Die FMS Wertmanagement AöR („FMS-WM“ oder „Auftraggeber“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.4.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen. Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr. Die FMS Wertmanagement Service GmbH („FMS-SG“) wurde im Mai 2012 als 100-prozentige Tochter der FMS Wertmanagement AöR gegründet. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand der FMS-SG die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Mit dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber für sich selbst (Los 1) sowie für die FMS-SG in deren Namen (Los 2) die Beschaffung von Steuerberatungsdienstleistungen. Schwerpunkte bilden in diesem Zusammenhang die Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen sowie der Steuerbilanzen. Bestandteile bilden ebenso die steuerrechtliche Begleitung von Betriebsprüfungen, Steuerrückstellungsberechnungen sowie Adhoc-Deklarationsberatungen zu einzelnen Sachverhalten. Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) für das jeweilige Los verwiesen. Der Ort der Leistungserbringung ist München (Los 1) und Unterschleißheim (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Steuerberatung
Menge oder Umfang:
Los 1: Steuerberatungsdienstleistungen für FMS Wertmanagement AöR.Los 2: Steuerberatungsdienstleistungen für FMS Wertmanagement Service GmbH.Vertragslaufzeit von jeweils 3 Jahren mit jeweils einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Steuerberatung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstr. 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de🌏
E-Mail: ausschreibung@fms-wm.de📧
Telefon: +49 899547627516📞
Fax: +49 899547627892 📠
1) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern und müssen die hierin enthaltenen Formblätter zwingend für ihre Angebote nutzen;
2) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 15.3.2016 – 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren ‚Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen‘ Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!“ an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht Form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden grundsätzlich zwingend ausgeschlossen;
3) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gemäß § 19 EG Abs. 1 VOL/A auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum 15.03.2016 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe des § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.3.2016 – 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
4) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft / des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht;
5) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsbedingungen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
6) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
7) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
8) „Steuerberater“ i. S. dieser Ausschreibung sind Personen, die zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich befugt sind.
1) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern und müssen die hierin enthaltenen Formblätter zwingend für ihre Angebote nutzen;
2) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 15.3.2016 – 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren ‚Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen‘ Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!“ an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht Form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden grundsätzlich zwingend ausgeschlossen;
3) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gemäß § 19 EG Abs. 1 VOL/A auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum 15.03.2016 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe des § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.3.2016 – 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
4) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft / des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht;
5) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsbedingungen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
6) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
7) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
8) „Steuerberater“ i. S. dieser Ausschreibung sind Personen, die zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich befugt sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FMS Wertmanagement AöR („FMS-WM“ oder „Auftraggeber“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.4.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS Wertmanagement AöR („FMS-WM“ oder „Auftraggeber“) ist eine organisatorisch und wirtschaftlich selbstständige, teilrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts innerhalb der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA). Mit Beschluss vom 8.4.2010 hat der Lenkungsausschuss der FMSA die FMS-WM formal gemäß § 8a FMStFG gegründet und deren Statut erlassen.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS-WM übernahm zum 1.10.2010 von der Hypo Real Estate Holding AG und deren unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen und Zweckgesellschaften im In- und Ausland (zusammen die HRE-Gruppe) zum Zwecke der Stabilisierung der HRE-Gruppe und des Finanzmarkts insgesamt Risikopositionen und nicht strategienotwendige Geschäftsbereiche und wird diese nach wirtschaftlichen Grundsätzen abwickeln. Dabei minimiert sie Verluste und nimmt Ertragschancen wahr.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH („FMS-SG“) wurde im Mai 2012 als 100-prozentige Tochter der FMS Wertmanagement AöR gegründet. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand der FMS-SG die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Die FMS Wertmanagement Service GmbH („FMS-SG“) wurde im Mai 2012 als 100-prozentige Tochter der FMS Wertmanagement AöR gegründet. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der Gegenstand der FMS-SG die Verwaltung von Bankportfolien, insbesondere bestehend aus Darlehen, Anleihen und Derivaten, und die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Mit dieser Ausschreibung beabsichtigt der Auftraggeber für sich selbst (Los 1) sowie für die FMS-SG in deren Namen (Los 2) die Beschaffung von Steuerberatungsdienstleistungen.
Schwerpunkte bilden in diesem Zusammenhang die Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen sowie der Steuerbilanzen. Bestandteile bilden ebenso die steuerrechtliche Begleitung von Betriebsprüfungen, Steuerrückstellungsberechnungen sowie Adhoc-Deklarationsberatungen zu einzelnen Sachverhalten.
Schwerpunkte bilden in diesem Zusammenhang die Erstellung von Steuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen sowie der Steuerbilanzen. Bestandteile bilden ebenso die steuerrechtliche Begleitung von Betriebsprüfungen, Steuerrückstellungsberechnungen sowie Adhoc-Deklarationsberatungen zu einzelnen Sachverhalten.
Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) für das jeweilige Los verwiesen.
Der Ort der Leistungserbringung ist München (Los 1) und Unterschleißheim (Los 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Steuerberatungsdienstleistungen FMS-WM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung:1. Fristgemäße Erstellung der inländischen Steuererklärungen für die FMS-WM für die Veranlagungszeiträume 2015 – 2018 (u. a. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2015 – 2018, Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 – 2018);2. Ableitung der Steuerbilanz bzw. Überleitungsrechnung aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 einschließlich der Analyse und steuerlichen Würdigung sowie Dokumentation der Steuerbilanzansätze (z.B. Bewertung von Wertpapieren, Länderwertrisiken, Ansatz Pauschalwertberichtigungen, Drohverlustrückstellungen und anderer bankenspezifischer Themen);3. Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 5b EStG (Etablierung E-Bilanz) soll durch das Beratungsunternehmen sichergestellt werden (Erhebung des Status Quo durch Datensammlung, Mapping FMS–WM und Kontenrahmen zu Taxonomie, Prozesse zur Datenlieferung bzw. steuerlichen Qualifikation betreuen, Erstellung der elektronisch einzureichenden Erklärung).Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistung auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) zu Los 1 verwiesen.
Gegenstand der Leistung:1. Fristgemäße Erstellung der inländischen Steuererklärungen für die FMS-WM für die Veranlagungszeiträume 2015 – 2018 (u. a. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2015 – 2018, Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 – 2018);2. Ableitung der Steuerbilanz bzw. Überleitungsrechnung aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 einschließlich der Analyse und steuerlichen Würdigung sowie Dokumentation der Steuerbilanzansätze (z.B. Bewertung von Wertpapieren, Länderwertrisiken, Ansatz Pauschalwertberichtigungen, Drohverlustrückstellungen und anderer bankenspezifischer Themen);3. Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 5b EStG (Etablierung E-Bilanz) soll durch das Beratungsunternehmen sichergestellt werden (Erhebung des Status Quo durch Datensammlung, Mapping FMS–WM und Kontenrahmen zu Taxonomie, Prozesse zur Datenlieferung bzw. steuerlichen Qualifikation betreuen, Erstellung der elektronisch einzureichenden Erklärung).Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistung auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) zu Los 1 verwiesen.
Gegenstand der Leistung:
1. Fristgemäße Erstellung der inländischen Steuererklärungen für die FMS-WM für die Veranlagungszeiträume 2015 – 2018 (u. a. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2015 – 2018, Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 – 2018);
1. Fristgemäße Erstellung der inländischen Steuererklärungen für die FMS-WM für die Veranlagungszeiträume 2015 – 2018 (u. a. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung 2015 – 2018, Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, Umsatzsteuerjahreserklärung 2015 – 2018);
2. Ableitung der Steuerbilanz bzw. Überleitungsrechnung aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 einschließlich der Analyse und steuerlichen Würdigung sowie Dokumentation der Steuerbilanzansätze (z.B. Bewertung von Wertpapieren, Länderwertrisiken, Ansatz Pauschalwertberichtigungen, Drohverlustrückstellungen und anderer bankenspezifischer Themen);
2. Ableitung der Steuerbilanz bzw. Überleitungsrechnung aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss für die Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 einschließlich der Analyse und steuerlichen Würdigung sowie Dokumentation der Steuerbilanzansätze (z.B. Bewertung von Wertpapieren, Länderwertrisiken, Ansatz Pauschalwertberichtigungen, Drohverlustrückstellungen und anderer bankenspezifischer Themen);
3. Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 5b EStG (Etablierung E-Bilanz) soll durch das Beratungsunternehmen sichergestellt werden (Erhebung des Status Quo durch Datensammlung, Mapping FMS–WM und Kontenrahmen zu Taxonomie, Prozesse zur Datenlieferung bzw. steuerlichen Qualifikation betreuen, Erstellung der elektronisch einzureichenden Erklärung).
3. Die Erfüllung der Voraussetzungen des § 5b EStG (Etablierung E-Bilanz) soll durch das Beratungsunternehmen sichergestellt werden (Erhebung des Status Quo durch Datensammlung, Mapping FMS–WM und Kontenrahmen zu Taxonomie, Prozesse zur Datenlieferung bzw. steuerlichen Qualifikation betreuen, Erstellung der elektronisch einzureichenden Erklärung).
Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistung auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) zu Los 1 verwiesen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Steuerberatungsdienstleistungen FMS-SG
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung National:1. Steuerliche Vertretung gegenüber Finanzamt, d. h. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;2. Überleitungsrechnung von Handelsbilanz auf Steuerbilanz;3. Erstellung Steuerbilanz nach EStG;4. Erstellung E-Bilanz sowie elektronische Übertragung an die Finanzbehörde;5. Ermittlung Ergebnis der Organgesellschaft für den Organträger;6. Erstellung der jährlichen Steuererklärungen unter Beachtung der derzeitigen bestehenden körperschaftsteuerlichen Organschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. nach betrieblichen Erfordernissen:a) Körperschaftsteuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen,b) Gewerbesteuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen,c) Einreichung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg an die Finanzbehörde;7. Prüfung und Beratung zu steuerlichen Sonderfragen, individuell nach Anfrage; Beratung zu steuerlichen Einzelfragen auf den Gebieten: Körperschaft-/Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Abgabenordnung;8. Erstellung eventuell erforderlicher Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und Erstattungsanträgen einschließlich aller notwendigen Unterlagen und Erläuterungen;9. Prüfung und ggf. Kommentierung der jährlichen Steuerbescheide, auch von Steuerbescheiden aus abgeschlossenen Geschäftsjahren, die während der Vertragslaufzeit eingehen;10. Abstimmung mit derzeitigem Dienstleister von Lohnabrechnungen in Bezug auf die Lohnbuchungslisten;11. laufende Steuerberatung bei auftretenden Fragestellungen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;12. Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen;13. Vorsteuerrückvergütungsverfahren für im Ausland gezahlte Umsatzsteuer;14. Erstellung TAX-Kalender (Übersicht aller steuerlichen Fälligkeiten pro Jahr übergreifend für alle Lokationen);15. Zurverfügungstellung der Anbindung an das Datev-Rechenzentrum inkl. der Programme im Bereich Rechnungswesen über einen Drittdienstleister.Gegenstand der Leistung International:1. Steuerliche Vertretung gegenüber der hiesigen Finanzbehörde;2. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;3. Erstellung der jährlichen Steuerbilanz nach lokalem Recht in New York (USA), Dublin (Irland) und London (England); Überleitungsrechnung von Handelsbilanz auf Steuerbilanz;4. Erstellung der jährlichen Steuererklärungen nach lokalem Recht in den 3 ausländischen Lokationen;5. Erstellung der Umsatzsteuer-Verprobung sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach lokalem Recht in London und Dublin;6. Prüfung bzw. Durchsicht der Buchungen (gern im Rahmen und Turnus der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, New York extra Zeitraum) auf spezifische steuerrechtliche Gegebenheiten;7. Berechnung der Steuervorauszahlungen für laufende und kommende Jahre, soweit notwendig (spezielles Thema in New York);8. Prüfung und Beratung zu steuerlichen Sonderfragen, individuell nach Anfrage;9. laufende Steuerberatung bei aktuellen Problemen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;10. Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen;11. Abstimmung mit derzeitigem Dienstleister von Lohnabrechnungen in Bezug auf die Lohnbuchungslisten bzw. Erstellung der Lohnbuchungslisten nach Vorgaben der FMS-SG;12. Ansprechpartner für Kontenabstimmungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsverbuchung.Die Leistungen sind in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung der FMS-SG zu erbringen.Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistung auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) zu Los 2 verwiesen.
Gegenstand der Leistung National:1. Steuerliche Vertretung gegenüber Finanzamt, d. h. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;2. Überleitungsrechnung von Handelsbilanz auf Steuerbilanz;3. Erstellung Steuerbilanz nach EStG;4. Erstellung E-Bilanz sowie elektronische Übertragung an die Finanzbehörde;5. Ermittlung Ergebnis der Organgesellschaft für den Organträger;6. Erstellung der jährlichen Steuererklärungen unter Beachtung der derzeitigen bestehenden körperschaftsteuerlichen Organschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. nach betrieblichen Erfordernissen:a) Körperschaftsteuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen,b) Gewerbesteuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen,c) Einreichung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg an die Finanzbehörde;7. Prüfung und Beratung zu steuerlichen Sonderfragen, individuell nach Anfrage; Beratung zu steuerlichen Einzelfragen auf den Gebieten: Körperschaft-/Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Abgabenordnung;8. Erstellung eventuell erforderlicher Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und Erstattungsanträgen einschließlich aller notwendigen Unterlagen und Erläuterungen;9. Prüfung und ggf. Kommentierung der jährlichen Steuerbescheide, auch von Steuerbescheiden aus abgeschlossenen Geschäftsjahren, die während der Vertragslaufzeit eingehen;10. Abstimmung mit derzeitigem Dienstleister von Lohnabrechnungen in Bezug auf die Lohnbuchungslisten;11. laufende Steuerberatung bei auftretenden Fragestellungen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;12. Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen;13. Vorsteuerrückvergütungsverfahren für im Ausland gezahlte Umsatzsteuer;14. Erstellung TAX-Kalender (Übersicht aller steuerlichen Fälligkeiten pro Jahr übergreifend für alle Lokationen);15. Zurverfügungstellung der Anbindung an das Datev-Rechenzentrum inkl. der Programme im Bereich Rechnungswesen über einen Drittdienstleister.Gegenstand der Leistung International:1. Steuerliche Vertretung gegenüber der hiesigen Finanzbehörde;2. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;3. Erstellung der jährlichen Steuerbilanz nach lokalem Recht in New York (USA), Dublin (Irland) und London (England); Überleitungsrechnung von Handelsbilanz auf Steuerbilanz;4. Erstellung der jährlichen Steuererklärungen nach lokalem Recht in den 3 ausländischen Lokationen;5. Erstellung der Umsatzsteuer-Verprobung sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach lokalem Recht in London und Dublin;6. Prüfung bzw. Durchsicht der Buchungen (gern im Rahmen und Turnus der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, New York extra Zeitraum) auf spezifische steuerrechtliche Gegebenheiten;7. Berechnung der Steuervorauszahlungen für laufende und kommende Jahre, soweit notwendig (spezielles Thema in New York);8. Prüfung und Beratung zu steuerlichen Sonderfragen, individuell nach Anfrage;9. laufende Steuerberatung bei aktuellen Problemen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;10. Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen;11. Abstimmung mit derzeitigem Dienstleister von Lohnabrechnungen in Bezug auf die Lohnbuchungslisten bzw. Erstellung der Lohnbuchungslisten nach Vorgaben der FMS-SG;12. Ansprechpartner für Kontenabstimmungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsverbuchung.Die Leistungen sind in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung der FMS-SG zu erbringen.Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistung auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) zu Los 2 verwiesen.
Gegenstand der Leistung National:
1. Steuerliche Vertretung gegenüber Finanzamt, d. h. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;
1. Steuerliche Vertretung gegenüber Finanzamt, d. h. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;
2. Überleitungsrechnung von Handelsbilanz auf Steuerbilanz;
3. Erstellung Steuerbilanz nach EStG;
4. Erstellung E-Bilanz sowie elektronische Übertragung an die Finanzbehörde;
5. Ermittlung Ergebnis der Organgesellschaft für den Organträger;
6. Erstellung der jährlichen Steuererklärungen unter Beachtung der derzeitigen bestehenden körperschaftsteuerlichen Organschaft innerhalb der gesetzlichen Fristen bzw. nach betrieblichen Erfordernissen:
a) Körperschaftsteuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen,
b) Gewerbesteuererklärung einschließlich aller notwendigen Anlagen und Erläuterungen,
c) Einreichung der Steuererklärungen auf elektronischem Weg an die Finanzbehörde;
7. Prüfung und Beratung zu steuerlichen Sonderfragen, individuell nach Anfrage; Beratung zu steuerlichen Einzelfragen auf den Gebieten: Körperschaft-/Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer, Abgabenordnung;
8. Erstellung eventuell erforderlicher Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und Erstattungsanträgen einschließlich aller notwendigen Unterlagen und Erläuterungen;
9. Prüfung und ggf. Kommentierung der jährlichen Steuerbescheide, auch von Steuerbescheiden aus abgeschlossenen Geschäftsjahren, die während der Vertragslaufzeit eingehen;
10. Abstimmung mit derzeitigem Dienstleister von Lohnabrechnungen in Bezug auf die Lohnbuchungslisten;
11. laufende Steuerberatung bei auftretenden Fragestellungen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;
11. laufende Steuerberatung bei auftretenden Fragestellungen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;
12. Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen;
13. Vorsteuerrückvergütungsverfahren für im Ausland gezahlte Umsatzsteuer;
14. Erstellung TAX-Kalender (Übersicht aller steuerlichen Fälligkeiten pro Jahr übergreifend für alle Lokationen);
15. Zurverfügungstellung der Anbindung an das Datev-Rechenzentrum inkl. der Programme im Bereich Rechnungswesen über einen Drittdienstleister.
Gegenstand der Leistung International:
1. Steuerliche Vertretung gegenüber der hiesigen Finanzbehörde;
2. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;
2. Übernahme der vollumfänglichen Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den vorbezeichneten obligatorischen Leistungsinhalten der Ausschreibung sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen, bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;
3. Erstellung der jährlichen Steuerbilanz nach lokalem Recht in New York (USA), Dublin (Irland) und London (England); Überleitungsrechnung von Handelsbilanz auf Steuerbilanz;
4. Erstellung der jährlichen Steuererklärungen nach lokalem Recht in den 3 ausländischen Lokationen;
5. Erstellung der Umsatzsteuer-Verprobung sowie der Umsatzsteuer-Voranmeldungen nach lokalem Recht in London und Dublin;
6. Prüfung bzw. Durchsicht der Buchungen (gern im Rahmen und Turnus der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, New York extra Zeitraum) auf spezifische steuerrechtliche Gegebenheiten;
7. Berechnung der Steuervorauszahlungen für laufende und kommende Jahre, soweit notwendig (spezielles Thema in New York);
8. Prüfung und Beratung zu steuerlichen Sonderfragen, individuell nach Anfrage;
9. laufende Steuerberatung bei aktuellen Problemen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;
9. laufende Steuerberatung bei aktuellen Problemen und Steuergesetzänderungen sowie kontinuierliche Fachinformationen, insbesondere über (anstehende) Gesetzesänderungen, Verwaltungsanweisungen/-erlasse und die einschlägige Rechtsprechung; allgemeine steuerrechtliche Beratung zu in- und ausländischen Fragestellungen;
10. Vollumfängliche Beratung und Unterstützung bei: Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen;
11. Abstimmung mit derzeitigem Dienstleister von Lohnabrechnungen in Bezug auf die Lohnbuchungslisten bzw. Erstellung der Lohnbuchungslisten nach Vorgaben der FMS-SG;
12. Ansprechpartner für Kontenabstimmungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsverbuchung.
Die Leistungen sind in Abstimmung mit der zuständigen Fachabteilung der FMS-SG zu erbringen.
Im Übrigen wird hinsichtlich der zu erbringenden Leistung auf die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C) sowie den Vertrag (Vergabeunterlage D) zu Los 2 verwiesen.
Menge oder Umfang:
Los 1: Steuerberatungsdienstleistungen für FMS Wertmanagement AöR.
Los 2: Steuerberatungsdienstleistungen für FMS Wertmanagement Service GmbH.
Vertragslaufzeit von jeweils 3 Jahren mit jeweils einmaliger Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 3.). Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise in den Losen 1 und 2 sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 3.). Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise in den Losen 1 und 2 sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Los 1:
1) Angaben zum Unternehmen und im Falle der Bietergemeinschaft zusätzlich Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung, welche Leistungen von welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden;
2) Eigenerklärung, dass die in § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g), Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
3) Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Erklärungen (Angaben) zu Ziffer 1) und 2) abgeben;
3) Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen ebenfalls die Erklärungen (Angaben) zu Ziffer 1) und 2) abgeben;
4) Unternehmensdarstellung, insbesondere Organigramm, Angabe der Anzahl der Standorte in Deutschland, inkl. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend).
Los 2:
4) Unternehmensdarstellung, insbesondere Organigramm, Angabe der Anzahl der Standorte in Deutschland, England, Irland und USA (insb. New York) falls jeweils vorhanden, inkl. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend).
4) Unternehmensdarstellung, insbesondere Organigramm, Angabe der Anzahl der Standorte in Deutschland, England, Irland und USA (insb. New York) falls jeweils vorhanden, inkl. Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 3.). Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise in den Losen 1 und 2 sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 3.). Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise in den Losen 1 und 2 sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Los 1:
1) Angabe gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A des Gesamtumsatzes des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie Angabe des leistungsspezifischen Umsatzes (Steuerberatung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Angabe gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A des Gesamtumsatzes des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie Angabe des leistungsspezifischen Umsatzes (Steuerberatung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Angaben der in Deutschland fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens, sowie der festangestellten Mitarbeiter im Leistungsbereich des Loses 1 (Steuerberatung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Nachweis gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. b) VOL/A über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensfall. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssumme auf den vorgegebenen Betrag erhöht werden kann, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. b) VOL/A über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR je Schadensfall. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssumme auf den vorgegebenen Betrag erhöht werden kann, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Los 2:
1) Angabe gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A des Gesamtumsatzes des Unternehmens in Deutschland, England, Irland, USA (soweit jeweils einschlägig), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie Angabe des leistungsspezifischen Umsatzes (Steuerberatung) in Deutschland, England, Irland, USA (soweit jeweils einschlägig) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Angabe gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. d) VOL/A des Gesamtumsatzes des Unternehmens in Deutschland, England, Irland, USA (soweit jeweils einschlägig), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie Angabe des leistungsspezifischen Umsatzes (Steuerberatung) in Deutschland, England, Irland, USA (soweit jeweils einschlägig) jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Angabe der in Deutschland, England, Irland, USA (insb. New York) fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens (soweit jeweils vorhanden), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie Angabe der festangestellten Mitarbeiter im Leistungsbereich des Loses 2 (Steuerberatung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Angabe der in Deutschland, England, Irland, USA (insb. New York) fest angestellten Mitarbeiter des Unternehmens (soweit jeweils vorhanden), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sowie Angabe der festangestellten Mitarbeiter im Leistungsbereich des Loses 2 (Steuerberatung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3) Nachweis gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. b) VOL/A über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssumme auf den vorgegebenen Betrag erhöht werden kann, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Nachweis gemäß § 7 EG Abs. 2 lit. b) VOL/A über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Erbringung der konkret ausgeschriebenen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall. Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssumme auf den vorgegebenen Betrag erhöht werden kann, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 3.). Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise in den Losen 1 und 2 sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Von dem Bieter – bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert – sind folgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise zwingend vorzulegen (hinsichtlich etwaiger Nachforderungen vgl. Abschnitt VI.3) Ziffer 3.). Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise in den Losen 1 und 2 sind Formblätter vorgegeben, welche zwingend zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Angebot einzureichen sind. Die Formblätter sind bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern.
Los 1:
1) Angabe von mindestens einer (1) abgeschlossenen Referenz des Unternehmens nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A über die Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen bei Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten in Deutschland mit einer Bilanzsumme von mindestens 10 000 000 000 EUR innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
1) Angabe von mindestens einer (1) abgeschlossenen Referenz des Unternehmens nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A über die Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen bei Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten in Deutschland mit einer Bilanzsumme von mindestens 10 000 000 000 EUR innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung darüber, dass der FMS-WM jederzeit drei (3) Steuerberater für die Erbringung der in Los 1 definierten Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Diese sind mittels Vorlage von CV's vorzustellen;
3) Angabe von mindestens zwei (2) abgeschlossenen (persönlichen) Referenzen je vorgeschlagenem Steuerberater, die in einem der folgenden Bereiche tätig gewesen sind:
— Betreuung von Betriebsprüfungen bei deutschen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten, oder
— Erfahrungen in Konzertsteuerabteilungen von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten und / oder Finanzverwaltung, oder
— Beratung der Steuerabteilung deutscher Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute.
Los 2:
1) Angabe von mindestens einer (1) abgeschlossenen Referenz des Unternehmens nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A über die Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen bei Unternehmen je in Deutschland, England, Irland und USA mit je einer Bilanzsumme von mindestens 500 000 000 EUR innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, d.h. es ist mindestens eine Referenz für die jeweilige Jurisdiktion (Deutschland, England, Irland, USA) einzureichen;
1) Angabe von mindestens einer (1) abgeschlossenen Referenz des Unternehmens nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A über die Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen bei Unternehmen je in Deutschland, England, Irland und USA mit je einer Bilanzsumme von mindestens 500 000 000 EUR innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, d.h. es ist mindestens eine Referenz für die jeweilige Jurisdiktion (Deutschland, England, Irland, USA) einzureichen;
2) Eigenerklärung darüber, dass der FMS-SG ab Übernahme der operativen Tätigkeiten an den Standorten (Deutschland, England, Irland, USA) jederzeit ein Team (bestehend aus zwei (2) bis vier (4) Steuerberatern) für die Erbringung der in Los 2 definierten Dienstleistungen zur Verfügung steht. Die Teammitglieder sind mittels Vorlage von CV's vorzustellen;
2) Eigenerklärung darüber, dass der FMS-SG ab Übernahme der operativen Tätigkeiten an den Standorten (Deutschland, England, Irland, USA) jederzeit ein Team (bestehend aus zwei (2) bis vier (4) Steuerberatern) für die Erbringung der in Los 2 definierten Dienstleistungen zur Verfügung steht. Die Teammitglieder sind mittels Vorlage von CV's vorzustellen;
3) Angabe von mindestens zwei (2) abgeschlossenen persönlichen Referenzen pro Team einer Jurisdiktion, d. h. nicht pro Teammitglied , mithin insgesamt mindestens 8 persönliche Referenzen, in den folgenden Bereichen:
— Betreuung von Betriebsprüfungen bei Unternehmen in Deutschland, England, Irland oder USA (insb. in New York), oder
— Erfahrung in Konzernsteuerabteilungen von Unternehmen in Deutschland, England, Irland oder USA (insb. in New York), oder
— Beratung der Steuerabteilung von Unternehmen in Deutschland, England, Irland oder USA (insb. in New York).
Aus diesen Referenzen muss sich die Fähigkeit zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen, d. h. bezogen auf das länderspezifische Steuerrecht des jeweiligen Standorts (Deutschland, England, Irland, USA), ergeben.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Sämtliche Bietergemeinschaftsmitglieder haben mit ihrem Angebot gesondert eine Erklärung einzureichen unter Verwendung des beim Auftraggeber anzufordernden jeweiligen Formblatts,
(1) in dem der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter benannt ist,
(2) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Steuerberater berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Steuerberater, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Steuerberatungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Steuerberater berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Steuerberater, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Steuerberatungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-03-15 📅
Öffnungsort: FMS Wertmanagement AöR, Prinzregentenstr. 56, 80538 München.
Ort des Eröffnungstermins: FMS Wertmanagement AöR, Prinzregentenstr. 56, 80538 München.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement Service GmbH
Postanschrift: Freisinger Straße 11
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Kontakt
Kontaktperson: Klaus Vogginger
Internetadresse: www.fms-wm.de🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Zusätzliche Informationen
1) Interessierte Bieter sind aufgefordert, die Vergabeunterlagen bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern und müssen die hierin enthaltenen Formblätter zwingend für ihre Angebote nutzen;
2) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 15.3.2016 – 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren ‚Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen‘ Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!“ an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht Form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden grundsätzlich zwingend ausgeschlossen;
2) Die Angebote und die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind bis zum 15.3.2016 – 12:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Angebot im Vergabeverfahren ‚Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen‘ Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!“ an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht Form- oder fristgerecht eingereichte Angebote werden grundsätzlich zwingend ausgeschlossen;
3) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gemäß § 19 EG Abs. 1 VOL/A auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum 15.03.2016 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe des § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.3.2016 – 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
3) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst gemäß § 19 EG Abs. 1 VOL/A auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Die Auftraggeberin wird dann entscheiden, ob sie allein auf der Grundlage der bis zum 15.03.2016 vorliegenden Dokumente (Erklärungen und Nachweise) das Vergabeverfahren fortführt oder ob sie von der Möglichkeit Gebrauch macht, Erklärungen und Nachweise nach Maßgabe des § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Entscheidet sich die Auftraggeberin zur Nachforderung von Dokumenten, so wird sie diskriminierungsfrei die Bieter, die fristgerecht ein Angebot eingereicht haben, zur Nachreichung von Erklärungen und Nachweisen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die Auftraggeberin den Bietern mitteilen, welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Auch im Falle der Nachforderung bezieht sich die Nachforderung nicht auf Preisangaben. Die Ausnahmen des § 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A bleiben bestehen. Macht die Auftraggeberin von dieser allgemeinen Nachforderung keinen Gebrauch, werden der Wertung der Angebote nur die Dokumente zu Grunde gelegt, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 15.3.2016 – 12:00 Uhr vorlagen. Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die Auftraggeberin eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich;
4) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft / des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht;
4) Mehrfachbeteiligungen (z. B. als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft) führen zum Ausschluss der betreffenden Bietergemeinschaft / des betreffenden Bieters, falls diese nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-) Wettbewerbs nicht besteht;
5) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsbedingungen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen;
6) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt;
7) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
7) Ausländische Bieter / Bietergemeinschaften haben gleichwertige Nachweise / Auszüge ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen einzureichen. Bei Nachweisen / Auszügen in einer Fremdsprache ist eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen;
8) „Steuerberater“ i. S. dieser Ausschreibung sind Personen, die zur unbeschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gesetzlich befugt sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 023-036791 (2016-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-18 📅
Name: WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Thomas-Wimmer-Ring 1-3
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wts.de📧
Internetadresse: www.wts.de🌏
2️⃣
Name: Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Postanschrift: Herzog-Heinrich-Straße 22
Postleitzahl: 80336
E-Mail: marcus.von.goldacker@mazars.de📧
Internetadresse: www.mazars.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 107 Einleitung, Antrag:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 084-149044 (2016-04-25)