Der Auftraggeber behält sich vor, den Gewinner dieses Vergabeverfahrens auch mit der anschließenden Realisierung der weiteren Bauabschnitte im benachbarten Kernareal (6,5 ha) zu beauftragen. Das wird dann erfolgen, wenn die vergaberechtlichem Voraussetzungen für eine solche weitere Beauftragung im Sinne des § 3 a Abs. 3 Nr. 5 VOB/A-EU vorliegen. Danach kann bei einer Wiederholung von im Wesentlichen gleichartigen Bauleistungen der Auftraggeber den Auftrag an den bisherigen Auftragnehmer vergeben, wobei der Umstand der mit diesem Folgeauftrag zu erbringenden Bauleistungen und die Bedingungen, unter denen sie vergeben werden, bereits in diesem Vergabeverfahren anzugeben sind. Hier geht es konkret um das erste Kernareal mit einer Grundfläche von ca. 7,5 ha, und dass zweite Kernareal umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha, siehe im Einzelnen die bei der Kontaktstelle anzufordernde „Teilnahmeunterlage“ Entwicklung der City-Ost.