Bau eines passiven Breitbandnetzes in Teilen der Gemeinden Bergen auf Rügen, Sehlen, Ralswiek, Lohme, Glowe, Sagard, Ummanz, Altefähr, Rambin, Buschvitz und Sassnitz

Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen

Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Bergen auf Rügen (Ortsteile (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow, OT Zittvitz, OT Tetel), Sehlen (OT Teschenhagen), Ralswiek (OT Gnies), Lohme (OT Nipmerow, OT Hagen, OT Ranzow), Glowe (OT Polchow), Sagard (OT Neddesitz, OT Polkwitz), Ummanz, Altefähr (OT Poppelvitz, OT Barnkevitz, Gemeinde), Rambin (OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen sowie Hauptstraße, Stralsunder Straße, Gartenweg), Buschvitz (OT Stedar, OT Buschvitz) und Sassnitz (OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz, OT Dubnitz) flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-06.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-06 Auftragsbekanntmachung
2016-12-08 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen (ZWAR) beabsichtigt, in Teilen der Gemeinden Bergen auf Rügen (Ortsteile (OT) Tilzow, Gewerbegebiet Tilzow, OT Zittvitz, OT Tetel), Sehlen (OT Teschenhagen), Ralswiek (OT Gnies), Lohme (OT Nipmerow, OT Hagen, OT Ranzow), Glowe (OT Polchow), Sagard (OT Neddesitz, OT Polkwitz), Ummanz, Altefähr (OT Poppelvitz, OT Barnkevitz, Gemeinde), Rambin (OT Kasselvitz, OT Rothenkirchen sowie Hauptstraße, Stralsunder Straße, Gartenweg), Buschvitz (OT Stedar, OT Buschvitz) und Sassnitz (OT Neu/Alt Mukran, OT Staphel, OT Wostevitz, OT Dubnitz) flächendeckend hochleistungsfähige Breitbandanschlüsse mit Netzen der nächsten Generation (NGA-Netze auf Basis von FTTB/H) zu realisieren. Die Ausführungs- und Genehmigungsplanung werden derzeit durch ein vom ZWAR beauftragtes Planungsbüro erarbeitet. Gegenstand der Beschaffung ist der Bau (Erdarbeiten, Lieferung und Herstellung) dieses passiven Breitbandnetzes auf Grundlage der Planungen des ZWAR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: de80h 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbehandlung Rügen
Postanschrift: Putbuser Chaussee 1
Postleitzahl: 18528
Postort: Bergen auf Rügen
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de 🌏
E-Mail: piper@zwar.de 📧
Telefon: +49 38388004-150 📞
Fax: +49 38388004-969 📠
URL der Dokumente: http://www.zwar.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 238-432981
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 212-385767
ABl. S-Ausgabe: 238
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme oder eine gleichwertige Sicherheit zu leisten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6 400 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Für den Bau des passiven Breitbandnetzes werden ca. 130 km Erdarbeiten erforderlich sein. Dabei sind ca. 210 km Schutzrohre sowie ca. 525 km Glasfaserkabel zu verlegen, außerdem sind insgesamt 69 Kabelverzweiger-Schränke und Schächte zu errichten. Der ZWAR hat einen Förderbescheid auf Grundlage der Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 erhalten; danach muss das Netz bis spätestens 31.12.2018 betriebsfertig sein. Hierfür muss das passive Netz vom späteren Netzbetreiber noch mit aktiven Komponenten ausgestattet werden. Vom Auftragnehmer wird daher eine Fertigstellung des passiven Breitbandnetzes bis spätestens 30.11.2018 erwartet.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 400 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern das Netz innerhalb von 24 Monaten nicht fertiggestellt ist, kann der Auftrag zeitlich bis zur Fertigstellung verlängert werden, ohne dass sich hierdurch das Auftragsvolumen ändert.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer hat bei Vertragsschluss eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme oder eine gleichwertige Sicherheit zu leisten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinden Bergen auf Rügen, Sehlen, Ralswiek, Lohme, Glowe, Sagard, Ummanz, Altefähr, Rambin, Buschvitz und Sassnitz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Vorinformation;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen oder Nachweis der Selbstreinigung nach § 6f EU VOB/A;
— Zulassung "DVGW GW 301 Gruppe W2" oder gleichwertig;
— Zulassung "DVGW GW 302 Gruppe GN2:A" oder gleichwertig;
— Zertifikat "LWL-Installation für Fachbetriebe des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage einer entsprechenden Bankauskunft/Bankerklärung, die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorinformation ist;
— Vorlage eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses falls dessen Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist; für das Jahr 2015, sofern bereits vorliegend, andernfalls für das Jahr 2014;
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens betreffend Bauleistungen und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren; Beifügung von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen; berücksichtigt werden auch Bauleistungen, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
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— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören; insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
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— Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens und der Maßnahmen des Unternehmens zur Sicherung der Qualität;
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Erklärung über Ausstattung und Geräte.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 4 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Ständehausstraße 10/11, 30159 Hannover.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Umsetzung der Bauleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 Punkte
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spätester Zeitpunkt der Fertigstellung vor dem 30.11.2018
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Punkte
Kostenkriterium: Niedrigster Preis
Gewichtung der Kosten: 70 Punkte

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sabine Piper
Dokumente URL: http://www.zwar.de/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Ständehausstraße 10/11
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Kontaktperson: Wirtschaftsrat Recht – BHVSM Bremer Heller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Telefon: +49 511856149-0 📞
E-Mail: m.austen@wr-recht.de 📧
Fax: +49 511856149-22 📠
Land: Region Hannover 🏙️
Internetadresse: www.wr-recht.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5164 📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/index.jsp 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2016/S 238-432981 (2016-12-06)
Ergänzende Angaben (2016-12-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.zwar.de/index.php?id=201 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-08 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 240-437031
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 238-432981
ABl. S-Ausgabe: 240
Quelle: OJS 2016/S 240-437031 (2016-12-08)