Außenreinigung und Winterdienst

Klinikum Nürnberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen

Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung folgender Dienstleistungen für das Klinikum Nürnberg:
— Außenreinigung;
— Winterdienst.
Der Vertrag verlängert sich maximal 1 Mal um 2 Jahre, wenn er spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-25 Auftragsbekanntmachung
2016-07-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Nürnberg, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Kommunalunternehmen
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Straße 1
Postleitzahl: 90419
Postort: Nürnberg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 042-069518
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlage 1 „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden. Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“: Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das Angebot unter zwingender Nutzung der Anlage 1 „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Angebote ohne Anlage 1 „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen. Sämtliche in der Anlage 1 „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen in der Anlage 1 „Eignung“, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffern (1), (2), Abschnitt III.2.2) Ziffern (3) oder (4), diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern (1), (2), Abschnitt III.2.2) Ziffern (3) und (4) sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbstständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern (1), (2), Abschnitt III.2.2) Ziffern (3) und (4) sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls erfolgt grundsätzlich der Ausschluss des/r Bieters/Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist die Anlage 1 „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Erbringung folgender Dienstleistungen für das Klinikum Nürnberg:
— Außenreinigung;
— Winterdienst.
Der Vertrag verlängert sich maximal 1 Mal um 2 Jahre, wenn er spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Klinikum Nürnberg Standort Nord
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 1 sind die Außenreinigung und der Winterdienst am Standort Nord des Klinikums Nürnberg.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Klinikum Nürnberg Standort Süd
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 2 sind die Außenreinigung und der Winterdienst am Standort Süd des Klinikums Nürnberg.
Referenznummer: KN-AR2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nürnberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung durch Darstellung des Unternehmens, gegliedert nach (1.1) Gesellschafter- bzw. Eigentümerstruktur, (1.2) Kurzbeschreibung des Konzerns, sofern das Unternehmen konzernzugehörig ist, und (1.3) Standorte bzw. Niederlassungen.
2) Eigenerklärung darüber, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3) Eigenerklärung darüber, dass (3.1) über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt worden ist oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, (3.2) das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, (3.3) das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, und (3.4) das Unternehmen keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
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4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
5) Eigenerklärung durch Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes (jeweils in EUR) bezüglich der besonderen Leistungsart, der Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
6) Eigenerklärung durch Auflistung der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Außenreinigungs- bzw. Winterdienstleistungen („Referenzen“) durch Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift) mit Benennung eines dortigen Ansprechpartners (einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie Angabe von Rechnungswert (in EUR) und Leistungszeit; es können maximal 5 Referenzen benannt werden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vgl. Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus, mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Peter Seemann
Name: Rödl & Partner GbR
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postleitzahl: 90491
URL der Dokumente: http://www.roedl-vergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KN-AR2016
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt I.1) „Name, Adressen und Kontaktstelle(n)“: Die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlage 1 „Eignung“ können nach kostenfreier Registrierung unter www.roedl-vergabe.de nach Freischaltung durch den Auftraggeber von den Bewerbern eingesehen und heruntergeladen werden.
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Zu Abschnitt III.2) „Teilnahmebedingungen“:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat das Angebot unter zwingender Nutzung der Anlage 1 „Eignung“ beim Auftraggeber einzureichen. Angebote ohne Anlage 1 „Eignung“ werden grundsätzlich nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen.
Sämtliche in der Anlage 1 „Eignung“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Fehlende oder nicht rechtzeitig vorgelegte Eigenerklärungen können nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden.
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Erklärt das Unternehmen in der Anlage 1 „Eignung“, für eine oder mehrere der geforderten Eigenerklärungen gemäß Abschnitt III.2.1) Ziffern (1), (2), Abschnitt III.2.2) Ziffern (3) oder (4), diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht.
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Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern (1), (2), Abschnitt III.2.2) Ziffern (3) und (4) sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen; andernfalls führt dies grundsätzlich zum Ausschluss der Bietergemeinschaft. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
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Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbstständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III.2.1) Ziffern (1), (2), Abschnitt III.2.2) Ziffern (3) und (4) sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen; andernfalls erfolgt grundsätzlich der Ausschluss des/r Bieters/Bietergemeinschaft. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist die Anlage 1 „Eignung“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
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(1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 042-069518 (2016-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 145-262648
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 042-069518
ABl. S-Ausgabe: 145

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (70)
2. Objektbetreuungskonzept (30)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-14 📅
Name: Helbig GmbH
Postanschrift: Kreuzsteinstraße 16
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Dorfner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Willstätterstraße 71
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründungmuss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 145-262648 (2016-07-26)