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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 EU (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124EU angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124EU auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124EU kann hier eingesehen werden
http://my.vergabe.bayern.de/ausschreibungen/show.html?id=123584;
Nach VOB/A §6a Abs. 3 werden zum Angebot zusätzliche Nachweise verlangt:
— Nachweis der Sachkunde gemäß BGR 128.
— Bestätigung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 52 KRW-/AbfG und § 14 EfbV.