Ausschreibung von Beratungsleistungen „LETS GO!“ Konzeption und Umsetzung und Entwicklung und Durchführung eines Lizensierungsverfahrens für den Online- und mobilen Vertrieb des Landestarifs Baden-Württemberg

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Beratungsvertrag abzuschließen, um das Kompetenzcentrum Landestarif bei der NVBW zu beraten und zu unterstützen bei
— der Konzeption und Durchführung des Projekts „LETS go!“ und bei
— der Konzeption und Durchführung des Lizensierungsverfahrens für den online- und mobilen Vertrieb des Landestarifs in Baden-Württemberg.
Das Lizensierungsverfahren für den Online- und mobilen Vertrieb und das Projekt LETS GO! stehen in engem sachlichen Zusammenhang und sollen deshalb im Rahmen eines Beratungsprojekts organisiert und bearbeitet werden:
In Verbindung mit der Einführung des Landestarifs Baden-Württemberg besteht eine besondere Chance, unter Einbeziehung der in einigen Verbünden bereits vorhandenen E-Ticket-Systeme landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur koordiniert einzuführen und zu vollenden. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können.
Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde bislang die Prüftechnik identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, ist die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „LETS go!“ (LETS = Landesweites E-Ticket-System) soll ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Vertriebsinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt werden. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Tarif.
Im Rahmen des Landestarifs ist vorgesehen, für den Vertrieb von Online-Tickets, E-Tickets und Mobile Tickets einen freien Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizensierungsverfahren zu schaffen. Dieses Verfahren soll durch die zu gründende Tarifgesellschaft bzw. bis zur Gründung durch das Kompetenzcentrum Landestarif bei der NVBW ausgestaltet werden.
Der Geltungsbereich dieser Tickets soll – entsprechend den tariflichen Regelungen – auch die Anschlussmobilität umfassen.
Die Bieter sind aufgefordert, einen Projekt- und Zeitplan und eine Beschreibung der Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele eines Online- und mobilen Vertriebs für den Landestarif ab Ende 2018 und einer bis dahin erfolgten Implementierung der landesweiten Kontrollfähigkeit für alle im Rahmen der Lizensierungsmöglichkeiten enthaltenen Ticketarten vorzulegen.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-17 Auftragsbekanntmachung
2016-09-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 097-174327
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach §§ 1 ff VgV überschreitet. Es handelt sich um eine freiberufliche Leistungen. Die Unterlagen sind unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ abzurufen Schritt 1: Teilnahmewettbewerb und erstes Angebot Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter im Teilnahmewettbewerb jedoch direkt dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes (indikatives) Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird anhand der Zuschlagskriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen, um mit diesen Verhandlungen zu führen. Schritt 2: Verhandlungen und Abgabe eines verbindlichen Angebots Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 26 des Jahres 2016 zur Präsentation und zu Verhandlungen in den KW 28 eingeladen. Daraufhin werden die Vertragsbedingungen und die Leistung ggf. konkretisiert. Auf dieser Grundlage werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebotes bis voraussichtlich KW 30 aufgefordert. Schritt 3: Vertragsabschluss Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Nach Zuschlag ist der beigefügte Vertrag zu unterzeichnen. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW und des MVI Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. 3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 20.6.2016, 12:00 Uhr in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg Vergabestelle Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Die Anträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung ‚LETS GO!‚– nicht öffnen‘) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Mittwoch, 8.6.2016, 12:00 Uhr bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, E-Mail: vergabestelle@nvbw.de; Fax 0711/23991-23 eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. 3.6 Erstattung von Aufwendungen Aufwendungen, die bei der Antrags-/ Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Aus-schreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. 4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Der Teilnahmeantrag sowie das erste Angebot (nachfolgend ‚Antrag‘ genannt) sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt Der Teilnahmeantrag mit erstem Angebot (nachfolgend ‘Antrag“) muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren. — Bestätigung der Bindefrist. — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. — Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW. — Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen. — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.5 gefordert. — Eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten, wie im Einzelnen in Teil B beschrieben. — Die Preise der einzelnen Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten und ein Gesamtpreis mit allen Nebenkosten, wie im Einzelnen in Teil B gefordert. Alle Preise sind in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Antrages Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. 4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist Die Bindefrist läuft bis 31.8.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. 4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Beratungsvertrag abzuschließen, um das Kompetenzcentrum Landestarif bei der NVBW zu beraten und zu unterstützen bei
— der Konzeption und Durchführung des Projekts „LETS go!“ und bei
— der Konzeption und Durchführung des Lizensierungsverfahrens für den online- und mobilen Vertrieb des Landestarifs in Baden-Württemberg.
Das Lizensierungsverfahren für den Online- und mobilen Vertrieb und das Projekt LETS GO! stehen in engem sachlichen Zusammenhang und sollen deshalb im Rahmen eines Beratungsprojekts organisiert und bearbeitet werden:
In Verbindung mit der Einführung des Landestarifs Baden-Württemberg besteht eine besondere Chance, unter Einbeziehung der in einigen Verbünden bereits vorhandenen E-Ticket-Systeme landesweit eine innovative, digitale Vertriebsinfrastruktur koordiniert einzuführen und zu vollenden. Ziel ist es, im öffentlichen Verkehr zeitgemäße Tickets und Tarife anbieten zu können.
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Als Aufwandtreiber und Limitation für ein landesweites E-Ticket-System wurde bislang die Prüftechnik identifiziert. Um das landesweite E-Ticketing zukunftssicher aufzustellen und weiteren Kundennutzen zu ermöglichen, ist die technologische Basis für landesweit prüfbare E-Tickets zu entwickeln bzw. bereits vorhandene Technologien zu erweitern. Mit dem Projekt „LETS go!“ (LETS = Landesweites E-Ticket-System) soll ein für Baden-Württemberg kompatibler innovativer Ansatz für eine koordinierte Einführung digitaler Vertriebsinfrastruktur identifiziert, konzipiert und umgesetzt werden. Der Landestarif dient dabei als integrierender und innovationsfördernder Tarif.
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Im Rahmen des Landestarifs ist vorgesehen, für den Vertrieb von Online-Tickets, E-Tickets und Mobile Tickets einen freien Marktzugang mit vorgeschaltetem Lizensierungsverfahren zu schaffen. Dieses Verfahren soll durch die zu gründende Tarifgesellschaft bzw. bis zur Gründung durch das Kompetenzcentrum Landestarif bei der NVBW ausgestaltet werden.
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Der Geltungsbereich dieser Tickets soll – entsprechend den tariflichen Regelungen – auch die Anschlussmobilität umfassen.
Die Bieter sind aufgefordert, einen Projekt- und Zeitplan und eine Beschreibung der Vorgehensweise zur Erreichung der Ziele eines Online- und mobilen Vertriebs für den Landestarif ab Ende 2018 und einer bis dahin erfolgten Implementierung der landesweiten Kontrollfähigkeit für alle im Rahmen der Lizensierungsmöglichkeiten enthaltenen Ticketarten vorzulegen.
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Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Optionen: Die Optionen sind in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Referenznummer: Ausschreibung „LETS GO!“

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, ob die unter §§ 123 und 124 GWB genannten Fälle auf ihn zutreffen und inwiefern eine Selbstreinigung nach § 125 GWB vorliegt. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Ausschlussgründe können auch Tätigkeiten für Systemanbieter oder in Baden-Württemberg im Vertrieb tätige Verkehrs- bzw. Vertriebsunternehmen sein. Mögliche Interessenkonflikte sind offen zu legen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Gutachten der letzten drei Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
c) Nachweise über folgende Kompetenzen:
— Moderation im Rahmen von großen Tarifprojekten, idealerweise Landestarifprojekten,
— Know-how in allen ÖPNV-Wertschöpfungsstufen zur ganzheitlichen Bewertung von Effekten auf den ÖPNV insgesamt,
— Projekterfahrung mit digitalen Vertriebsstrategien in größeren ÖPNV-Tarifkooperationen,
d) Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
e) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung der einzelnen Arbeitspakete. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechend Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Abgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Antrag Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung „LETS GO!“
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach §§ 1 ff VgV überschreitet. Es handelt sich um eine freiberufliche Leistungen.
Die Unterlagen sind unter www.nvbw.de/die-nvbw/vergabeverfahren/ abzurufen
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb und erstes Angebot
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftraggeber fordert die Bieter im Teilnahmewettbewerb jedoch direkt dazu auf, zum festgesetzten Termin ein erstes (indikatives) Angebot abzugeben.
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Der Auftraggeber wird anhand der Zuschlagskriterien mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen, um mit diesen Verhandlungen zu führen.
Schritt 2: Verhandlungen und Abgabe eines verbindlichen Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 26 des Jahres 2016 zur Präsentation und zu Verhandlungen in den KW 28 eingeladen. Daraufhin werden die Vertragsbedingungen und die Leistung ggf. konkretisiert.
Auf dieser Grundlage werden die Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebotes bis voraussichtlich KW 30 aufgefordert.
Schritt 3: Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt. Nach Zuschlag ist der beigefügte Vertrag zu unterzeichnen.
Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der NVBW und des MVI Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich die NVBW alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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3.2 Bestimmung über die Einsendung und Abgabe der Anträge
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 20.6.2016, 12:00 Uhr
in dreifach identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Die Anträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung ‚LETS GO!‚– nicht öffnen‘) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Öffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
3.3 Mitteilung von Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Abgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Mittwoch, 8.6.2016, 12:00 Uhr
bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle,
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, E-Mail: vergabestelle@nvbw.de; Fax 0711/23991-23
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
3.6 Erstattung von Aufwendungen
Aufwendungen, die bei der Antrags-/ Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Aus-schreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
4. Formale Anforderungen an die Teilnahmeanträge und die Angebote
4.1 Abgabe in deutscher Sprache
Der Teilnahmeantrag sowie das erste Angebot (nachfolgend ‚Antrag‘ genannt) sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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4.2 Notwendiger Inhalt
Der Teilnahmeantrag mit erstem Angebot (nachfolgend ‘Antrag“) muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift. Das Angebot einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Angebotseröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Der Bieter überträgt mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW.
— Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.5 gefordert.
— Eine detaillierte Beschreibung der Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten, wie im Einzelnen in Teil B beschrieben.
— Die Preise der einzelnen Dienstleistungen zu den einzelnen Arbeitspakten und ein Gesamtpreis mit allen Nebenkosten, wie im Einzelnen in Teil B gefordert. Alle Preise sind in Euro anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
4.4 Bindefrist/Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 31.8.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
4.5 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe.
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2016/S 097-174327 (2016-05-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 173-311787
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 097-174327
ABl. S-Ausgabe: 173

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ausschreibung "LETS GO!"

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-30 📅
Name: DIKS Consult
Postanschrift: Sebastian-Englerth-Str. 24
Postort: Randersacker
Postleitzahl: 97236
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 173-311787 (2016-09-05)