Text
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekten im Sinne des Niedersächsisches Architektengesetz (NArchtG) und Ingenieure im Sinne des Niedersächsischen Ingenieurgesetz (NIngG) oder vergleichbare ausländische Qualifikation. Ebenfalls sind nachweisbare Qualifikationen zulässig, wie beispielsweise Immobilienfachwirte, Juristen und Diplom-Kaufleute.