Ausschreibung von Fertigarzneimitteln: Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil beabsichtigt den Abschluss wirkstoffbezogener Rabattvereinbarungen zu den in den Vergabeunterlagen genannten Fertigarzneimitteln gem. § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Rabattfall tritt bei Abgabe und Abrechnung eines vertragsgegenständlichen Arzneimittels während der Vertragslaufzeit an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ein. Ausgenommen hiervon sind Abgaben im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V, Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden sowie Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil abgegeben werden. Bei den ausgeschriebenen Fertigarzneimitteln handelt es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage dienen die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Abrechnungszahlen für vergangene Zeiträume.Es gilt keine Mindest- und keine Höchstabnahmemenge.Angebote sind möglich für ein Los, mehrere oder alle Lose. Eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Als Kalkulationsgrundlage dienen die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Abrechnungszahlen für vergangene Zeiträume.Es gilt keine Mindest- und keine Höchstabnahmemenge.Angebote sind möglich für ein Los, mehrere oder alle Lose. Eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Mobil Oil
Postanschrift: Hühnerposten 2
Postleitzahl: 20097
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bkk-mobil-oil.de🌏
E-Mail: doerte.lueneburg@bkk-mobil-oil.de📧
Telefon: +49 40300261111📞
Fax: +49 403002961111 📠
Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der u. g. Bekanntmachungs-ID zum Download zur Verfügung.
Die Anmeldung im Online-Portal über www.dtvp.de/center ist kostenfrei.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDLYD8W.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung von Fertigarzneimitteln:
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil beabsichtigt den Abschluss wirkstoffbezogener Rabattvereinbarungen zu den in den Vergabeunterlagen genannten Fertigarzneimitteln gem. § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Der Rabattfall tritt bei Abgabe und Abrechnung eines vertragsgegenständlichen Arzneimittels während der Vertragslaufzeit an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ein.
Ausgenommen hiervon sind Abgaben im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V, Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden sowie Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil abgegeben werden.
Ausgenommen hiervon sind Abgaben im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V, Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden sowie Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil abgegeben werden.
Bei den ausgeschriebenen Fertigarzneimitteln handelt es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Metoclopramid
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Metoclopramid.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Domperidon
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Domperidon.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Alfacalcidol
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Alfacalcidol.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Cilostazol
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Cilostazol.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Fenofibrat
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fenofibrat.
Losnummer: 6
7
Bezeichnung des Loses: Fusidinsäure
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fusidinsäure.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Testosteron
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Testosteron.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Norethisteron und Estrogen
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Norethisteron und Estrogen.
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Trospium
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Trospium.
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Valganciclovir
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Valganciclovir.
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Efavirenz
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Efavirenz.
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Capecitabin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Capecitabin.
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Mitomycin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mitomycin.
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Mycophenolsäure
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mycophenolsäure.
Losnummer: 16
17
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Naproxen.
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ibandronsäure.
Losnummer: 19
20
21
Bezeichnung des Loses: Zolmitriptan
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Zolmitriptan.
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Rizatriptan
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rizatriptan.
Losnummer: 23
24
Bezeichnung des Loses: Carbamazepin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Carbamazepin.
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Oxcarbazepin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Oxcarbazepin.
Losnummer: 26
27
Bezeichnung des Loses: Levodopa, Decarboxylasehemmer und COMT-Hemmer
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Levodopa, Carbidopa und Entacapon.
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Ropinirol
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ropinirol.
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Rasagilin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Rasagilin.
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Ziprasidon
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ziprasidon.
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Zopiclon
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Zopiclon.
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Trimipramin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Trimipramin.
Losnummer: 33
34
Bezeichnung des Loses: Escitalopram
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Escitalopram.
Losnummer: 35
36
Bezeichnung des Loses: Modafinil
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Modafinil.
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Mometason
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mometason.
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Salmeterol und Fluticason
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Salmeterol und Fluticason.
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Formoterol und Budesonid
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Formoterol und Budesonid.
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Budesonid
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Budesonid.
Losnummer: 41
42
43
44
Bezeichnung des Loses: Fluticason
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fluticason.
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Ipratropium bromid
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ipratropium bromid.
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Cetirizin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Cetirizin.
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Levocetirizin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Levocetirizin.
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Fexofenadin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Fexofenadin.
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Desloratadin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Desloratadin.
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Ofloxacin
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Ofloxacin.
Losnummer: 51
52
Bezeichnung des Loses: Dexamethason und Antiinfektiva
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit der Wirkstoffkombination Dexamethason und Gentamicin.
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Dorzolamid
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Dorzolamid.
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Brinzolamid
Kurze Beschreibung: Arzneimittel mit dem Wirkstoff Brinzolamid.
Menge oder Umfang:
Als Kalkulationsgrundlage dienen die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Abrechnungszahlen für vergangene Zeiträume.
Es gilt keine Mindest- und keine Höchstabnahmemenge.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere oder alle Lose. Eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Angebote sind möglich für ein Los, mehrere oder alle Lose. Eine Loslimitierung erfolgt nicht. Da die Angebotsauswertung für jedes Los gesondert erfolgt, dürfen Angebote für mehrere oder alle Lose nicht unter dem Vorbehalt einer gemeinsamen Vergabe dieser Lose erfolgen. Ein solcher Angebotsvorbehalt ist unzulässig und führt zum Ausschluss der von dem Vorbehalt erfassten Angebote.
Referenznummer: OV-VE-061/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschlandweit, 20097.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vom Bieter folgende Nachweise abzugeben:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister. Dieser darf nicht älter als vom 1.9.2015 sein. Ausländische Bieter haben eine Bescheinigung des Handelsregisters ihres Herkunftslandes beizufügen.
2. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von dem bevollmächtigten Vertreter der Anhang 2 „Erklärung Bietergemeinschaft“ aus den Vergabeunterlagen auszufüllen, in welcher dieser erklärt,
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind,
— dass der Unterzeichner / die Unterzeichnerin für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist und die Mitglieder gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil rechtsverbindlich vertritt und
— dass der Unterzeichner / die Unterzeichnerin für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt ist und die Mitglieder gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil rechtsverbindlich vertritt und
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
3. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat des Weiteren mit Angebotsabgabe folgende Nachweise vorzulegen:
— einen aktuellen Auszug des Handelsregisters sowie,
— den Anhang 1 „Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Geheimwettbewerb“.
4. Bei Mehrfachbeteiligungen konzernverbundener Unternehmen ist eine Eigenerklärung abzugeben.
Nach aktueller Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11) besteht bei einer parallelen Beteiligung konzernverbundener Unternehmen an einem Vergabeverfahren grundsätzlich eine – widerlegbare – Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb nicht gewahrt ist. Soweit einem konzernverbundenen Unternehmen bewusst und bekannt ist, dass die Konzernmutter oder sonstige konzernverbundene Unternehmen – ggf. auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft – ein Angebot auf dasselbe Los oder dieselben Lose abgibt/abgeben, obliegt es den Bietern unaufgefordert und bereits mit dem Angebot darzulegen, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen wurden, die eine wechselseitige Kenntnis und Einflussnahme auf die Angebotsinhalte ausschließen.
Nach aktueller Rechtsprechung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4.2011, VII-Verg 4/11) besteht bei einer parallelen Beteiligung konzernverbundener Unternehmen an einem Vergabeverfahren grundsätzlich eine – widerlegbare – Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb nicht gewahrt ist. Soweit einem konzernverbundenen Unternehmen bewusst und bekannt ist, dass die Konzernmutter oder sonstige konzernverbundene Unternehmen – ggf. auch im Rahmen einer Bietergemeinschaft – ein Angebot auf dasselbe Los oder dieselben Lose abgibt/abgeben, obliegt es den Bietern unaufgefordert und bereits mit dem Angebot darzulegen, dass effektive Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen wurden, die eine wechselseitige Kenntnis und Einflussnahme auf die Angebotsinhalte ausschließen.
Erforderlich sind konkrete Ausführungen zu den strukturellen Bedingungen der Angebotserstellung, insbesondere dazu,
— ob und in welcher Form die Konzernmutter Einfluss auf das Ausschreibungsverhalten nimmt und die Unternehmen einer entsprechenden Konzernstrategie unterworfen sind,
— ob und auf welchen Unternehmensebenen Abstimmungen vorgenommen werden,
— ob und gegebenenfalls welche organisatorischen und personellen Verflechtungen bestehen und
— ob die Unternehmen räumlich getrennt agieren.
5. Örtliche Vertreter können als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, soweit sie selbst pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich des jeweils angebotenen Arzneimittels sind.
Die Vertretungsbefugnis ist durch eine einfache Kopie der Vollmacht nachzuweisen.
6. Im Falls des Einsatzes von Nachunternehmern ist der:
— Anhang 3 „Nachunternehmererklärung“ auszufüllen, in dem der Bieter die Unternehmen benennt, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird sowie den Inhalt der von diesen auszuführenden Leistungen.
— Anhang 4 „Verpflichtungserklärung Teilleistung durch andere Unternehmen“ auszufüllen, in dem der Nachunternehmer sich verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft die in der Nachunternehmererklärung (vgl. Anhang 3) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die der Nachunternehmer als Leistungserbringer vom Bieter/der Bietergemeinschaft vorgesehen und eingetragen ist.
— Anhang 4 „Verpflichtungserklärung Teilleistung durch andere Unternehmen“ auszufüllen, in dem der Nachunternehmer sich verpflichtet, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter/die Bietergemeinschaft die in der Nachunternehmererklärung (vgl. Anhang 3) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die der Nachunternehmer als Leistungserbringer vom Bieter/der Bietergemeinschaft vorgesehen und eingetragen ist.
Bei Fehlen der Nachweise 1. bis 5. werden diese unter Fristsetzung nachgefordert. Wird der Nachweis bis zum Fristablauf nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Für die Nachweise unter 6. ist es ausreichend, wenn diese spätestens 10 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, das heißt bis zum 18.4.2016 (Eingang bei der Betriebskrankenkasse Mobil Oil), nachgereicht werden (§ 19 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter erklärt mit dem Anhang 1 „Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Geheimwettbewerb“ ggf. im Rahmen einer Bietergemeinschaft, zur Leistungserbringung durch Abgabe folgender Erklärung geeignet zu sein:
1. Leistungsfähigkeit:
— Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und während der Vertragslaufzeit pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG für die Arzneimittel ist, auf die das Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung ein Angebot abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und während der Vertragslaufzeit pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG für die Arzneimittel ist, auf die das Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung ein Angebot abgibt.
— Erklärung, dass das Unternehmen Inhaber einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und während der Vertragslaufzeit gültigen Zulassung gemäß § 21 AMG für die Arzneimittel ist, auf die das Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung ein Angebot abgibt, und keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Zulassung nach § 30 AMG berechtigen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen Inhaber einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und während der Vertragslaufzeit gültigen Zulassung gemäß § 21 AMG für die Arzneimittel ist, auf die das Unternehmen im Rahmen dieser Ausschreibung ein Angebot abgibt, und keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Zulassung nach § 30 AMG berechtigen.
— Erklärung, dass eine Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 AMG vorliegt und keine Gründe vorliegen, die zur Rücknahme, zum Widerruf oder Ruhen der Herstellungserlaubnis nach § 18 AMG berechtigen.
— Bei ausländischen Bietern bzw. Nachunternehmern ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 AMG vergleichbare Erlaubnis der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Herstellung erfolgt, vorliegt, die den in Deutschland anwendbaren arzneimittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, genügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bei ausländischen Bietern bzw. Nachunternehmern ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungserlaubnis gemäß § 13 Abs. 1 AMG vergleichbare Erlaubnis der zuständigen Behörde des Staates, in dem die Herstellung erfolgt, vorliegt, die den in Deutschland anwendbaren arzneimittelrechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln, genügt.
— Erklärung, dass der Bieter ab Vertragsbeginn über die zur Vertragserfüllung erforderlichen
Produktionskapazitäten verfügt.
— Erklärung, dass der jeweilige Bieter am Tag der Angebotsabgabe als Hersteller der jeweiligen PZN in der Lauer-Taxe geführt wird.
Andernfalls ist eine:
— Kopie der Änderungsanzeige bei der Zulassungsbehörde vorzulegen sowie
— eine eidesstattliche Versicherung, dass und wann diese Änderungsanzeige bei der Zulassungsbehörde eingereicht wurde.
Alternativ kann eine:
— eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden mit dem Inhalt, dass die Meldung so erfolgen wird, dass die jeweilige PZN mit Vertragsbeginn in der Lauer-Taxe gelistet ist.
2. Zuverlässigkeit:
— Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass die für das Unternehmen verantwortlich handelnden Personen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
— Erklärung, dass das Unternehmen seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung stets ordnungsgemäß erfüllt.
— Erklärung, dass im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung des Unternehmens abgegeben wurden.
— Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftat verurteilt wurde.
3. Geheimwettbewerb
— Erklärung, dass keine wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden Abreden getroffen wurden.
Die Eigenerklärung ist im Rahmen einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen, zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben.
Für den Fall, dass der Bieter nicht auch gleichzeitig Zulassungsinhaber ist, ist zusätzlich der Anhang 1a Eigenerklärung zur Zulassung abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Vertreter für die Bietergemeinschaft gibt eine Erklärung mit folgendem Inhalt ab (Anhang 2):
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden genannt.
— Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin ist für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt und vertritt die Mitglieder gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil rechtsverbindlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Der Unterzeichner / die Unterzeichnerin ist für die Abgabe des Angebotes der Bietergemeinschaft, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigt und vertritt die Mitglieder gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil rechtsverbindlich.
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Ausschreibung richtet sich gem. § 130a Abs. 8 SBG V ausschließlich an pharmazeutische Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG.
Örtliche Vertreter können als Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, soweit sie selbst pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG hinsichtlich des jeweils angebotenen Arzneimittels sind.
Die Vertretungsbefugnis ist durch eine einfache Kopie der Vollmacht oder durch einen aktuellen Auszug aus der AMIS-Datenbank, aus dem das eingeräumte Mitvertriebsrecht hervorgeht, nachzuweisen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-08 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Dörte Lüneburg
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV-VE-061/2016
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der u. g. Bekanntmachungs-ID zum Download zur Verfügung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB gilt Folgendes:
Werden vom Bewerber im Vergabeverfahren Verstöße gegen Vergabevorschriften erkannt, so hat er diese unverzüglich gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits in der Bekanntmachung eines europaweiten Vergabeverfahrens erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat der Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Betriebskrankenkasse Mobil Oil zu rügen.
Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen. Es gelten insoweit §§ 107 ff. GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber können innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Betriebskrankenkasse Mobil Oil, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt einreichen. Es gelten insoweit §§ 107 ff. GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Damm 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2016/S 030-048053 (2016-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: OV-VE-061/2016 (vergeben)
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung von Fertigarzneimitteln:
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil beabsichtigt den Abschluss wirkstoffbezogener Rabattvereinbarungen zu den in den Vergabeunterlagen genannten Fertigarzneimitteln gem. § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Der Rabattfall tritt bei Abgabe und Abrechnung eines vertragsgegenständlichen Arzneimittels während der Vertragslaufzeit an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ein.
Ausgenommen hiervon sind Abgaben im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V, Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden sowie Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil abgegeben werden.
Bei den ausgeschriebenen Fertigarzneimitteln handelt es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel.
Die Betriebskrankenkasse Mobil Oil beabsichtigt den Abschluss wirkstoffbezogener Rabattvereinbarungen zu den in den Vergabeunterlagen genannten Fertigarzneimitteln gem. § 130a Abs. 8 SGB V. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Der Rabattfall tritt bei Abgabe und Abrechnung eines vertragsgegenständlichen Arzneimittels während der Vertragslaufzeit an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil ein.
Ausgenommen hiervon sind Abgaben im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 2 SGB V, Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden sowie Arzneimittel, die durch Krankenhausapotheken an Versicherte der Betriebskrankenkasse Mobil Oil abgegeben werden.
Bei den ausgeschriebenen Fertigarzneimitteln handelt es sich um verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemonblerstraße 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 101b GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 106-188438 (2016-06-01)