Ausschreibung über Arzneimittel-Rahmenrabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V

Kaufmännische Krankenkasse – KKH

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum vom 1.6.2016 bis 30.6.2018 über bestimmte in dem Preis-blatt näher spezifizierte Fertigarzneimittel der jeweiligen Normpackungsgrößen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen. Die genaue Aufteilung einzelner Fachlose ergibt sich aus der Anlage: „Angebotstabelle in elektronischer Form“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-27 Auftragsbekanntmachung
2016-09-06 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.kkh.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@kkh.de 📧
Fax: +49 51128022779 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 021-032811
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E41448525). Hierzu hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden. Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich. Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/ geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten die Bieter nicht. Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren. Die Systematik zur Beantwortung der Bieterfragen über das Online-Portal des Subreports dient allein dazu, den Bietern zügig und gleichförmig Bieterinformationen zukommen zu lassen. Es wird für die Lose mit jeweils bis zu drei pU pro Los ein Rahmenrabattvertrag geschlossen, sofern eine ausreichend große Zahl von pU die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (vgl. § 4 Abs. 4 VOL/A EG). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 pU. Die genaue Aufteilung der Lose ist in der Leistungsbeschreibung unter Punkt II.1) aufgeführt. Es gilt im Übrigen folgende Regelung: „Ein Zuschlag auf ein nachrangiges Angebot bei einer vorgesehenen Mehrpartnerrahmenver-einbarung (§ 4 Abs. 4 VOL/A EG) wird nur erteilt, wenn bezogen auf die maximale Ersparnis der Abstand zwischen dem Erst- und dem nachrangigen (zweit- oder drittplatzierten) Angebot die Schwelle von 20 % nicht überschreitet“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gemäß §130a Absatz 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum vom 1.6.2016 bis 30.6.2018 über bestimmte in dem Preis-blatt näher spezifizierte Fertigarzneimittel der jeweiligen Normpackungsgrößen.
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Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen. Die genaue Aufteilung einzelner Fachlose ergibt sich aus der Anlage: „Angebotstabelle in elektronischer Form“.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Pregabalin
Kurze Beschreibung:
Pregabalin, ATC-Code N03AX16 (Indikationsbereich: nur Epilepsie und generalisierte
Angststörung).Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Los ausschließlich Arzneimittel nachgefragt werden, die den vorstehenden Indikationsbereich abdecken. Werden Arzneimittel mit einem weitergehenden Indikationsbereich angeboten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Angststörung).
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Los ausschließlich Arzneimittel nachgefragt werden, die den vorstehenden Indikationsbereich abdecken. Werden Arzneimittel mit einem weitergehenden Indikationsbereich angeboten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Pregabalin, ATC-Code N03AX16 (Indikationsbereich: nur neuropathische
Schmerzen).Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Los ausschließlich Arzneimittel nachgefragt werden, die den vorstehenden Indikationsbereich abdecken. Werden Arzneimittel mit einem weitergehenden Indikationsbereich angeboten, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Schmerzen).
Referenznummer: 270116-307

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
– Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate),
— Unterzeichnete und mit Stempel versehene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 4, 6 VOL/A EG gemäß Anlage: „Eigenerklärung nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A EG“ im Original.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unterzeichnete und mit Stempel versehene Eigenerklärung Arzneimittel
gemäß Anlage: „Eigenerklärung Arzneimittel“ im Original.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: Darlegung der besonderen Bedingungen: Gemäß § 130a Absatz 8Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmen (pU) (oder Bietergemeinschaften pU) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 25
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dirk Neugebauer
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 270116-307
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal des Subreports über die KKH bereitgestellt (http://www.subreport.de/E41448525). Hierzu hat sich der Bieter im Online-Portal des Subreports zu registrieren und kann nach erfolgter Registrierung über das Portal den Zugriff auf die Vergabeunterlagen beantragen. Die Freischaltung erfolgt durch die KKH. Sämtliche Zugangskennungen sind vertraulich zu behandeln. Der Bieter hat ab Erhalt der Zugangsdaten selbständig Zugriff auf das Vergabeportal zu nehmen, um sämtliche Vergabeunterlagen herunterzuladen. Während des laufenden Verfahrens werden Aktualisierungen der Vergabeunterlagen im Portal veröffentlicht, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Benachrichtigung der Bieter kommt. Die einzelnen Dokumente sind nach erfolgreichem Einloggen in das Vergabeportal wie folgt zu erreichen: Klick auf den Reiter „Vergabeunterlagen“ und weiterer Klick auf „Dokumente anzeigen“ und sodann auf die einzelnen nun erscheinenden Dokumente. Die Dokumente können sodann entweder geöffnet oder gespeichert und dann ausgedruckt werden.
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Etwaige Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich über die Vergabeplattform (Subreport/ Elvis) an die KKH zu richten. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für technische Fragen zum Vergabeportal der KKH, welches durch einen externen Anbieter bereitgestellt und betrieben wird. Für die eingestellten Inhalte (insbesondere Vergabeunterlagen und Bieterinformationen) ist ausschließlich die KKH zuständig und verantwortlich.
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Durch Einloggen in das Portal mit der den Bietern zur Verfügung gestellten, individuellen Zugangskennung kann auch Zugriff auf die jeweiligen Bieterinformationen genommen werden. Dazu hat der Bieter in der Zusammenstellung der Vergabeunterlagen die jeweilige Bieterinformation durch einfachen „Klick“ (Aktion: Dokument anzeigen) zu öffnen. Das Dokument kann durch Wahl der entsprechenden Option gespeichert/ geöffnet werden. Die Bieter sind verpflichtet das Online-Portal täglich einzusehen, da nicht auszuschließen ist, dass allgemeine Informationen zum Verfahren, bzw. geänderte Vergabeunterlagen auch außerhalb der o. g. Termine den Bietern über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Eine gesonderte Nachricht über neu eingestellte Dokumente/Informationen erhalten die Bieter nicht. Sollte das Vergabeportal mehr als 5 Stunden für den Bieter nicht erreichbar sein, so hat er die Vergabestelle in beiderseitigem Interesse unverzüglich darüber per E-Mail zu informieren. Die Systematik zur Beantwortung der Bieterfragen über das Online-Portal des Subreports dient allein dazu, den Bietern zügig und gleichförmig Bieterinformationen zukommen zu lassen.
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Es wird für die Lose mit jeweils bis zu drei pU pro Los ein Rahmenrabattvertrag geschlossen, sofern eine ausreichend große Zahl von pU die Eignungskriterien erfüllt und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt (vgl. § 4 Abs. 4 VOL/A EG). Eine Bietergemeinschaft zählt dabei als 1 pU. Die genaue Aufteilung der Lose ist in der Leistungsbeschreibung unter Punkt II.1) aufgeführt. Es gilt im Übrigen folgende Regelung:
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„Ein Zuschlag auf ein nachrangiges Angebot bei einer vorgesehenen Mehrpartnerrahmenver-einbarung (§ 4 Abs. 4 VOL/A EG) wird nur erteilt, wenn bezogen auf die maximale Ersparnis der Abstand zwischen dem Erst- und dem nachrangigen (zweit- oder drittplatzierten) Angebot die Schwelle von 20 % nicht überschreitet“.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat ...§ 107.
Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung
der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannte Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 021-032811 (2016-01-27)
Ergänzende Angaben (2016-09-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 174-312959
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 021-032811
ABl. S-Ausgabe: 174
Quelle: OJS 2016/S 174-312959 (2016-09-06)