Im Rahmen des offenen Verfahrens wird ein „Forschungsinformationssystem (FIS)“ ausgeschrieben. Die TU Dresden plant ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können. Das aktuell genutzte FIS wurde um die Jahrtausendwende zur Webdarstellung des Forschungsberichts eingeführt und über die Jahre weiterentwickelt. Aktuell sind in diesem Softwaresystem etwa 140 000 Datensätze enthalten, die in zwölf Kategorien wie z. B. Publikationen und Forschungsprojekte eingeteilt sind. Nutzer können in diesen Daten mit freien Begriffen suchen und ihre Recherche auf bestimmte Struktureinrichtungen eingrenzen. Je nach gewählter Kategorie stehen auf der Web-Oberfläche neben dem Jahr verschiedene andere Facetten zur Verfügung (siehe http://forschungsinfo.tu-dresden.de). Die TUD erwartet, dass sich auch das neue FIS an das Corporate Design der TUD anpassen lässt und der breiten Öffentlichkeit sowie potenziellen Kooperationspartnern vielfältige Recherchemöglichkeiten bietet. Die Einsatzzwecke des neuen FIS sollen für die an der TU Dresden tätigen Forscherinnen und Forscher auf benutzerfreundliche Weise erreicht werden. Insbesondere möchte es die TU Dresden ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, die von ihnen eingegebenen Informationen auch selbst nutzen zu können. Dafür müssen geeignete Exportfunktionen zur Verfügung stehen und es soll möglich sein, einen individuellen CV auf Basis der im FIS erfassten Angaben zu erstellen. Besonderen Mehrwert soll die Anbindung an andere Systeme der TUD bieten, indem das FIS zur – Datenübernahme an externe Quellen und zur Datenübermittlung an interne Systeme angeschlossen wird. Von großer Bedeutung ist auch die Umsetzung eines konsequenten Rechte- und Rollenkonzeptes, um mit den im FIS gespeicherten Informationen sicher umgehen zu können. Im Rahmen der Exzellenzinitiative strebt die TU Dresden mit ihrem Zukunftskonzept „Die Synergetische Universität“ eine breite Modernisierung der internen Organisation durch ein effizientes integriertes Informationsmanagement an. Das Projekt zur Erneuerung des Forschungsinformationssystem an der TU Dresden wird gemeinsam mit dem Dresden-concept – Partner Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) durchgeführt, so dass sich Expertise bei Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen hervorragend ergänzen. Die Einführungsphase wird unter der Federführung der SLUB von einem dreiköpfigen hauptamtlichen Projektteam begleitet, um möglichst rasch mit dem universitätsweiten Rollout beginnen zu können. Die TU Dresden erwartet, dass zum Ende der zweiten Runde der Exzellenzinitiative das erneuerte FIS an der gesamten Universität für die Nutzung durch ihre Wissenschaftler, für die öffentlich zugängliche Recherche und für die interne Berichtserstellung zur Verfügung steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme
Menge oder Umfang:
— Forschungsinformationssystem (FIS);— Pflege der Software und Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems) für die ersten 48 Monate;— Für über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Entwicklungsarbeiten und Konfigurationen am System ist ein Budget in Höhe von 10 Manntagen (je 8 Stunden) zum Abruf innerhalb der ersten 12 Monate nach Abnahme des Gesamtsystems bereitzustellen.378 000
— Forschungsinformationssystem (FIS);— Pflege der Software und Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems) für die ersten 48 Monate;— Für über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Entwicklungsarbeiten und Konfigurationen am System ist ein Budget in Höhe von 10 Manntagen (je 8 Stunden) zum Abruf innerhalb der ersten 12 Monate nach Abnahme des Gesamtsystems bereitzustellen.378 000
Gesamtwert des Auftrags: 378 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Bewertungssystematik:
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025004/16.
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025004/16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des offenen Verfahrens wird ein „Forschungsinformationssystem (FIS)“ ausgeschrieben.
Die TU Dresden plant ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können.
Die TU Dresden plant ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können.
Das aktuell genutzte FIS wurde um die Jahrtausendwende zur Webdarstellung des Forschungsberichts eingeführt und über die Jahre weiterentwickelt. Aktuell sind in diesem Softwaresystem etwa 140 000 Datensätze enthalten, die in zwölf Kategorien wie z. B. Publikationen und Forschungsprojekte eingeteilt sind. Nutzer können in diesen Daten mit freien Begriffen suchen und ihre Recherche auf bestimmte Struktureinrichtungen eingrenzen. Je nach gewählter Kategorie stehen auf der Web-Oberfläche neben dem Jahr verschiedene andere Facetten zur Verfügung (siehe http://forschungsinfo.tu-dresden.de). Die TUD erwartet, dass sich auch das neue FIS an das Corporate Design der TUD anpassen lässt und der breiten Öffentlichkeit sowie potenziellen Kooperationspartnern vielfältige Recherchemöglichkeiten bietet.
Das aktuell genutzte FIS wurde um die Jahrtausendwende zur Webdarstellung des Forschungsberichts eingeführt und über die Jahre weiterentwickelt. Aktuell sind in diesem Softwaresystem etwa 140 000 Datensätze enthalten, die in zwölf Kategorien wie z. B. Publikationen und Forschungsprojekte eingeteilt sind. Nutzer können in diesen Daten mit freien Begriffen suchen und ihre Recherche auf bestimmte Struktureinrichtungen eingrenzen. Je nach gewählter Kategorie stehen auf der Web-Oberfläche neben dem Jahr verschiedene andere Facetten zur Verfügung (siehe http://forschungsinfo.tu-dresden.de). Die TUD erwartet, dass sich auch das neue FIS an das Corporate Design der TUD anpassen lässt und der breiten Öffentlichkeit sowie potenziellen Kooperationspartnern vielfältige Recherchemöglichkeiten bietet.
Die Einsatzzwecke des neuen FIS sollen für die an der TU Dresden tätigen Forscherinnen und Forscher auf benutzerfreundliche Weise erreicht werden. Insbesondere möchte es die TU Dresden ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, die von ihnen eingegebenen Informationen auch selbst nutzen zu können. Dafür müssen geeignete Exportfunktionen zur Verfügung stehen und es soll möglich sein, einen individuellen CV auf Basis der im FIS erfassten Angaben zu erstellen. Besonderen Mehrwert soll die Anbindung an andere Systeme der TUD bieten, indem das FIS zur – Datenübernahme an externe Quellen und zur Datenübermittlung an interne Systeme angeschlossen wird. Von großer Bedeutung ist auch die Umsetzung eines konsequenten Rechte- und Rollenkonzeptes, um mit den im FIS gespeicherten Informationen sicher umgehen zu können.
Die Einsatzzwecke des neuen FIS sollen für die an der TU Dresden tätigen Forscherinnen und Forscher auf benutzerfreundliche Weise erreicht werden. Insbesondere möchte es die TU Dresden ihren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, die von ihnen eingegebenen Informationen auch selbst nutzen zu können. Dafür müssen geeignete Exportfunktionen zur Verfügung stehen und es soll möglich sein, einen individuellen CV auf Basis der im FIS erfassten Angaben zu erstellen. Besonderen Mehrwert soll die Anbindung an andere Systeme der TUD bieten, indem das FIS zur – Datenübernahme an externe Quellen und zur Datenübermittlung an interne Systeme angeschlossen wird. Von großer Bedeutung ist auch die Umsetzung eines konsequenten Rechte- und Rollenkonzeptes, um mit den im FIS gespeicherten Informationen sicher umgehen zu können.
Im Rahmen der Exzellenzinitiative strebt die TU Dresden mit ihrem Zukunftskonzept „Die Synergetische Universität“ eine breite Modernisierung der internen Organisation durch ein effizientes integriertes Informationsmanagement an. Das Projekt zur Erneuerung des Forschungsinformationssystem an der TU Dresden wird gemeinsam mit dem Dresden-concept – Partner Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) durchgeführt, so dass sich Expertise bei Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen hervorragend ergänzen. Die Einführungsphase wird unter der Federführung der SLUB von einem dreiköpfigen hauptamtlichen Projektteam begleitet, um möglichst rasch mit dem universitätsweiten Rollout beginnen zu können. Die TU Dresden erwartet, dass zum Ende der zweiten Runde der Exzellenzinitiative das erneuerte FIS an der gesamten Universität für die Nutzung durch ihre Wissenschaftler, für die öffentlich zugängliche Recherche und für die interne Berichtserstellung zur Verfügung steht.
Im Rahmen der Exzellenzinitiative strebt die TU Dresden mit ihrem Zukunftskonzept „Die Synergetische Universität“ eine breite Modernisierung der internen Organisation durch ein effizientes integriertes Informationsmanagement an. Das Projekt zur Erneuerung des Forschungsinformationssystem an der TU Dresden wird gemeinsam mit dem Dresden-concept – Partner Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) durchgeführt, so dass sich Expertise bei Forschungsprojekten und wissenschaftlichen Veröffentlichungen hervorragend ergänzen. Die Einführungsphase wird unter der Federführung der SLUB von einem dreiköpfigen hauptamtlichen Projektteam begleitet, um möglichst rasch mit dem universitätsweiten Rollout beginnen zu können. Die TU Dresden erwartet, dass zum Ende der zweiten Runde der Exzellenzinitiative das erneuerte FIS an der gesamten Universität für die Nutzung durch ihre Wissenschaftler, für die öffentlich zugängliche Recherche und für die interne Berichtserstellung zur Verfügung steht.
Menge oder Umfang:
— Forschungsinformationssystem (FIS);
— Pflege der Software und Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems) für die ersten 48 Monate;
— Für über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Entwicklungsarbeiten und Konfigurationen am System ist ein Budget in Höhe von 10 Manntagen (je 8 Stunden) zum Abruf innerhalb der ersten 12 Monate nach Abnahme des Gesamtsystems bereitzustellen.
Referenznummer: 025004/16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus. Eine Kopie der Bescheinigung ist dem Angebot beizulegen.
Eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus. Eine Kopie der Bescheinigung ist dem Angebot beizulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III.2.2.1: Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (Nachweis über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben).
III.2.2.2: eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Mindeststandards:
Zu III.2.2.1: Die amtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes kann als Kopie dem Angebot beigelegt werden.
Alternativ zu III.2.2.1. kann dem Angebot eine Eigenerklärung (Original mit Unterschrift) über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung beigelegt werden.
zu III.2.2.2: Eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Mindeststandards:
Zu III.2.3: mindestens zwei vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Zu III.2.3: mindestens zwei vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Laut Vergabebedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Herrn Mike Beuthner
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 025004/16
Zusätzliche Informationen
Bewertungssystematik:
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Zugang zu den Vergabeunterlagen:
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025004/16.
Ausschließlich postalische Zusendung der Vergabeunterlagen (bitte unbedingt postalische Adresse zur Versendung mit Abforderung angeben); Bestellung per E-Mail (via beschaffung@tu-dresden.de), Post oder Fax unter Angabe des Aktenzeichens AZ 025004/16.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1402📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 048-079614 (2016-03-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 025004/16x
Kurze Beschreibung:
Nach Aufhebung des offenen Verfahrens wurde das „Forschungsinformationssystem (FIS)“ im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Die TU Dresden wird ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können.
Das aktuell genutzte FIS wurde um die Jahrtausendwende zur Webdarstellung des Forschungsberichts eingeführt und über die Jahre weiterentwickelt.
Nach Aufhebung des offenen Verfahrens wurde das „Forschungsinformationssystem (FIS)“ im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Die TU Dresden wird ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können.
Das aktuell genutzte FIS wurde um die Jahrtausendwende zur Webdarstellung des Forschungsberichts eingeführt und über die Jahre weiterentwickelt.
Gesamtwert des Auftrags: 391397.16 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bereitstellung von Software📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Bewertungssystematik:
Die Bewertung der Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V Version 2.0 (Ermittlung des besten Leistungs-Preis-Verhältnisses).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Aufhebung des offenen Verfahrens wurde das „Forschungsinformationssystem (FIS)“ im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens vergeben.
Die TU Dresden wird ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können.
Die TU Dresden wird ihr selbst entwickeltes Forschungsinformationssystem (FIS) ablösen und ein modernes integriertes System einführen. Das neue FIS soll als zentrales Werkzeug für das Berichtswesen in Forschung und Transfer, Dokumentation, und Kommunikation die Reichweite und Sichtbarkeit der Forschungsergebnisse der TUD signifikant erhöhen sowie Wissenschaftsmanagement und Wissenschaftler durch vielfältigere und validere Kennzahlen unterstützen. Wir erwarten, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Kerndatensatz Forschung in dem neuen FIS berücksichtigt werden können.
Das aktuell genutzte FIS wurde um die Jahrtausendwende zur Webdarstellung des Forschungsberichts eingeführt und über die Jahre weiterentwickelt.
— Forschungsinformationssystem (FIS);
— Pflege der Software und Systemservice (Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems) für die ersten 48 Monate;
— Für über die Leistungsbeschreibung hinausgehende Entwicklungsarbeiten und Konfigurationen am System ist ein Budget in Höhe von 10 Manntagen (je 8 Stunden) zum Abruf innerhalb der ersten 12 Monate nach Abnahme des Gesamtsystems bereitzustellen.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Wertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107* GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107* GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
zu *: seit 18.4.2016 in § 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2016/S 228-415129 (2016-11-22)