Das Land Hessen als Träger der Luftrettung gemäß § 5 Abs. 4 HRDG beabsichtigt die Durchführung der Luftrettung am Standort Fulda für den Zeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2026 neu zu vergeben. Die Beauftragung enthält eine Option für den Auftraggeber zur einmaligen Verlängerung der Beauftragung um weitere fünf Jahre bis längstens 31.12.2031. Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, bei deren Vergabe die Vorgaben des GWB-Vergaberechts keine Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2012, 8 B 2244/11). Vielmehr erfolgt die Vergabe im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens im Sinne des § 9 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG und unterliegt damit keiner bestimmten Form. Die Vergabe erfolgt jedoch unter Beachtung der Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, wozu insbesondere der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Transparenzgebot sowie – bei Binnenmarktrelevanz – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 49 und 56 AEUV gehören. (vgl. VGH Kassel, a.a.O.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Luftrettungsdienste
Menge oder Umfang:
“Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst— den Betrieb des RTH Christoph 28 am...”
Menge oder Umfang
Die Durchführung der Luftrettung ist im Rahmen der Notfallversorgung durchzuführen. Die zu vergebende Leistung umfasst— den Betrieb des RTH Christoph 28 am Luftrettungszentrum des Klinikums Fulda einschließlich der technischen und baulichen Infrastrukturen sowie der erforderlichen medizinisch-technischen Ausstattung täglich von Sonnenaufgang, im Regelfall ab 7:00 Uhr, bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten;— die Gestellung des erforderlichen und zum Betrieb geeigneten Personals (Hubschrauberführer, Notärzte und Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter);— die Durchführung von Primäreinsätzen und von Sekundäreinsätzengemäß dem Einsatzauftrag des RTH nach Ziffer 5 des Fachplanes Luftrettung des Landes Hessen (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen). Hierauf wird verwiesen.Der zukünftige Betreiber hat die RTH-Station des Klinikums Fulda, Pacelliallee 4-6, 36043 Fulda weiter zu nutzen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Luftrettungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Körperschaften
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Gießen Dezernat 22 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst und Luftrettung, Zivile Verteidigung, Soldaten-Vormerkstelle (nachfolgend: „RP Gießen“)
Postanschrift: Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Postleitzahl: 35390
Postort: Gießen
Kontakt
Fax: +49 6413032845 📠
“1) Das Land Hessen, vertreten RP Gießen, beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages...”
1) Das Land Hessen, vertreten RP Gießen, beabsichtigt, einen Dritten mit der Durchführung der Luftrettung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 11 Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) zu beauftragen. Bei der vorliegenden Beauftragung handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession, bei deren Vergabe die Vorgaben des GWB-Vergaberechts keine Anwendung finden (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 23.07.2012, 8 B 2244/11). Vielmehr erfolgt die Vergabe im Wege eines verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahrens im Sinne des § 9 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG und unterliegt damit keiner bestimmten Form. Die Vergabe erfolgt jedoch unter Beachtung der Anforderungen eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens, wozu insbesondere der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Transparenzgebot sowie bei Binnenmarktrelevanz – der Gleichheitsgrundsatz aus Art. 49 und 56 AEUV gehören. (vgl. VGH Kassel, a.a.O.).
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Quelle: OJS 2016/S 075-132115 (2016-04-12)
Ergänzende Angaben (2016-05-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben