Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 8 im Landkreis Böblingen ab dem 10.12.2017. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 918 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
— Linie 734 (Böblingen Goldberg – Schönaich),
— Linie 752 (Ehningen – Hildrizhausen – Holzgerlingen),
— Linie 756 (Holzgerlingen – Breitenstein – Neuweiler),
— Linie 760 (Böblingen – Schönaich – Waldenbuch),
— Linie 761 (Böblingen – Schönaich – Weil im Schönbuch),
— Nachtbuslinie N74 (Böblingen – Holzgerlingen – Weil im Schönbuch),
— Nachtbuslinie N76 (Oberaichen – Musberg – Steinenbronn – Waldenbuch).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Ergänzende Angaben (2017-02-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Böblingen
Postanschrift: Parkstraße 16
Postort: Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herrn Benedikt Voußen
Telefon: +49 70316632517📞
E-Mail: b.voussen@lrabb.de📧
Fax: +49 70316631962 📠
Region: Böblingen🏙️
URL: http://www.landkreis-boeblingen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Linienbündel BB 8.
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 8 im Landkreis Böblingen ab dem 10.12.2017. Das...”
Kurze Beschreibung
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Linienbündel 8 im Landkreis Böblingen ab dem 10.12.2017. Das Linienbündel umfasst die nachfolgend genannten Verkehrslinien mit einem jährlichen Volumen von derzeit ca. 918 000 Fahrplankilometer pro Jahr.
— Linie 734 (Böblingen Goldberg – Schönaich),
— Linie 752 (Ehningen – Hildrizhausen – Holzgerlingen),
— Linie 756 (Holzgerlingen – Breitenstein – Neuweiler),
— Linie 760 (Böblingen – Schönaich – Waldenbuch),
— Linie 761 (Böblingen – Schönaich – Weil im Schönbuch),
— Nachtbuslinie N74 (Böblingen – Holzgerlingen – Weil im Schönbuch),
— Nachtbuslinie N76 (Oberaichen – Musberg – Steinenbronn – Waldenbuch).
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 253-466045
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Ort des zu ändernden Textes:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien):” Alter Wert
Text:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre.
(...)” Neuer Wert
Text:
“Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen.
(...)” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem...”
Text
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge sind:
> Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 17.10.2005; zuletzt geändert am 10.9.2014)
> Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 9.3.2012; zuletzt geändert am 10.9.2014)
> Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg (ursprüngliche Fassung vom 4.7.1986)
> Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-N BW) (ursprüngliche Fassung vom 13.11.2001; zuletzt geändert am 12.2.2015).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem...”
Text
Es gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen repräsentativen Tarifverträge sind:
1. Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e. V. (WBO) und Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Landesbezirk Baden-Württemberg: Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 17.10.2005, zuletzt geändert am 10.9.2014 in Verbindung mit WBO und ver.di: Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 9.3.2012, zuletzt geändert am 16.12.2016, in Verbindung mit WBO und ver.di: Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 4.7.1986, in Verbindung mit WBO und ver.di: Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Ergänzungstarifvertrag zum WBO-Manteltarifvertrag) vom 20.3.2002.
2. Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV BW) und ver.di, Landesbezirk Baden-Württemberg: Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg (BzTV-NBW) vom 13.11.2001, zuletzt geändert am 12.2.2015.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text: (...)
b)
(...)
c)
(...).
Neuer Wert
Text:
“(...)
B)
(...)
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen...”
Text
(...)
B)
(...)
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
C)
(...).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.1
Ort des zu ändernden Textes: Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
Alter Wert
Text:
“Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985” Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.4
Ort des zu ändernden Textes: Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Alter Wert
Text:
“Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985” Neuer Wert
Text:
“Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Kapellenstraße 17
Karlsruhe
76131
Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985”
Quelle: OJS 2017/S 027-048169 (2017-02-06)
Ergänzende Angaben (2017-03-02)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“(...)
B)
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die...”
Text
(...)
B)
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
(...)
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
(...).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“(...)
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen...”
Text
(...)
B)
Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
(...)
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
(...).
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Alter Wert
Datum: 2017-03-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2017-03-16 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Alter Wert
Datum: 2017-03-09 📅
Zeit: 12:05
Neuer Wert
Datum: 2017-03-16 📅
Zeit: 12:05
Quelle: OJS 2017/S 046-084753 (2017-03-02)