Ausschreibung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Lauf)

Landkreis Nürnberger Land

Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Lauf) ab dem 10.12.2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-02 Auftragsbekanntmachung
2017-01-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Lauf) ab dem 10.12.2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberger Land 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Nürnberger Land
Postanschrift: Waldluststr. 1
Postleitzahl: 91207
Postort: Lauf an der Pegnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.nuernberger-land.de/ 🌏
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de 📧
Telefon: +49 91239500 📞
Fax: +49 91239508018 📠
URL der Dokumente: http://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=4232 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 213-388161
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 213-387545
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
A) [Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung] 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. B) Alternativ zu den unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht. C) Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Linienbündel 1 (Stadtverkehr Lauf) ab dem 10.12.2017 mit einem Umfang von derzeit ca. 267 000 Fahrplankilometern/Jahr im Regelverkehr und max. ca. 106 000 Fahrplankilometern/Jahr im Bedarfsverkehr.
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Dauer: 108 Monate
Beschreibung der Optionen:
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Nürnberger Land.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
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2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
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3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
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5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
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7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
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9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
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10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist;
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist;
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[Auflistung wird unter Ziffer VI.3) fortgesetzt].
Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Verkehre.
Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: §§ 3 ff. PBZugV.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet ÖPNV
Dokumente URL: http://landkreis.nuernberger-land.de/index.php?id=4232 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A)
[Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) begonnenen Auflistung]
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat;
13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
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B) Alternativ zu den unter den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) genannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach
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§ 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
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C)
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Die näheren Einzelheiten hierzu sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
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Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
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Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 213-388161 (2016-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 013-020668
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 213-388161
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: EA23

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-03 📅
Name: Schmetterling Reise- und Verkehrs-Logistik GmbH
Postanschrift: Bergstraße 20
Postort: Obertrubach
Postleitzahl: 91286
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2017/S 013-020668 (2017-01-17)
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