Zusätzliche Informationen
A) Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist als Anlage zum Teilnahmeantrag (Formblatt HVA F-StB Teilnahmeantrag 12-14; 10105) der vom Auftraggeber vorgefertigte Formularsatz Eignung zu verwenden. Dieser wird nach schriftlicher Anforderung per E-Mail (E-Mail-Adresse: vergabe-vof@lasuv. sachsen.de) gemeinsam mit den weiteren Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb durch die Vergabestelle kostenlos elektronisch zugesandt.
B) Der Formularsatz Eignung ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und die gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln des Formularsatzes zu gliedern und zu sortieren. Der Formularsatz Eignung ist eine Anlage zum Teilnahmeantrag gem. HVA F-StB. Eine Nichtverwendung dieses Formularsatzes führt zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren wegen unvollständiger Unterlagen. Bei einer unvollständigen Verwendung/Ausfüllung dieses Formularsatzes werden alleinig diejenigen Angaben gewertet, die im Formularsatz eingetragen wurden.
C) Der ausgefüllte Teilnahmeantrag gem. HVA F-StB einschließlich aller Anlagen ist in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin gem. Ziffer IV.3.4) an die unter der Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle oder an die Haus- und Paketanschrift: Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem roten Kennzettel zu versehen, auf dem der Name des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft und die Anschrift einzutragen sind. Alle Angaben sind geheftet und gegliedert vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht gewünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
D) Anfragen sind in Schriftform an die unter I.1) bzw. unter VI.3 C) angegebenen Kontaktadressen zu richten. Die Auskünfte werden schriftlich erteilt.
E) Die in § 5 (3) VOF vorgesehene Möglichkeit, fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, auf Anforderung des Auftraggebers nachzureichen, kommt für den hier vorliegenden Teilnahmewettbewerb nicht zur Anwendung.
F) In diesem Vergabeverfahren wird ausschließlich auf die aktuelle HOAI 2013 Bezug genommen. Für die Angaben von Referenzprojekten gelten sinngemäß die entsprechenden Paragrafen der HOAI 2009 bzw. der HOAI 2002.
G) Auswahlkriterien:
Kriterium 1.1: Nachweis entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 5 (4) a VOF;
Kriterium 1.2: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und seinen / ihren Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 (4) c) VOF;
Kriterium 2.1: Angaben über die technische Leitung gem. § 5 (5) c) VOF i. V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 u. 3) VOF – Fachliche Eignung des vorgesehenen Projektleiters;
Kriterium 3.1: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i. V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 u. 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Person im Fachbereich 1 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 3.2: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i. V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 u. 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 2 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 3.3: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i. V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 u. 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 3 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 3.4: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i. V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 u. 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 4 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 3.5: Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen gemäß § 5 (5) a) VOF i.V. m. § 4 (3) VOF und § 19 (2 u. 3) VOF; Fachliche Eignung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen im Fachbereich 5 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 4.1: Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre (2011 ff.) im Fachbereich 1 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 4.2: Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre (2011 ff.) im Fachbereich 2 (s. Pkt. II.1.5);
Kriterium 4.3: Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre (2011 ff.) im Fachbereich 3 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 4.4: Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre (2011 ff.) im Fachbereich 4 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 4.5: Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen gemäß § 5 (5) b) VOF; Referenzprojekte innerhalb der letzten 5 Jahre (2011 ff.) im Fachbereich 5 (s. Pkt. II.1.5));
Kriterium 5.1: Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 5 (5) d) VOF;
Kriterium 6.1: Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität gem. § 5 (5) f) VOF;
H) Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben der Eigenerklärungen bei den jeweiligen Auftraggebern nachzuprüfen. Sofern dabei Differenzen zu den Angaben erkennbar sind, gelten für das betroffene Referenzprojekt alle Anforderungen als nicht erfüllt.
I) Wertbare Referenzen müssen an vergleichbaren Projekten in vergleichbaren Leistungsbildern und -phasen erbracht worden sein. Die jeweiligen detaillierten Anforderungen sind in den einzelnen Fragestellungen im Formularsatz Eignung formuliert.
J) Pro Referenzblatt ist ein Referenzprojekt anzugeben. Sofern sich Projektbezeichnungen während der Bearbeitungszeit geändert haben, ist dies in der Referenzbeschreibung nachvollziehbar darzustellen, andernfalls werden die Angaben auf diesem Referenzblatt bei der Prüfung / Wertung des Teilnahmeantrags nicht berücksichtigt.
K) Verschiedene Teilobjekte eines Referenzprojektes können nicht als mehrere Referenzprojekte bewertet werden. Sofern dieser Fakt zu erkennen ist, wird alleinig das Teilobjekt berücksichtigt, welches sich in der Reihenfolge der Heftung des Formularsatzes Eignung für dieses Kriterium auf dem niedrigeren Rang befindet.
L) In den Kriterien 2.1, 3.1 bis 3.5 und 4.1 bis 4.5 sind für jedes Kriterium mind. 1, max. 3 (drei) geeignete Referenzprojekte auszuwählen und anzugeben. Werden für ein Kriterium mehr als 3 Referenzprojekte benannt, werden nur diejenigen drei Referenzprojekte berücksichtigt, die sich in der Reihenfolge der Heftung des Formularsatzes Eignung für dieses Kriterium auf den Rängen 1 bis 3 befinden.
M) Für die in den Kriterien 2.1, 3.1 bis 3.5 benannten Personen sind die Referenzprojekte ausschließlich aus den letzten 7 Jahren (2009 ff.) auszuwählen und anzugeben.
N) Vom Bewerber / Von der Bewerbergemeinschaft sind die Referenzprojekte ausschließlich aus den letzten 5 Jahren (2011 ff.) auszuwählen und anzugeben.
O) Die Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte dient in der Punktwertung dazu, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Qualität und Quantität der Referenzen zu erzielen. Sofern als Anforderungen für die Punktwertung mehr als 3 Einzelanforderungen nachzuweisen sind, erfolgt die vorgenommene Begrenzung auf max. 3 Referenzprojekte zur einfachen und verständlichen Darstellung der Anforderung, dass an bisherigen Referenzprojekten bereits mehrere der abgefragten Teilleistungen gemeinsam erbracht wurden.
P) Für die Punktwertung wird in jedem Kriterium aus den im Formularsatz Eignung enthaltenen Fragestellungen unter „Angaben für die Punktwertung“ für die Erfüllung jeder Einzelanforderung ein Berechnungspunkt vergeben, sofern für das jeweilige Projekt die Mindestanforderungen erfüllt sind. Aus der Summe dieser Berechnungspunkte erfolgt die Ermittlung der Wertungspunkte, indem für die maximal mögliche Punktsumme 3 Wertungspunkte vergeben werden. Für niedrigere Punktsummen wird entsprechend des Anteils an der maximallen Punktsumme ein anteiliger Punktewert zwischen 0 und 3 Punkten berechnet und anschließend kaufmännisch (s.a. DIN 1333) auf volle Zehntelpunkte gerundet. Dieses Rundungsergebnis stellt das Wertungsergebnis in diesem Kriterium dar.
P1) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 2.1 gem. Pkt VI.3) G):
— mindestens 10 Jahre Berufserfahrung für die benannte Person;
— Am Referenzprojekt wurden Leistungen der Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 oder 5 oder 8 gemäß Anlage 15.2 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Anforderungen für die Punktwertung nicht.
— Das Referenzprojekt enthielt den Einbau von Fluchttüren. Dafür wurden die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung betreut. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eines der beiden genannten Leistungsbilder betreut wurde, erfüllt die Anforderungen für die Punktwertung nicht.
— Am Referenzprojekt war im Rahmen der Gesamtprojektleitung und Koordinierung die Betreuung von eigenständig tätigen Fachplanern erforderlich, die Leistungen in mind. 3 verschiedenen Leistungsbildern der Objekt- oder Fachplanung gem. HOAI (Teil 3 bzw. Teil 4) erbracht haben.
P2) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 3.1 gem. Pkt VI.3) G):
— mindestens 10 Jahre Berufserfahrung für die benannte Person;
— Am Referenzprojekt wurden Leistungen der Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 oder 5 oder 8 gemäß Anlage 15.2 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Anforderungen für die Punktwertung nicht.
— Das Referenzprojekt enthielt den Einbau von Fluchttüren. Dafür wurden die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung betreut. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eines der beiden genannten Leistungsbilder betreut wurde, erfüllt die Anforderungen für die Punktwertung nicht.
— Am Referenzprojekt war im Rahmen der Gesamtprojektleitung und Koordinierung die Betreuung von eigenständig tätigen Fachplanern erforderlich, die Leistungen in mind. 3 verschiedenen Leistungsbildern der Objekt- oder Fachplanung gem. HOAI (Teil 3 bzw. Teil 4) erbracht haben.
P3) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 3.2 gem. Pkt VI.3) G):
— mindestens 7 Jahre Berufserfahrung für diese benannte Person;
— Erfolgreiche Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung über die Vorschriften und Grundlagen des Brandschutzes und über gebäude- und anlagentechnischen Brandschutz innerhalb der letzten sieben Jahre (2009 ff.). Als Nachweis ist eine Kopie der Teilnahmeurkunde / Teilnahmebestätigung als Anlage 2.2.2.3 beizufügen, aus der nachvollziehbar erkennbar ist, dass der benannte Mitarbeiter persönlich an dieser Veranstaltung teilgenommen hat. Sofern dieser Nachweis den geforderten Sachbezug (Vorschriften und Grundlagen des Brandschutzes und gebäude- und anlagentechnischer Brandschutz) nicht nachvollziehbar erkennen lässt, besteht die Möglichkeit, die Anlage 2.2.2.3 um eine formlose Information zu den Inhalten der Weiterbildung und die Kontaktdaten des Veranstalters zu ergänzen. Ggf. wird die Vergabestelle im Zuge der Wertung den Veranstalter kontaktieren.
— Am Referenzprojekt wurden Leistung in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung (Angabe der Art der Verkehrsführung erforderlich).
P4) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 3.3 gem. Pkt. VI.3) G):
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung für diese benannte Person;
— Am Referenzprojekt wurden Leistung in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung (Angabe der Art der Verkehrsführung erforderlich).
— Beim Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt des Straßenverkehrs.
P5) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 3.4 gem. Pkt. VI.3) G):
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung für diese benannte Person;
Am Referenzprojekt wurden Leistung in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung (Angabe der Art der Verkehrsführung erforderlich).
— Beim Referenzprojekt erfolgte der Tunnelbetrieb mittels des Prozessvisualisierungssystems SIMATIC Win CC OA.
P6) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 3.5 gem. Pkt. VI.3) G):
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung für diese benannte Person;
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung.
— Am Referenzprojekt wurden Leistung des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Am Referenzprojekt wurden Leistung des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 14 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
P7) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 4.1 gem. Pkt. VI.3) G):
— Am Referenzprojekt wurden Leistungen der Gesamtprojektleitung + Koordinierung für Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 oder 5 oder 8 gemäß Anlage 15.2 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eine der beiden genannten Leistungsphasen betreut wurde, erfüllt die Anforderungen für die Punktwertung nicht.
— Das Referenzprojekt enthielt den Einbau von Fluchttüren. Dafür wurden die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung betreut. Die Leistungserbringung an Projekten, an denen nur eines der beiden genannten Leistungsbilder betreut wurde, erfüllt die Anforderungen für die Punktwertung nicht.
— Am Referenzprojekt war im Rahmen der Gesamtprojektleitung und Koordinierung die Betreuung von eigenständig tätigen Fachplanern erforderlich, die Leistungen in mind. 3 verschiedenen Leistungsbildern der Objekt- oder Fachplanung gem. HOAI (Teil 3 bzw. Teil 4) erbracht haben.
P8) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 4.2 gem. Pkt. VI.3) G):
— Am Referenzprojekt wurden Leistung in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung (Angabe der Art der Verkehrsführung erforderlich).
P9) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 4.3 gem. Pkt. VI.3) G):
— Am Referenzprojekt wurden Leistung in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung (Angabe der Art der Verkehrsführung erforderlich).
— Beim Referenzprojekt handelt es sich um ein Projekt des Straßenverkehrs.
P10) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 4.4 gem. Pkt. VI.3) G):
— Am Referenzprojekt wurden Leistung in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 15 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung (Angabe der Art der Verkehrsführung erforderlich).
— Beim Referenzprojekt erfolgte der Tunnelbetrieb mittels des Prozessvisualisierungssystems SIMATIC Win CC OA.
P11) Anforderungen für die Punktwertung – Kriterium 4.5 gem. Pkt. VI.3) G):
— Beim Referenzprojekt erfolgte die Ausführung der (Bau-)Arbeiten unter Aufrechterhaltung der Verkehrsführung.
— Am Referenzprojekt wurden Leistung des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 12 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
— Am Referenzprojekt wurden Leistung des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI in den Leistungsphasen 5 und 6 gemäß Anlage 14 HOAI erbracht. Eine Leistungserbringung in nur einer der beiden genannten Leistungsphasen erfüllt die Anforderungen nicht.
Q) Wichtung der Auswahlkriterien:
Kriterium 1.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 1.2 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 2.1 – Wichtung 12,0 %;
Kriterium 3.1 – Wichtung 12,0 %;
Kriterium 3.2 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 3.3 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 3.4 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 3.5 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 4.1 – Wichtung 12,0 %;
Kriterium 4.2 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 4.3 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 4.4 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 4.5 – Wichtung 8,0 %;
Kriterium 5.1 – nur Mindestanforderungen;
Kriterium 6.1 – nur Mindestanforderungen;
R) Die Prüfung und Bewertung der Eignung der Personen für die Leistungserbringung erfolgt mit der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags, in welchem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft für alle benannten Personen zu den Kriterien 2.1 und 3.1 bis 3.5 gem. Pkt. VI.3) G) versichert, dass diese im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Wird im begründeten Ausnahmefall eine im Teilnahmeantrag genannte Person zur Abwicklung des Projekts im Angebot durch eine andere Person (Ersatzperson) ersetzt, erfordert dies in der Angebotswertung eine erneute Eignungsprüfung. Wenn in dieser Eignungsprüfung für die Ersatzperson nicht mindestens das gleiche Wertungsergebnis erzielt wird, wie es die ersetzte, im Teilnahmeantrag gewertete Person erreicht hat, erfolgt ein Ausschluss des Angebotes aus der Wertung.
S) Für die Kriterien 2.1, 3.1 bis 3.5 gilt: Pro Kriterium ist eine Person zu benennen. Werden mehrere Personen benannt, ist nur diejenige wertungsrelevant, die sich in der Reihenfolge der Heftung des Formularsatzes Eignung für dieses Kriterium auf Rang 1 befindet.
T) Für einen vorgesehenen Mehrfacheinsatz von Personen sind die nachfolgenden Regelungen (s. VI.3.T1 bis T7) zu beachten, andernfalls sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
T1) Die Personen zu den Kriterien 3.1 bis 3.5 (Mitarbeiter Nr. 2 bis 6) dürfen nicht gleichzeitig als Projektleiters (Mitarbeiter Nr. 1) vorgesehen sein.
T2) Die Person für den Fachbereich 1 (Mitarbeiter Nr. 2) darf nicht gleichzeitig als Person für den Fachbereich 5 (Mitarbeiter Nr. 6) vorgesehen sein.
T3) Die Person für den Fachbereich 2 (Mitarbeiter Nr. 3) darf nicht gleichzeitig als Person für einen der Fachbereiche 3, 4 oder 5 vorgesehen sein.
T4) Die Person für den Fachbereich 3 (Mitarbeiter Nr. 4) darf nicht gleichzeitig als Person für einen der Fachbereiche 2, 4 oder 5 vorgesehen sein.
T5) Die Person für den Fachbereich 4 (Mitarbeiter Nr. 5) darf nicht gleichzeitig als Person für einen der Fachbereiche 2, 3 oder 5 vorgesehen sein.
T6) Die Person Die Person für den Fachbereich 5 (Mitarbeiter Nr. 6) darf nicht gleichzeitig als Person für einen anderen Fachbereich vorgesehen sein.
T7) Die Person des Projektleiters (Mitarbeiter Nr. 1) darf nicht gleichzeitig für einen der fünf Fachbereiche verantwortlich tätig sein, andernfalls sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt.
U) Die geforderten Referenzbestätigungen des AG müssen mindestens folgenden Inhalt haben:
— kurze Beschreibung des Projektes,
— kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angabe der Leistungsbilder und der Leistungsphasen gemäß HOAI,
— Name und Telefonnummer des Ansprechpartners beim AG,
— Leistungszeitraum.