A) Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (1 Straßenüberführung, 1 Fischotterdurchlass, 1 Radwegüberführung). Es sind Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke inkl. Überwachung der Verkehrssicherung sowie die Leitungskoordination und SiGe-Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) während der Ausführungsphase zu erbringen. Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen. Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie den HVA F-StB TVB-Verkehrsanlagen und TVB-Ingenieurbauwerke, HVA F-StB Muster für Leistungen und Bewertung für Objektplanung Straßenverkehrsanlagen (Leistungsbeschreibung) Teil B), HVA F-StB Muster für Leistungen und Bewertung für Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsbeschreibung) Teil B) und HVA B-StB. Jeweils in der aktuellen Fassung. b) Die Gesamtlänge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda beträgt 6,7 km (Neubau) mit einem Regelquerschnitt (RQ) 10,5 S und einer Bauklasse (BK) II. Weiterhin beinhaltet die Planung: den Ausbau der B 97 auf einer Länge von 0,705 km, mit einem RQ 10,5 S und einer BK II; den Ausbau der S 108 auf einer Länge von 0,814 km, mit einem mehrstreifigen Knotenpunktbereich und einer BK III; die Verlegung B 96alt auf einer Länge von 0,570 km, mit einem RQ 9,5 (6,0 m Fahrbahnbreite) und einer BK IV; die Deckenerneuerung der B 96 auf einer Länge vom 0,600 km; den Neubau von Wirtschaftswegen, Waldzufahrten, Radwegen, Geh- und Radwegen; 7 Knotenpunkte (davon ein Kreisverkehr, zwei Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen, an einem Knotenpunkt wird die Lichtsignalanlage tiefbauseitig bereits vorgesehen); Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz. zu b) Die Maßnahme umfasst die Herstellung von 3 Bauwerken. Das Brückenbauwerk 1 überführt die B 96neu über die Eisenbahnstrecke Horka-Roßlau, Bauwerk 2 fischottergerechter Durchlass, Brückenbauwerk 3 Radwegbrücke im Zuge des Froschradweges. Das Bauwerk 3 wird separat bis Oberkante vorhandenes Gelände als vorgezogene Bauleistung realisiert. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich für das BW 3 auf die Bauwerkshinterfüllung ab Oberkante vorhandenes Gelände und die Herstellung der Rampen, inkl. Radweg/Wirtschaftsweg. c) Leistungszeitraum: Ca. 33 Monate bauzeitliche Realisierung der Maßnahme, zuzüglich 3 Monate der abschließenden Bearbeitung, insgesamt ca. 36 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Menge oder Umfang: Siehe Pkt. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 17
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung (Nutzung Kennzettel) und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen.
Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Bewerbungsunterlagen sind bei der angegebenen Stelle (LISt-GmbH) abzufordern. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug der Bewerbungsunterlagen, siehe Pkt. III.2.1).
In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der vorgesehenen Reihenfolge gemäß Bewerberunterlagen geheftet vorzulegen.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung (Nutzung Kennzettel) und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen.
Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Bewerbungsunterlagen sind bei der angegebenen Stelle (LISt-GmbH) abzufordern. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug der Bewerbungsunterlagen, siehe Pkt. III.2.1).
In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der vorgesehenen Reihenfolge gemäß Bewerberunterlagen geheftet vorzulegen.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A) Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (1 Straßenüberführung, 1 Fischotterdurchlass, 1 Radwegüberführung). Es sind Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke inkl. Überwachung der Verkehrssicherung sowie die Leitungskoordination und SiGe-Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) während der Ausführungsphase zu erbringen.
A) Bauoberleitung (Lph. 8), Objektbetreuung (Lph. 9), örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen (Erdbau und Oberbau, Entwässerung, Leitungsumverlegung, Fahrzeugrückhaltesysteme, Lichtsignalanlagen, Markierung und Beschilderung) und Ingenieurbauwerke (1 Straßenüberführung, 1 Fischotterdurchlass, 1 Radwegüberführung). Es sind Besondere Leistungen für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke inkl. Überwachung der Verkehrssicherung sowie die Leitungskoordination und SiGe-Koordinierung nach Baustellenverordnung (BaustellV) während der Ausführungsphase zu erbringen.
Die Leistung ist in deutscher Sprache zu erbringen.
Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie den HVA F-StB TVB-Verkehrsanlagen und TVB-Ingenieurbauwerke, HVA F-StB Muster für Leistungen und Bewertung für Objektplanung Straßenverkehrsanlagen (Leistungsbeschreibung) Teil B), HVA F-StB Muster für Leistungen und Bewertung für Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsbeschreibung) Teil B) und HVA B-StB. Jeweils in der aktuellen Fassung.
Leistungsbild entsprechend HOAI §§ 47, 43 Lph. 8, 9 und örtliche Bauüberwachung in Verbindung mit HOAI Anlagen 13.1 und 12.1 sowie den HVA F-StB TVB-Verkehrsanlagen und TVB-Ingenieurbauwerke, HVA F-StB Muster für Leistungen und Bewertung für Objektplanung Straßenverkehrsanlagen (Leistungsbeschreibung) Teil B), HVA F-StB Muster für Leistungen und Bewertung für Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsbeschreibung) Teil B) und HVA B-StB. Jeweils in der aktuellen Fassung.
b) Die Gesamtlänge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda beträgt 6,7 km (Neubau) mit einem Regelquerschnitt (RQ) 10,5 S und einer Bauklasse (BK) II. Weiterhin beinhaltet die Planung: den Ausbau der B 97 auf einer Länge von 0,705 km, mit einem RQ 10,5 S und einer BK II; den Ausbau der S 108 auf einer Länge von 0,814 km, mit einem mehrstreifigen Knotenpunktbereich und einer BK III; die Verlegung B 96alt auf einer Länge von 0,570 km, mit einem RQ 9,5 (6,0 m Fahrbahnbreite) und einer BK IV; die Deckenerneuerung der B 96 auf einer Länge vom 0,600 km; den Neubau von Wirtschaftswegen, Waldzufahrten, Radwegen, Geh- und Radwegen; 7 Knotenpunkte (davon ein Kreisverkehr, zwei Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen, an einem Knotenpunkt wird die Lichtsignalanlage tiefbauseitig bereits vorgesehen); Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.
b) Die Gesamtlänge der Maßnahme B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda beträgt 6,7 km (Neubau) mit einem Regelquerschnitt (RQ) 10,5 S und einer Bauklasse (BK) II. Weiterhin beinhaltet die Planung: den Ausbau der B 97 auf einer Länge von 0,705 km, mit einem RQ 10,5 S und einer BK II; den Ausbau der S 108 auf einer Länge von 0,814 km, mit einem mehrstreifigen Knotenpunktbereich und einer BK III; die Verlegung B 96alt auf einer Länge von 0,570 km, mit einem RQ 9,5 (6,0 m Fahrbahnbreite) und einer BK IV; die Deckenerneuerung der B 96 auf einer Länge vom 0,600 km; den Neubau von Wirtschaftswegen, Waldzufahrten, Radwegen, Geh- und Radwegen; 7 Knotenpunkte (davon ein Kreisverkehr, zwei Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen, an einem Knotenpunkt wird die Lichtsignalanlage tiefbauseitig bereits vorgesehen); Anschlüsse an das vorhandene Straßennetz.
zu b) Die Maßnahme umfasst die Herstellung von 3 Bauwerken.
Das Brückenbauwerk 1 überführt die B 96neu über die Eisenbahnstrecke Horka-Roßlau, Bauwerk 2 fischottergerechter Durchlass, Brückenbauwerk 3 Radwegbrücke im Zuge des Froschradweges. Das Bauwerk 3 wird separat bis Oberkante vorhandenes Gelände als vorgezogene Bauleistung realisiert. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich für das BW 3 auf die Bauwerkshinterfüllung ab Oberkante vorhandenes Gelände und die Herstellung der Rampen, inkl. Radweg/Wirtschaftsweg.
Das Brückenbauwerk 1 überführt die B 96neu über die Eisenbahnstrecke Horka-Roßlau, Bauwerk 2 fischottergerechter Durchlass, Brückenbauwerk 3 Radwegbrücke im Zuge des Froschradweges. Das Bauwerk 3 wird separat bis Oberkante vorhandenes Gelände als vorgezogene Bauleistung realisiert. Die zu erbringenden Leistungen erstrecken sich für das BW 3 auf die Bauwerkshinterfüllung ab Oberkante vorhandenes Gelände und die Herstellung der Rampen, inkl. Radweg/Wirtschaftsweg.
c) Leistungszeitraum:
Ca. 33 Monate bauzeitliche Realisierung der Maßnahme, zuzüglich 3 Monate der abschließenden Bearbeitung, insgesamt ca. 36 Monate.
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 1.21-3942/846/9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 02977 Hoyerswerda, Landkreis Bautzen, Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend in der aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der Teilnahmeantrag, die Eigenerklärung zur Eignung und der Bewerberbogen sind mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen.
Die nachstehend bis Pkt. III.2.3) aufgeführten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend in der aufgeführten Reihenfolge, mit Register geheftet, vorzulegen. Der Teilnahmeantrag, die Eigenerklärung zur Eignung und der Bewerberbogen sind mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten zu versehen.
Näheres siehe „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Diese Aufforderung ist bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) anzufordern und wird kostenlos zugesandt.
Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.5) benannten Leistungen ist die Bildung von Bewerbergemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen zu Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließlich dessen Personaleinsatz.
Für die Bearbeitung der im Pkt. II.1.5) benannten Leistungen ist die Bildung von Bewerbergemeinschaften unter Umständen notwendig, bzw. sofern Teile der Leistungen nicht durch den Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erbracht werden können, die Vergabe an Unterauftragnehmer. In diesem Falle ist in der Bewerbung die geplante Zusammensetzung der Leistungserbringer personell darzustellen. Die Darstellung der abgeforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und Referenzen zu Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) beziehen sich dann konkret auf die jeweiligen Leistungserbringer einschließlich dessen Personaleinsatz.
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1. Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) muss Auskunft darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind (Benennung) und Auskunft über die angedachte auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen erteilen (in Anlehnung an § 4 (2) VOF).
1. Der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) muss Auskunft darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind (Benennung) und Auskunft über die angedachte auftragsbezogene Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen erteilen (in Anlehnung an § 4 (2) VOF).
2. Es ist vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß den unter Pkt. III.1.1) angegebenen Deckungssummen und Anforderungen (gemäß § 5 (4) a VOF) bzw. bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) gemäß den unter Pkt. III.1.1) angegebenen Deckungssummen und Anforderungen (gemäß § 5 (4) a VOF) bzw. bei vorliegender Unterdeckung der bestehenden Versicherungsleistungen zusätzlich die Bestätigung des Versicherers, dass im Auftragsfall die bestehende Berufshaftpflichtversicherung auf die geforderten Deckungssummen und Anforderungen erhöht wird. Vor Vertragsabschluss ist dem Auftraggeber auf Anforderung eine aktuelle Versicherungsbestätigung vorzulegen.
4. Es ist vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) eine Erklärung vorzulegen, ob ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt ist, wenn ja mit Angabe der entsprechenden Auftragsteile und Benennung der Unterauftragnehmer (in Anlehnung an § 5 (5) h VOF).
4. Es ist vom Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) eine Erklärung vorzulegen, ob ein Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt ist, wenn ja mit Angabe der entsprechenden Auftragsteile und Benennung der Unterauftragnehmer (in Anlehnung an § 5 (5) h VOF).
5. Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
5. Im Falle der Zusammenarbeit mit Unterauftragnehmern ist für alle Unterauftragnehmer zwingend eine Erklärung mit der Unterschrift der/des Bevollmächtigten beizulegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 (6) a-g VOF und nach §§ 4 (9) a-e VOF vorliegen.
6. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaften ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaften (für das Vergabeverfahren) benannt werden. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
6. Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaften ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaften (für das Vergabeverfahren) benannt werden. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften durch die entsprechenden Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
7. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Angaben oder einer Erklärung oder eines Nachweises dieser Bekanntmachung gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) für den Bewerber bzw. für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaften oder für einen Unterauftragnehmer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
7. Das Nichtvorliegen einer der geforderten Angaben oder einer Erklärung oder eines Nachweises dieser Bekanntmachung gemäß Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) für den Bewerber bzw. für ein Mitglied der Bewerbergemeinschaften oder für einen Unterauftragnehmer führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
8. Der Ausschreibende macht von seinem Recht auf Nachforderung nach § 5 Abs. 3 VOF nicht Gebrauch.
9. Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt. III.2.1) Ziffer 1. bis 6., Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). Das Ergebnis der erneuten Prüfung muss mindestens gleichwertig sein, bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber den Ausschluss vor. Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/ Bieter berücksichtigt. Im Übrigen gelten Ziffer 7 und 8 sowie Pkt. IV.1.2).
9. Der vorgesehene Leistungserbringer und das vorgesehene Personal der Leistungserbringung sind bindend. Soweit nach dem in der Bekanntmachung Pkt. IV.3.4) benannten Schlusstermin bis zur Auftragsvergabe Neunominierungen oder Änderungen von vorgesehenen Leistungserbringern und/oder vorgesehenem Personal für die Gewährleistung der Leistungserbringung erforderlich werden, unterliegen diese der Ausschluss- und Eignungsprüfung gemäß Bekanntmachung. In diesem Fall besteht unaufgefordert die Pflicht zur vollständigen Vorlage von Angaben, Erklärungen und Nachweisen gemäß Pkt. III.2.1) Ziffer 1. bis 6., Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3). Das Ergebnis der erneuten Prüfung muss mindestens gleichwertig sein, bei Nichterfüllung behält sich der Auftraggeber den Ausschluss vor. Nach Versendung der Absageschreiben des Ausschluss- und Auswahlverfahrens werden nur Neunominierungen oder Änderungen der im Vergabeverfahren verbleibenden Bewerber/ Bieter berücksichtigt. Im Übrigen gelten Ziffer 7 und 8 sowie Pkt. IV.1.2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten.
— Kriterium 1: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/ Landesstraßen getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw der letzten 3 Geschäftsjahre (2013 – 2015) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Kriterium 1: aufgabenbezogene Umsätze (netto) für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer sind für die Leistungen an Bundesautobahnen, Bundes- und Staats-/ Landesstraßen getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw der letzten 3 Geschäftsjahre (2013 – 2015) anzugeben (in Anlehnung an § 5 (4) c VOF).
Mindeststandards: Siehe Pkt. IV.1.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Teilnahme- und Ausschlussbedingungen gemäß Pkt. III.2.1) sind zu beachten.
Zusätzliche personelle Anforderungen für die Unterkriterien 2.1, 2.2 und 2.5 (besonderer Ausschlussgrund): für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung sowie für den SiGe-Koordinator sind vom Bewerber/ Bieter zwingend verschiedene Verantwortliche der Leistungserbringung vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zusätzliche personelle Anforderungen für die Unterkriterien 2.1, 2.2 und 2.5 (besonderer Ausschlussgrund): für die Bauoberleitung und für die örtliche Bauüberwachung sowie für den SiGe-Koordinator sind vom Bewerber/ Bieter zwingend verschiedene Verantwortliche der Leistungserbringung vorzusehen, bei Nichtbeachtung erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: geforderte Angaben und Nachweise des Verantwortlichen der Leistungserbringung und dessen Vertreter für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken, für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Name; fachliche Qualifikation (mit Nachweis des entsprechenden fachlichen Ausbildungsabschlusses Diplomingenieur oder gleichwertig an einer Technischen Universität oder Fachhochschule); Anzahl der projektbezogenen Berufsjahre insgesamt (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2013 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw des Bewerbers mit Fortbildungsnachweisen der Jahre 2013 bis heute (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.4: zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig) sind vorzulegen (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.4: zusätzliche personelle Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): die Qualifikationsnachweise für das vorgesehene Personal der Überwachung Verkehrssicherung (MVAS-Nachweis oder gleichwertig) sind vorzulegen (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.5: zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise für den vorgesehenen Mitarbeiter und dessen Vertreter für die Leistungen der SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV; nur im Zuge der Ausführungsphase) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern oder des Unterauftragnehmers): Name; baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Techniker/ Meister/ geprüfter Polier/ Diplomingenieur/ Master/ Architekt); Qualifikationsnachweis für arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C oder gleichwertig; sowie Darstellung von mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Ausführung von Bauvorhaben (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 2, Unterkriterium 2.5: zusätzliche fachliche Anforderungen (besonderer Ausschlussgrund): Angaben und Nachweise für den vorgesehenen Mitarbeiter und dessen Vertreter für die Leistungen der SiGe-Koordination nach Baustellenverordnung (BaustellV; nur im Zuge der Ausführungsphase) für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern oder des Unterauftragnehmers): Name; baufachliche Qualifikation (mit Nachweis des Ausbildungsabschlusses Techniker/ Meister/ geprüfter Polier/ Diplomingenieur/ Master/ Architekt); Qualifikationsnachweis für arbeitsschutzfachliche- und Koordinatorenkenntnisse gem. RAB 30 Anlage B und Anlage C oder gleichwertig; sowie Darstellung von mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Ausführung von Bauvorhaben (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) a VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) sowie der örtlichen Bauüberwachung von VA vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/ Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2013 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) sowie der örtlichen Bauüberwachung von VA vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Straßenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/ Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2013 bis heute; Neu- oder Ausbau von mindestens 500 m Baulänge (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken sowie der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Brückenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/ Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2013 bis heute; Neu- oder Ersatzneubau (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer ist eine tabellarische Referenzliste über Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken sowie der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken vorzulegen. Folgende Angaben zu den Referenzen sind erforderlich: Projektbezeichnung; Nennung des Auftraggebers mit Telefonnummer; Baukosten; Bearbeitungszeitraum (der o. g. Leistungen); Angabe der erbrachten Leistungsanteile und kurze Beschreibung des Bauvorhabens. Es werden nur Referenzen welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen bewertet: Brückenbauprojekte an Bundesautobahnen oder Bundes- oder Staats-/ Landesstraßen; Leistungserbringung (der o. g. Leistungen) in den Jahren 2013 bis heute; Neu- oder Ersatzneubau (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) b VOF).
— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) c VOF).
— Kriterium 4: Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer in Form eines Organigramms mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals mit Angabe der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt einschließlich der Benennung der einzelnen Vertreterregelung (in Anlehnung an §§ 4 (3), 5 (5) c VOF).
— Kriterium 5: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 5: Angaben über die aktuelle personelle Ausstattung mit objektbezogener Eignung für den vorgesehenen Leistungsbereich des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer: Anzahl der angestellten Mitarbeiter für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw (in Anlehnung an § 5 (5) d VOF).
— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Bauoberleitung (Lph. 8) sowie der örtlichen Bauüberwachung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB-gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
— Kriterium 6: Erklärung für die vorgesehenen Leistungsbereiche der Bauoberleitung (Lph. 8) sowie der örtlichen Bauüberwachung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB-gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point kompatibel) in digitaler Form muss gewährleistet werden) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen (in Anlehnung an § 5 (5) e VOF).
— Kriterium 7: Angaben zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung der auszuführenden Leistungen des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) benennen und beschreiben (in Anlehnung an § 5 (5) f VOF).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit 3 000 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 3 000 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden mit 3 000 000 EUR, sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) mit 3 000 000 EUR sowie eine Maximierung der Ersatzleistungen um das 2-fache der Versicherungssumme, Nachweis gemäß § 5 (4) a VOF. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern einzeln zu erbringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HOAI, Abschlags- und Schlusszahlungen nach HVA F-StB, jeweils in der aktuellen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Betrifft die Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8): HVA F-StB TVB-Verkehrsanlagen und TVB-Ingenieurbauwerke, aktuelle Fassung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Geplante Mindestzahl: 3 und geplante Höchstzahl 5.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Falle des Unterschreitens der geplanten Mindestzahl nach Abschluss des Teilnahmeverfahrens, das Verhandlungsverfahren einzustellen.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Pkt. III.2.1), Pkt. III.2.2) und Pkt. III.2.3) zu entnehmen.
— Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.1) in Anlehnung an): § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe.
— Ausschlussverfahren: Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.1) in Anlehnung an): § 4 (2), §§ 4 (6) a-g, §§ 4 (9) a-e, § 5 (4) a, § 5 (5) h VOF, Ausschluss bei Nichtabgabe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.2) in Anlehnung an): § 5 (4) c VOF (Kriterium 1), Ausschluss bei Nichtabgabe.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.2) in Anlehnung an): § 5 (4) c VOF (Kriterium 1), Ausschluss bei Nichtabgabe.
Technische Leistungsfähigkeit/ Fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.3) in Anlehnung an): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7, einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe.
Technische Leistungsfähigkeit/ Fachliche Eignung (Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer gemäß Pkt. III.2.3) in Anlehnung an): § 4 (3), §§ 5 (5) a, b, c, d, e, f VOF (Kriterien 2 bis 7, einschließlich Unterkriterien), Ausschluss bei Nichtabgabe.
— Auswahlverfahren: Die Wichtung erfolgt für die gemäß Pkt. III.2.2) und III.2.3) benannten Auswahlkriterien mit: Kriterium 1: mit 10,0 %;
Kriterium 2: Unterkriterium 2.1 mit 12,5 %, Unterkriterium 2.2 mit 12,5 %, Unterkriterium 2.3 mit 5,0 %;
Kriterium 3: Unterkriterium 3.1 mit 17,5 %, Unterkriterium 3.2 mit 17,5 %;
Kriterium 4: mit 5,0 %;Kriterium 5: mit 10,0 %;
Kriterium 6: mit 5,0 %;
Kriterium 7: mit 5,0 %.
Es erfolgt eine differenzierte Bewertung der genannten Auswahlkriterien mit 1 bis 3 Punkten.Bei Nichterfüllung der Mindeststandards erfolgt eine Bewertung mit 0 Punkten.
Teilnahmeanträge mit einer Bewertung von 0 Punkten in einem Auswahlkriterium werden aufgrund der Nichterfüllung der Mindeststandards nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Im Folgenden werden die Bewertungen des Mindeststandards der Auswahlkriterien benannt. Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Bewerberunterlagen bei, sie können bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins abgefordert werden.
Im Folgenden werden die Bewertungen des Mindeststandards der Auswahlkriterien benannt. Die vollständige Bewertungsmatrix liegt den Bewerberunterlagen bei, sie können bei der LISt GmbH (vergabe@list.smwa.sachsen.de) bis zum Ablauf des im Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermins abgefordert werden.
Kriterium 1: 1 Punkt (Mindeststandard) größer oder gleich 116 000 EUR bis kleiner als 174 000 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2013-2015) für Leistungen an Bundesautobahnen (BAB), Bundes- und Staats-/ Landesstraßen (B- und S-/ L- Straßen) getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der durchschnittlichen objektbezogenen Umsätze für die Lph. 8 von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Lph. 9 von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw.
Kriterium 1: 1 Punkt (Mindeststandard) größer oder gleich 116 000 EUR bis kleiner als 174 000 EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2013-2015) für Leistungen an Bundesautobahnen (BAB), Bundes- und Staats-/ Landesstraßen (B- und S-/ L- Straßen) getrennt für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Objektbetreuung (Lph. 9) von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw. Ausschlaggebend für die Wertung ist die Summe der durchschnittlichen objektbezogenen Umsätze für die Lph. 8 von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw), für die Lph. 9 von VA und IngBw sowie für die örtliche Bauüberwachung von VA und IngBw.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.1: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.1 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von VA und IngBw muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.2: 1 Punkt (Mindeststandard) der Verantwortliche der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen (VA) und Ingenieurbauwerken (IngBw) muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer Technischen Universität (TU) oder Fachhochschule (FH) als Diplomingenieur (Dipl.-Ing.) oder gleichwertig und über 3 Berufsjahre (BJ) verfügen; und der Vertreter des Verantwortlichen der Leistungserbringung der örtlichen Bauüberwachung von VA und IngBw muss über eine abgeschlossene entsprechende Fachausbildung an einer TU oder FH als Dipl.-Ing. oder gleichwertig und über 3 BJ verfügen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 2.2 ist die niedrigste Einzelbewertung des benannten vorgesehenen Personals.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 2, Unterkriterium 2.3: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zu projektbezogenen Fortbildungen für das vorgesehene Personal für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken liegen ohne dem Teilnahmeantrag beigefügte Fortbildungsnachweise vor.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 1 Punkt (Mindeststandard) 2 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen; und 2 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.1: 1 Punkt (Mindeststandard) 2 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen; und 2 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Verkehrsanlagen. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.1 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: 1 Punkt (Mindeststandard) 3 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken und 3 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 3, Unterkriterium 3.2: 1 Punkt (Mindeststandard) 3 Referenzen (Ref.) für Leistungen der Bauoberleitung (Lph. 8) von Brückenbauwerken und 3 Ref. für Leistungen der örtlichen Bauüberwachung von Brückenbauwerken. Ausschlaggebend für die Punktbewertung des Unterkriteriums 3.2 ist die niedrigste Einzelbewertung der Referenzen.
Kriterium 4: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne bzw. abweichende Angaben der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung.
Kriterium 4: 1 Punkt (Mindeststandard) Angaben zur technischen Leitung des Vorhabens des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer mit namentlicher Benennung des Projektleiters und des vorgesehenen Personals, jedoch ohne bzw. abweichende Angaben der vorgesehenen Aufgabenbereiche für dieses Projekt und ohne bzw. unvollständiger Benennung der Vertreterregelung.
Kriterium 5: 1 Punkt (Mindeststandard) 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 5: 1 Punkt (Mindeststandard) 2 Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung für die Bauoberleitung (Lph. 8) von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken sowie für die örtliche Bauüberwachung von Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken des vorgesehenen Leistungsbereiches des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und der Unterauftragnehmer.
Kriterium 6: 1 Punkt (Mindeststandard) allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form ist gewährleistet) über die der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen.
Kriterium 6: 1 Punkt (Mindeststandard) allgemeine Beschreibung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen (Datenaustausch: dxf, dwg, REB gerechte Abrechnung in Datenart 11, grafischer und sonst. Daten (MS-Word-kompatibel, MS-Excel-kompatibel, MS-Power-Point-kompatibel) in digitaler Form ist gewährleistet) über die der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften von den entsprechenden Mitgliedern) und die Unterauftragnehmer verfügen.
Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard) reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden.Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
Kriterium 7: 1 Punkt (Mindeststandard) reine verbale Aussage des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern), dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualitätssicherung durchgeführt werden.Erfüllen mehr als 5 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern gemäß § 10 (3) VOF durch Los getroffen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Name: LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Postanschrift: Seminarstraße 4
Postort: Rochlitz
Postleitzahl: 09306
Kontaktperson: Frau Heller
Telefon: +49 3737784606📞
E-Mail: vergabe@list.smwa.sachsen.de📧
Fax: +49 3514511784699 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.21-3942/846/9
Zusätzliche Informationen
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung (Nutzung Kennzettel) und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen.
a) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit folgender Kennzeichnung (Nutzung Kennzettel) und bei der LISt GmbH (Seminarstraße 4, 09306 Rochlitz) einzureichen: „Teilnahmeantrag B 96 Ortsumgehung Hoyerswerda – Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke“ Abgabetermin und Uhrzeit gemäß Pkt. IV.3.4) einzureichen.
Teilnahmeanträge die nach dem in Pkt. IV.3.4) genannten Schlusstermin bei der LISt GmbH eingehen, werden nicht berücksichtigt. Es gelten der Posteingangsstempel und der Zeitvermerk.
b) Die Bewerbungsunterlagen sind bei der angegebenen Stelle (LISt-GmbH) abzufordern. Maßgeblich ist der Inhalt der Bekanntmachung. Hinweis zum Bezug der Bewerbungsunterlagen, siehe Pkt. III.2.1).
In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der vorgesehenen Reihenfolge gemäß Bewerberunterlagen geheftet vorzulegen.
In den Teilnahmeunterunterlagen sind die gemäß Pkt. III.1.1) bis Pkt. III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber bzw. der entsprechenden Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften und der Unterauftragnehmer übersichtlich und in der vorgesehenen Reihenfolge gemäß Bewerberunterlagen geheftet vorzulegen.
c) Der Teilnahmeantrag einschließlich vorzulegender Nachweise und der Bewerberbogen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Information über die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung ihrer Bewerbung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für einen zulässigen Nachprüfungsauftrag bei Rügen außerhalb der Fristen für Bieterinformationen (§ 101a GWB): Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Quelle: OJS 2016/S 005-005349 (2016-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-14 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft IHB GmbH Ingenieurdienstleistungen/bsi Ingenieurgesellschaft mbH
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postfach 101364
Internetadresse: www.lds.sachsen.de🌏
Name: Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Abteilung 6 Verkehr, Referat 63 Straßen- und Ingenieurbau
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Kalendertage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Quelle: OJS 2017/S 013-020646 (2017-01-17)