Baum- und Strauchschnittabfuhr im Landkreis Leer

Landkreis Leer – Abfallwirtschaftsbetrieb

Die Leistung umfasst für das Festlandsgebiet des Landkreises Leer das Einsammeln und Befördern des satzungsgemäß bereitgestellten Baum- und Strauchschnittmaterials. Die Einsammlung erfolgt als straßenweise Abfuhr und erstreckt sich auf alle an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke und gliedert sich in eine Weihnachtsbaumabfuhr, Frühjahrsabfuhr und Herbstabfuhr. Im Falle der Weihnachtsbaumsammlung kommen ergänzend die Sammelplätze der Vereine und sonstigen Organisationen hinzu.
Die Leistung wird in 5 Losen gebietsweise ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-24 Auftragsbekanntmachung
2017-01-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammeln von kommunalem Müll
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst für das Festlandsgebiet des Landkreises Leer das Einsammeln und Befördern des satzungsgemäß bereitgestellten Baum- und Strauchschnittmaterials. Die Einsammlung erfolgt als straßenweise Abfuhr und erstreckt sich auf alle an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke und gliedert sich in eine Weihnachtsbaumabfuhr, Frühjahrsabfuhr und Herbstabfuhr. Im Falle der Weihnachtsbaumsammlung kommen ergänzend die Sammelplätze der Vereine und sonstigen Organisationen hinzu. Die Leistung wird in 5 Losen gebietsweise ausgeschrieben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammeln von kommunalem Müll 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leer 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Leer – Abfallwirtschaftsbetrieb
Postanschrift: Friesenstr. 33/35
Postleitzahl: 26789
Postort: Leer
Kontakt
Internetadresse: http://www.all-leer.de 🌏
E-Mail: manfred.hovenga@all-leer.de 📧
Telefon: +49 491/9252428 📞
Fax: +49 491/925247728 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E69262987 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E69262987 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-27 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 165-297253
ABl. S-Ausgabe: 165
Zusätzliche Informationen
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter E69262987 heruntergeladen werden. Angebote können in elektr. Form über die Vergabeplattform oder in Papierform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen. Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o.g. Vergabeplattform mitzuteilen. Auch weiterer Auskünfte werden nur über die Vergabeplattform mitgeteilt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst für das Festlandsgebiet des Landkreises Leer das Einsammeln und Befördern des satzungsgemäß bereitgestellten Baum- und Strauchschnittmaterials. Die Einsammlung erfolgt als straßenweise Abfuhr und erstreckt sich auf alle an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke und gliedert sich in eine Weihnachtsbaumabfuhr, Frühjahrsabfuhr und Herbstabfuhr. Im Falle der Weihnachtsbaumsammlung kommen ergänzend die Sammelplätze der Vereine und sonstigen Organisationen hinzu.
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Die Leistung wird in 5 Losen gebietsweise ausgeschrieben.
Bezeichnung des Loses: Baum- und Strauchschnittabfuhr im Landkreis Leer
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst für das Festlandsgebiet des Landkreises Leer das Einsammeln und Befördern des satzungsgemäß bereitgestellten Baum- und Strauchschnittmaterials und gliedert sich in eine Weihnachtsbaumabfuhr, Frühjahrsabfuhr und Herbstabfuhr.
Die Einsammlung erfolgt als straßenweise Abfuhr und erstreckt sich auf alle an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücke. Im Falle der Weihnachtsbaumsammlung kommen ergänzend die Sammelplätze der Vereine und sonstigen Organisationen hinzu.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2020, sofern der AG nicht mit einer Frist von 6 Monaten kündigt.
Losnummer: 2
3
4
5
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Weener, Gemeinde Bunde, Gemeinde Jemgum.
Gemeinde Moormerland, Samtgemeinde Hesel.
Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen.
Gemeinde Rhauderfehn, Gemeinde Ostrhauderfehn.
Stadt Leer, Gemeinde Westoverledingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
— Bietererklärung gemäß Vordruck in den Vergabeunterlagen, auch für Nachunternehmer.
— Weitere Unterlagen für Bietergemeinschaften sowie Unterlagen sowie Unterlagen für Nachunternehmen: siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 26789 Leer.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Manfred Hovenga
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69262987 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter E69262987 heruntergeladen werden. Angebote können in elektr. Form über die Vergabeplattform oder in Papierform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen.
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Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o.g. Vergabeplattform mitzuteilen. Auch weiterer Auskünfte werden nur über die Vergabeplattform mitgeteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass etwaige Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs 3 GWB unzulässig sind, soweit 1. der Antragstellerden den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der frist nach § 134 absatz 2 GWB bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 165-297253 (2016-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 582138.88 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 011-016261
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 165-297253
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Die Vergabeunterlagen können ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform subreport ELVIS unter E69262987 heruntergeladen werden. Angebote können in elektr. Form über die Vergabeplattform oder in Papierform eingereicht werden; näheres siehe Vergabeunterlagen. Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform mitzuteilen. Auch weiterer Auskünfte werden nur über die Vergabeplattform mitgeteilt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-16 📅

Referenz
Bestehen in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich und spätestens zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die o. g. Vergabeplattform mitzuteilen. Auch weiterer Auskünfte werden nur über die Vergabeplattform mitgeteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist mit Ablauf des 15.12.2016 verstrichen.
Quelle: OJS 2017/S 011-016261 (2017-01-12)