Auswahlverfahren für den Betrieb eines RTH am Standort Klinikum Fulda

Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Gießen Dezernat 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastr

Das Land Hessen als Träger der Luftrettung gemäß § 5 Abs. 4 HRDG beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Fulda für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 neu zu vergeben. Die Beauftragung enthält eine Option für den Auftraggeber zur einmaligen Verlängerung der Beauftragung um weitere fünf Jahre bis längstens 31.12.2031. Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, bei deren Vergabe die Vorgaben des GWB-Vergaberechts keine Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2012, 8 B 2244/11). Vielmehr erfolgt die Vergabe im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens im Sinne des § 9 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG und unterliegt damit keiner bestimmten Form. Die Vergabe erfolgt jedoch unter Beachtung der Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, wozu insbesondere der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Transparenzgebot sowie – bei Binnenmarktrelevanz – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 49 und 56 AEUV gehören. (vgl. VGH Kassel, a.a.O.).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-12 Auftragsbekanntmachung
2016-05-11 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Luftrettungsdienste
Menge oder Umfang:
Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst— den Betrieb des RTH Christoph 28 am Luftrettungszentrum des Klinikums Fulda einschließlich der technischen und baulichen Infrastrukturen sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung täglich von Sonnenaufgang, im Regelfall ab 7:00 Uhr, bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten;— die Gestellung des erforderlichen und zum Betrieb geeigneten Personals (Hubschrauberführer, Notärzte und Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter);— die Durchführung von Primäreinsätzen und von Sekundäreinsätzengemäß dem Einsatzauftrag des RTH nach Ziffer 5 des Fachplanes Luftrettung des Landes Hessen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Hierauf wird verwiesen.Der zukünftige Betreiber hat die RTH-Station des Klinikums Fulda, Pacelliallee 4-6, 36043 Fulda weiter zu nutzen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Luftrettungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Gießen Dezernat 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Luftrettung, Zivile Verteidigung, Soldaten-Vormerkstelle (nachfolgend: „RP Gießen“)
Postanschrift: Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Postleitzahl: 35390
Postort: Gießen
Kontakt
Fax: +49 6413032845 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-132115
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
1) Das Land Hessen, vertreten RP Gießen, beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) zu beauftragen. Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, bei deren Vergabe die Vorgaben des GWB-Vergaberechts keine Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2012, 8 B 2244/11). Vielmehr erfolgt die Vergabe im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens im Sinne des § 9 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG und unterliegt damit keiner bestimmten Form. Die Vergabe erfolgt jedoch unter Beachtung der Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, wozu insbesondere der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Transparenzgebot sowie bei Binnenmarktrelevanz – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 49 und 56 AEUV gehören. (vgl. VGH Kassel, a.a.O.). Das Land Hessen führt ein europaweit bekanntgemachtes Auswahlverfahren durch. Es wird zunächst in einem Teilnahmewettbewerb die am besten geeigneten Bieter auswählen, um dann anschließend mit diesen Bietern in Verhandlungen über die Auftragsausführung zu treten. Die Vergabekriterien des Teilnahmewettbewerbs sowie der sich anschließenden Verhandlungen ergeben sich dabei aus dem Fachrecht, hier dem HRDG. Im Vordergrund steht dabei die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe Luftrettung. 2) Die Durchführung von Leistungen der Luftrettung durch Nachunternehmer ist ausgeschlossen. Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u.a. — die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des Rettungshubschraubers, — die Zurverfügungstellung von nicht-ärztlichem Personal, — die Zurverfügungstellung der Notärzte, — die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des RTH. Möchte der Bewerber sich auf Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, so hat er mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des / der anderen Unternehmen erfolgen. In diesem Fall ist das Formblatt in Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen Verpflichtungserklärung Eignungsleihe zu verwenden. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Klinikums Fulda für die Bereitstellung der Notärzte ist dagegen nicht erforderlich, wenn von der Möglichkeit der Gestellung von ärztlichem Personal durch das Klinikum Fulda Gebrauch gemacht wird. In diesem Falle reicht ein schriftlicher Hinweis im Teilnahmeantrag. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will (sog. Eignungsleihe), wird die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem/der anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet. 3) Liegt eine Bewerbergemeinschaft vor, sind die Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage des Bewerbers von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Unterlagen erbringen. Die Zuverlässigkeit muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet. 4) Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bewerber im Vorfeld der Auswahlentscheidung ein neues Lärmschutzgutachten auf dessen Kosten einholen zu lassen. 5) Für die Erteilung der Beauftragung im Zuschlagsfall fällt eine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe des Verwaltungskostenverzeichnisses des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration an.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Hessen als Träger der Luftrettung gemäß § 5 Abs. 4 HRDG beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Fulda für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 neu zu vergeben. Die Beauftragung enthält eine Option für den Auftraggeber zur einmaligen Verlängerung der Beauftragung um weitere fünf Jahre bis längstens 31.12.2031. Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, bei deren Vergabe die Vorgaben des GWB-Vergaberechts keine Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2012, 8 B 2244/11). Vielmehr erfolgt die Vergabe im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens im Sinne des § 9 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG und unterliegt damit keiner bestimmten Form. Die Vergabe erfolgt jedoch unter Beachtung der Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, wozu insbesondere der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Transparenzgebot sowie – bei Binnenmarktrelevanz – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 49 und 56 AEUV gehören. (vgl. VGH Kassel, a.a.O.).
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Menge oder Umfang:
Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst
— den Betrieb des RTH Christoph 28 am Luftrettungszentrum des Klinikums Fulda einschließlich der technischen und baulichen Infrastrukturen sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung täglich von Sonnenaufgang, im Regelfall ab 7:00 Uhr, bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten;
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— die Gestellung des erforderlichen und zum Betrieb geeigneten Personals (Hubschrauberführer, Notärzte und Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter);
— die Durchführung von Primäreinsätzen und von Sekundäreinsätzen
gemäß dem Einsatzauftrag des RTH nach Ziffer 5 des Fachplanes Luftrettung des Landes Hessen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Hierauf wird verwiesen.
Der zukünftige Betreiber hat die RTH-Station des Klinikums Fulda, Pacelliallee 4-6, 36043 Fulda weiter zu nutzen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Auszug aus dem Bundeszentralregister
Auszug aus dem Bundeszentralregister gemäß § 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) oder eine gleichwertige Kopie des Herkunftslandes (Kopie, nicht älter als sechs Monate vor dem Ende der Frist zur Abgabe Teilnahmeantrages) für den Unternehmer als natürliche Person, bei einer juristischen Person für die mit der Führung der Geschäfte bestellte Person/-en (Geschäftsführer, Vorstand). Sofern ein solcher Auszug bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorliegt, reicht auch die Antragsbestätigung oder ein vergleichbarer Nachweis über die Antragstellung auf einen Auszug aus dem BZRG zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „O“) gemäß § 30 Abs. 5 BZRG aus. Wird ein Auszug gemäß Belegart „O“ beantragt, so ist zu veranlassen, dass der Nachweis an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Luftrettung, Zivile Verteidigung, Soldaten-Vormerkstelle, Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen zu übersenden ist.
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2) Erklärung zur Schwarzarbeit
Erklärung, dass weder das Unternehmen, noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 EUR belegt worden sind oder dass ein solches Verfahren anhängig ist (siehe Formblatt „Erklärung zur Schwarzarbeit“, Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen).
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3) Erklärung zur Zuverlässigkeit
(siehe Formblatt „Erklärung zur Zuverlässigkeit“, Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen).
4) Bevollmächtigung zum Abruf eines elektronischen Gewerbezentralregisterauszuges
Der Auftraggeber behält sich vor, die Zuverlässigkeit des für den Zuschlag vorgesehenen Unternehmens mittels Abruf eines elektronischen Gewerbezentralregisterauszuges vor Zuschlagserteilung nochmals zu überprüfen. Für die Anforderung des elektronischen Gewerbezentralregisterauszugs hat jedes Unternehmen dem Auftraggeber die im Formblatt „Erklärung zur Zuverlässigkeit“, (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen) enthaltene Bevollmächtigung zu erteilen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Umsatznachweis
Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Netto-Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß Formblatt „Umsatznachweis“ (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen).
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2) Haftpflichtversicherungen
a) Nachweis einer Halterhaftpflichtversicherung:
Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten (vgl. § 43 Abs. 2 LuftVG sowie Art. 4 VO (EG) Nr. 785/2004). Die Höhe der Deckungssummen muss den Vorgaben des LuftVG sowie der LuftZVO und der VO (EG) Nr. 785/2004 entsprechen.
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b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden:
Darüber hinaus hat der Luftfrachtführer (hier das Luftfahrtunternehmen) eine Haftpflichtversicherung für Fluggastschäden zu unterhalten (vgl. § 44 ff. LuftVG, § 102 b und § 103 LuftVZO). Die Mindestdeckungssumme für den Fall der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes beträgt für jede Person 250.000 Rechnungseinheiten (ca. 309.444,00 EUR, vgl. § 103 LuftVZO i.V.m. § 49 b LuftVG). Es sind mindestens 4 Fluggastplätze zu versichern (maximale Anzahl an Passagieren im RTH).
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c) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung:
Zudem hat der Bewerber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Vertragszeitraum inklusive dem Zeitraum der Verlängerungsoption zu erbringen. Die Versicherung muss für die Rückgriffshaftung des Aufgabenträgers bei Schäden, für welche der Aufgabenträger im Rahmen der Amtshaftung in Anspruch genommen wird, mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. EUR bei Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sachschäden bei zweifacher Maximierung pro Jahr, bestehen.
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Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter eine Kopie der bestehenden Versicherungspolice seiner Halterhaftpflichtversicherung sowie der Versicherung für Fluggastschäden und der Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Angabe der Deckungssummen vorzulegen. Alternativ kann er auch eine Bestätigung seiner Versicherung (Fremderklärung) vorlegen, dass die geforderten Haftpflichtversicherungen mit den entsprechenden Deckungssummen bestehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Nachweis Luftfahrtunternehmer
Der Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft muss ein Luftfahrtunternehmen sein: Zum Nachweis ist der aktuelle Genehmigungsbescheid gemäß § 20 LuftVG bzw. bei ausländischen Bewerbern der aktuelle europäische Genehmigungsbescheid gemäß JAA-Richtlinie beizufügen.
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2) Nachweis Qualitätsmanagementsystem
Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008, KTQ oder eines gleichwertigen Systems für die ausgeschriebene Leistung, welcher nicht älter als drei Jahre sein darf. Als Nachweis hierfür kann eine Bescheinigung über die Zertifizierung dienen, der Nachweis kann aber auch durch Vorlage anderer gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z.B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Umgang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals) erbracht werden. Im letzteren Fall hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Gleichwertigkeit darzulegen.
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3) Nachweis fachliche Eignung des Führungspersonals
Nachweis, dass die Eignung des Leistungserbringers gemäß § 24 der Verordnung zur Durchführung des HRDG besteht. Der Nachweis ist durch Eigenerklärung mit Lebenslauf der entsprechenden Personen zu führen.
4) Unternehmensdarstellung
Unternehmensdarstellung mit folgenden Angaben (Eigenerklärung):
— Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr;
— Anzahl der Rettungsflüge in öffentlich-rechtlichem Auftrag in den Jahren 2013, 2014 und 2015 (bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens);
5) Nachweis Verfügbarkeit Hubschrauber
Als Rettungshubschrauber sowie als Ersatzmaschine muss ein Baumuster zum Einsatz kommen, das uneingeschränkt in der Primärrettung verwendbar ist und auch hinsichtlich Lärm- und Schadstoffemissionen sowie Betriebs- und Wartungskosten optimale Bedingungen erfüllt.
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Es bedarf daher des Nachweises bzw. der verbindlichen Zusicherung, dass ein RTH und eine Ersatzmaschine (im eigenen AOC) vom Typ EC 135 ab Baureihe P 2 (z. B. P 2, P 2+, P 2i, P 2e) / H 135 (ehemals EC 135 P 3) oder gleichwertig bei Leistungsbeginn einsatzbereit sein werden, wobei der Einsatz von Luftfahrzeugen der Muster BK 117-B 2 und BK 117-C 1 ausgeschlossen ist. Angaben zu dem zum Einsatz kommenden Luftfahrzeugmuster sowie darüber, ob sich der einzusetzende Rettungshubschrauber und die Ersatzmaschine im Eigentum oder in der Halterschaft des Bewerbers befinden sowie deren Baujahr, Anschaffungsjahr und Anschaffungswert (neu/gebraucht).
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Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Bei Einsatz eines anderen Luftfahrzeugmusters ist die Gleichwertigkeit zu belegen:
Die Musterzulassung und das Flugbetriebshandbuch des jeweiligen Flugmusters (ggf. beglaubigte Kopie) sind vorzulegen.
Der Auftraggeber weist auf Folgendes hin: Die Genehmigung des Landeplatzes am Klinikum Fulda beruht unter anderem auf einem Lärmschutzgutachten, welches für Flugbewegungen mit einer EC 135 P 2 erstellt wurde. Die Lärmbelastung durch die EC 135 P 2 befindet sich danach noch unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle. Bei einem Luftfahrzeug welches höhere Lärmemissionen verursacht, wäre nicht auszuschließen, dass die Landeplatzgenehmigung mit Einschränkungen für den Flugbetrieb versehen oder im schlechtesten Fall zurückgenommen werden könnte. Vor diesem Hintergrund hat ein Bewerber mit einem abweichenden Flugmuster ein Lärmschutzzeugnis mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, aus dem deutlich wird, dass allenfalls mit einer minimal erhöhten Lärmemission zu rechnen ist.
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Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bewerber im Vorfeld der Auswahlentscheidung ein neues Lärmschutzgutachten auf dessen Kosten einholen zu lassen.
Das Luftfahrzeug und die Ersatzmaschine dürfen zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns (01.01.2017) nicht älter als 10 Jahre sein.
Das Luftfahrzeug und die Ersatzmaschine müssen für Flugverfahren der Kategorie A zugelassen sein und in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 1 betrieben werden können. Hierfür hat der Bewerber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
Für einen Windenbetrieb am Luftfahrzeug / an der Ersatzmaschine besteht kein Bedarf.
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht über die erforderlichen Hubschrauber, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über die erforderlichen Hubschrauber zum Leistungsbeginn verfügen wird.
Folgende Anforderungen muss das Flugmuster in jedem Fall erfüllen:
1. Hubschrauber, die für Flugverfahren nach Kategorie A zugelassen sind und die in Übereinstimmung mit der Flugleistungsklasse 1 betrieben werden können bis zu einer maximalen Länge über alles von 14,99 m.
2. Der Rettungshubschrauber muss mindestens über zwei Triebwerke verfügen und vier Personen (maximal drei Besatzungsmitglieder und einen liegenden Notfallpatienten), die Ausrüstung und die mitzuführende medizinisch-technische Ausstattung transportieren können.
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3. Der Rettungshubschrauber muss innerhalb von 2 Minuten nach Anforderung starten können und mit max. Einsatzstartmasse einschließlich der unter Ziffer 2 erwähnten Zuladung mindestens 1,5 h lang mit einer Reisegeschwindigkeit von mindestens 200 km/h fliegen können, zuzüglich 15 min. als Reservezeit.
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4. Mit Einsatzstartmasse zuzüglich 98 kg je Notfallpatient muss der Rettungshubschrauber unter ISA-Bedingungen (zzgl. +20° Celsius / bei Windstille) in der Lage sein, bei Ausfall eines Triebwerks am Startort wieder sicher zu landen oder den Flug sicher zu einem geeigneten Landeplatz fortzusetzen.
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5. Ist der Startort von Hindernissen umgeben, muss der Hubschrauber unter den o. g. Bedingungen in der Lage sein, die Hindernisse im Flugweg mit einem vertikalen Abstand von mind. 10,7 m (35 ft) zu überfliegen.
6. Ferner muss der Hubschrauber auch unter erschwerten Bedingungen, gegebenenfalls auf schrägem bzw. unebenem Gelände, landen können. Die Landung muss in einer Richtung auf mindestens 8 Grad geneigtem Gelände möglich sein.
7. Die Bauweise des Luftfahrzeugs soll eine gefahrlose Annäherung an den stehenden Hubschrauber auch bei laufenden Rotoren ermöglichen. Die Blattspitzenebene des Hauptrotors darf unabhängig von der Drehzahl des Hauptrotors bei ebenem Gelände eine Höhe von 2,20 m nicht unterschreiten.
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8. Die Rotoren müssen nach der Landung nach Abschaltung der Triebwerke notfalls innerhalb von 60 Sekunden zum Stillstand gebracht werden.
9. Das Luftfahrzeug muss darüber hinaus über eine Sitzmöglichkeit für eine zu Ausbildungszwecken mitfliegende Person („Learner's Seat“) haben. Der Patientenraum im Luftfahrzeug muss Transportmöglichkeiten für mindestens eine liegend zu transportierende Person bieten. Er muss so gestaltet sein, dass die Behandlung eines Notfallpatienten während des Fluges möglich ist.
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10. Für das medizinische Personal muss vom Kopfende aus in Körperlängsachse und seitlich der Notfallpatientin / des Notfallpatienten ausreichend Raum zur Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen vorhanden sein.
11. Medizinische Ausrüstungen und Ausstattungen müssen gem. der jeweils geltenden luftfahrtrechtlichen Vorgaben so beschaffen und gesichert sein, dass von ihnen eine möglichst geringe Verletzungsgefahr ausgeht. Die Halterungen müssen für das jeweilige Flugmuster STC-zertifiziert sein.
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12. Die Ladeöffnung muss das Ein- und Ausladen eines Notfallpatienten auf einer Krankentrage mit aufgelegter Vakuummatratze ungehindert ermöglichen. Sie muss einen ausreichenden Freiraum über und neben dem Patienten besitzen.
13. Eine ausreichende Anzahl und Größe von Sichtfenstern muss im Patientenraum vorhanden sein.
14. Vibrationen des Luftfahrzeugs, Innen- und Außengeräusche sowie die Schadstoffemissionen der Triebwerke sollten so gering wie möglich sein. Wenn ein Lärmpegel von 85 dB(A) im Krankenraum überschritten wird, muss ein entsprechender Schutz für Patienten und Personal vorhanden sein.
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6) Nachweis über Zugriff auf lizensierten Werftbetrieb
Der zukünftige Leistungserbringer ist für die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der zum Einsatz kommenden Luftrettungsmittel und Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartungsmaßnahmen verantwortlich. Die Wartung hat entweder im eigenen lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb des Auftragnehmers (eigene Werft) oder durch einen fremden, lizenzierten luftfahrttechnischen Betrieb (fremde Werft) zu erfolgen.
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Im Teilnahmewettbewerb hat der Bewerber den Nachweis zu erbringen, dass er zu Leistungsbeginn über eine entsprechende eigene oder fremde Werft verfügen wird. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:
— durch Vorlage der Kopie der Betriebslizenz (eigene Werft) oder
— durch (Fremd-)Erklärung eines lizenzierten Betriebes, dass er im Falle der Beauftragung des Bewerbers zu Leistungsbeginn dem Bewerber seine Mittel zur Verfügung stellen wird und Vorlage der Kopie der Betriebslizenz des Betriebes.
7) Referenzen für die Durchführung der Luftrettung
Benennung von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzen für die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Referenzbeschreibung sowie Angaben zur Aufgabe des Bewerbers, zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber und Leistungszeitraum: Beginn und Ende gemäß Formblatt „Referenzen Durchführung Luftrettung“ in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen.
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8) Eignungsnachweise Hubschrauberführer
Für die Leistungserbringung sind mindestens drei (3) Hubschrauberführer vorzusehen. Diese müssen folgende Qualifikationen aufweisen:
— Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift, sofern Englisch/Deutsch nicht die Muttersprache ist, ist die Vorlage eines C1 – Sprachzertifikats / eines vergleichbaren Nachweises zwingend erforderlich;
— Festanstellung mit mind. 20 Stunden pro Woche im Unternehmen des Bewerbers oder dem Unternehmen eines Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft;
— Sie müssen mindestens die Erlaubnis zum Berufshubschrauberführer und die erforderliche Musterberechtigung besitzen sowie darüber hinaus für häufige Außenlandungen unter erschwerten Bedingungen besonders geschult sein, das medizinische Personal unterstützen und Rettungsmaßnahmen mit den an Bord befindlichen Hilfsmitteln durchführen können;
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— Aufgrund der erschwerten Einsatzbedingungen wird eine Mindestflugerfahrung von 1.500 Flugstunden als verantwortlicher Pilot gefordert. Davon müssen mindestens 500 Flugstunden als verantwortlicher Pilot auf einem Hubschrauber sowie auf eine Tätigkeit im Luftrettungsdienst oder vergleichbare Missionen (Landungen im freien, unbekannten Gelände) entfallen. Darüber hinaus muss der Hubschrauberführer auch mindestens 50 Flugstunden auf dem vom Bewerber angebotenen Flugmuster absolviert haben.
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Zum Nachweis hat der Bewerber mindestens drei (3) Hubschrauberführer namentlich zu benennen und Mitarbeiterprofile der vorgesehenen Hubschrauberführer einzureichen, mit denen die genannten Anforderungen nachgewiesen werden können.
Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche und entsprechend qualifizierte Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird.
9) Eignungsnachweise für das nichtärztliche Personal
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Besetzung des Rettungshubschraubers mit für die Aufgaben qualifiziertem nichtärztlichem Personal zu besetzen.
Das nichtärztliche Personal muss als Mindestqualifikation die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Rettungsassistent“ auf Basis des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz – RettAssG) vom 10.07.1989 BGBl S. 1384 besitzen.
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Die in einem RTH eingesetzten Rettungsassistenten müssen über die Qualifikation als HEMS-Crew-Member nach den Luftverkehrsvorschriften und über eine Sprechfunkberechtigung für den digitalen und analogen Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Sprechfunk) verfügen.
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Weiter ist Voraussetzung die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist, ist die Vorlage eines C1 – Sprachzertifikats / eines vergleichbaren Nachweises zwingend erforderlich.
Hinweis: Sofern während des Leistungszeitraums das HRDG bzw. sonstige landesrechtliche Vorschriften dahingehend geändert wird, dass RTH zwingend mit Notfallsanitäterinnen oder Notfallsanitätern zu besetzen sind, ist der Leistungserbringer zu einer entsprechenden Umsetzung verpflichtet.
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Zum Nachweis hat der Bewerber eine Personalliste vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die erforderliche Anzahl an qualifiziertem Personal verfügt. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird. In der Personalliste ist auf die zuvor geforderten Qualifikationen einzugehen und diese zu benennen.
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10) Eignungsnachweise für das ärztliche Personal
Der Bewerber ist verpflichtet, die Besetzung des RTH mit für die Aufgaben qualifiziertem ärztlichem und deutschsprachigem Personal sicherzustellen.
Als Notärzte dürfen nur eingesetzt werden,
— wer neben der Approbation die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder eine vergleichbare, von der Landesärztekammer Hessen anerkannte Qualifikation verfügt,
— mindestens ein Jahr als Notarzt im Rettungsdienst oder Facharzt in einer intensivmedizinischen Klinik tätig war bzw. den Kurs „Intensivtransport nach den Empfehlungen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)“ absolviert hat und
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— sich ständig gemäß § 25 Abs. 5 der Verordnung zur Durchführung des HRDG fortbildet. Die klinische Weiterbildung muss auf einem Fachgebiet mit intensivmedizinischen Versorgungsaufgaben erfolgen und sollte mindestens 3 Jahre dauern, wobei eine sechsmonatige Vollzeittätigkeit auf einer Intensivstation nachzuweisen und eine Einweisung nach SPA.HEMS.135 der VO (EU) 965/2012 erfolgt ist.
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— Weiter ist Voraussetzung die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist, ist die Vorlage eines C1 – Sprachzertifikats / eines vergleichbaren Nachweises zwingend erforderlich.
Sofern der Bewerber nicht auf die Notärzte des Klinikums Fulda zurückgreifen will, hat er zum Nachweis der Eignung des ärztlichen Personals eine Personalliste vorzulegen, aus der sich ergibt, dass er über die erforderliche Anzahl an qualifiziertem Personal verfügt. In der Personalliste ist auf die zuvor geforderten Qualifikationen einzugehen und diese zu benennen. Verfügt der Bewerber zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über das erforderliche Personal, so muss er den Nachweis erbringen, wie er über das erforderliche Personal zum Leistungsbeginn verfügen wird.
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Bewerber, die Notärzte des Klinikums Fulda einsetzen wollen, müssen keine Eignungsnachweise für das ärztliche Personal vorlegen.
Mindeststandards:
1) Mindestvorgabe in Bezug auf die Unternehmensdarstellung: Zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von mindestens 1000 (tausend) Rettungsflügen im öffentlichen Auftrag pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2013, 2014, 2015 erforderlich.
Hinweis: Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungsflügen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinn.
Die Anzahl der Rettungsflüge ist gleichzeitig Bewertungskriterium.
2) Mindestvorgabe zur Anerkennung der Eignung in Bezug auf die Referenzen: Erforderlich für die Anerkennung der Eignung ist die Vorlage von midestens zwei (2) Referenzen für die Durchführung der Luftrettung (ohne Bau der Luftrettungsstation), die den dargestellten Anforderungen genügen.
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Die Anzahl der insgesamt vorgelegten Referenzen ist gleichzeitig Bewertungskriterium.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Selbstschuldnerische Bankbürgschaft, die von einem im Europäischen Wirtschaftsraum oder durch ein Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer erklärt werden muss, durch Vorlage der Bürgschaftsurkunde nachgewiesen wird und folgende inhaltliche Anforderungen erfüllen muss:
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1) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB);
2) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BGB);
3) Verzicht des Bürgen (Bank) auf die Einrede der Aufrechenbarkeit, soweit die Forderung des Hauptschuldners (Bieter/Bietergemeinschaft) gegen den Gläubiger (Aufgabenträger) nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist (§ 770 Abs. 2 BGB);
4) Haftung des Bürgen:
a) für alle bestehenden oder künftigen, auch bedingten oder befristeten Ansprüche, die dem Gläubiger gegen den Hauptschuldner aus der – im Rahmen dieses Auswahlverfahrens – zu vergebenden Dienstleistungskonzession über den Betrieb eines RTH am Standort Klinikum Fulda zustehen,
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b) während der gesamten Vertragslaufzeit (spätestens ab 01.01.2017 bis 31.12.2031, somit einschließlich des Zeitraumes der Verlängerungsoption),
bis zu einem Höchstbetrag von 500.000 EUR.
Zum Nachweis hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Erklärung eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass dieses/dieser bereit ist, im Zuschlagsfall und vor Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften (nachfolgend „BG“) sind zugelassen. Die BG hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bezeichnet ist (geschäftsführendes Mitglied);
— dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder der BG und späteren Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt; und
— dass alle Mitglieder der späteren Arbeitsgemeinschaft für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Hierfür ist das beiliegende Formblatt Erklärung Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen)
zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Beteiligt sich ein Mitglied einer BG zugleich als Einzelbewerber/Einzelbieter mit einem eigenen Teilnahmeantrag/Angebot an dem Vergabeverfahren, kann dies bei unzulässiger wettbewerbsbeschränkender Abrede zum Ausschluss beider Teilnahmeanträge/Angebote führen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Es darf nur solches – ärztliches wie nichtärztliches – medizinisches Personal eingesetzt werden, dass durchschnittlich mind. zwei (2) Schichten pro Monat auf dem RTH absolviert. Die Dienstzeiten dürfen nicht in einem Block abgeleistet werden, sondern sie sind gleichmäßig über das Jahr zu verteilen.
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Es dürfen nur solche Hubschrauberführer/Piloten eingesetzt werden, die beim Auftragnehmer mit Dienstvertrag im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche fest angestellt sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs – sofern vorhanden – drei (3) geeignete Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den Bewertungskriterien „Anzahl der Rettungsflüge (im öffentlichen Auftrag)“ und „Referenzen Durchführung der Luftrettung“ zur Verhandlung aufzufordern. Es werden nur Referenzen gewertet, welche alle angegebenen und erforderlichen Angaben enthalten. Die Bewertungskriterien erhalten hierbei folgende Gewichtung: – Anzahl von Rettungsflügen (im öffentlichen Auftrag): 40 % Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist eine Anzahl von 1.000 (tausend) Rettungsflügen pro Jahr als Mittelwert aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 erforderlich. Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungsflügen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. – Referenzen zur Durchführung der Luftrettung (ohne Bau): 60 % Als Mindestkriterium zur Anerkennung der Eignung ist die Nennung von zwei (2) Referenzen in Bezug auf die Durchführung der Luftrettung für einen öffentlichen Auftraggeber in den letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren erforderlich. Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert (Anzahl Mittelwert Rettungsflüge * 4 + Referenzen Durchführung Luftrettung * 6) und zur Gesamtpunktzahl addiert (maximal 100 Gesamtpunkte). 1) Bewertungsmaßstab „Anzahl der Rettungsflüge im öffentlichen Auftrag“ (40 %) Die für die Wertung maßgebliche „durchschnittliche Anzahl an Rettungsflügen im öffentlichen Auftrag in den Jahren 2013, 2014, 2015“ wird wie folgt ermittelt: Gesamtanzahl der Rettungsflüge im öffentlichen Auftrag in den Jahren 2013, 2014, 2015 geteilt durch 3 = durchschnittliche Zahl der Rettungsflüge. Auslandsrückholungen zählen nicht zu Rettungsflügen im öffentlichen Auftrag in diesem Sinne. Bewertungspunkte Durchschnittliche Anzahl der Rettungsflüge in den Jahren 2013, 2014, 2015 Ausschluss < 1.000 Flüge 1 Punkt 1.000 bis <2.500 Flüge 4 Punkte 2.500 bis < 7.500 Flüge 7 Punkte 7.500 bis < 12.000 Flüge 10 Punkte ≥ 12.000 Flüge 2) Bewertungsmaßstab „Referenzen Durchführung Luftrettung“ (60 %) Beim Bewertungskriterium „Referenzen Durchführung Luftrettung“ werden die Bewertungspunkte von 0 bis 10 anhand folgendem Bewertungsmaßstabes vergeben: Bewertungspunkte: Anzahl vergleichbarer Referenzen 1 Punkt 2 bis 3 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung 4 Punkte 4 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung 7 Punkte 5 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung 10 Punkte > 5 vergleichbare Referenzen über die Durchführung der Luftrettung.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-06 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Luftrettung, Zivile Verteidigung, Soldaten-Vormerkstelle
Frau Dr. Julia Grawitter

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Das Land Hessen, vertreten RP Gießen, beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) zu beauftragen. Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, bei deren Vergabe die Vorgaben des GWB-Vergaberechts keine Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2012, 8 B 2244/11). Vielmehr erfolgt die Vergabe im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens im Sinne des § 9 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG und unterliegt damit keiner bestimmten Form. Die Vergabe erfolgt jedoch unter Beachtung der Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, wozu insbesondere der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Transparenzgebot sowie bei Binnenmarktrelevanz – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 49 und 56 AEUV gehören. (vgl. VGH Kassel, a.a.O.).
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Das Land Hessen führt ein europaweit bekanntgemachtes Auswahlverfahren durch. Es wird zunächst in einem Teilnahmewettbewerb die am besten geeigneten Bieter auswählen, um dann anschließend mit diesen Bietern in Verhandlungen über die Auftragsausführung zu treten. Die Vergabekriterien des Teilnahmewettbewerbs sowie der sich anschließenden Verhandlungen ergeben sich dabei aus dem Fachrecht, hier dem HRDG. Im Vordergrund steht dabei die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe Luftrettung.
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2) Die Durchführung von Leistungen der Luftrettung durch Nachunternehmer ist ausgeschlossen.
Keine Nachunternehmerleistung in diesem Sinne ist die Bereitstellung von Kapazitäten (sogenannte Eignungsleihe), wenn das andere Unternehmen keine eigenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Hierzu zählen u.a.
— die Zurverfügungstellung (ohne Betrieb) des Rettungshubschraubers,
— die Zurverfügungstellung von nicht-ärztlichem Personal,
— die Zurverfügungstellung der Notärzte,
— die Bereitstellung einer Werft an den Bewerber zur Wartung des RTH.
Möchte der Bewerber sich auf Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, so hat er mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des / der anderen Unternehmen erfolgen. In diesem Fall ist das Formblatt in Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen Verpflichtungserklärung Eignungsleihe zu verwenden. Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Klinikums Fulda für die Bereitstellung der Notärzte ist dagegen nicht erforderlich, wenn von der Möglichkeit der Gestellung von ärztlichem Personal durch das Klinikum Fulda Gebrauch gemacht wird. In diesem Falle reicht ein schriftlicher Hinweis im Teilnahmeantrag.
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Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (zumindest teilweise) auf die Fähigkeiten von anderen Unternehmen berufen will (sog. Eignungsleihe), wird die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand der insgesamt von ihm und dem/der anderen Unternehmen vorgelegten Unterlagen bewertet.
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3) Liegt eine Bewerbergemeinschaft vor, sind die Erklärungen und Nachweise zur persönlichen Lage des Bewerbers von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die für seinen Teil der Leistungsausführung erforderlichen Unterlagen erbringen.
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Die Zuverlässigkeit muss von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen sein. Die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
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4) Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bewerber im Vorfeld der Auswahlentscheidung ein neues Lärmschutzgutachten auf dessen Kosten einholen zu lassen.
5) Für die Erteilung der Beauftragung im Zuschlagsfall fällt eine Verwaltungsgebühr nach Maßgabe des Verwaltungskostenverzeichnisses des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration an.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Verwaltungsgericht Gießen
Postanschrift: Marburger Straße 4
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 611327618534 📠
Quelle: OJS 2016/S 075-132115 (2016-04-12)
Ergänzende Angaben (2016-05-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 092-165081
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-132115
ABl. S-Ausgabe: 92
Quelle: OJS 2016/S 092-165081 (2016-05-11)