Ausschreibung Strom 2017-2018 – Stadt Heilbronn
Stadt Heilbronn – Hochbauamt
Stromlieferung an die Stadt Heilbronn:
Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017; ca. 713 Abnahmestellen.
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 23 400 000 kWh/Jahr.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-26.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-08-26 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-12-01 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Hochbauamt
Postanschrift: Cäcilienstraße 49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131562190 📞
Fax: +49 713156162190 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300164
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E28687657
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 167-300164 (2016-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung an die Stadt Heilbronn:
Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017; ca. 713 Abnahmestellen.
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 23 400 000 kWh/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Hochbauamt
Postanschrift: Cäcilienstraße 49
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131562190 📞
Fax: +49 713156162190 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-31 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 167-300164
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung an die Stadt Heilbronn:
Lieferung über 2 Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017; ca. 713 Abnahmestellen.
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 23 400 000 kWh/Jahr.
Ca. 46 ANS Sondervertrags-Abnahmestellen (Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
mit ca. 13 800 000 kWh/Jahr;
Ca. 505 ANS Tarif-Abnahmestellen (Niederspannung ohne Leistungsmessung)
mit ca. 4 100 000 kWh/Jahr;
Ca. 162 ANS Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
mit ca. 5 600 000 kWh/Jahr.
Lieferung über 2 Jahre mit Möglichkeit zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von 5 Jahren.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes.
Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
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— Eigenerklärung des Bieters zu §§ 123/124 GWB.
Nachweis über die Ökostromlieferung an vergleichbare Kunden unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (Referenzliste mit Ansprechpartnern).
Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E28687657
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E28687657 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen sind in elektronischer Form mit beiliegendem Angebotsformular nebst Anlagen auszufüllen und komplett in Textform über die Vergabeplattform einzureichen.
Eigenerklärung mit Angaben zum Unternehmen. Name, Rechtsform, Sitz, Anschrift, Anteilseigner,Gesellschafter, Sparten, Mitarbeiter gesamt, Kunden Stromsparte gesamt, Umsatz gesamt (gem. Jahresabschluss) davon Stromumsatz, Stromverkauf.
Bei Bietergemeinschaften ist eine Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters vorzulegen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 167-300164 (2016-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-428217
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 167-300164
ABl. S-Ausgabe: 235
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-14 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 235-428217 (2016-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung an die Stadt Heilbronn;
Lieferung über zwei Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017; ca. 713 Abnahmestellen
Das Volumen der Ausschreibung beträgt rd. 23 400 000 kWh/Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 8434622.39 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-428217
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 167-300164
ABl. S-Ausgabe: 235
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung an die Stadt Heilbronn;
Lieferung über zwei Jahre mit der Möglichkeit zur Verlängerung.
Lieferbeginn 1.1.2017; ca. 713 Abnahmestellen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-14 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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