“Hinweis zur Losaufteilung: Es können in der Angebotsphase entsprechend der Angabe in Ziffer II.1.8) auf alle Lose Angebote abgegeben werden; jeder Bieter...”
Hinweis zur Losaufteilung: Es können in der Angebotsphase entsprechend der Angabe in Ziffer II.1.8) auf alle Lose Angebote abgegeben werden; jeder Bieter kann aber nur für maximal 1 Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Liegt ein Bieter bei mehr als einem Los vorne, wird die bei einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung der Zuschlagslimitierung für den Auftraggeber günstigste Angebotskombination bezuschlagt.
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Quelle: OJS 2016/S 030-049033 (2016-02-09)
Ergänzende Angaben (2016-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben