1) Bauvorhaben: B 79 Neubau der Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben. 2) Beschreibung: Die Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben im Zuge der B 79 stellt die Verbindung zwischen der B 6n (mit ihrer Anschlussstelle Quedlinburg – Zentrum) und der B 81 östlich von Halberstadt dar und wird die Ortsdurchfahrt Harsleben vom Bundesstraßenverkehr vollständig entlasten. Sie soll eine kurze und attraktive Verbindung zwischen dem östlichen Teil Halberstadts mit seinen sich entwickelnden Gewerbe- und Industriestandorten und der mit großräumiger Verbindungsfunktion versehenen B 6n schaffen. Die Ortsumgehung beginnt südlich von Harsleben, wird den Ort westlich und Halberstadt im weiteren Verlauf östlich umgehen. Sie schließt im Norden an den Bestand der B 81 an. In dem Abschnitt werden 11 Ingenieurbauwerke errichtet (4 Gewässerquerungen, 4 Wirtschaftswegeunter- bzw. -überführungen, 1 Überführung über die DB AG Strecke Halle – Halberstadt in Verbindung mit einer Wirtschaftswegeunterführung, 1 BW im teilplangleichen Knoten B 79n/B 79a sowie 1 Fußgängersteg über den Goldbach). Die B 79 OU Halberstadt – Harsleben umfasst folgende Querschnitte und Baulängen: — RQ 10,5* (10,5 m mit 0,50 m breitem Randstreifen); — B 79: ca. 7 338 m; — Anschlusslängen: ca. 8 900 m. Es sind folgende Knotenpunkte geplant: — B 79n/B 79alt zw. Halberstadt und Harsleben; — B 79n/Anschluss Industrie- Gewerbegebiet Ost HBS; — B 79n/B 81 zw. Halberstadt und Emersleben. Die Baukosten für den Abschnitt betragen ca. 37 000 000 EUR brutto. 3) zu vergebende Leistungen: — Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.; — Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2; — weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen: Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination, Nachtragsmanagement, Bauüberwachung Bahn, Leitungsträgerkoordination, Kostenmanagement, Planmanagement, ggf. Schweißfachingenieur.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;— weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen: Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination, Nachtragsmanagement, Bauüberwachung Bahn, Leitungsträgerkoordination, Kostenmanagement, Planmanagement, ggf. Schweißfachingenieur.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West
Postanschrift: Rabahne 4
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Kontakt
E-Mail: dirk.sauerhering@lsbb.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3941-6612171📞
— Unterlagen (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb etc.) können per E-Mail abgefordert werden bei der GVP infraconsult GmbH. Kontaktdaten Ansprechpartner: Frau Kastein-Ionescu, kastein-ionescu@gvp-infraconsult.de, Tel: 0421 / 696750-12.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform (A 4-Ordner mit Register) einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte mit folgendem Hinweis zu versehen: „B 79, OU Halberstadt, VOF-Vergabeverfahren Bauüberwachung/Bauoberleitung; Nicht vor dem 3.3.2016, 12:00 Uhr öffnen.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
— Unterlagen (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb etc.) können per E-Mail abgefordert werden bei der GVP infraconsult GmbH. Kontaktdaten Ansprechpartner: Frau Kastein-Ionescu, kastein-ionescu@gvp-infraconsult.de, Tel: 0421 / 696750-12.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform (A 4-Ordner mit Register) einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte mit folgendem Hinweis zu versehen: „B 79, OU Halberstadt, VOF-Vergabeverfahren Bauüberwachung/Bauoberleitung; Nicht vor dem 3.3.2016, 12:00 Uhr öffnen.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Bauvorhaben: B 79 Neubau der Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben.
2) Beschreibung:
Die Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben im Zuge der B 79 stellt die Verbindung zwischen der B 6n (mit ihrer Anschlussstelle Quedlinburg – Zentrum) und der B 81 östlich von Halberstadt dar und wird die Ortsdurchfahrt Harsleben vom Bundesstraßenverkehr vollständig entlasten. Sie soll eine kurze und attraktive Verbindung zwischen dem östlichen Teil Halberstadts mit seinen sich entwickelnden Gewerbe- und Industriestandorten und der mit großräumiger Verbindungsfunktion versehenen B 6n schaffen.
Die Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben im Zuge der B 79 stellt die Verbindung zwischen der B 6n (mit ihrer Anschlussstelle Quedlinburg – Zentrum) und der B 81 östlich von Halberstadt dar und wird die Ortsdurchfahrt Harsleben vom Bundesstraßenverkehr vollständig entlasten. Sie soll eine kurze und attraktive Verbindung zwischen dem östlichen Teil Halberstadts mit seinen sich entwickelnden Gewerbe- und Industriestandorten und der mit großräumiger Verbindungsfunktion versehenen B 6n schaffen.
Die Ortsumgehung beginnt südlich von Harsleben, wird den Ort westlich und Halberstadt im weiteren Verlauf östlich umgehen. Sie schließt im Norden an den Bestand der B 81 an.
In dem Abschnitt werden 11 Ingenieurbauwerke errichtet (4 Gewässerquerungen, 4 Wirtschaftswegeunter- bzw. -überführungen, 1 Überführung über die DB AG Strecke Halle – Halberstadt in Verbindung mit einer Wirtschaftswegeunterführung, 1 BW im teilplangleichen Knoten B 79n/B 79a sowie 1 Fußgängersteg über den Goldbach).
In dem Abschnitt werden 11 Ingenieurbauwerke errichtet (4 Gewässerquerungen, 4 Wirtschaftswegeunter- bzw. -überführungen, 1 Überführung über die DB AG Strecke Halle – Halberstadt in Verbindung mit einer Wirtschaftswegeunterführung, 1 BW im teilplangleichen Knoten B 79n/B 79a sowie 1 Fußgängersteg über den Goldbach).
Die B 79 OU Halberstadt – Harsleben umfasst folgende Querschnitte und Baulängen:
— RQ 10,5* (10,5 m mit 0,50 m breitem Randstreifen);
— B 79: ca. 7 338 m;
— Anschlusslängen: ca. 8 900 m.
Es sind folgende Knotenpunkte geplant:
— B 79n/B 79alt zw. Halberstadt und Harsleben;
— B 79n/Anschluss Industrie- Gewerbegebiet Ost HBS;
— B 79n/B 81 zw. Halberstadt und Emersleben.
Die Baukosten für den Abschnitt betragen ca. 37 000 000 EUR brutto.
3) zu vergebende Leistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;
— weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen: Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination, Nachtragsmanagement, Bauüberwachung Bahn, Leitungsträgerkoordination, Kostenmanagement, Planmanagement, ggf. Schweißfachingenieur.
Menge oder Umfang:
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;
— weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen: Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination, Nachtragsmanagement, Bauüberwachung Bahn, Leitungsträgerkoordination, Kostenmanagement, Planmanagement, ggf. Schweißfachingenieur.
Dauer: 44 Monate
Referenznummer: 6229
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt, B 79 zwischen Halberstadt und Harsleben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Unterlagen können bei der unter Punkt VI.3 genannten Kontaktstelle abgefordert werden:
— Aufforderung Teilnahmeantrag;
— EU-Bewerbungsbedingungen Teilnahmeantrag;
— Teilnahmeantrag;
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Erklärung Bewerbergemeinschaft;
— Leistungen anderer Unternehmen;
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Neben den Nachweisen, Angaben und Unterlagen in den oben genannten Unterlagen sind zusätzlich die Erklärungen und Nachweise gemäß Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung vorzulegen. Eine Übersicht der vorzulegenden Unterlagen ist in den abzufordenden Unterlagen enthalten.
Neben den Nachweisen, Angaben und Unterlagen in den oben genannten Unterlagen sind zusätzlich die Erklärungen und Nachweise gemäß Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung vorzulegen. Eine Übersicht der vorzulegenden Unterlagen ist in den abzufordenden Unterlagen enthalten.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind von dem Nachunternehmer mindestens die Unterlagen zu Nr. 1, 3 – 5 und 9 – 10 der nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind von dem Nachunternehmer mindestens die Unterlagen zu Nr. 1, 3 – 5 und 9 – 10 der nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft hinterlegt sind.
1.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Nummer III.1.1) (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung, der für die Leistung verantwortlichen Personen (Urkunden).
4.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner)).
4.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012, Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner)).
Vergleichbare Referenzen = Bauoberleitung und Bauüberwachung bei außerörtlichen Bundesfernstraßenneubauprojekten.
5.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung.
6.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung (Bauüberwachung und Bauoberleitung).
8.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
9.) Benennung der Personen gemäß § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team, Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit für jeden für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter und Angabe zur Stellvertreterregelung (Organigramm).
9.) Benennung der Personen gemäß § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team, Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters, Angabe zur Unternehmenszugehörigkeit für jeden für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter und Angabe zur Stellvertreterregelung (Organigramm).
10.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2012 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
10.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2012 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 3 Personen vorzulegen:
1) verantwortlicher Bauoberleitung (Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke),
2) Hauptbauüberwacher Verkehrsanlagen und
3) Hauptbauüberwacher Ingenieurbauwerke.
Vergleichbare Referenzen Bauoberleiter = Bauoberleitung bei außerörtlichen Bundesfernstraßenneubauprojekten mit Neubau von Ingenieurbauwerken.
Vergleichbare Referenzen Bauüberwacher Verkehrsanlagen = Bauüberwachung bei außerörtlichen Bundesfernstraßenneubauprojekten.
Vergleichbare Referenzen Bauüberwacher Ingenieurbauwerke = Bauüberwachung bei Neubau von Ingenieurbauwerken im Zuge von außerörtlichen Bundesfernstraßenneubauprojekten.
11.) Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit/Anwesenheit auf der Baustelle und Vertreterregelung.
Mindeststandards:
— zu 6): Mindestbedingung für die Anzahl der Beschäftigen im Bereich der geforderten Diensleitungen (Bauüberwachung und Bauoberleitung): mind. 10 Bauüberwacher und Bauoberleiter.
— Mindestbedingung für dem Umsatz bei vergleichbaren Dienstleistungen (Bauüberwachung und Bauoberleitung): mind. 1 000 000 EUR.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je mind. 3 000 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden in Höhe von je mind. 3 000 000 EUR Deckungssumme. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlagszahlungen gemäß Projektfortschritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit
bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6229
Zusätzliche Informationen
— Unterlagen (Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb etc.) können per E-Mail abgefordert werden bei der GVP infraconsult GmbH. Kontaktdaten Ansprechpartner: Frau Kastein-Ionescu, kastein-ionescu@gvp-infraconsult.de, Tel: 0421 / 696750-12.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform (A 4-Ordner mit Register) einzureichen. (Bitte keine Heftklammern verwenden und die Unterlagen nicht als gebundene Unterlage einreichen).
— Der Teilnahmeantrag ist bitte mit folgendem Hinweis zu versehen: „B 79, OU Halberstadt, VOF-Vergabeverfahren Bauüberwachung/Bauoberleitung; Nicht vor dem 3.3.2016, 12:00 Uhr öffnen.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt beim Landesverwaltungsamt Halle
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1 – 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Nr. I.1)
Quelle: OJS 2016/S 021-033390 (2016-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Bauvorhaben: B 79 Neubau der Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben.
2) Beschreibung:
Die Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben im Zuge der B 79 stellt die Verbindung zwischen der B 6n (mit ihrer Anschlussstelle Quedlinburg – Zentrum) und der B 81 östlich von Halberstadt dar und wird die Ortsdurchfahrt Harsleben vom Bundesstraßenverkehr vollständig entlasten. Sie soll eine kurze und attraktive Verbindung zwischen dem östlichen Teil Halberstadts mit seinen sich entwickelnden Gewerbe- und Industriestandorten und der mit großräumiger Verbindungsfunktion versehenen B 6n schaffen.
Die Ortsumgehung beginnt südlich von Harsleben, wird den Ort westlich und Halberstadt im weiteren Verlauf östlich umgehen. Sie schließt im Norden an den Bestand der B 81 an.
In dem Abschnitt werden 11 Ingenieurbauwerke errichtet.
1) Bauvorhaben: B 79 Neubau der Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben.
2) Beschreibung:
Die Ortsumgehung Halberstadt – Harsleben im Zuge der B 79 stellt die Verbindung zwischen der B 6n (mit ihrer Anschlussstelle Quedlinburg – Zentrum) und der B 81 östlich von Halberstadt dar und wird die Ortsdurchfahrt Harsleben vom Bundesstraßenverkehr vollständig entlasten. Sie soll eine kurze und attraktive Verbindung zwischen dem östlichen Teil Halberstadts mit seinen sich entwickelnden Gewerbe- und Industriestandorten und der mit großräumiger Verbindungsfunktion versehenen B 6n schaffen.
Die Ortsumgehung beginnt südlich von Harsleben, wird den Ort westlich und Halberstadt im weiteren Verlauf östlich umgehen. Sie schließt im Norden an den Bestand der B 81 an.
In dem Abschnitt werden 11 Ingenieurbauwerke errichtet.
Gesamtwert des Auftrags: 980864.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt
🏙️
In dem Abschnitt werden 11 Ingenieurbauwerke errichtet.
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und §43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) Lph. 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und §43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1.;
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;
— Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken (inkl. Ausstattung: insb. Fahrzeugrückhaltesysteme, Markierungen, Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 2;
— weitere Besondere/Zusätzliche Leistungen:
o Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination,
o Nachtragsmanagement,
o Bauüberwachung Bahn,
o Leitungsträgerkoordination,
o Kostenmanagement,
o Technische Planprüfung der Ausführungsunterlagen, Bestandsunterlagen, Mängellisten,
o Schweißfachingenieur / Beschichtungsinspektor für Ingenieurbauwerke (BW 8, Geländer aller Bauwerk, Irritationsschutzwände),
o Stahlbau-Fertigungsüberwachung,
o Öffentlichkeitsarbeit.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungen zum projektspezifischen Konzept (schriftlich und im Verhandlungsgespräch)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausführungen zur organisatorischen und personellen Abwicklung der geschuldeten Leistung und Beantwortung der Fachfragen
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Sauerhering
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postort: Halberstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 203-367078 (2016-10-18)