Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Ausziehen und fachgerechte Entsorgung von Altkabeln des Bauprovisoriums der Stadtbahnanlage aus den Bereichen Zugsicherung, Stromversorgung und Fernmeldetechnik. Der Bieter muss die Betriebsmittel und deren Verbindungskabel selbstständig definieren und zuordnen können. Zum Leistungsumfang gehört eine detaillierte Dokumentation über die entsorgten Kabel- und Leitungen und die Vergütung des Kupfererlöses zugunsten des AG. Der AG setzt eine selbstständige Leistungdurchführung voraus. Zum Leistungsumfang gehört das Reinigen der Schachtrahmen, sowie bündiges Verschließen der Schachtdeckel zum Ende des Arbeitstages, Abklemmen von Klemmleisten und Ausführen aus Verteilern, Verschließen von Öffnungen (z. B. Hauff Gebäudeinführung im Unterwerk, usw.) Einholen von Genehmigungen, falls der öffentliche Verkehrsraum für Arbeiten gesperrt werden muss. Einholen von BETRA's (Betriebs- und Arbeitsanweisung) beim Betreiber für Arbeiten, die einen Eingriff in den Schienenverkehr erfordern (mit Vorlaufzeit) Der Beginn der Arbeiten steht im Zusammenhang mit dem Umschluss der neuen Gleisstrecke. Es kann baubedingt zur Verschiebung des Beginns zur Auftragsausführung kommen, auf die der Auftragnehmer flexibel reagieren muss. Es kann baubegingt zu Unterbrechungen kommen, so dass die Leistungserfüllung in mehreren Abschnitten erfolgt. Die Risiken der Verschiebung des Baubeginns und der Unterbrechung der Leistungserfüllung sind im Angebot zu kalkulieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-06.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Stromverteilerkabel
Menge oder Umfang:
Ca. 11 000 m Kabel ausziehen und fachgerecht entsorgen. Durchmesser bis <=40 mm.Dokumentation des Leistungsumfangs,Vergütung des Kupferschrotts,SIPO-Leistung nach Aufwand.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromverteilerkabel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Tiefbauamt
Postanschrift: Königswall 14
Postleitzahl: 44137
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de/tiefbauamt🌏
E-Mail: hrasche@stadtdo.de📧
Telefon: +49 231-50-23495📞
Fax: +49 231-50-24260 📠
Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Ausziehen und fachgerechte Entsorgung von Altkabeln des Bauprovisoriums der Stadtbahnanlage aus den Bereichen Zugsicherung, Stromversorgung und Fernmeldetechnik. Der Bieter muss die Betriebsmittel und deren Verbindungskabel selbstständig definieren und zuordnen können. Zum Leistungsumfang gehört eine detaillierte Dokumentation über die entsorgten Kabel- und Leitungen und die Vergütung des Kupfererlöses zugunsten des AG. Der AG setzt eine selbstständige Leistungdurchführung voraus. Zum Leistungsumfang gehört das Reinigen der Schachtrahmen, sowie bündiges Verschließen der Schachtdeckel zum Ende des Arbeitstages, Abklemmen von Klemmleisten und Ausführen aus Verteilern, Verschließen von Öffnungen (z. B. Hauff Gebäudeinführung im Unterwerk, usw.) Einholen von Genehmigungen, falls der öffentliche Verkehrsraum für Arbeiten gesperrt werden muss. Einholen von BETRA's (Betriebs- und Arbeitsanweisung) beim Betreiber für Arbeiten, die einen Eingriff in den Schienenverkehr erfordern (mit Vorlaufzeit)
Ausziehen und fachgerechte Entsorgung von Altkabeln des Bauprovisoriums der Stadtbahnanlage aus den Bereichen Zugsicherung, Stromversorgung und Fernmeldetechnik. Der Bieter muss die Betriebsmittel und deren Verbindungskabel selbstständig definieren und zuordnen können. Zum Leistungsumfang gehört eine detaillierte Dokumentation über die entsorgten Kabel- und Leitungen und die Vergütung des Kupfererlöses zugunsten des AG. Der AG setzt eine selbstständige Leistungdurchführung voraus. Zum Leistungsumfang gehört das Reinigen der Schachtrahmen, sowie bündiges Verschließen der Schachtdeckel zum Ende des Arbeitstages, Abklemmen von Klemmleisten und Ausführen aus Verteilern, Verschließen von Öffnungen (z. B. Hauff Gebäudeinführung im Unterwerk, usw.) Einholen von Genehmigungen, falls der öffentliche Verkehrsraum für Arbeiten gesperrt werden muss. Einholen von BETRA's (Betriebs- und Arbeitsanweisung) beim Betreiber für Arbeiten, die einen Eingriff in den Schienenverkehr erfordern (mit Vorlaufzeit)
Der Beginn der Arbeiten steht im Zusammenhang mit dem Umschluss der neuen Gleisstrecke. Es kann baubedingt zur Verschiebung des Beginns zur Auftragsausführung kommen, auf die der Auftragnehmer flexibel reagieren muss. Es kann baubegingt zu Unterbrechungen kommen, so dass die Leistungserfüllung in mehreren Abschnitten erfolgt. Die Risiken der Verschiebung des Baubeginns und der Unterbrechung der Leistungserfüllung sind im Angebot zu kalkulieren.
Der Beginn der Arbeiten steht im Zusammenhang mit dem Umschluss der neuen Gleisstrecke. Es kann baubedingt zur Verschiebung des Beginns zur Auftragsausführung kommen, auf die der Auftragnehmer flexibel reagieren muss. Es kann baubegingt zu Unterbrechungen kommen, so dass die Leistungserfüllung in mehreren Abschnitten erfolgt. Die Risiken der Verschiebung des Baubeginns und der Unterbrechung der Leistungserfüllung sind im Angebot zu kalkulieren.
Menge oder Umfang:
Ca. 11 000 m Kabel ausziehen und fachgerecht entsorgen. Durchmesser bis <=40 mm.
Dokumentation des Leistungsumfangs,
Vergütung des Kupferschrotts,
SIPO-Leistung nach Aufwand.
Referenznummer: 66/4-3/01-16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund Aplerbeck.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seine Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen, Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW vorzulegen und für alle Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, jeweils eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 236 einzureichen.
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter seine Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen, Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW vorzulegen und für alle Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages beruft, jeweils eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt 236 einzureichen.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind nach Aufforderung bei nicht präqualifizierten Bietern zusätzlich die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, sowie die Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Gelangt das Angebot eines Bieters in die engere Wahl, sind nach Aufforderung bei nicht präqualifizierten Bietern zusätzlich die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124, sowie die Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Die Formblätter 124 und 236, sowie die Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW liegen den Vergabeunterlagen bei. Der Auslober wendet die Bestimmungen gem. RdErl. d. Innenministeriums NRW „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 9.7.2009 – IR 12.02.06 – an.
Die Formblätter 124 und 236, sowie die Verpflichtungserklärungen nach § 4 und § 19 TVgG NRW liegen den Vergabeunterlagen bei. Der Auslober wendet die Bestimmungen gem. RdErl. d. Innenministeriums NRW „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 9.7.2009 – IR 12.02.06 – an.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen über mindestens 2 durchgeführte Arbeiten an fernmelde- und signaltechnischen Anlagen im Stadtbahnbereich.
für die Auftragserfüllung vorgesehenes Personal mit Qualifikation (Bereich Fernmelde- und Signaltechnik).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung: Ab einem Auftragswert von 250 0000 EUR:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme; Mängelansprüche-Bürgschaft in Höhe von 3 % der Auftragssumme einschließlich der Nachträge. Bürgschaft für alle Abschlagzahlungen und vereinbarte Vorauszahlungen.
Für alle Bürgschaften gilt: selbstschuldnerische Bürgschaften nach deutschem Recht. Weiteres ist in §17 VOB/B und den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind in § 16 VOB/B geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Sie hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Bank- oder Onlineüberweisung unter Angabe des Verwendungszweckes „DEB. 666165580“, Empfänger Stadt Dortmund, Bankverbindung: IBAN DE65 4405 0199 0001 1244 47, BIC DORTDE33XXX. Der Anforderung der Vergabeunterlagen ist eine vom Kreditinstitut gegengezeichnete Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Per Bank- oder Onlineüberweisung unter Angabe des Verwendungszweckes „DEB. 666165580“, Empfänger Stadt Dortmund, Bankverbindung: IBAN DE65 4405 0199 0001 1244 47, BIC DORTDE33XXX. Der Anforderung der Vergabeunterlagen ist eine vom Kreditinstitut gegengezeichnete Kopie des Einzahlungsbelegs beizufügen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-07 📅
Öffnungsort:
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Dortmund, Tiefbauamt, Königswall 14, 44137 Dortmund, 1. Nebengebäude Zimmer 111.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bei der Eröffnung dürfen nur Bieter oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rasche
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-09-12 📅
Datum des Endes: 2017-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 66/4-3/01-16
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Internetadresse: http://www.bezregmuenster.de/startseite/index.html🌏
Fax: +49 2514112525 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb
von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 070-121667 (2016-04-06)