Az. 045-01-16-198, Rahmenvertrag über diverses Recycling- und Frischfaserpapier in DIN A4 und DIN A3 für verschiedene Dienststellen der Landeshauptstadt München. Laufzeit 1.10.2016 bis 30.9.2020
Der bestehende Rahmenvertrag über die Lieferung von verschiedenen Recycling- und Frischfaserpapieren für Drucker, Kopierer und Faxgeräte in DIN A4 und DIN A3 für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften endet am 30.9.2016. Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, ist ein neuer Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrages wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.10.2016 beginnen. Die Bedarfsstellen rufen über SAP / Procurementkatalog ihren Bedarf grundsätzlich selbst unmittelbar auf elektronischem Weg beim Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen frei Verwendungsstelle. Nach dem Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses (VPA) vom 19.10.2011 und dem Schreiben des OB an alle Referenten vom 7.5.2012 sollte die Recycling-Papier-Quote der Landeshauptstadt München durch verschiedene Maßnahmen auf nahezu 10.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kopierpapier und xerografisches Papier
Kurze Beschreibung:
Der bestehende Rahmenvertrag über die Lieferung von verschiedenen Recycling- und Frischfaserpapieren für Drucker, Kopierer und Faxgeräte in DIN A4 und DIN A3 für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften endet am 30.9.2016.
Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, ist ein neuer Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrages wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.10.2016 beginnen.
Die Bedarfsstellen rufen über SAP / Procurementkatalog ihren Bedarf grundsätzlich selbst unmittelbar auf elektronischem Weg beim Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen frei Verwendungsstelle.
Nach dem Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses (VPA) vom 19.10.2011 und dem Schreiben des OB an alle Referenten vom 7.5.2012 sollte die Recycling-Papier-Quote der Landeshauptstadt München durch verschiedene Maßnahmen auf nahezu 10.
Der bestehende Rahmenvertrag über die Lieferung von verschiedenen Recycling- und Frischfaserpapieren für Drucker, Kopierer und Faxgeräte in DIN A4 und DIN A3 für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften endet am 30.9.2016.
Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, ist ein neuer Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrages wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.10.2016 beginnen.
Die Bedarfsstellen rufen über SAP / Procurementkatalog ihren Bedarf grundsätzlich selbst unmittelbar auf elektronischem Weg beim Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen frei Verwendungsstelle.
Nach dem Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses (VPA) vom 19.10.2011 und dem Schreiben des OB an alle Referenten vom 7.5.2012 sollte die Recycling-Papier-Quote der Landeshauptstadt München durch verschiedene Maßnahmen auf nahezu 10.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kopierpapier und xerografisches Papier📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München, Direktorium – HA II, Vergabestelle 1, Abt. 1/3
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.muenchen.de🌏
E-Mail: abteilung1_3.vergabestelle1@muenchen.de📧
Telefon: +49 8923330416📞
Fax: +49 8923330418 📠
URL der Dokumente: http://www.muenchen.de/vgst1🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-22 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2020-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 119-211419
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der bestehende Rahmenvertrag über die Lieferung von verschiedenen Recycling- und Frischfaserpapieren für Drucker, Kopierer und Faxgeräte in DIN A4 und DIN A3 für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften endet am 30.9.2016.
Der bestehende Rahmenvertrag über die Lieferung von verschiedenen Recycling- und Frischfaserpapieren für Drucker, Kopierer und Faxgeräte in DIN A4 und DIN A3 für städtische Dienststellen, Schulen, Kindertageseinrichtungen und Beteiligungsgesellschaften endet am 30.9.2016.
Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, ist ein neuer Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrages wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.10.2016 beginnen.
Um die kontinuierliche Versorgung o. g. Einrichtungen zu gleichbleibender Qualität und Ausführung zu gewährleisten, ist ein neuer Rahmenvertrag abzuschließen. Die Laufzeit des Vertrages wird vier Jahre betragen und voraussichtlich am 1.10.2016 beginnen.
Die Bedarfsstellen rufen über SAP / Procurementkatalog ihren Bedarf grundsätzlich selbst unmittelbar auf elektronischem Weg beim Lieferanten ab. Die Lieferung erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen frei Verwendungsstelle.
Nach dem Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses (VPA) vom 19.10.2011 und dem Schreiben des OB an alle Referenten vom 7.5.2012 sollte die Recycling-Papier-Quote der Landeshauptstadt München durch verschiedene Maßnahmen auf nahezu 10.
Da sich die Artikel des aktuellen Rahmenvertrages hinsichtlich Qualität bewährt haben und seitens der Dienststellen, Schulen und Kindertageseinrichtungen keine Reklamationen, Beschwerden oder Änderungswünsche bekannt wurden, wird die Ausschreibung wieder auf der bisherigen Basis durchgeführt. Es werden Recycling- und Frischfaserpapiere jeweils weiß und farbig ausgeschrieben. Beim Recyclingpapier werden verschiedene Weißegrade vorgegeben (70er Weiße bis 100er Weiße).
Da sich die Artikel des aktuellen Rahmenvertrages hinsichtlich Qualität bewährt haben und seitens der Dienststellen, Schulen und Kindertageseinrichtungen keine Reklamationen, Beschwerden oder Änderungswünsche bekannt wurden, wird die Ausschreibung wieder auf der bisherigen Basis durchgeführt. Es werden Recycling- und Frischfaserpapiere jeweils weiß und farbig ausgeschrieben. Beim Recyclingpapier werden verschiedene Weißegrade vorgegeben (70er Weiße bis 100er Weiße).
Der auszuschreibende Rahmenvertrag bezieht sich wie bisher inhaltlich nur auf Großmengen, die speziell von Großhändlern zu besonders günstigen Konditionen geliefert werden (s.u. die Mindestbestellmengen). Die Kleinmengen werden über den Büroartikelrahmenvertrag mit-abgewickelt. .
Der auszuschreibende Rahmenvertrag bezieht sich wie bisher inhaltlich nur auf Großmengen, die speziell von Großhändlern zu besonders günstigen Konditionen geliefert werden (s.u. die Mindestbestellmengen). Die Kleinmengen werden über den Büroartikelrahmenvertrag mit-abgewickelt. .
Insgesamt benötigen die Dienststellen, Schulen und Kindertageseinrichtungen folgende geschätzte Mengen pro Jahr:
Recyclingpapiere:
Gesamt: 240 650 000 Blatt pro Jahr
Frischfaserpapiere:
Gesamt: 4 030 000 Blatt pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Inhaltliche Vertragsänderungen
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich von der Auftragsnehmerin bzw. dem Auftragsnehmer während der Vertragslaufzeit Ergänzungs- und/oder Alternativangebote zu den unter Ziffer D abgefragten Positionen anbieten zu lassen, sofern diese thematisch zu den angefragten Artikeln passen und den Gesamtcharakter dieses Rahmenvertrages nicht verändern. Da sich die Auftraggeberin das Ziel gesetzt hat, den Anteil an Recyclingpapier gegenüber dem Frischfaserpapier auf nahezu 100 % zu erhöhen, kommt dies in Betracht, um neue Recyclingpapiersorten aufzunehmen oder Frischfaserpapiersorten durch Recyclingpapiere zu ersetzen.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich von der Auftragsnehmerin bzw. dem Auftragsnehmer während der Vertragslaufzeit Ergänzungs- und/oder Alternativangebote zu den unter Ziffer D abgefragten Positionen anbieten zu lassen, sofern diese thematisch zu den angefragten Artikeln passen und den Gesamtcharakter dieses Rahmenvertrages nicht verändern. Da sich die Auftraggeberin das Ziel gesetzt hat, den Anteil an Recyclingpapier gegenüber dem Frischfaserpapier auf nahezu 100 % zu erhöhen, kommt dies in Betracht, um neue Recyclingpapiersorten aufzunehmen oder Frischfaserpapiersorten durch Recyclingpapiere zu ersetzen.
Die angefragten Ergänzungs- und/oder Alternativangebote müssen dann ebenfalls die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen (Gesetze, Qualitätsstandards etc.) erfüllen und im Vergleich zum Markt vergleichbar wirtschaftlich sein. Die Auftraggeberin prüft die Ergänzungs- und/oder Alternativangebote. Die Ergänzungs- und/oder Alternativangebote werden erst nach Einwilligung/Bestellung Vertragsbestandteil dieses Rahmenvertrages. Es besteht für die Auftraggeberin keine Pflicht zur Anfrage von Ergänzungs- und/oder Alternativangeboten.
Die angefragten Ergänzungs- und/oder Alternativangebote müssen dann ebenfalls die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen (Gesetze, Qualitätsstandards etc.) erfüllen und im Vergleich zum Markt vergleichbar wirtschaftlich sein. Die Auftraggeberin prüft die Ergänzungs- und/oder Alternativangebote. Die Ergänzungs- und/oder Alternativangebote werden erst nach Einwilligung/Bestellung Vertragsbestandteil dieses Rahmenvertrages. Es besteht für die Auftraggeberin keine Pflicht zur Anfrage von Ergänzungs- und/oder Alternativangeboten.
Durch die Ergänzungen und/oder Alternativangebote dürfte sich die Papiermenge insgesamt im Vergleich zum Abrufvolumen ohne Ergänzungen und/oder Alternativangebote nicht oder nur unwesentlich erhöhen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder ein bei EU-Mitgliedsstaaten vergleichbarer Nachweis.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, Teilnahmeanträgen, Interessensbestätigungen oder zu den Angeboten sind per Post oder E-Mail bis spätestens zehn Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1 veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 119-211419 (2016-06-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 8923330472 📠
Die Eintragung „0,01 EUR“ als Gesamtwert der Beschaffung entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert wird.
Die Eintragung „0,01 EUR“ als Gesamtwert der Beschaffung entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der auszuschreibende Rahmenvertrag bezieht sich wie bisher inhaltlich nur auf Großmengen, die speziell von Großhändlern zu besonders günstigen Konditionen geliefert werden (s. u. die Mindestbestellmengen). Die Kleinmengen werden über den Büroartikelrahmenvertrag mit-abgewickelt.
Der auszuschreibende Rahmenvertrag bezieht sich wie bisher inhaltlich nur auf Großmengen, die speziell von Großhändlern zu besonders günstigen Konditionen geliefert werden (s. u. die Mindestbestellmengen). Die Kleinmengen werden über den Büroartikelrahmenvertrag mit-abgewickelt.
Gesamt: 240 650 000 Blatt pro Jahr;
Beschreibung der Optionen:
Inhaltliche Vertragsänderungen.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich von der Auftragsnehmerin bzw. dem Auftragsnehmer während der Vertragslaufzeit Ergänzungs- und/oder Alternativangebote zu den unter Ziffer D abgefragten Positionen anbieten zu lassen, sofern diese thematisch zu den angefragten Artikeln passen und den Gesamtcharakter dieses Rahmenvertrages nicht verändern.
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich von der Auftragsnehmerin bzw. dem Auftragsnehmer während der Vertragslaufzeit Ergänzungs- und/oder Alternativangebote zu den unter Ziffer D abgefragten Positionen anbieten zu lassen, sofern diese thematisch zu den angefragten Artikeln passen und den Gesamtcharakter dieses Rahmenvertrages nicht verändern.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.