Ausschreibung ZOV 2017 C

Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe – ZOV-Verkehr – und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH

Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die zu vergebenden Leistungen sind im lokalen Linienbündel „Friedberg“ auf den Linien FB-10, FB-30, FB-31, FB-32, FB-33, FB-34, FB-35 und FB-36 zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-22 Auftragsbekanntmachung
2017-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-12-06 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-06-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: ZOV 2017 C
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers. Die zu vergebenden Leistungen sind im lokalen Linienbündel „Friedberg“ auf den Linien FB-10, FB-30, FB-31, FB-32, FB-33, FB-34, FB-35 und FB-36 zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wetteraukreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe – ZOV-Verkehr – und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH
Postanschrift: Hanauer Straße 22
Postleitzahl: 61169
Postort: Friedberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zov.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@zov-verkehr.de 📧
Telefon: +49 603116175-0 📞
Fax: +49 603116175-118 📠
URL der Dokumente: http://www.igdb.de/ausschreibung/ZOV-2017-C/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2026-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-215304
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 102-181407
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 20 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2017 umfassen insgesamt ca. 689.503 Nutzwagenkilometer (Nwkm).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Der Bieter erklärt mit der Angebotsabgabe,
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
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b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage 29; der Vordruck ist zu verwenden);
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— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 3.5.2016;
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— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
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Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist.
Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 3.5.2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (1.1.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
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Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 4; der Vordruck ist zuverwenden),
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oder
(ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o.g. letzten drei vollen Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können: sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV). Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage 4 vollständig auszufüllen und zu zeichnen. In diesem Fall ist das Kopieren der Anlage 4 zulässig. Das Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
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— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils geltenden Fassung aus.
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Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
— Original-Bestätigung des Herstellers über die Erfüllung der Funktionalität zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) in den Fahrkartenverkaufsgeräten gemäß Anlage 28; der Vordruck ist zuverwenden.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:15
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Wertungsgröße
Gewichtung der Kosten: 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Michael Schuchmann
Dokumente URL: http://www.igdb.de/ausschreibung/ZOV-2017-C/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: IG Dreieich Bahn GmbH (IGDB)
Postanschrift: Im Steingrund 3
Postort: Dreieich
Postleitzahl: 63303
Telefon: +49 61035067-0 📞
E-Mail: ausschreibung@igdb.de 📧
Fax: +49 61035067-121 📠
Land: Offenbach, Landkreis 🏙️
Internetadresse: http://www.igdb.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
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— In den Vertragsunterlagen sind Vertragsstrafenregelungen für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen enthalten.
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 6 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
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— Angebote können persönlich nur während der Kerngeschäftszeiten der IGDB GmbH, d.h. montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr, abgegeben werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 121-215304 (2016-06-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 159-329021
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 121-215304
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgten nur deshalb, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen im ersten Fahrplanjahr 2017 umfassen insgesamt ca. 689 503 Nutzwagenkilometer (Nwkm).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-08 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2017/S 159-329021 (2017-08-17)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5189/22
Kurze Beschreibung:
Durchführung der zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderlichen Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Linienbündel Friedberg auf den Linien FB-10, FB-30, FB-31, FB-32, FB-33, FB-34, FB-35 und FB-36.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe - ZOV-Verkehr - und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 238-584851
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL 89/665/EWG in der Fassung der RL 2007/66/EG i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass er aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union seine Zustimmung zum Eintritt des übernehmenden Verkehrsunternehmens in den Verkehrsvertrag der unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Busverkehrsdienstleistungen erteilen kann. Es ist daher beabsichtigt, die Zustimmung zum Eintritt des übernehmenden Verkehrsunternehmens in den bestehenden Verkehrsvertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, zu erteilen. Die (Pflicht-)Angaben unter Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein fiktiver Natur, da es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt. Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7) und V.2.4) erfolgten nur deshalb, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber hat als Aufgabenträgerorganisation in 2017 Verkehrsdienstleistungen im BPNV der Linien FB-10 und FB-30 bis FB-36 des Linienbündels Friedberg (ZOV 2017 C) vergeben. Durch eine Insolvenzsituation des bisherigen Auftragnehmers und folgender Übernahme von Teilen des bisherigen Auftragnehmers tritt ein anderes Unternehmen in den bestehenden Verkehrsvertrag ein.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-06 📅
Name: Stroh Bus-Verkehrs-GmbH
Postanschrift: Goethestraße 1-5
Postort: Altenstadt
Postleitzahl: 63674
Land: Deutschland 🇩🇪
Wetteraukreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michael Schuchmann

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des Art. 2d Abs. 4 RL 89/665/EWG in der Fassung der RL 2007/66/EG i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass er aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union seine Zustimmung zum Eintritt des übernehmenden Verkehrsunternehmens in den Verkehrsvertrag der unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung dargestellten Busverkehrsdienstleistungen erteilen kann. Es ist daher beabsichtigt, die Zustimmung zum Eintritt des übernehmenden Verkehrsunternehmens in den bestehenden Verkehrsvertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information, zu erteilen. Die (Pflicht-)Angaben unter Abschnitt V. dieser Bekanntmachung sind rein fiktiver Natur, da es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
Mehr anzeigen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7) und V.2.4) erfolgten nur deshalb, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Quelle: OJS 2019/S 238-584851 (2019-12-06)
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