B/L2AM/GA291/BEREI
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Die Leistung beinhaltet die Bereithaltung von Kapazitäten auf Abruf für den Passagierlufttransport von bis zu 80 Passagieren mit Hand- und Reisegepäck auf Mittel- und Langstreckenflügen.
Der Auftragnehmer stellt nach Abruf durch den Auftraggeber ein geeignetes, abflugbereites Luftfahrzeug mitsamt allen flugbedingten zusätzlichen Leistungen (unter anderem Piloten, Kabinenpersonal, Betankung, Versicherung, Catering, Bodendienste) zur Verfügung. Entsprechend der im Abruf definierten Flugstrecke und Passagierzahl darf der Auftragnehmer das einzusetzende Luftfahrzeugmuster auswählen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-10-07 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-12-01 | Ergänzende Angaben |
Auftragsbekanntmachung (2016-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Starrflügelflugzeugen mit Besatzung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Starrflügelflugzeugen mit Besatzung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261400-16576 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 197-356160
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 2 Monate
Referenznummer: B/L2AM/GA291/BEREI
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2016-12-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 6
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: L2.1
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Fax: +49 261400/16576 📠
URL der Dokumente: https://daten.baainbw.de/ZAus/C/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – Angebotssammelstelle E1.3 -
URL der Teilnahme: http://www.baainbw.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-15 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228/9499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 197-356160 (2016-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vermietung von Starrflügelflugzeugen mit Besatzung
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5.
Gesamtwert des Auftrags: 0 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vermietung von Starrflügelflugzeugen mit Besatzung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwl2.1@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261400-16576 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 197-356160
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Termin eingegangen sind.
Per Fax eingehende Teilnahmeanträge/Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A III unter „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht öffnen – Vergabeverfahren,
Bearbeitungsnummer: B/L2AM/GA291/BEREI,
Kontaktstelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.3 -Angebotssammelstelle,
Schlusstermin: 7.11.2016.
Die Beantwortung von Bewerberfragen kann unter der unter Anhang A II genannten URL eingesehen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung beinhaltet die Bereithaltung von Kapazitäten auf Abruf für den Passagierlufttransport von bis zu 80 Passagieren mit Hand- und Reisegepäck auf Mittel- und Langstreckenflügen.
Der Auftragnehmer stellt nach Abruf durch den Auftraggeber ein geeignetes, abflugbereites Luftfahrzeug mitsamt allen flugbedingten zusätzlichen Leistungen (unter anderem Piloten, Kabinenpersonal, Betankung, Versicherung, Catering, Bodendienste) zur Verfügung. Entsprechend der im Abruf definierten Flugstrecke und Passagierzahl darf der Auftragnehmer das einzusetzende Luftfahrzeugmuster auswählen.
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Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 2 Monate
Referenznummer: B/L2AM/GA291/BEREI
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2016-12-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
BAAINBw-B-V 031 „Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber / Bieter“
(Formulare unter http://www.baainbw.de Startseite – Vergabe -Unterlagen zur Angebotsabgabe).
BAAINBw-B-V-032 „Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer“
BAAINBw-B-V-034 „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe“
(Formulare unter http://www.baainbw.de Startseite – Vergabe -Unterlagen zur Angebotsabgabe).
Der Hauptauftragnehmer:
1. muss ein oder mehrere Luftverkehrbetreiberzeugnisse (Airline Operator Certificate – AOC) für den Passagierverkehr mit Strahlflugzeugen eines maximalen Abfluggewichts (MTOW) von über 10 t vorlegen, das oder die der Bewerber seit mindestens drei Jahren durchgehend besitzt und das oder die für den Leistungszeitraum gültig ist oder sind. Dabei sind die „operational areas“ anzugeben.
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2. darf nicht auf der EU-Sicherheitsliste der Luftfahrtunternehmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 aufgeführt sein, gegen die wegen Nichteinhaltung der geltenden internationalen Sicherheitsnormen ein vollständiges oder teilweises Betriebsverbot in der Europäischen Union verhängt wurde („Schwarze Liste“).
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3. muss folgende formlose, unterschriebene Eigenerklärungen abgeben:
a) über eine mindestens dreijährige Erfahrung im interkontinentalen Passagierlufttransport, wobei Europa, Nordamerika und Ziele mit einer Entfernung größer 5 000 km in Asien angeflogen wurden,
b) über eine im Leistungszeitraum gültige Landeerlaubnis für den Flughafen Berlin Tegel,
c) dass er über Luftfahrzeuge mit Strahlantrieb und mindestens zwei Triebwerken zur Passagierbeförderung von bis zu 80 Passagieren verfügt, die Flüge bis zu einer Reichweite von 8 000 km als Nonstop-Flüge durchführen können,
d) dass er über Luftfahrzeuge mit einer Passagier-Kapazität von mindestens 80 Plätzen, davon mindestens 12 in der Business-Klasse (oder höherwertig), die übrigen Plätze in der Economy-Klasse (oder höherwertig) verfügt,
e) im Leistungszeitraum über mindestens eine Luftfahrzeug-Besatzung (Cockpit und Kabine) gem. EU-OPS zu verfügen, welche fließend Deutsch und Englisch im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung spricht.
Für die Leistungsanteile der Gesamtleistung, die durch einen Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die dafür erforderlichen Nachweise entsprechend für den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Der Unterauftragnehmer:
1. muss ein oder mehrere Luftverkehrbetreiberzeugnisse (Airline Operator Certificate – AOC) für den Passagierverkehr mit Strahlflugzeugen eines maximalen Abfluggewichts (MTOW) von über 10t vorlegen, das oder die er seit mindestens drei Jahren durchgehend besitzt und das oder die für den Leistungszeitraum gültig ist oder sind. Dabei sind die „operational areas“ anzugeben.
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e) im Leistungszeitraum über mindestens eine Luftfahrzeug-Besatzungen (Cockpit und Kabine) gem. EU-OPS zu verfügen, welche fließend Deutsch und Englisch im Rahmen der jeweiligen Aufgabenerfüllung spricht.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen (werden im Rahmen einer Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt).
Von allen Unternehmen ist eine Eigenerklärung über die Nichterfüllung von Ausschlussgründen einzureichen (BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber/Bieter übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine – auf Aufforderung des Auftraggebers auch beglaubigte – Übersetzung ins Deutsche beizulegen.
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Siehe Vergabeunterlagen (werden im Rahmen einer Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen (werden im Rahmen einer Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 6
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: L2.1
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Fax: +49 261400/16576 📠
URL der Dokumente: https://daten.baainbw.de/ZAus/C/ 🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr – Angebotssammelstelle E1.3 -
URL der Teilnahme: http://www.baainbw.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-07-15 📅
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge/Angebote, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4 genannten Termin eingegangen sind.
Per Fax eingehende Teilnahmeanträge/Angebote können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die im Anhang A III unter „Adressen und Kontaktstellen, an die Angebote/Teilnahmeanträge zu richten sind“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht öffnen – Vergabeverfahren,
Bearbeitungsnummer: B/L2AM/GA291/BEREI,
Kontaktstelle: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, E1.3 -Angebotssammelstelle,
Schlusstermin: 7.11.2016.
Die Beantwortung von Bewerberfragen kann unter der unter Anhang A II genannten URL eingesehen werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228/9499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber können sich zur Inanspruchnahme von Vergaberechtsschutz, das heißt der Nachprüfung behaupteter Verstöße bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne des § 97 GWB, an die Vergabekammer des Bundes wenden.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:
§ 134 GWB: Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB: Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzende Angaben (2016-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-429051
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 197-356160
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2016/S 235-429051 (2016-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 235-429051
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 197-356160
ABl. S-Ausgabe: 235
Quelle: OJS 2016/S 235-429051 (2016-12-01)
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