während der Pachtlaufzeit umfangreiche Informationen zu den gepachteten Eisenbahnfahrzeugen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die SFBW erhält hierzu Informationen aus den unterschiedlichen bei den Unternehmen im Einsatz befindlichen Asset-Management-System, die vertrags- und fahrzeugbezogen zu systematisieren, auszuwerten und allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen sind. Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten, müssen auch verschiedene Auswertungen sowohl fahrzeug- und EVU-spezifisch als auch fahrzeug- und EVU-übergreifend möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen. Die Leistungsbeschreibung ist unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: SFBW – Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (AöR)
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de📧
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens § 119 Abs. 5 GWB durchgeführt. Gemäß § 14 Abs. 3 Nummer 3 VgV erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal bis acht geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots und Verhandlungsverfahren
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2017 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraussichtlich bis zur KW 9 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen des Angebotes sollen in der KW 11 und KW 12 geführt werden.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabe-stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der SFBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die SFBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 24. Januar 2017, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform (ein Original und Kopie) sowie einfach in digitaler Form (CD/ DVD/ USB-Stick) bei der Vergabestelle vorliegen.
Die Anschrift lautet:
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11,
70182 Stuttgart.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Informations-Management-System – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Dienstag, 17. Januar 2017, 12:00 Uhr
auf der
Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, im Kon-taktformular unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten wer-den, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/ Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechts-verbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leis-tungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheber-rechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die SFBW überträgt.
Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 30, April 2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens § 119 Abs. 5 GWB durchgeführt. Gemäß § 14 Abs. 3 Nummer 3 VgV erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal bis acht geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots und Verhandlungsverfahren
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2017 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraussichtlich bis zur KW 9 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen des Angebotes sollen in der KW 11 und KW 12 geführt werden.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabe-stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der SFBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die SFBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 24. Januar 2017, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform (ein Original und Kopie) sowie einfach in digitaler Form (CD/ DVD/ USB-Stick) bei der Vergabestelle vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Informations-Management-System – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten wer-den, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/ Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechts-verbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leis-tungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheber-rechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die SFBW überträgt.
Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 30, April 2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der ein Informations-Management-System entwickelt und die Betreuung der Software sowie den Betrieb der internetbasierten Plattform übernimmt.
Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Inanspruchnahme des BW-Modells im Bundesland Baden-Württemberg, liefern die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) während der Pachtlaufzeit umfangreiche Informationen zu den gepachteten Eisenbahnfahrzeugen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die SFBW erhält hierzu Informationen aus den unterschiedlichen bei den Unternehmen im Einsatz befindlichen Asset-Management-System, die vertrags- und fahrzeugbezogen zu systematisieren, auszuwerten und allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen sind.
Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Inanspruchnahme des BW-Modells im Bundesland Baden-Württemberg, liefern die Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) während der Pachtlaufzeit umfangreiche Informationen zu den gepachteten Eisenbahnfahrzeugen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die SFBW erhält hierzu Informationen aus den unterschiedlichen bei den Unternehmen im Einsatz befindlichen Asset-Management-System, die vertrags- und fahrzeugbezogen zu systematisieren, auszuwerten und allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen sind.
Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten, müssen auch verschiedene Auswertungen sowohl fahrzeug- und EVU-spezifisch als auch fahrzeug- und EVU-übergreifend möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft.
Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Projekte der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
Nachweise über Entwicklungsleistungen im IT-Bereich,
Nachweise über die Verfügbarkeit / Bereitstellung (nicht älter als 3 Jahre) von ähnlichen Plattformen/Plattformkonzepten Hardware- und Softwareplattformen (bei Softwareplattformen incl. Angabe des Grades der Offenheit differenziert nach Endnutzer, Anwendungssoftwareentwicklung, Unterstützung von Hardware, Plattformweiterentwicklung)
Nachweise über die Verfügbarkeit / Bereitstellung (nicht älter als 3 Jahre) von ähnlichen Plattformen/Plattformkonzepten Hardware- und Softwareplattformen (bei Softwareplattformen incl. Angabe des Grades der Offenheit differenziert nach Endnutzer, Anwendungssoftwareentwicklung, Unterstützung von Hardware, Plattformweiterentwicklung)
Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung für die Entwicklung wird wie folgt fällig:
1. Teilzahlung bei abgestimmter und durch die SFBW
genehmigter Konzeptdarstellung 20 % der Auftragssumme.
2. Teilzahlung bei Umsetzung und Implementierung
bis zum Mai 2017 50 % der Auftragssumme.
3. Teilzahlung bei Fertigstellung und Implementierung
bis Juli 2017 30 % der Auftragssumme.
Der laufende Betrieb wird halbjährlich vergütet.
Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe dort).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe dort).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Informations-Management-System
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind auf der Homepage der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ herunterzuladen.
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens § 119 Abs. 5 GWB durchgeführt. Gemäß § 14 Abs. 3 Nummer 3 VgV erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal bis acht geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots und Verhandlungsverfahren
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2017 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraussichtlich bis zur KW 9 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen des Angebotes sollen in der KW 11 und KW 12 geführt werden.
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2017 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraussichtlich bis zur KW 9 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen des Angebotes sollen in der KW 11 und KW 12 geführt werden.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Antrages verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der Vergabe-stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der SFBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die SFBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der SFBW Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die SFBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Dienstag, 24. Januar 2017, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform (ein Original und Kopie) sowie einfach in digitaler Form (CD/ DVD/ USB-Stick) bei der Vergabestelle vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Informations-Management-System – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen zum Angebot müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten wer-den, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/ Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Teilnahmeantrag
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechts-verbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechts-verbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren
Bestätigung der Bindefrist
Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leis-tungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheber-rechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die SFBW überträgt.
Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen
Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 30, April 2017. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
Quelle: OJS 2016/S 250-462142 (2016-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-16 📅
Name: INSCOPUS GmbH
Postanschrift: Feldkirchener Str. 35
Postort: Haar bei München
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen.