Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist. Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen. Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI. Nähere Angaben zum Vorhaben sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.
Auftragsbekanntmachung (2016-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Kurze Beschreibung:
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist.
Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI. Nähere Angaben zum Vorhaben sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist.
Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI. Nähere Angaben zum Vorhaben sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-15 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 114-202821
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
a.
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
aa.
Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister und Korruptionsregister.
bb.
Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG.
cc.
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung enthält
— die Erklärung, dass die Bewerbergemeinschaft in zulässiger Weise gebildet wurde und bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet und ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— die Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— die Benennung und Bevollmächtigung eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds als geschäftsführender Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Einen Wechsel der Bevollmächtigung zeigen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich an.
— die Erklärung, dass der benannte Vertreter die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— die Erklärung, dass der benannte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
dd.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
c.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Bauüberwachung Usedomer Straße, Bitte nicht öffnen!“.
d.
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
aa.
Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister und Korruptionsregister.
bb.
Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG.
cc.
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung enthält
— die Erklärung, dass die Bewerbergemeinschaft in zulässiger Weise gebildet wurde und bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet und ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— die Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— die Benennung und Bevollmächtigung eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds als geschäftsführender Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Einen Wechsel der Bevollmächtigung zeigen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich an.
— die Erklärung, dass der benannte Vertreter die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— die Erklärung, dass der benannte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
dd.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
c.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Bauüberwachung Usedomer Straße, Bitte nicht öffnen!“.
d.
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist.
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist.
Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI. Nähere Angaben zum Vorhaben sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI. Nähere Angaben zum Vorhaben sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Die zu erbringenden Bauüberwachungsleistungen umfassen insb. folgende Leistungsbilder:
— Gebäude und Innenräume (§§ 33ff. HOAI);
— alle erforderlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung (§§ 53ff. HOAI);
— Brandschutz;
— sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz sowie
— Freianlagen (§§ 38ff. HOAI).
— Die Leistungen umfassen neben der Bauüberwachung der vom Generalübernehmer zu erbringenden Leistungen auch die Bauüberwachung der zur Nutzungsaufnahme des Vertragsobjektes erforderlichen weiteren Leistungen, insbesondere betreffend Ausstattung (KG 600), Schlüsselanlage und aktive Technik, die die BVG selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
— Die Leistungen umfassen neben der Bauüberwachung der vom Generalübernehmer zu erbringenden Leistungen auch die Bauüberwachung der zur Nutzungsaufnahme des Vertragsobjektes erforderlichen weiteren Leistungen, insbesondere betreffend Ausstattung (KG 600), Schlüsselanlage und aktive Technik, die die BVG selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
Die Leistungen sind sowohl für den Neubau als auch für die Bestandshalle zu erbringen. Leistungsbeginn ist mit Baubeginn, welcher für den 1. Oktober 2016 vorgesehen ist. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist.
Die Leistungen sind sowohl für den Neubau als auch für die Bestandshalle zu erbringen. Leistungsbeginn ist mit Baubeginn, welcher für den 1. Oktober 2016 vorgesehen ist. Die Baumaßnahmen müssen zwingend so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass der Einzug der Mitarbeiter bis zum 30. Juni 2018 vollständig durchgeführt ist.
Weitere Einzelheiten zur Aufgabenstellung ergeben sich aus den unter der angegebenen URL abrufbaren weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag (Teil 2 der Vergabeunterlagen).
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Der Auftraggeber behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen oder aufgrund des weiteren Projektverlaufs vor.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Der Auftraggeber behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen oder aufgrund des weiteren Projektverlaufs vor.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bewerber oder im Falle einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen:
a.
Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Name des Unternehmens; Rechtsform; Anschrift; Name, Vorname, Geburtsdatum- und -ort des gesetzlichen Vertreters, bei Personengesellschaften der geschäftsführenden Gesellschafter; Kontaktdaten; Ansprechpartner für das Vergabeverfahren) (Formblatt TA 1).
Angaben zum Unternehmen des Bewerbers bzw. im Falle einer Bewerbergemeinschaft zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Name des Unternehmens; Rechtsform; Anschrift; Name, Vorname, Geburtsdatum- und -ort des gesetzlichen Vertreters, bei Personengesellschaften der geschäftsführenden Gesellschafter; Kontaktdaten; Ansprechpartner für das Vergabeverfahren) (Formblatt TA 1).
b.
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne des § 73 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber sind vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geeignete Nachweise einzureichen (Mindeststandard). Gegebenenfalls ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung solcher Leistungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Architekten- und/oder Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen und die entsprechenden Nachweise für diesen einreichen.
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne des § 73 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber sind vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geeignete Nachweise einzureichen (Mindeststandard). Gegebenenfalls ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung solcher Leistungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Architekten- und/oder Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen und die entsprechenden Nachweise für diesen einreichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a.
Angabe des Umsatzes des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen der Bauüberwachung (Formblatt TA 2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und zusätzlich für jedes einzelne Bewerbergemeinschaftsmitglied zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Umsatzes des Bewerbers mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in EUR netto. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Leistungen der Bauüberwachung (Formblatt TA 2). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt und zusätzlich für jedes einzelne Bewerbergemeinschaftsmitglied zu machen.
b.
Nachweis einer bestehenden, eine alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 2 500 000 EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR, beispielsweise nachgewiesen durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung einreichen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer bestehenden, eine alle Leistungspflichten des Auftragnehmers umfassende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 2 500 000 EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR, beispielsweise nachgewiesen durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bewerber eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung einreichen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Mindeststandards:
a.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz mit Bauüberwachungsleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren mindestens 1 Mio. EUR netto betrug (Mindeststandard).
b.
Der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung oder alternativ die Vorlage der Erklärung der Versicherung (jeweils bezüglich der Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2 500 000 EUR) ist Mindeststandard.
Der Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung oder alternativ die Vorlage der Erklärung der Versicherung (jeweils bezüglich der Mindestdeckungssummen je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von 2,5 Mio. EUR und für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden in Höhe von 2 500 000 EUR) ist Mindeststandard.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
a.
Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (einschließlich Büroinhaber(n), ohne Praktikanten, Hilfskräfte, Schreibkräfte und sonstige Backoffice-Mitarbeiter, die keine fachlich-technischen Aufgaben verrichten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt TA 3). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu machen.
Angabe zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (einschließlich Büroinhaber(n), ohne Praktikanten, Hilfskräfte, Schreibkräfte und sonstige Backoffice-Mitarbeiter, die keine fachlich-technischen Aufgaben verrichten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt TA 3). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt zu machen.
b.
Angaben zu folgenden für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen („Projektleitungsteam“) (Formblatt TA 4):
— Gesamtprojektleiter,
— Projektleiter Technik,
— Projektleiter Bau.
Dabei kann eine Person auch gleichzeitig für die Funktion des Gesamtprojektleiters und des Projektleiters Bau benannt werden, jedoch nicht für alle drei Funktionen und nicht gleichzeitig für die Funktion des Gesamtprojektleiters und des Projektleiters Technik.
Dabei kann eine Person auch gleichzeitig für die Funktion des Gesamtprojektleiters und des Projektleiters Bau benannt werden, jedoch nicht für alle drei Funktionen und nicht gleichzeitig für die Funktion des Gesamtprojektleiters und des Projektleiters Technik.
Hierfür sind zu den genannten Personen jeweils folgende Angaben zu machen:
— Name (Vor- und Nachname);
— Berufliche Qualifikation;
— Anzahl abgeschlossene Jahre Berufserfahrung im Bereich Bauüberwachung;
— Kurzlebenslauf;
— Darstellung von mindestens zwei persönlichen Referenzen der jeweils benannten Person über erbrachte Leistungen im Bereich Bauüberwachung jeweils mit folgenden Angaben:
— Bezeichnung des Referenzprojekts;
— Rolle des Referenzinhabers und Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen im Referenzprojekt;
— Höhe der Gesamtbaukosten (KGR 200 bis 700 nach DIN 276);
— Zeitraum der Leistungserbringung (von… bis...);
— Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; mit der Angabe stimmt der Bewerber einer Nachfrage des Auftraggebers bei Referenzgeber zu).
Dabei dürfen nur Referenzen über Bauüberwachungsleistungen über einen abgeschlossenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aus den letzten 5 Jahren (Beginn der Leistungserbringung nach dem 1. Juni 2011) für Baumaßnahmen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m
Dabei dürfen nur Referenzen über Bauüberwachungsleistungen über einen abgeschlossenen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aus den letzten 5 Jahren (Beginn der Leistungserbringung nach dem 1. Juni 2011) für Baumaßnahmen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m
c.
Darstellung von Referenzen des Unternehmens des Bewerbers über erbrachte Leistungen im Bereich Bauüberwachung jeweils mit folgenden Angaben (Formblatt TA 5):
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen: Angabe welches Bewerbergemeinschaftsmitglied oder welches andere Unternehmen das Referenzprojekt durchgeführt hat;
— Zeitraum der Leistungserbringung (von … bis);
— Ansprechpartner beim Auftraggeber des Referenzprojekts (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer; mit der Angabe stimmt der Bewerber einer Nachfrage des Auftraggebers bei Referenzgeber zu);
— Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, einschließlich Angabe, welches Leistungsbild im Sinne der HOAI bzw. der AHO betroffen war.
Dabei dürfen nur Referenzen über Bauüberwachungsleistungen über einen abgeschlossenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus den letzten 5 Jahren (Beginn der Leistungserbringung nach dem 1. Juni 2011) für Baumaßnahmen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m
Dabei dürfen nur Referenzen über Bauüberwachungsleistungen über einen abgeschlossenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus den letzten 5 Jahren (Beginn der Leistungserbringung nach dem 1. Juni 2011) für Baumaßnahmen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m
Mindeststandards:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber(n), ohne Praktikanten, Hilfskräfte, Schreibkräfte und sonstige Backoffice-Mitarbeiter, die keine fachlich-technischen Aufgaben verrichten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei über 10 Mitarbeitern liegt (Mindeststandard).
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber(n), ohne Praktikanten, Hilfskräfte, Schreibkräfte und sonstige Backoffice-Mitarbeiter, die keine fachlich-technischen Aufgaben verrichten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei über 10 Mitarbeitern liegt (Mindeststandard).
Die Darstellung jeweils mindestens zweier persönlicher Referenzen im vorgenannten Sinne (Ziffer III.1.3 b)) über erbrachte Leistungen im Bereich Bauüberwachung für den Gesamtprojektleiter, für den Projektleiter Technik und für den Projektleiter Bau ist Mindeststandard. Dabei kann ein Referenzprojekt auch für alle drei Personen angegeben werden, sofern alle drei Personen an diesem mitgewirkt haben und die Darstellung der Referenz im Formblatt eindeutig für alle drei Personen erfolgt. Für die Erfüllung dieser Mindeststandards wäre es also ausreichend, wenn ein Bewerber insgesamt zwei Referenzen einreicht, die die vorgenannten Mindeststandards erfüllen. Dabei sind nur Referenzen über Bauüberwachungsleistungen über einen abgeschlossenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus den letzten 5 Jahren (Beginn der Leistungserbringung nach dem 1. Juni 2011) für Baumaßnahmen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m
Die Darstellung jeweils mindestens zweier persönlicher Referenzen im vorgenannten Sinne (Ziffer III.1.3 b)) über erbrachte Leistungen im Bereich Bauüberwachung für den Gesamtprojektleiter, für den Projektleiter Technik und für den Projektleiter Bau ist Mindeststandard. Dabei kann ein Referenzprojekt auch für alle drei Personen angegeben werden, sofern alle drei Personen an diesem mitgewirkt haben und die Darstellung der Referenz im Formblatt eindeutig für alle drei Personen erfolgt. Für die Erfüllung dieser Mindeststandards wäre es also ausreichend, wenn ein Bewerber insgesamt zwei Referenzen einreicht, die die vorgenannten Mindeststandards erfüllen. Dabei sind nur Referenzen über Bauüberwachungsleistungen über einen abgeschlossenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus den letzten 5 Jahren (Beginn der Leistungserbringung nach dem 1. Juni 2011) für Baumaßnahmen mit einer Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m
Eine Anzahl an Berufsjahren im Bereich Bauüberwachung von jeweils mindestens 3 Jahren für den Gesamtprojektleiter, für den Projektleiter Technik und für den Projektleiter Bau ist ebenfalls Mindeststandard.
c.
Die Darstellung von mindestens zwei Referenzen des Unternehmens im vorgenannten Sinne (Ziffer III.1.3.c)) ist Mindeststandard. Bei diesen mindestens 2 Referenzen ist die Darstellung von mindestens einer Referenz im vorgenannten Sinne, die das Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne der §§ 33ff. HOAI und von mindestens einer Referenz, die das Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne der §§ 53ff. HOAI betrifft, ebenfalls Mindeststandard. Mindeststandard ist außerdem, dass mindestens eine der Referenzen im vorgenannten Sinne Bauüberwachungsleistungen bei einer Sanierung eines Bestandsgebäudes betrifft.
Die Darstellung von mindestens zwei Referenzen des Unternehmens im vorgenannten Sinne (Ziffer III.1.3.c)) ist Mindeststandard. Bei diesen mindestens 2 Referenzen ist die Darstellung von mindestens einer Referenz im vorgenannten Sinne, die das Leistungsbild Gebäude und Innenräume im Sinne der §§ 33ff. HOAI und von mindestens einer Referenz, die das Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne der §§ 53ff. HOAI betrifft, ebenfalls Mindeststandard. Mindeststandard ist außerdem, dass mindestens eine der Referenzen im vorgenannten Sinne Bauüberwachungsleistungen bei einer Sanierung eines Bestandsgebäudes betrifft.
Für die Erfüllung dieser Mindeststandards wäre es ausreichend, wenn ein Bewerber 2 Referenzen einreicht, die alle vorgenannten Mindeststandards für Referenzen erfüllen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus dem unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) verfügbaren Informationsmemorandum.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Bewerber sind zunächst aufgefordert, in einem Teilnahmewettbewerb ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Hierfür werden sie zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert. Die Einzelheiten der Teilnahmeregeln und -kriterien ergeben sich aus dem unter der angegebenen URL (Ziffer I.3)) verfügbaren Informationsmemorandum.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne des § 73 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber sind vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geeignete Nachweise einzureichen (Mindeststandard). Gegebenenfalls ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung solcher Leistungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Architekten- und/oder Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen und die entsprechenden Nachweise für diesen einreichen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Soweit Architekten- und Ingenieurleistungen im Sinne des § 73 Abs. 2 Vergabeverordnung (VgV) ausgeführt werden, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Dies sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes als Architekt bzw. Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Hierüber sind vom Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft geeignete Nachweise einzureichen (Mindeststandard). Gegebenenfalls ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu führen. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen zur Erbringung solcher Leistungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Architekten- und/oder Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen und die entsprechenden Nachweise für diesen einreichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen (Formblatt TA 8). Die Bewerbergemeinschaftserklärung enthält unter anderem:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen (Formblatt TA 8). Die Bewerbergemeinschaftserklärung enthält unter anderem:
— die Erklärung, dass die Bewerbergemeinschaft in zulässiger Weise gebildet wurde und bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet und ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— die Erklärung, dass die Bewerbergemeinschaft in zulässiger Weise gebildet wurde und bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet und ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— die Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einreichen. Auf die Sanktionen nach § 6 BerlAVG wird hingewiesen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einreichen.
Außerdem wird auf die Verpflichtung nach § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Frauenförderverordnung (FFV), insbesondere §§ 1 bis 4 FFV und zugehörige Sanktionen nach § 7 FFV verwiesen. Es gelten die „Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung“. Die Bieter müssen mit ihren Angeboten eine Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 FFV einreichen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den unter der angegebenen URL verfügbaren Vergabeunterlagen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird folgendes System zugrunde gelegt:
1.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail).
2.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
3.
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung und Ziffer III.2.2.1) bis III.2.2.3) des Informationsmemorandums ergeben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in § 123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein Ausschluss erfolgen, bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach § 98c AufenthG, nach § 19 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung und Ziffer III.2.2.1) bis III.2.2.3) des Informationsmemorandums ergeben.
4.
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Darauf folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu berücksichtigen.
5.
Alle Bewerber, die daraufhin als für die Auftragsausführung geeignet befunden werden, werden anschließend zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BVG, Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf, FEM-E3
Dokumente URL: http://unternehmen.bvg.de/de/Unternehmen/BVG-Business/Auftragsvergabe/Europaweite-Vergaben🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR
Kontaktperson: Bereich Einkauf / Materialwirtschaft, Abteilung Einkauf, FEM-E5 Submissionsstelle
Land: Berlin
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
a.
Des Weiteren sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
aa.
Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zu Eintragungen im Gewerbezentralregister und Korruptionsregister.
bb.
Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG.
cc.
Im Falle der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft muss jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied eine unterschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung mit dem Teilnahmeantrag einreichen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung enthält
— die Erklärung, dass die Bewerbergemeinschaft in zulässiger Weise gebildet wurde und bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet und ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— die Erklärung, dass die Bewerbergemeinschaft in zulässiger Weise gebildet wurde und bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet und ein Teilnahmeantrag bzw. Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bewerbergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
— die Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft bilden und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
— die Benennung und Bevollmächtigung eines Bewerbergemeinschaftsmitglieds als geschäftsführender Vertreter der Bewerbergemeinschaft. Einen Wechsel der Bevollmächtigung zeigen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft dem Auftraggeber unverzüglich an.
— die Erklärung, dass der benannte Vertreter die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
— die Erklärung, dass der benannte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig.
dd.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
b.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
Die Beantwortung von Fragen der Bewerber und sonstige verfahrensrelevante Informationen sind über die unter Ziffer I.3) angegebene URL abzurufen. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über diesen Link zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bewerberfragen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
c.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Bauüberwachung Usedomer Straße, Bitte nicht öffnen!“.
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich und unterschrieben im Original sowie als Kopiervorlage und auf einem Datenträger in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziffer I.3) angegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag ist zu versehen mit der Aufschrift: „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren Bauüberwachung Usedomer Straße, Bitte nicht öffnen!“.
d.
Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten im Übrigen die Regelungen der §§ 134, 135, 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Quelle: OJS 2016/S 114-202821 (2016-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI.
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) - Anstalt des öffentlichen Rechts
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Die BVG beabsichtigt, das bisher als Omnibusbetriebshof genutzte Areal Usedomer Str. 24 zum neuen Verwaltungsstandort für den Bereich Informations- und Vertriebstechnologie (FI) auszubauen. Dafür sind auf dem benannten Areal ein denkmalgeschütztes Bestandsgebäude (Halle) umzubauen und ein Neubau zu errichten. Die BVG hat sich entschlossen, im Rahmen dieses Bauvorhabens zur Qualitätssicherung und Überwachung der auszuführenden Leistungen während der Bauausführung auf ein externes Unternehmen zurückzugreifen.
Gegenstand des Auftrags sind Bauüberwachungsleistungen für beide Gebäude (Neubau und Bestandsgebäude), insb. Leistungen nach den unter II.2 näher beschrieben Leistungsbildern der HOAI.
— Die Leistungen umfassen neben der Bauüberwachung der vom Generalunternehmer zu erbringenden Leistungen auch die Bauüberwachung der zur Nutzungsaufnahme des Vertragsobjektes erforderlichen weiteren Leistungen, insbesondere betreffend Ausstattung (KG 600), Schlüsselanlage und aktive Technik, die die BVG selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
— Die Leistungen umfassen neben der Bauüberwachung der vom Generalunternehmer zu erbringenden Leistungen auch die Bauüberwachung der zur Nutzungsaufnahme des Vertragsobjektes erforderlichen weiteren Leistungen, insbesondere betreffend Ausstattung (KG 600), Schlüsselanlage und aktive Technik, die die BVG selbst erbringt oder durch Dritte erbringen lässt.
Die Leistungen sind sowohl für den Neubau als auch für die Bestandshalle zu erbringen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-17 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nach Zuschlagserteilung ergeben sich aus § 135 GWB
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.