A) Der abzuschließende Vertrag wird vorsehen, dass nicht nur die Trianel GmbH selbst die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Auftraggeber übernimmt: möglich ist auch, dass Gesellschaften, an denen die Trianel GmbH beteiligt ist, die zur Trianel Gruppe gehören oder mit denen die Trianel GmbH oder eine Gesellschaft der Trianel Gruppe kooperiert, für ein bestimmtes Windparkprojekt Vertragspartner des Auftragnehmers werden.